Herzlich Willkommen Die Volksbank Aller - Weser eg begrüßt Sie ganz herzlich zu der Informationsveranstaltung: SEPA Was bedeutet das für Sie?
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- Stanislaus Reuter
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1 Seite 1 Herzlich Willkommen Die Volksbank Aller - Weser eg begrüßt Sie ganz herzlich zu der Informationsveranstaltung: SEPA Was bedeutet das für Sie?
2 Seite 2 Agenda 1. SEPA Was ist das? 2. Veränderungen durch SEPA 3. Auswirkungen auf Firmen 4. Ihre Fragen?
3 Seite 3 1. SEPA Single Euro Payments Area Was ist das?
4 Seite 4
5 Wer hat s erfunden? Seite 5
6 Seite 6 Die Migration Der Zeitplan der Umsetzung Start des SEPA-Überweisungsverfahrens EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste Start des SEPA-Basis- und Firmen-Lastschriftverfahrens Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Verabschiedung der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Endverbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ bis 2016 verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht Ende der Übergangsfristen => Verbraucher nutzen ausschließlich die IBAN; der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen
7 Seite 7 Rahmenbedingungen Hintergründe und Ziele Ein Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes -Stärkung der europäischen Wirtschaft -Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente -Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA - Single Euro Payments Area) PSD - einheitlicher Rechtsrahmen Technische und rechtliche Vereinheitlichung in Europa Inlandszahlung
8 Seite 8 Nutzung Anwendungsbereich Euro-Raum (17 Staaten) Mio. Einwohner Mio. ZV Konten Mio. Zahlungen/Tag Kl im Zahlungsverkehr EU ,9 Mio. Einwohner Mio. ZV Konten Mio. Zahlungen/Tag Kl im Zahlungsverkehr SEPA nach EPC -Vorstellung EU-27, EWR-Staaten, Schweiz, Monaco Mio. Einwohner
9 2. Veränderungen durch SEPA Seite 9
10 Seite 10 SEPA for Cards (Kartenzahlungen unter SEPA) Ziel: gemeinsamer Binnenmarkt für Kartenzahlungen Alle Karteninhaber sollen ihre Karte im gesamten europäischen Zahlungsverkehrsraum einheitlich nutzen können Händler sollen alle europäischen Karten akzeptieren Seit 2011 werden keine weiteren nationalen Kartenzahlungsverfahren zugelassen Alle Karten verfügen seit Anfang 2011 über einen EMV-Chip und die Nutzung der PIN ist für die Terminals verbindlich vorgeschrieben Die abschließenden Regelungen sind derzeit noch offen, werden jedoch bis 2016 umgesetzt
11 Seite 11 SEPA Migration Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kto-Nr. und BLZ IBAN und BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag SEPA-Basis- und Firmenlastschriftverfahren
12 Seite 12 Europäische Überweisung SCT SEPA Credit Transfer Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren DTA-Überweisung SCT SEPA-Credit-Transfer EU-Standard-Überweisung
13 Seite 13 IBAN und BIC Die IBAN ist die internationale Kontonummer max. 34 alphanumerische Zahlen Länge je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen) DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, entweder 8 oder 11 Stellen; Beispiel: GENODEF1HOY IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raumes die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen
14 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als
15 Seite 15 Die europäische Überweisung: Unterschiede Anwendungsbereich Inlandsüberweisung Deutschland S PA-Überweisung 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco Betragsgrenze keine keine Basisdaten Kontonummer / Bankleitzahl IBAN / BIC Meldepflicht keine* Zahlung ins Ausland ab * Belege Beleg Überweisung bleibt zunächst parallel zur URO- Überweisung erhalten, später gilt nur noch die URO- Überweisung Neuer Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO *AWV-Meldepflicht für Überweisungen an Gebietsfremde auch im Inland ab
16 Seite 16 Die Europäischen Lastschriftverfahren SDD SEPA Direct Debit Core und B2B Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslastschriftverfahren Abbuchungslastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift
17 Seite 17 Die Gläubiger Identifikationsnummer Creditor Identifier (CI) DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Business Area Code (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank kostenfrei unter Beantragung durch den Kunden selbst möglich
18 Wer kann die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen? Seite 18
19 Seite 19 Die europäischen Lastschriftverfahren SDD - SEPA Direct Debit Deutsche Lastschriftverfahren nicht 1:1 übertragbar Die deutschen Lastschriftverfahren wurden in ihren Grundzügen eingebracht Grundlage einer SEPA-Lastschrift ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle (D: Einzugsermächtigung bzw. Abbuchungsauftrag) Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren festes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger hat dem Zahlungspflichtigen eine Voraus-Info (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln (i. d. R. 14 Tage vorher)
20 Seite 20 Vergleich der Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung / Core) Einzugsermächtigung Start bereits aktiv seit Ausführung bei Sicht (D) D-1, D-2, D-5 Rückgabefrist für den Zahlungspflichtigen - I. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses SEPA-Basislastschrift (Core) - Bis acht Wochen nach D für autorisierte und - bis 13 Monate nach D für unautorisierte Lastschriften Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger SEPA-Lastschriftmandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung nicht erforderlich nicht erforderlich Gläubiger-ID / CI nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig (neu)
