Brief, Telefon, & Co: (Un)zulässige Kundenakquise!?
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- Christa Bayer
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1 Brief, Telefon, & Co: (Un)zulässige Kundenakquise!? Referent: RA Heiko Kübler Hauptgeschäftsführer CDH Baden-Württemberg
2 Um was geht es heute: Art und Weise der Individualwerbung = Äußere Form des Herantretens des Werbenden an den Werbeadressaten = Werbung, die sich ganz gezielt an eine bestimmte Person richtet Allgemeinwerbung an einen unbestimmten Personenkreis (z. B. Fernseh-, Radio-, Plakat-, Kino-, Anzeigen- oder Zeitschriftenwerbung) Inhalt der Werbung Datenschutzrecht Informationspflichten nach dem Telemediengesetz (TMG) Stand: 26. Juli 2013 Haftungshinweis: Bitte beachten Sie, dass der Vortrag und die Präsentation eine qualifizierte juristische Beratung nicht ersetzen können.
3 Was ist Werbung? Werbung = Werbung = Der Versuch, Leuten Geld aus der Tasche zu ziehen, das sie nicht haben, damit sie Sachen kaufen, die sie nicht brauchen, um Leuten zu gefallen, die sie nicht mögen Erziehung zur Markentreue (Helmut Thoma, *1939, österr. Manager) Werbung = jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung)
4 Quelle: Lettl, Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2013, Verlag C. H. Beck
5 Werbung als unzumutbare Belästigung Werbung ist als unzumutbare Belästigung verboten, wenn dem Adressaten ein Geschäftsabschluss aufgedrängt werden soll, er sich der Werbemaßnahme nicht entziehen kann und daher eine sachliche Prüfung der beworbenen Ware / Dienstleistung nicht möglich ist. Schutz der Sphäre des Werbeadressaten Verbraucherschutz Schutz der Entscheidungsfreiheit, der Privat- und Individualsphäre Schutz vor Werbung auf Kosten des Verbrauchers Schutz sonstiger Marktteilnehmer Schutz der betrieblichen Abläufe durch Beeinträchtigungen von außen Schutz vor Werbung auf Kosten z. B. eines Gewerbetreibenden
6 - News- letter Druck- werke Telefon WERBUNG Vertreter- besuche Telefax Rechtssichere Kaltakquise Mögliche Rechtsfolgen
7 Bild: Hans Snoek pixelio.de Werbung mit Druckwerken Druckwerke = Briefe, Kataloge, Prospekte, Handzettel etc. Personalisierte Werbung ist zulässig, wenn der Empfänger beim Öffnen sofort erkennt, dass es sich um Werbung handelt. Weiß der Absender, dass der Empfänger keine gedruckte Werbung erhalten möchte, muss dieses Anliegen beachtet werden. Bei Postwurfsendungen oder Handzetteln ist auf vorhandene Sperrvermerke am Briefkasten des Empfängers zu achten.
8 Bild: Hans Snoek pixelio.de Werbung mit Druckwerken TIPP Bei Werbung mit Druckwerken hat der Werbende einen Versuch frei, ohne dass rechtliche Konsequenzen drohen sofern dem Werbenden kein entgegenstehender Wille des angesprochenen Adressaten bekannt ist, solche Werbung nicht erhalten zu wollen.
9 Bild: Olga Meier-Sander pixelio.de Telefonwerbung Anruf = Sprachtelefonie zwischen Menschen Werbeanruf = Angerufener soll zu einem Geschäftsabschluss bewegt werden Unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern Nur ein Anschluss für private und geschäftliche Telefonate: Zeitpunkt entscheidend
10 Bild: Olga Meier-Sander pixelio.de Telefonwerbung Werbetelefonate sind unzulässig ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des angerufenen Verbrauchers vor dem Anruf (= Opt-in-Lösung) Dokumentation erforderlich Beweislast beim Werbenden ohne die zumindest mutmaßliche Einwilligung des angerufenen sonstigen Marktteilnehmers Sachliches Interesse des Angerufenen an den beworbenen Waren oder Dienstleistungen als Zulässigkeitsvoraussetzung
11 Bild: Olga Meier-Sander pixelio.de Telefonwerbung Faustformel für Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden: Besteht für f r den Angerufenen ein unmittelbares geschäftliches Interesse, den Anruf des Werbenden anzunehmen, ist der Werbeanruf zulässig. Erwartet der Angerufene meinen Anruf? Ja Nein Anruf zulässig Steht er dem Anruf wenigstens positiv gegenüber? Ja Nein Anruf zulässig Anruf unzulässig
12 Bild: Claudia Hautumm pixelio.de Telefaxwerbung Telefaxwerbung ist die elektronisch übermittelte, beim Adressaten originalgetreu ausgedruckte Werbung. Werbefaxe sind unzulässig Bild: Olga Meier-Sander pixelio.de ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten (= Opt-in-Lösung) Keine Unterscheidung (mehr) zwischen Privaten und Unternehmen Dokumentation erforderlich Beweislast beim Werbenden
13 Bild: Stephanie Hofschlaeger pixelio.de -Werbung = Elektronische Post Elektronische Post = jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie abgerufen wird Werbe- s sind unzulässig ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten (= Opt-in-Lösung) Dokumentation erforderlich Beweislast beim Werbenden Ausnahme: -Adresse bei einem Bestellvorgang generiert
14 Bild: Stephanie Hofschlaeger pixelio.de -Werbung Wenn der Unternehmer die E- Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von einem Kunden erhalten hat, der Unternehmer diese Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, der Kunde einer solchen weiteren Verwendung seiner -Adresse nicht widersprochen hat und der Empfänger bei der erstmaligen Erhebung seiner -Adresse und bei jeder weiteren Verwendung klar und deutlich auf sein jederzeitiges Widerspruchsrecht hingewiesen wurde und wird, ohne dass für den Widerspruch andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (= normale Kommunikationstarife, also z. B. keine 0900-Nummer) entstehen, darf eine Werbe- auch ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung an den Kunden verschickt werden.
