Hinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen

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1 Hinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Betriebliche Projektarbeit (Prüfungsteil A) Verbindliche Vorgabe ist die Ausbildungsverordnung: 15 für Fachinformatiker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau 9 für IT-System-Elektroniker/-in 21 für IT-System-Kaufmann/-frau Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: 70 Stunden) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese betriebliche Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: Fachinformatiker/-in: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen; b) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe, b) Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. Informatikkaufmann/-frau: 1. Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich der Analyse der damit verbundenen Geschäftsprozesse; 2. Durchführen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung eines Systems der Informationsund Telekommunikationstechnik

2 IT-System-Elektroniker/-in 1. Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung; 2. Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung. IT-System-Kaufmann/-frau 1. Abwicklung eines Kundenauftrages einschließlich Anforderungsanalyse, Konzepterstellung, Kundenberatung sowie Angebotserstellung; 2. Erstellen einer Projektplanung bei vorgegebener Kundenanalyse einschließlich Ermittlung von Aufwand und Ertrag. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisorientierten Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen kann sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Der Projektantrag Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der benötigten Hilfsmittel für die Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. Der Projektantrag wird in unser Online- Portal( eingestellt, dort erhalten Sie auch die entsprechenden Hilfen zum korrekten Ausfüllen. Die Zugangsdaten für das Online-Portal senden wir Ihnen etwa vier Wochen vor dem Abgabetermin per Post an Ihre Privat-Adresse. Kriterien zur Bewertung / Genehmigung des Projektantrages Inhalt Beschreibung Kriterien zu Genehmigung 1. Formblatt - Daten des Prüflings Die Angaben müssen - Ausbildungsberuf vollständig sein - Ausbildungsbetrieb - Betrieblicher Betreuer, Kontakt für den - Prüfungsausschuss - Projektbezeichnung, Thema - Durchführungszeitraum - Einverständnis des Ausbildungsbetriebes

3 - Unterschriften des Ausbildungsbetriebes und des Antragstellers 2. Projektbeschreibung - Problemstellung, Verständlichkeit Geschäftsprozess - Einbindung und Schnittstellen Dokumentierbarkeit des (Teil-) Auftrages Auftrag / Teilauftrag - Ist-Zustand Erkennbarkeit des Prüfungsumfangs - Ziel des Auftrages, Nutzen Entspricht das Projekt dem für den Kunden jeweiligen Ausbildungsberuf - Identifikation der Kernauf- Verständlichkeit der Struktur gaben des Projektes und der Zeitplanung - Kennzeichnung der prüfungs- Vollständigkeit relevanten Aufgaben 3. Projektphasen / Zeitplan - Zuordnung des Zeitaufwandes Durchführbarkeit in Stunden - Zeitliche Abhängigkeit wesentlich berufsrelevante Phasen der Bearbeitung - Terminplan ausreichende zeitliche Planung 4. Projektumfeld - Anwendungsbereich, Passt das Projekt in dieses Durchführung für.. / bei.., Umfeld Ansprechpartner 5. Dokumentation - eventuell praxisübliche Doku- Anlagen mentation für den Betrieb - praxisübliche Dokumentation Anlagen für den Kunden 6. Geplante Hilfsmittel - eventuelle Rüst- / Aufbauzeiten angemessen für die Präsentation Die Projektarbeit und die Projektdokumentation Die Höchstdauer der Projektarbeit beträgt 35 Stunden (Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: 70 Stunden). In Ihrer Planung darf dieser durch die Ausbildungsordnung gesetzte Zeitrahmen nicht überschritten werden. Mit der Bearbeitung der Projektarbeit darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden, die Entscheidung wird Ihnen per bekanntgegeben. Die Dokumentation soll einen begrenzten Umfang von maximal 12 Seiten haben. Mit der Dokumentation sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Projekt (oder eine betriebliche Teilaufgabe) professionell abzuwickeln und zu dokumentieren. Im Vordergrund steht nicht das "Produkt" oder eine "erbrachte Dienstleistung" (deren Qualität kann nur der Betrieb oder der Kunde richtig beurteilen), sondern die Professionalität der Projektabwicklung.

