Studienordnung AOB. Entwurf. Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften

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1 Entwurf Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften Der Rektor der Universität Bremen hat am... nach 110 Abs. 5 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2003 (Brem.GBl. S ) die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften in der nachstehenden Fassung genehmigt. 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung beschreibt Ziele, Aufbau und Inhalte des Bachelor-Studiengangs Fachbezogene Bildungswissenschaften der Universität Bremen in Verbindung mit der fachspezifischen Prüfungsordnung des Studiengangs Fachbezogene Bildungswissenschaften. Sie regelt den Studienverlauf für alle Studierenden, die den Abschluss Bachelor of Arts im Fach Fachbezogene Bildungswissenschaften anstreben. (2) Die Anlagen sind Bestandteil dieser Studienordnung. 2 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang soll auf ein wissenschaftsbasiertes professionelles Agieren in pädagogischen Handlungsfeldern vorbereiten. Dazu soll ein Grundverständnis für die Zusammenhänge zwischen exemplarischen Aspekten aus dem weiten Spektrum der Fachdisziplinen und dem Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen forschungsbasiert und anwendungsorientiert erworben werden. In den Wahlfächern und in Erziehungswissenschaften soll in die grundlegende Methodik eingeführt, die Basis für analytisches Denken und selbständiges, wissenschaftliches Arbeiten gelegt sowie die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt werden. (2) Das Bachelor-Studium qualifiziert für Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen, in Horten, in Schulen und in außerschulischen Bildungseinrichtungen. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind spezialisiert auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in domänespezifischen Bildungsprozessen.

2 2 (3) Der Bachelor Fachbezogene Bildungswissenschaften (Elementarbereich, Grund- und Sekundarschulen) hat das Ziel, diese Spannweite der Aufgaben durch einen gestuften Praktika-Aufbau auch im Studium deutlich werden zu lassen. (4) Indem die Kernaufgabe des Lehrerberufs, nämlich die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und Unterstützung im Mittelpunkt des Studienangebots steht, bereitet der Bachelor Fachbezogene Bildungswissenschaften zugleich auf das Master-Studium (Master of Education) vor, mit dem ein Lehramtsabschluss (GHR bzw. Sonderpädagogik) erworben werden kann. (5) Das besondere Profil des Bachelorstudiengangs Fachbezogene Bildungswissenschaften (Elementarbereich, Grund- und Sekundarschulen) ist gekennzeichnet durch eine starke Kohärenz des Gesamtangebots bei gleichzeitiger Möglichkeit, sich mit bis zu einem Drittel des Lehrangebots für Elementarbereich, Grund- oder Sekundarschulen zu spezialisieren. (6) Innovativ in Deutschland ist der Einbezug des Elementarbereichs als bildungswissenschaftlich fundiertes Berufsfeld. Absolventinnen und Absolventen sollen nicht nur den schulischen Standards, sondern auch den Anforderungen der Bildungspläne im Elementarbereich gerecht werden können, die die Basis für die schulischen Bildungsprozesse beschreiben. Damit entspricht der BA Fachbezogene Bildungswissenschaften den internationalen Gepflogenheiten einer einheitlichen Ausbildung des Lehrpersonals für Kinder von 0 bis 16 Jahren. 3 Aufbau des Studiums (1) Der Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften besteht aus a) dem Studium zweier der folgenden Fächer im Umfang von jeweils 45 CP: Germanistik/Deutsch, Elementarmathematik, English Speaking Cultures/Englisch, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politik, Geographie, Religionswissenschaft, Arbeitsorientierte Bildung, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur; Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht b) dem Studium des Professionalisierungsbereiches im Umfang von insgesamt 75 CP, bestehend aus den Fachdidaktiken der beiden Fächer inkl. Schulpraktika im Umfang von jeweils 15 CP, der Erziehungswissenschaft inkl. Schulpraktikum im Umfang von 30 CP und den Schlüsselqualifikationen inkl. Orientierungspraktikum im Umfang von 15 CP; c) einer Bachelorarbeit im Rahmen eines Abschlussmoduls im Umfang von 15 CP. (2) Für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften sind folgende Fächerkombinationen zugelassen, dabei ist jeweils ein Pflichtfach und ein Zweitfach zu wählen:

3 3 Pflichtfächer Germanistik/Deutsch Elementarmathematik English Speaking Cultures/Englisch Frankoromanistik/Französisch Hispanistik/Spanisch Zweitfächer Elementarmathematik, English Speaking Cultures/Englisch, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politik, Geographie, Religionswissenschaft, Arbeitsorientierte Bildung, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur, Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht 1 Germanistik/Deutsch, English Speaking Cultures/Englisch, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politik, Geographie, Religionswissenschaft, Arbeitsorientierte Bildung, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur, Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht 1 Germanistik/Deutsch, Elementarmathematik, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politik, Geographie, Religionswissenschaft, Arbeitsorientierte Bildung, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Germanistik/Deutsch, Elementarmathematik, English Speaking Cultures/Englisch, Hispanistik/Spanisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politik, Geographie, Religionswissenschaft, Arbeitsorientierte Bildung, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Germanistik/Deutsch, Elementarmathematik, English Speaking Cultures/Englisch, Frankoromanistik/Französisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Politik, Geographie, Religionswissenschaft, Arbeitsorientierte Bildung, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur (3) Studierende, die das Lehramt an Grundschulen anstreben, müssen als Pflichtfach entweder Germanistik/Deutsch oder Elementarmathematik nachweisen. Als Zweitfach muss das Studium eines der Fächer English Speaking Cultures/Englisch, Religionswissenschaft, Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik, Musikpädagogik, Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur oder Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht nachgewiesen werden. (4) Das Studium ist in Module gegliedert: Stoffgebiete bzw. Veranstaltungen, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen, werden zu in sich abgeschlossenen Stu- 1 Interdisziplinäre Sachbildung/ Sachunterricht wird nur mit dem Ziel Lehramt an Grundschulen angeboten

