ZAPORE-Führungs-Akademie Deutschland. Geschäftsführer Herr Michael Bartz Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Trainings
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- Helga Förstner
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1 ZAPORE-Führungs-Akademie Deutschland Geschäftsführer Herr Michael Bartz Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Trainings Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern als faire Partner zusammen. Um die spezielle Form unserer Dienstleistungen zu regeln, werden für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Teilnahme-Betrag für offene Trainings 1 Die Kosten für die Teilnahme an einem offenen Training verstehen sich zzgl. MwSt. und beinhaltet nicht die Hotelkosten. Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbetrag spätestens bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Den Teilnehmerbetrag überweisen Sie auf unser Konto Nr bei der Postbank (BLZ ). Die Daten Ihrer Trainings-Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Hotelreservierung für offene Trainings Die ZAPORE -Akademie reserviert Ihnen, falls nicht anders auf der Anmeldung gewünscht, ein Einzelzimmer mit Vollpension. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung rechnen Sie bitte vor Ort mit dem Tagungshotel ab. Wenn Sie das Training absagen müssen, benachrichtigen Sie bitte auch das Hotel. Sonst werden Ihnen Stornokosten in Rechnung gestellt. 2 Änderungen für offene Trainings 3 Sie sind am gebuchten Termin verhindert. Was tun? Sie haben mehrere Möglichkeiten: Sie nennen der ZAPORE -Akademie einen verbindlich am Training teilnehmenden Ersatzteilnehmer oder Sie stornieren den Termin und zahlen 80% der Forderungen, wenn Ihre Absage weniger als 30 Tage vor Trainingsbeginn in der ZAPORE -Akademie eintrifft. Die ZAPORE -Akademie behält sich vor, Trainingsinhalte im Interesse der Teilnehmergruppe zu ändern. Sagt die ZAPORE -Akademie ein Training aus wichtigen Gründen ab, werden Ihnen auf Wunsch die gezahlten Beträge voll erstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Leistungsumfang bei offene Trainings 4 Unsere Leistungen umfassen die Durchführung des offenen Trainings sowie der Trainingsunterlagen für den/die Teilnehmer. Einzel-Coaching-Gespräche auf Wunsch mit dem Trainer sind im Rahmen der offenen Trainingsveranstaltungen eine freiwillige und kostenlose Leistung. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Trainings, unabhängig vom Grund, berechtigt Sie nicht zu einer Minderung oder Rückforderungen der Trainingsgebühr oder die wiederholte Teilnahme an einem Folgetraining. 1
2 5 Einzel-Coaching-Maßnahmen Einzel-Coaching-Maßnahmen werden vertraglich und individuell vereinbart. Inhouse-Training Bei Inhouse-Trainings gilt die individuelle Leistungsbeschreibung laut Angebot. 6 Fit für China Beratungsdienstleistungen werden vertraglich und individuell vereinbart. 7 Teilnehmerzahl 8 Zur effizienten Durchführung des Trainings und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die jeweilige Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Trainingsbeschreibung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung. 2
3 ZAPORE-Führungs-Akademie Deutschland Geschäftsführer Herr Michael Bartz Allgemeine Geschäftsbedingungen Train-The-Trainer-Weiterbildung (Führungs- & Vertriebstrainer) Wir arbeiten mit unseren Auftraggebern als faire Partner zusammen. Um die spezielle Form unserer Dienstleistungen zu regeln, werden für Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. 