Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

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1 Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg

2 Inklusion - Grundsätzliches Aus Sicht der Jugendhilfe wird die Zielsetzung begrüßt, die Inklusion behinderter Kinder und deren Umsetzung ausdrücklich als integralen Bestandteil unseres Bildungswesens zu sehen. Für ein gelingendes gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern sind angemessene personelle, sächliche und räumliche Ressourcen erforderlich.

3 Inklusion - Grundsätzliches Leistungen der Jugendhilfe sind hierbei rechtlich als nachrangige bzw. kompensatorische Leistungen zu sehen. Aus Jugendhilfesicht besteht jedoch aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis die zunehmende Sorge, dass tatsächlich in vielen Fällen die angestrebten Ziele der Inklusion nur durch alleinige Jugendhilfemaßnahmen erreichbar sind (z.b. durch Integrationshilfe/ Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe bei autistischen Schülern)

4 Inklusion - Grundsätzliches Es zeichnet sich eine Entwicklung ab, den Inklusionsgedanken vor allem auf Kinder und Jugendliche mit (körperlichen und/oder geistiger) Behinderungen zu verengen; Inklusion richtet sich jedoch ebenso an Schülerinnen und Schüler mit seelischer Behinderung, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder chronischen Erkrankungen sofern ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot besteht.

5 Inklusion - Grundsätzliches Hierzu zählen auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns (also z.b. auch Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, ADHS, Autismus und anderen seelischen Beeinträchtigungen, d.h. auch für Kinder, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der E-Schule besteht).

6 Inklusion - Grundsätzliches Diese Schülerinnen und Schüler mit werden vom Schulsystem häufig mit dem Verweis auf fehlende Ressourcen nicht als Inklusionskinder betrachtet, in dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf in Abrede gestellt wird (d.h. es werden hier auch keine entsprechenden Ressourcen bereit gestellt); i.d.r. wird hier der Anspruch/ die Forderung erhoben, durch (von der Jugendhilfe finanzierte) Schulbegleitung eine Beschulung möglich zu machen

7 Inklusion - Grundsätzliches Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf muss jedoch bei allen Kindern und Jugendlichen angenommen werden, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können (vgl. Kultusministerkonferenz 2008)

8 Inklusion - Grundsätzliches Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben, in Mathematik, bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache, bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit, bei chronischen Erkrankungen, bei Behinderungen oder bei einer Hochbegabung. (vgl. Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden- Württemberg Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom ).

9 Inklusion - Grundsätzliches Häufig geht es bei gegenüber der Jugendhilfe angezeigtem Bedarf nach Unterrichtsbegleitung/ Integrationshilfen genau um Schüler/innen mit solchen Verhaltensweisen. Die Frage nach einem sonderpädagogischen Förderbedarf stellt sich deshalb aus Jugendhilfesicht in diesen Fällen regelmäßig

10 Inklusion - Grundsätzliches Die Sicherstellung der gemeinsamen Beschulung solcher Kinder mit Kindern ohne Beeinträchtigungen ist somit zunächst vorrangige Aufgabe des Bildungssystems

11 Inklusion - Grundsätzliches Der Jugend- und Sozialhilfeträger trägt bei Vorliegen eines entsprechenden Hilfebedarfs auf der Grundlage des SGB VIII bzw. des SGB XII gegebenenfalls Verantwortung für diese Kinder im Rahmen der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen sind jedoch als nachrangig zu betrachten (vgl. 10 SGB VIII) und können ausgehend von der Gesamtverantwortung des Bildungssystems nur kompensatorischer Art sein (vgl. Schulversuchsregelung Baden-Württemberg vom ).

12 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Die Jugendhilfe ist sehr an einer guten und gelingenden Kooperation mit dem Schulsystem interessiert. Vor dem Hintergrund des Inklusionsgedankens muss das Schulsystem jedoch vorrangig für die Beschulung aller Schüler/innen Verantwortung übernehmen, die aufgrund von Behinderungen, Benachteiligungen oder Beeinträchtigungen eine Integrationshilfe im Unterricht benötigen. Dies gilt demnach beispielsweise auch für Kinder mit Autismus, Verhaltensproblemen, Motivations- und Aufmerksamkeitsstörungen (auch ADHS).