4 4 dienmodulen zusammengefasst. Darüber hinaus kann es in geringem Umfang einzelne Lehrveranstaltungen geben, die keinem Modul zugeordnet sind. Dabei wird unterschieden zwischen Pflichtmodulen bzw. veranstaltungen, die von allen Studierenden erfolgreich absolviert werden müssen, und Wahlpflichtmodulen bzw. veranstaltungen, aus denen die Studierenden auswählen können. (5) Alle Module sowie die Lehrveranstaltungen, die keinem Modul zugeordnet sind, werden mit Prüfungen abgeschlossen, deren Bestehen Voraussetzung für die Vergabe der jeweiligen Kreditpunkte ist. Die Anlagen enthalten eine Auflistung aller Module und Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich und die jeweils zugeordneten Kreditpunkte. 4 Ziele, Inhalte und Formen des Studiums (1) Die Ziele, Inhalte und Formen des Bachelorstudiengangs Fachbezogene Bildungswissenschaften ergeben sich aus den Modulbeschreibungen in der Anlage 1. (2) Lehrveranstaltungen können auch als Kombination verschiedener Lehr- und Lernformen einschließlich der Form des unterstützten Selbstlernens durchgeführt werden. 5 Praktika (1 ) Im Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften sind vier Praktika im Umfang von je 6 CP zu absolvieren: ein Orientierungspraktikum, ein erziehungswissenschaftliches Praktikum und in jedem der beiden Fächer ein fachdidaktisches Praktikum. (2 ) Das Orientierungspraktikum dient dazu, den StudienanfängerInnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Studienmotivation zu überprüfen und ihnen Gelegenheit zu geben, erste Erfahrungen in Bezug auf das angestrebte Berufsfeld und die damit verbundenen subjektiven Anforderungen zu machen. (3) Das erziehungswissenschaftliche Praktikum macht bestimmte pädagogische Aspekte von Schule und Unterricht zum Gegenstand systematischer Beobachtung und kriteriengeleiteter Analyse. Im Mittelpunkt steht die selbstständige und aktive wenngleich unterstützte und angeleitete Umsetzung theoretisch erarbeiteter Kenntnisse und Grundlagen in konkreten Praxissituationen. (4) In den fachdidaktischen Praktika sollen die Studierenden Prozesse des fachbezogenen Lehrens und Lernens in den von ihnen gewählten Fächern sorgfältig analysieren und in begrenztem Maße selbst gestalten und reflektieren. (5) Näheres regelt die Praktikumordnung.

5 5 7 Studienaufenthalte im Ausland (1) Die Absolvierung von Studienabschnitten im Ausland wird gefördert. Das Auslandsstudium soll der authentischen Erfahrung internationaler, insbesondere europäischer Lern- und Forschungszusammenhänge im Arbeitsfeld Fachbezogene Bildungswissenschaften sowie der Qualifizierung für einen internationalen Arbeitsmarkt dienen. Darüber hinaus soll das Verständnis für die Kulturen anderer Länder und Völker entwickelt werden. (2) Der Auslandsaufenthalt soll in der Regel nach Möglichkeit ein Semester betragen. Um eine solide Grundlegung des Studiums (im 1. und 2. Semester) sowie die Schwerpunktsetzung (im 5. und 6. Semester) zu gewährleisten, sollte der Auslandsaufenthalt im dritten oder vierten Semester stattfinden. (3) Das Auslandsstudium soll bei einer Dauer von einem Semester Studienleistungen im Umfang von 30 CP pro Semester beinhalten. (4) Die am Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften beteiligten Fachbereiche schließen für diesen Studiengang mit ausländischen Universitäten Vereinbarungen über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nach dem European Credit Transfer System-Verfahren ab. (5) Der Studiengang unterstützt die Studierenden bei der Einwerbung und Beantragung von Stipendien. (6) Rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt entscheiden die Studierenden, welche Lehrveranstaltungen, Projektaufgaben oder sonstigen Leistungen sie im Rahmen ihres Auslandsstudiums absolvieren wollen. Darüber wird mit den Studierenden eine Lernvereinbarung abgeschlossen, welche die Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen im Ausland darstellt. Die Lernvereinbarung ist dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen und zu den Prüfungsakten zu nehmen. (7) Für die Anerkennung von Kreditpunkten im Auslandsstudium gem. Absatz 6 sind vor Antritt des Auslandsstudiums Kenntnisse der jeweiligen Fremdsprache auf dem Niveau C1 des European Framework nachzuweisen. (8) In den Fächern English Speaking Cultures/Englisch, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. 8 Studienberatung und Betreuung der Studierenden (1) Zu Beginn des Wintersemesters finden für die Studierenden des ersten Semesters Einführungstage statt. Sie dienen der ersten Orientierung im Studium und dem Kennenlernen der Einrichtungen und der Lehrenden des Studiengangs. (2) Das Orientierungspraktikum am Ende des ersten Semesters dient auch der Studienberatung.

