Bemerkungen zur Leistungsbewertung im Fach Spanisch

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1 Bemerkungen zur Leistungsbewertung im Fach Spanisch Beschluss der Fachschaft Spanisch vom Allgemeines Grundlage für das folgende Konzept der Leistungsbewertung sind das Schulgesetz (SchulG, 48), die Ausbildungs und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO- GOSt, 13-17) sowie der Kernlehrplan für die Sekundarstufe II (Gymnasium / Gesamtschule) in NRW (Entwurf ). Die Note setzt sich gleichwertig aus den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten / Klausuren und Sonstige Mitarbeit zusammen. Für Lernerfolgskontrollen gelten die folgenden Prinzipien: Lernerfolgsüberprüfungen müssen sich auf im Unterricht erworbene Kompetenzen beziehen und folgen einer ansteigenden Progression und Komplexität. Alle Kompetenzbereiche (kommunikative Kompetenz, interkulturelle und kommunikative Kompetenz, Text- und Medienkompetenz, Sprachkompetenz) müssen grundsätzlich berücksichtigt werden. Es sollen möglichst breitangelegte unterschiedliche Überprüfungsformen mündlicher und schriftlicher Art verwendet werden. Schülerinnen und Schüler müssen mit den verwendeten Übungsformen vertraut sein und rechtzeitig Gelegenheit haben sie anzuwenden. Für Schülerinnen und Schüler stellen Lernerfolgskontrollen eine den Lernprozess begleitende Rückmeldung zu den erreichten Lernständen dar. Demzufolge muss die Leistungsbeurteilung grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verbunden sein. Kriterien für die Bewertung und Notengebung müssen den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden. Verbindliche Absprachen Mündliche Prüfungen: In den folgenden Quartalen wird eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt: Spanisch neueinsetzend: Q2 / 1. Halbjahr / 1. Quartal Spanisch fortgeführt: (wird nach Bekanntgabe der neuen Zentralabiturthemen festgelegt) Facharbeit: Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 befindet sich an der Hildegardis- Schule ein neues Oberstufenkonzept in Erprobung, das eine Individualisierung des Unterrichts zum Ziel hat. In diesem Kontext wird in einigen Fächern ein Teil der Klausuren durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung ersetzt. Hierzu zählen mündliche Prüfungen, Projekte und schriftliche Arbeiten. Letztere sind dem wissenschaftlichen Format der Facharbeit angelehnt, haben jedoch einen deutlich reduzierten Umfang, da sie in mehreren Fächern angefertigt werden müssen und nur eine von mehreren alternativen Formen der Lernerfolgskontrolle darstellen. Die herkömmliche Facharbeit wurde für die Dauer der Erprobung des neuen Oberstufenmodells ausgesetzt.

2 Wörterbucheinsatz in Klausuren: Spanisch neueinsetzend: ab Q1 Spanisch fortgeführt: ab EF Lernerfolgsüberprüfung: Die Konzeption und Bewertung von Klausuren und sonstiger Mitarbeit richtet sich nach dem Lehrplan (Kap. 3 u. 4) und den Vorgaben des Zentralabiturs. Für die Bewertung von Klausuren im Jahrgang E (Sn) finden sich im Folgenden gesonderte Bemerkungen. Überblick über die Verteilung der Klausuren a) Neu einsetzende Kurse in EF EF(n) Halbjahr Anzahl Dauer Kompetenzschwerpunkte der 4 Klausuren UST UST Schreiben, Lesen, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Sprachmittlung Q1(n) Halbjahr Anzahl Dauer Kompetenzschwerpunkte der 4 Klausuren UST UST (noch festzulegen) Q2(n) Halbjahr Anzahl Dauer Kompetenzschwerpunkte der 3 Klausuren 1 (+ 1 mündl. Prüfung) 1 3 UST mündl. Prüfung (Klausur: noch festzulegen) Zeitstunden Lesen, Schreiben, Sprachmittlung (Abiturformat) b) Fortgeführte Kurse ab Klasse 8 (GK) EF(f) Halbjahr Anzahl Dauer Kompetenzschwerpunkte der 4 Klausuren UST - Schreiben und Leseverstehen