13 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Die zunehmenden Tendenz und Erwartung, die Beschulbarkeit von schwierigen Schüler/innen vorrangig aus Ressourcen der Jugendhilfe zu ermöglichen (v.a. heilpädagogische Schulbegleitungen) muss innerhalb des Bildungssystems thematisiert werden - die Jugendhilfe stößt hier an ihre Grenzen (Ressourcen)

14 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Wird von schulischer Seite ein Bedarf an Unterstützung im Unterricht gesehen prüft die Schule zunächst, welche Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort gegeben bzw. möglich sind, um gegebenenfalls den Bedarf des Kindes zu decken.

15 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Hierzu zählen u.a. die Einbeziehung des/der Beratungslehrers/in Einbeziehung der Schulsozialarbeit Einbeziehung der schulpsychologischen Beratungsstelle Prüfung und Einbeziehung des Einsatzes eines pädagogischen Assistenten Wird ergänzend die Einbeziehung des sonderpädagogischen Dienstes für erforderlich gehalten (sonderpädagogische Kooperationsstunden) informiert die Schule das Staatliche Schulamt Der sonderpädagogische Dienst stellt einzelfallbezogen den Bedarf des Kindes/ Jugendlichen und mögliche sonderpädagogische Unterstützungsleistungen fest.

16 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Die Angebote des Bildungssystems müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden und effektiver eingesetzt werden

17 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Eltern haben die Möglichkeit beim Jugend- oder Sozialhilfeträger einen Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen. Diese Anträge werden nach den jeweiligen Verwaltungsrichtlinien bearbeitet und unter Prüfung des Bedarfs, sowie der Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe gegebenenfalls als ergänzende Leistung zu den Unterstützungsangeboten des Bildungssystems beschieden.

18 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Um dem Inklusionsanspruch gerecht zu werden, müssen sich die Schulstrukturen insgesamt verändern bzw. anpassen. Das Bildungssystem muss in die Lage versetzt werden, die inklusive Beschulung sicherzustellen. Der Rückgriff auf weitere Kostenträger im Rahmen individueller Lösungen muss die Ausnahme bleiben.

19 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem Die zur erfolgreichen Umsetzung des Inklusionsgedankens notwendige Weiterentwicklung der Schulstruktur sollte folgende Aspekte berücksichtigen:

20 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem es muss ein positives Schulklima entstehen, in dem Schüler/innen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen oder Problemen im emotionalen Erleben und sozialen Verhalten grundsätzlich an der Schule willkommen sind dieses kann nur gelingen, wenn Schulleitung und Lehrkräfte, die den Schulalltag ohnehin häufig bereits als sehr belastend erleben, hierbei Entlastung und Unterstützung erfahren

21 Inklusion - Erwartungen an das Bildungssystem hierfür sind auch speziellere Qualifikationen, im Sinne sonderpädagogischer Kompetenzen, für alle Lehrkräfte erforderlich, die verstärkt im Rahmen der Lehrerausbildung und durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen zu vermitteln sind das bewährte Modell der Aussenklassen sollte weiterhin fortgesetzt und mit ausreichenden Lehrerdeputatsstunden versehen werden Berücksichtigung inklusiv beschulter Kinder bei der Festlegung des Klassenteilers

22 Inklusion - Perspektiven Perspektivisch sollte angestrebt werden, Sonder- und Heilpädagogische Dienste strukturell im Schulsystem zu verankern. Ein vor Ort vorhandener Pool aus entsprechenden Fachkräften könnte bedarfsgerechter und flexibler eingesetzt werden und könnte auch dem sinnvollen Ansatz, mehr gruppenbezogene Angebote für Schüler/innen mit besonderen Förderbedarfen zu schaffen.

23 Inklusion - Perspektiven Das Bildungssystem, sowie Jugend- und Sozialhilfeträger verfolgen gemeinsam das Interesse, für eine gelingende inklusive Beschulung möglichst gruppenbezogene Angebote zu entwickeln und hierbei eine Kooperation mit einzelnen Schulstandorten anzustreben.

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