Steuerberater Bernd Zanin. 2. Weimarer Steuerforum Weimar,
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- Volker Kneller
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1 2. Weimarer Steuerforum 2008
2 Übersicht 1. Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 2. Aktuelle Informationen 3. Das Büro der Zukunft
3 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 1. Thema Seit dem 1. Januar 2007 gilt das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)".
4 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 1. Thema - Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs Unternehmen hatten noch bis zum 31. Dezember 2007 Zeit die Jahresabschlussunterlagen offen zu legen - Nicht betroffen sind alle übrigen Kaufleute -Verstöße mit einem Ordnungsgeldverfahren 5.000,-- bis ,-- Bußgeld bis 5.000,-- Zwangsgeld geahndet
5 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 1. Thema Interessierte können die Unternehmensdaten kostenfrei unter einsehen. Achtung: Rechnungen für die Veröffentlichungen vom Deutschen Unternehmensregister sind falsch!!
6 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger Was wird veröffentlicht? 1. Thema Handelsbilanz oder Steuerbilanz?
7 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger Größenklassen der Kapitalgesellschaften 1. Thema Klein Mittel Groß Umsatz in Mio. < 8 < 32 >32 Bilanzsumme in Mio. < 4 < 16 > 16 Arbeitnehmer < 50 <250 > 250
8 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger Pflichtangaben kleine Gesellschaft 1. Thema Bilanz Anhang Haftungsverhältnisse Forderungen/Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter Kredite an Geschäftsführer
9 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger Nicht veröffentlicht werden 1. Thema Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht Gewinnverwendung Geschäftsführergehälter Ausweis Jahresüberschuss
10 Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger Beispiele 1. Thema
11 Aktuelle Informationen Der neue Investitionsabzugsbetrag Anwendung erstmals ab Thema Keine Zwangsauflösung der Ansparrücklagen Höchstbetrag für Bildung (entspricht Investitionsvolumen von ) Abschaffung der Existenzgründerrücklage Verlängerung des Investitionszeitraums auf 3 Jahre
12 Aktuelle Informationen Der neue Investitionsabzugsbetrag 2. Thema max. 40% der geplanten Netto-AK für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung erstmals auch gebrauchte Wirtschaftsgüter Dokumentationspflicht im Jahresabschluss: Angabe Funktion (statt genauer Bezeichnung) und Höhe der geplanten AK
13 Aktuelle Informationen Der neue Investitionsabzugsbetrag 2. Thema Neue Größenmerkmale im Abzugsjahr Bilanz: Betriebsvermögen max EÜR: Gewinn max jeweils vor Berücksichtigung des IAB Bildung und Auflösung außerbilanziell Ohne (ausreichende) Investition Rückgängigmachung im Jahr der Bildung Wegfall Gewinnzuschlag aber Nachzahlungszinsen
14 Aktuelle Informationen Thesaurierungsrücklage 2. Thema Neu für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab dem Jahr 2008 Rücklage für nicht aus dem Unternehmen entnommene Gewinne Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, die nicht entnommenen Gewinne vorerst ermäßigt zu besteuern
15 Aktuelle Informationen Thesaurierungsrücklage Voraussetzungen: 2. Thema 1. Bilanzierung 2. Saldo zwischen Privatentnahmen und Privateinlagen darf nicht höher sein, als der Gewinn Beispiel: Gewinn: Entnahmen: Einlagen: Saldo
16 Aktuelle Informationen Thesaurierungsrücklage Voraussetzungen: 2. Thema 3. Bei Personengesellschaften muss - Gesellschaftsanteil mindestens 10% oder - der Gewinnanteil mindestens betragen 4. Antrag beim Finanzamt
17 Aktuelle Informationen Thesaurierungsrücklage 2. Thema Nach Vorlage aller Voraussetzungen erfolgt die ermäßigte Besteuerung des nicht entnommenen Gewinnes mit 28,25 % Einkommensteuer. Entnahmen aus dieser Rücklage in Folgejahren werden pauschal mit 25% Einkommensteuer versteuert.
18 Aktuelle Informationen Thesaurierungsrücklage 2. Thema Beispiel: ohne Rücklage mit Rücklage Gewinn Steuerbelastung 2008 nach Anrechnung GewSt Nachversteuerung in Folgejahren Gesamtsteuerbelastung
19 Aktuelle Informationen Thesaurierungsrücklage 2. Thema Bei Inanspruchnahme der Rücklage ergibt sich eine höhere Einkommensteuerbelastung Rücklage kann einen Liquiditätsvorteil bringen Für die Entscheidung über die Bildung sind die Gewinnsituation im aktuellen und im Folgejahr, der persönlicher Steuersatz, die Dauer der Thesaurierung und Finanzierungsmöglichkeiten des Unternehmens sind zu prüfen
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kanzlei Bernd Zanin Steuerberater Dipl. oec. Industriestraße 1b Weimar Telefon / Info@steuerberater-zanin.de
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