1 Anmeldebestätigung für Train-The-Trainer-Weiterbildung Sie erhalten sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Bestätigung. Anschließend geht Ihnen die Rechnung zu. Die Daten Ihrer Trainings-Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Trainingsgebühr/Zahlung für Train-The-Trainer-Weiterbildung 2 Die Höhe der Trainingsgebühren für Train-The-Trainer-Weiterbildung entnehmen Sie bitte der Trainingsbeschreibung und der Ihnen zugegangenen Rechnung. Die Gebühr ist auf unser Konto Nr bei der Postbank (BLZ ) zu überweisen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Hotelkosten und Anreisekosten sind in den Preisen nicht enthalten. Die Tagesverpflegung übernimmt die ZAPORE-Akademie. Bitte überweisen Sie den Teilnahmebetrag bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Ist der Teilnehmer am gebuchten Termin verhindert, bieten sich für den Teilnehmer mehrere Möglichkeiten: Der Teilnehmer nennt der ZAPORE -Akademie einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer storniert den Termin und zahlt 80% der Forderungen, wenn nachweislich per Einschreibenrückschein die Absage von der Trainingsveranstaltung weniger als 30 Tage vor Trainingsbeginn in der ZAPORE Akademie eintrifft. Die ZAPORE Akademie behält sich vor, Trainingsinhalte im Interesse der Teilnehmergruppe zu ändern. Sagt die ZAPORE Akademie ein Training aus wichtigen Gründen ab, werden Ihnen auf Wunsch die gezahlten Beträge voll erstattet. Im übrigen kann ein Seminar von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Punkt vorliegt. Die Kündigung nach 627 BGB ist ausgeschlossen. Im Falle der Kündigung durch den Teilnehmer/in bleibt die Rückzahlung der Trainingsgebühr unabhängig von der Dauer des Trainings in Höhe von 20% ausgeschlossen. Im Falle der berechtigten Kündigung seitens des Veranstalters erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmer/in bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Veranstalter durch die Kündigung anrechenbare Kosten erspart hat. 3
4 3 Hotelreservierung für Train-The-Trainer-Weiterbildung Die ZAPORE -Akademie reserviert Ihnen im Tagungshotel, falls nicht anders auf der Anmeldung gewünscht, ein Einzelzimmer mit Frühstück. Die Kosten für Unterkunft rechnen Sie bitte vor Ort mit dem Tagungshotel ab. Wenn Sie das Training absagen müssen, benachrichtigen Sie bitte auch das Hotel. Sonst stellt es Ihnen Stornokosten in Rechnung. Der Veranstaltungsort/Hotel kann von dem, der in der Trainingsbroschüre/Webseite angegeben ist unter Umständen abweichen. 4 Ausbildungsziel für Train-The-Trainer-Weiterbildung Alle erfolgreich absolvierten Teilnehmer der Train-The-Trainer Weiterbildung sollen, je nach Entscheidung des Teilnehmers selbst, als freie Mitarbeiter oder auch fest eingestellte Trainer für die ZAPORE-Akademie gewonnen werden. Der Einstellungstermin wird individuell zwischen den beiden Parteien vereinbart. Ein Arbeits-Mustervertrag kann dem Teilnehmer zur Einsicht zugesandt werden. Die Einarbeitungsphase als angestellter Trainer/in soll der Vermittlung in die Prinzipien und Arbeitsweisen der ZAPORE-Akademie dienen. Einem/einer fest eingestellten Trainer/in wird nach abgeschlossener Einarbeitungsphase ein Trainerausrüstung zur Verfügung gestellt. Im Arbeitsvertrag wird ein individuelles Umsatzziel im Sinne von verkauften Trainingstagen vereinbart und dient als Berechnungsbasis für das Fixum des Trainers/in. Dem Trainer/in wird ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, von dem aus er/sie arbeitet. Trainer/ in können auch nach Vereinbarung mit der ZAPORE-Akademie vom Home-Office aus arbeiten. 5 Teilnehmerzahl für Train-The-Trainer-Weiterbildung Zur effizienten Durchführung des Trainings und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die jeweilige Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Trainingsbeschreibung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung. 6 Teilnahme für Train-The-Trainer-Weiterbildung Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt an allen vereinbarten Trainingstagen der Train-The- Trainer-Weiterbildung vom Veranstalter teil. Eine nur zeitweise Teilnahme des Teilnehmers an der Train-The-Trainer-Weiterbildung, unabhängig vom Grund, berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Minderung bzw. Rückforderung der bezahlten Trainingsgebühr. Eine Trainingswiederholung der verpassten Trainingssequenzen oder andere Regressansprüche sind ausgeschlossen. 4
