Das System der berufsgenossenschaftlichen Heilversorgung als lernendes System

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1 Das System der berufsgenossenschaftlichen Heilversorgung als lernendes System Michael Wich Vortragstitel, BG Klinikum Unfallkrankenhaus Autor, Veranstaltung Berlin

2 Historische Betrachtung 1880 Kaiser-Wilhelm I, Reichskanzler Otto von Bismarck beginnende Industrialisierung zunehmende Zahl einkommensschwacher Arbeiter (Proletariat) Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (1878 bis 1890) Sozialdemokraten waren dennoch stärkste Abgeordnetengruppe 1890 Gewerkschaftsbewegung

3 Historische Betrachtung Kaiserliche Botschaft vom

4 Krankenversicherung 1883

5 Unfallversicherung 1884

6 DGUV - Ziele - Besonderheiten Prävention Soziale Befriedung Ablösung der Unternehmerhaftpflicht Schadensersatzprinzip Finanzierung ausschließlich durch den Arbeitgeber paritätische Besetzung der Gremien 80 Mio Versicherte

7 Leitziel eines VBHC-Systems Patientennutzen patient value Nutzen: maximal erreichbares Behandlungsergebnis bei rationalem Mitteleinsatz

8 DGUV Zielsetzungen patient value Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1. Rückkehr an den alten Arbeitsplatz 2. Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses mit Umsetzung oder Weiterqualifizierung 3. schnelle Integration auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, Qualifizierung 4. Vermittlung in den zweiten Arbeitsmarkt Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Vorstandsbeschluss der DGUV vom

9 gesetzliche Definition der Leistungen

10 Träger der GKV 2 SGB V Leistungen 4. Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot 1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

11 Träger der UV 1 SGB VII Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches 1. Mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, 2. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

12 DGUV - Ziele - Besonderheiten als gesetzlicher Auftrag mit allen geeigneten Mitteln originärer Ansatz in einem value based health care system

13 DGUV - Ziele - Besonderheiten Reha vor Rente Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln, Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Erst wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden Entschädigungsleistungen (Rente)

14 Organisation der Leistungen und Leistungsstruktur Leitziel eines VBHC-Systems Organisation und Integration der Versorgung im Blick auf Krankheits- und Verletzungsbilder

15 Kostenträger privater Unfall Akut-Behandlung ambulant Akut-Behandlung stationär Anschlussheilbehandlung Pflegebehandlung Berufliche Rehabilitation KV Krankenkasse Krankenkasse Rentenversicherung Pflegekasse Arbeitsagentur

16 Leistungstruktur der DGUV Prävention Technischer Aufsichtsdienst Unfallverhütung Rehabilitation Heilbehandlung berufliche Wiedereingliederung Pflege soziale Teilhabe Kompensation Verletztengeld Übergangsgeld Pflegegeld Unfallrente

17 Leistungsstruktur eigene Akutkliniken eigene ambulante Behandlungsstellen eigene Rehakliniken eigenes Behandlungssystem Durchgangsarzt-Verfahren ambulant stationär

18 Leistungsstruktur Behandlungspfade für die Rehabilitation von Verletzungen interdisziplinär und interprofessionell

19 DGUV - Ziele - Besonderheiten Alles aus einer Hand keine Schnittstellenverluste

20 Leitziel eines VBHC-Systems Kostenträger als aktiver Partner der Unfallversicherungsträger steuert aktiv das Heilverfahren

21 Gesetzliche Unfallversicherung der Unfallversicherungsträger steuert aktiv das Heilverfahren Durchgriffsrecht über das D-Arzt-Verfahren

22 Gesetzliche Unfallversicherung alle Versicherungsfälle werden umgehend, innerhalb von 3 Tagen, gemeldet Unfallversicherungsträger entscheidet über die Versorgungsebene im Einzelfall: D-Arzt niedergelassen DAV-Krankenhaus VAV-Krankenhaus SAV-Krankenhaus BG-Klinik Reha-Klinik

23 Leitziel eines VBHC-Systems Individualisierung der Behandlung und des Gesundungsprozesses

24 Gesetzliche Unfallversicherung Reha-Management mit frühzeitiger Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes Physiotherapeut Arbeitstherapeut RehaManager Verletzter Angehöriger Arbeitgeber Arzt

25 Der Reha-Plan ist eine gemeinsame, dynamische, jederzeit anzupassende Vereinbarung über den Ablauf der Rehabilitation einschließlich aller durchzuführenden Maßnahmen bis zum Erreichen des angestrebten Ziels. Rehaplan - Zielvereinbarung Reha-Management Unfall Erstversorgung AkutMedibehandlung zinische Reha Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Pflege

26 Leitziel eines VBHC-Systems Effizienznachweis Verhältnis der eingesetzten Ressourcen zum erzielten Outcome

27 Die Rehabilitation der UV-Träger ist erfolgreich 0,63% 2,78% Gleiche oder ähnliche Tätigkeit Andere Tätigkeit Keine Wiedereingliederung 96,59% Von 100 Rehabilitanden werden rund 97 in die gleiche oder ähnliche Tätigkeit wieder eingegliedert! (Durchschnitt über alle Projektteilnehmer und alle untersuchten Beispieldiagnosen) Ergebnisse BM-Projekt

28 Die qualifizierte Heilverfahrenssteuerung Intensive Steuerung schwerer Verletzungen führt zu kürzerer AUDauer Beispiel Unterschenkelfraktur (84xxx), Intensive Heilverfahrenssteuerung Ergebnisse BM-Projekt Seite 28

29 System der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung Allheilmittel? Im Bereich von Unfallverletzungen und Berufskrankheiten sicher Beispiel gebend jedoch weniger als 5% der Gesamtausgaben aller GKV Besonderheiten der Finanzierung Besonderheiten der Gesetzesgrundlage Defizite in der Evaluation Renten-Bias Seite 29

30 System der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung lernendes System Impulse zur Weiterentwicklung aus der Politik aus dem Ehrenamt mit paritätischer Besetzung (AN-AG) medizinischer Beirat Seite 30

31 Seite 31

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