3 - Schreiben, Leseverstehen und Hör-/Hörsehverstehen - Schreiben, Leseverstehen und Sprachmittlung UST - Schreiben, Leseverstehen und eine weitere Kompetenz aus Hör-/Hörsehverstehen und Sprachmittlung Q1(f) Halbjahr Anzahl Dauer Kompetenzschwerpunkte der 4 Klausuren UST UST (noch festzulegen) Q2(f) Halbjahr Anzahl Dauer Kompetenzschwerpunkte der 3 Klausuren UST (noch festzulegen) Schreiben, Lesen, Sprachmittlung (Abiturformat) Zeitstunden Überprüfung der Teilkompetenz Schreiben: 60% der Punktzahl entfallen auf die Darstellungsleistung, 40% auf den Inhalt. Ausnahme: In der Einführungsphase der neueinsetzenden Fremdsprache entfallen in der Regel mindestens 60% auf die Darstellungsleistung. Der Sprachrichtigkeit wird in der Regel ein deutlich höheres Gewicht als den übrigen Kompetenzen zugeordnet. Gewichtung der einzelnen Teilkompetenzen: Aufgabentyp 1: Schreiben mit einer weiteren integrierten Teilkompetenz (Prüfungsteil A) Eine weitere Teilkompetenz in isolierter Überprüfung (Prüfungsteil B) Prüfungsteil A ca % der Gesamtpunktzahl (z.b Pkt. von 150 Pkt.)

4 Prüfungsteil B ca % der Gesamtpunktzahl (z.b Pkt. von 150 Pkt.) Aufgabentyp 2: Schreiben mit zwei weiteren integrierten Teilkompetenzen Es erfolgt keine Gewichtung nach Teilkompetenzen. Aufgabentyp 3: Schreiben sowie zwei weitere Teilkompetenzen in isolierter Überprüfung Prüfungsteil A ca. 50% der Gesamtpunktzahl (z.b. 75 Pkt. von 150 Pkt.) Prüfungsteil B ca. 50% (je ca %) der Gesamtpunktzahl (z.b. 75 Pkt. von 150 Pkt., je Kompetenz zwischen Pkt.) Spanisch neu: Klausuren in der Einführungsphase Die Klausuren in der Einführungsphase basieren auf möglichst authentischen Ausgangsmaterialien, welche einen kommunikativen Kontext implizieren. Die zu bearbeitenden Teilaufgaben sollen sich auf dieses Ausgangsmaterial beziehen. Die zu überprüfenden sprachlichen und methodischen Kompetenzen sollen dabei überwiegend im Zusammenhang mit der Produktion eines zusammenhängenden Zieltextes unter Beweis gestellt werden, so dass die Leistung der Schüler in einer oberstufengemäßen Bearbeitung von zunehmend komplexer werdenden Aufgaben besteht. Während offene Aufgabenstellungen in der Klausur einen hohen Stellenwert haben, um produktive Leistungen zu überprüfen, sollten geschlossene und halboffene Aufgabentypen, wie z.b. in Form von Lückentexten oder Aufgaben zur (Um-)Bildung von Sätzen, maximal 50% der Klausur einnehmen. Während geschlossene und halboffene Aufgaben jedoch gerade zu Beginn der Einführungsphase noch einen gewissen Anteil haben, steigt der Grad der offenen Aufgaben aber im Sinne der Progression im Laufe der Lernzeit kontinuierlich an. Die Bewertung der Klausuren erfolgt nach den beiden Beurteilungsbereichen Inhalt und Sprache (Darstellungsleistung). Im Bereich der inhaltlichen Leistung weist der Erwartungshorizont den Bezug der Kriterien zu den gewählten Operatoren / Aufgabenstellungen aus. Die Darstellungsleistung gliedert sich in die Beurteilungsbereiche Sprachrichtigkeit (Verständlichkeit und Korrektheit in den Bereichen Lexik, Grammatik und Orthographie) und Ausdrucksvermögen (Textkohärenz, Reichhaltigkeit und Differenziertheit des Vokabulars, Komplexität und Variation des Satzbaus). Bei der Bewertung der Darstellungsleistung wird das Ausdrucksvermögen etwa im Umfang von einem Viertel im Verhältnis zur Sprachrichtigkeit berücksichtigt. Das Kriterienraster ist an den jeweiligen Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler des ersten Lernjahres angepasst. Einführungsphase (EF) Anzahl der Klausuren im Halbjahr 2