21 Die europäische Lastschrift: Mandat (Basislastschrift) Seite 21
22 Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Seite 22
23 Seite 23 SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA- Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften) Return muss gemäß Rulebook innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit durch die Bank des Zahlungspflichtigen (Debitorbank) erfolgen
24 Seite 24 Vergleich der Lastschriftverfahren (Abbuchungsverfahren / B2B) Abbuchungsauftrag Start bereits aktiv seit Ausführung bei Sicht (D) D-1 Rückgabefristen keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen SEPA-Firmenlastschrift (B2B) Kundenbereich: keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Abbuchungsauftrag Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen Ja - Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschriftmandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen Ja - Firmenlastschriftmandat Gläubiger-ID / CI nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig (neu)
25 Seite 25 4-Parteien-Modell der SEPA-Firmen-Lastschrift 0. Mandatseinholung 1b. Mandat 5a. Mandatsprüfung
26 Seite 26 Pre-Notification (Vorabankündigung) 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger- Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden 4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben 5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
27 Seite 27 Pre-Notification (Vorabankündigung) Eine vertragliche Abbedingung der Pre-Notification-Pflicht sieht das Rulebook nicht vor. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, Mail Fax, Internet
28 3. Auswirkungen auf Unternehmen Seite 28
29 Seite 29 Die Migration Ab 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können ab 9. Juli 2012 auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren migrieren! -Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. -Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. -Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. - Kombi-Mandate sind nicht mehr notwendig. -Kunden sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA- Lastschriftmandate anpassen.
30 Seite 30 Umdeutungslösung durch Anpassung der AGB (Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift und für den Lastschrifteinzug) aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Mandat Einzugs- Ermächtigung Name des Creditors Name des Debtors Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl Anpassung der AGB Ergänzungen durch den Creditor SEPA-Mandat Name des Creditors Name des Debtors IBAN BIC Adresse des Creditors Adresse des Debtors Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift Bestehende Einzugsermächtigungen können nach der Anpassung der AGB weiter verwendet werden Der Creditor muss die fehlenden Angaben (IBAN, BIC, Gläubiger ID, Mandatsreferenz, Datum) in den Systemen ergänzen
31 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I - Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen. - Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus. - Erfragen Sie IBAN und BIC von Kunden sowie Lieferanten. - Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um (z. B. mit dem IBAN-Konverter). - Analysieren Sie die Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs (Stückzahl, Volumina, Länder etc.). - Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren über den Wechsel, und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit. - Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit. - Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen an. Seite 31
32 Seite 32 Was ist zu tun? Einmalig zur Umstellung Beantragung der Gläubiger ID bei der Deutschen Bundesbank Abschluß einer neuen Lastschriftvereinbarung mit der Hausbank Mandat Neues Mandat einholen Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigungen Festlegung der Mandatsreferenz je Kunde / Mitglied Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Prenotification)
33 Seite 33 Was ist zu tun? Regelmäßig bei Zahlungen / Einzüge Erstellung der Zahlungen - Lastschriften mit einem SEPA-fähigen Programm Bei Lastschriften SDD: Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Pre-Notifikation spätestens D 14) Form nicht vorgeschrieben Einreichung der Zahlungen Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum Bei gültigem Mandat (SDD) kann die Zahlung nach 8 Wochen nicht mehr zurück gegeben werden
34 Seite 34 Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen durch den Einreicher sicherzustellen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit
35 Seite 35 Wir machen den Weg frei Unser Informationsmaterial für Sie: SEPA Herausforderung und Chance Lastschriften / Überweisung in SEPA IBAN und BIC IBAN-Konverter / SEPA Navigator / Checklisten Unsere SEPA-Spezialisten beraten Sie gerne: bei der Analyse der Umstellungsanforderungen bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrs-Software zu neuen Dienstleistungen
36 Ihre Fragen Seite 36
37 Seite 37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Herzlich Willkommen!
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