6 6 (3) Nach dem ersten Studienjahr informieren sich die fachlich zuständigen Studiengangskommission über die bis dahin erbrachten Studienleistungen der Studierenden. Studierende, deren Studienerfolg bis dahin unzureichend erscheint, werden zur Studienberatung aufgefordert. (4) Studierende, die bis zum Beginn des achten Fachsemesters die Bachelorprüfung noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer Studienberatung aufgefordert. (5) Die Betreuung der Studierenden kann durch ein Mentoren- bzw. Mentorinnenmodell unterstützt werden. Die Mentoren/Mentorinnen, in der Regel Hochschullehrerinnen und lehrer oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, betreuen die ihnen auf freiwilliger Basis zugeordneten Studierenden individuell bei der Bewältigung von Studienproblemen. Die Mentoren und Mentorinnen organisieren auch den Erfahrungsaustausch zwischen den Studierenden. Die Mentoren und Mentorinnen unterstützen die Studierenden auch bei der inhaltlichen Vorbereitung eines Auslandsstudiums. Das Mentoren- bzw. Mentorinnenmodell dient auch der individuellen Betreuung der ausländischen Studierenden im Bremer Studiengang. 9 Schlussbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom... in Kraft Bremen, den... Der Rektor

7 7 Anlage 1 zur Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften Regelungen für das Zweitfach Arbeitsorientierte Bildung (AOB) inkl. der fachdidaktischen Anteile des Professionalisierungsbereiches. 1 Ziele des Studiums Die Arbeitsorientierte Bildung (AOB) ist ein Studienfach, das im Rahmen des BA Fachbezogene Bildungswissenschaften an der Universität Bremen als Zweitfach angeboten wird. Studierende mit dem Berufsziel Lehrerin bzw. Lehrer an Grund- oder Sekundarschulen studieren im Studiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (Elementar-, Grundschul- und Sekundarschulbereich) und schließen mit dem Bachelor of Arts (B.A.) ab. Der erfolgreiche Abschluss des Bachelors ist die formale Voraussetzung, um zum lehramtsbezogenen Masterstudium an der Universität Bremen zugelassen zu werden. Das Bachelorstudium ist polyvalent ausgerichtet, d. h. das Studium bildet sowohl für ein schulisches wie auch für ein allgemein berufsorientiertes Berufsziel aus. 2 Studiendauer und Studienaufbau (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zweitfachs Arbeitsorientierte Bildung (AOB) sind insgesamt 60 Kreditpunkte (CP) zu erwerben, davon 15 CP in der Fachdidaktik inkl. eines fachdidaktischen Praktikums. Das Studium besteht aus folgenden Modulen und Einzelveranstaltungen:

8 8 Modul Pflicht (P) Wahlpflicht (WP) Prüfungsgegenstand Kreditpunkte (CP) FW 1 P Einführung in die Arbeitsorientierte Bildung 9 FW 2 P Einführung in die Teildisziplinen der Arbeitsorientierten Bildung 6 FD 1 P Fachdidaktik der Arbeitsorientierten Bildung 6 FW 3 P und WP Fachliche Einführung in die Teildisziplinen der Arbeitsorientierten Bildung 9 FW 4 WP Fachwissenschaftliche Aspekte der Teildisziplinen 6 FD 2 P Fachdidaktisches Praktikum 9 FW 5 WP Fachwissenschaftliche Vertiefung in einem Schwerpunkt 9 FW 6 WP Arbeit, Umwelt und Gesellschaft 6 A-AOB WP Abschlussmodul Arbeitsorientierte Bildung 15 3 Modulbeschreibungen Eine Modulübersicht und die Beschreibung der einzelnen Module befinden sich im Modulhandbuch (Anlage 1 zur )

9 9 4 Studienverlauf Semester Modulbezeichnung Modul SWS CP 6 A-AOB Abschlussmodul ABO Abschlussmodul (wahlweise) FW 6 Arbeit, Umwelt und Gesellschaft FW 5 Fachwissenschaftliche Vertiefung in einem Schwerpunkt FD 2 4 FW 4 Fachwissenschaftliche Aspekte der Teildisziplinen 3 FW 3 Fachliche Einführung in die Teildisziplinen der Arbeitsorientierten Bildung Fachdidaktisches Praktikum , FD 1 Fachdidaktik der Arbeitsorientierten Bildung 2 FW 2 Einführung in die Teildisziplinen der Arbeitsorientierten Bildung 1 FW 1 Einführung in die Arbeitsorientierte Bildung

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