15 Bild: Thorben Wengert pixelio.de -Newsletter Problem Missbräuchliches Newsletter- Interesse / Spaßanmeldung durch (befreundete) Dritte Lösung Double-Opt-in-Verfahren (h. M.) Beim Double-Opt-in- Verfahren schickt der Absender dem Empfänger eine , um anzufragen, ob dieser in einen -Verteiler zum Bezug eines Newsletters aufgenommen werden will. Aktuell: OLG München, Urteil v , Az: 29 U 1682/12
16 Bild: worldofschneider pixelio.de Vertreterbesuche Zulässig: Unangemeldete Vertreterbesuche Vorab schriftlich angekündigter Vertreterbesuch mit schriftlicher Ablehnungsmöglichkeit (str.) Unzulässig: Besuch trotz klar erkennbarer Ablehnung Besuch nach vorheriger Anforderung eines Katalogs oder einer Warenprobe durch den Interessenten
17 Bild: Rainer Sturm pixelio.de Rechtssichere Kaltakquise 1. Brief(kasten)werbung Zulässig, solange kein entgegenstehender Wille missachtet wird 2. Telefon-, Telefax- und - Werbung Versand von Werbebriefen an potentielle Kunden mit einem vorbereiteten Antwortschreiben, dass Werbung per Telefon, Fax und erfolgen darf (= sog. Einwilligungserklärung) Werbung nur an Interessenten, die positiv geantwortet haben Permanente Aktualisierung und Kontrolle der eigenen Datenbank
18 Bild: Rainer Sturm pixelio.de Rechtssichere Kaltakquise 3. -Newsletter Double-Opt-in-Verfahren nutzen 4. Unangemeldete Vertreterbesuche Zulässig, solange kein entgegenstehender Wille missachtet wird
19 Muster einer Einwilligungserklärung Ich... (Name des Interessenten bzw. Kunden, Anschrift) willige ausdrücklich ein, durch die Firma... (Name des werbenden Unternehmens, Anschrift) künftig zu Werbezwecken für eigene Produkte kontaktiert zu werden, und zwar (Zutreffendes bitte ankreuzen): per unter der -Adresse:... ( -Adresse des Interessenten / Kunden einfügen) per Telefon unter der Telefon-Nummer:... (Telefonnummer des Interessenten / Kunden einfügen) per Fax unter der Fax-Nummer:... (Faxnummer des Interessenten / Kunden einfügen) Ich bin damit einverstanden, dass meine angegebenen Kontaktdaten zum Zwecke der Werbung durch die Firma... (Name des werbenden Unternehmens einfügen) gespeichert, aktualisiert und genutzt werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich dieser Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit widersprechen kann. Der Widerspruch kann formlos erfolgen per unter der -Adresse:... ( -Adresse des werbenden Unternehmens einfügen) per Telefon unter der Telefon-Nummer:... (Telefonnummer des werbenden Unternehmens einfügen) per Fax unter der Fax-Nummer:... (Faxnummer des werbenden Unternehmens einfügen) Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Meine Kontaktdaten: Name:... Straße:... PLZ:... Ort:... Ansprechpartner:... Ort, Datum (Unterschrift des Interessenten bzw. Kunden, ggf. Stempel)
20 Bild: Gerd Altmann pixelio.de Mögliche Rechtsfolgen Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch Schadenersatz Gewinnabschöpfungsanspruch Erstattung zweckentsprechender Rechtsverfolgungskosten Straf-/Bußgeldverfahren
21 Bild: Thorben Wengert pixelio.de Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung Wie wird er durchgesetzt? Außergerichtlich Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung Anrufung der IHK-Einigungsstelle Gerichtlich Einstweilige Verfügung und Abschlussschreiben Klage beim Landgericht Örtliche Zuständigkeit: Ort der gewöhnlichen Niederlassung des Beklagten oder Begehungsort (= fliegender Gerichtsstand)
22 Bild: Thorben Wengert pixelio.de Def.: Abmahnung Kategorische Aufforderung an den Wettbewerbssünder, ein bestimmtes Handeln sofort zu unterlassen und künftig zu unterbinden Empfohlener Inhalt einer Abmahnung Schilderung des Sachverhalts Rechtliche Bewertung Aufforderung zur Abgabe einer (meist vorformulierten) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Vertragsstrafeversprechen Androhung gerichtlicher Schritte Kostenübernahmeverpflichtung Sehr kurze Fristsetzung
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