4 Die Projektarbeit und deren Dokumentation sind bis spätestens zu dem im Anschreiben der IHK genannten Termin abzugeben. Verspätet eingehende Arbeiten können nur im Ausnahmefall berücksichtig werden. Der Prüfungsteil A (Dokumentation und Präsentation mit Fachgespräch) wird mit insgesamt 50 % des Prüfungsergebnisses gewichtet, wobei Projektarbeit und Präsentation / Fachgespräch mit wiederum je 50 Prozent gewertet werden. Bitte beachten Sie die folgenden formalen Dinge: 1. Die Arbeit muss in der im Anschreiben genannten Ausfertigung bis spätestens zum Abgabetermin um 12:00 Uhr in der IHK Mainz in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden. 2. Umfang: max. 12 PC-Seiten (DIN A4) + Anhang 3. Deckblatt mit den Inhalten: - Eigener Name, Anschrift und Prüfungsnummer - Ausbildungsberuf - Prüfungstermin ( Sommer 20.. oder Winter 20.. ) - Überschrift "Betriebliche Projektarbeit" - Thema - Durchführungszeitraum - Ausbildungsbetrieb und Anschrift - Einsatzgebiet - Betrieblicher Verantwortlicher (z.b. Betreuer der Arbeit, Ausbilder) 4. Inhaltsverzeichnis (nicht Bestandteil der 10 Seiten) und Quellenverzeichnis (Bestandteil des Anhangs) 5. Zitate sind nach den gängigen Regeln kenntlich zu machen. Bei Internetquellen ist die vollständige URL (mit Pfad und Dateiname) anzugeben. 6. Konkrete Kundendaten oder wichtige betriebliche Daten sind in geeigneter Weise zu anonymisieren. 7. Erklärung mit Ihrer Unterschrift mit folgendem Wortlaut: "Erklärung Den in der Themenstellung beschriebenen Auftrag/Teilauftrag habe ich eigenständig in der beschriebenen Art und Weise durchgeführt. Die Dokumentation wurde ohne fremde Hilfe verfasst. Ich habe mich keiner anderen als der von mir angegebenen Hilfsmittel bedient." Ort, Datum, Unterschrift 8. Betriebliche Bestätigung mit der Unterschrift des Betreuers der Arbeit mit folgendem Wortlaut: "Bestätigung Hiermit wird bestätigt, dass der Auftrag/Teilauftrag der Themenstellung so durchgeführt wurde, wie er in der Dokumentation beschrieben wurde." Ort, Datum, Unterschrift Ebenfalls muss bis zum spätestens Abgabetermin die Projektdokumentation in einem pdf- Dokument hochgeladen werden, hierzu bleibt das Online-Portal bis um 24:00 Uhr an diesem Tag für die Auszubildenden geöffnet.

5 Schriftliche Abschlussprüfung (Prüfungsteil B) Verbindliche Vorgabe ist die Ausbildungsverordnung: 15 für Fachinformatiker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau 9 für IT-System-Elektroniker/-in 21 für IT-System-Kaufmann/-frau Der Prüfungsteil B besteht aus den drei Prüfungsbereichen: - Ganzheitliche Aufgabe I Dauer: 90 Minuten Gewichtung: 40 % Fachqualifikation - Ganzheitliche Aufgabe II Dauer: 90 Minuten Gewichtung: 40 % Kernqualifikation - Wirtschafts- und Sozialkunde Dauer: 60 Minuten Gewichtung: 20 % Verwendung von Tabellenbüchern Sie dürfen bei der Lösung der schriftlichen Prüfung KEIN Handbuch benutzen. Bestehen der Abschlussprüfung Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sollten die Leistungen in der Projektarbeit, in der Präsentation einschließlich dem Fachgespräch oder in einem der drei schriftlichen Prüfungsteile mit ungenügend bewertet werden, so ist die Prüfung nicht bestanden. Bei einer Wiederholungsprüfung können alle die Prüfungsteile angerechnet werden, die mit mindestens ausreichend bestanden wurden. Sind im Prüfungsteil B (schriftliche Prüfung) die Prüfungsleistungen insgesamt mit mangelhaft, davon in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dieses für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfling kann den Prüfungsbereich bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

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