5 Die ZAPORE-Akademie hat am Veranstaltungsort Hausrecht und kann Teilnehmer, die die Ausbildung der Gruppe behindern und stören (z.b. bei Alkohol-, Drogenmissbrauch, Disputs etc.) mit sofortiger Wirkung aus dem Training ausschließen. Eine Rückerstattung der Trainingsgebühr und/oder anderer Regressansprüche sind ausgeschlossen. 7 Unterrichtsmaterial für Train-The-Trainer-Weiterbildung Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien oder Teilen daraus behält sich ZAPORE-Akademie vor. Kein Teil der Unterrichtsmaterialien, der Seminarunterlagen oder die Anwendung der ZAPORE-Formel, ZAPORE-Code-Offenlegung, ZAPORE-Dechiffrierung im Sinne der kommerziellen Weitergabe, Vermittlung in Seminaren, Trainings, Literatur, Veranstaltung, Werbezwecken, darf ohne schriftliche Genehmigung der ZAPORE-Akademie in irgendeiner Form, auch nicht für den Zweck der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Werden im Rahmen der Seminare Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, verpflichten sich die Teilnehmer, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen oder den Versuch dazu zu unternehmen. Der Teilnehmer/in haftet allein, wenn durch ihn oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Teilnehmer/in hat Zapore von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Trainingsinhalte/Betreuung für Train-The-Trainer-Weiterbildung 8 Die ZAPORE -Akademie behält sich vor, Trainingsinhalte im Interesse der Teilnehmergruppe zu ändern. Die Teilnehmer werden während des Zeitraumes des Trainings von einem sachkundigen und geeigneten Trainer betreut. Zur Sicherung des Lerntransfers und der Verhaltenseinübung werden die Teilnehmer durch Tests und Übungen geführt. Der Veranstalter ist dem Teilnehmer / der Teilnehmerin bei der Behebung von Schwierigkeiten im Rahmen von theoretischen Verständnisfragen zur Trainertätigkeit behilflich. Die Beantwortung von Verständnisfragen erfolgen schriftlich, per oder am Telefon nach vorheriger Terminvereinbarung. 9 Reklamationen, Gewährleistung, Schadenersatz In unserem Training werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Trainingsziel erreichen kann. Für den Trainingserfolg haften wir jedoch nicht. Obwohl die Zusammenstellung der Trainingsunterlagen mit größter Sorgfalt erfolgt, sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann nicht übernommen werden. Für die Richtigkeit der Inhalte, Fragen und Antworten bei Tests, Prüfungen übernimmt die ZAPORE-Akademie keinerlei Haftung. Im Falle von 5
6 Unfällen haftet die ZAPORE-Akademie nicht. Für Verlust von Wertsachen, Kleidungsstücken und sonstigen Sachen wird keine Haftung übernommen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind. Widerrufsrecht 10 Unabhängig von den in diesem Vertrag genannten Kündigungsmöglichkeiten hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Recht, diesen Vertrag in Textform zu widerrufen. Der Widerruf kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieser Belehrung erfolgen; die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf ist an die folgende Anschrift zu richten: ZAPORE-Akademie, Hergenröder Strasse 19 F, Offenbach a.m. Im Falle eines frist- und formgerechten Widerspruchs ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Vertraulichkeit 11 Die ZAPORE Akademie verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über Teilnehmer vertraulich zu behandeln. Die Teilnehmerangaben werden lediglich für interne Zwecke gespeichert. Salvatorische Klausel 12 Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im übrigen unberührt. 13 Nebenabreden für Train-The-Trainer-Weiterbildung Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der von beiden Seiten unterschriebenen Schriftform. 14 Sonstiges für Train-The-Trainer-Weiterbildung Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesem Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist Offenbach. Offenbach, den
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