5 Dauer der Klausuren 90 min Aufbau - Grammatikteil (max. 50%) - freie Textproduktion Gewichtung der Aufgabenteile Textproduktionsaufgaben werden stärker gewichtet als Grammatikaufgaben Textproduktionsaufgaben: Inhalt: 25-40% Darstellungsleistung: 60-75% (zunehmende Gewichtung des Inhalts im Verlauf der EP) Darstellungsleistung: Sprachrichtigkeit: ca. 75% Ausdrucksvermögen: ca. 25% Zuordnung von Punkten zu Notenstufen Noteneinteilung für die Einführungsphase: Note in % sehr gut plus sehr gut sehr gut minus gut plus gut gut minus befriedigend plus befriedigend befriedigend minus ausreichend plus ausreichend ausreichend minus mangelhaft plus mangelhaft mangelhaft minus ungenügend 29-0 Noteneinteilung für die Qualifikationsphase: Note in % sehr gut plus sehr gut sehr gut minus gut plus gut gut minus befriedigend plus befriedigend 64-60

6 befriedigend minus ausreichend plus ausreichend ausreichend minus mangelhaft plus mangelhaft mangelhaft minus ungenügend 19-0 Mündliche Prüfung Im Rahmen eines didaktischen Ansatzes, der darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler mit kommunikativen Kompetenzen auszustatten, um sie zum interkulturellen Handeln zu befähigen, nimmt die Förderung der Mündlichkeit eine zentrale Stellung ein. Diesem Umstand trägt das Schulministerium im Kontext der Lernerfolgsüberprüfung Rechnung: Für Schülerinnen und Schüler, die mit Beginn des Schuljahres 2014/15 in die Qualifikationsphase eintreten, wird nach neuer Erlasslage In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase [...] nach Festlegung durch die Schule in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt. Für die Durchführung der mündlichen Prüfung im Fach Spanisch an der Hildegardis-Schule gelten die allgemeinen Vorgaben für mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen. 1 Darüber hinaus hat die Fachschaft Spanisch die folgenden Beschlüsse gefasst: Für die Schülerinnen und Schüler findet am Prüfungstag regulärer Unterricht statt. Einzelne Stunden im Prüfungszeitraum (Vorbereitungszeit und Prüfung) fallen für die jeweiligen Prüflinge aus. Die Prüfungen werden als Gruppenprüfungen mit 4 SuS durchgeführt; die Gruppen werden durch Auslosung zusammengestellt. Die Prüfung, bestehend aus einem monologischen Teil (Vortrag) und einem dialogischen Teil (Gruppengespräch), dauert Minuten. Die Prüfung bezieht sich, ebenso wie eine Klausur, thematisch auf den aktuellen Unterrichtsstoff. Die Vorbereitung kann in Abhängigkeit von Art und Umfang der Prüfungsaufgabe in häuslicher Arbeit oder im Rahmen einer angemessenen Vorbereitungszeit unmittelbar vor der Prüfung erfolgen. Eine allgemeine Festlegung erfolgt nicht. Die Prüfungskommission besteht aus den Fachlehrern der jeweils betroffenen Kurse. Die Bewertung der Prüfungsleistung orientiert sich an den Kriterien des Ministeriums zur Durchführung mündlicher Kommunikationsprüfungen. 2 Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Unterrichts auf die Prüfungsinhalte und -formate vorbereitet und mit den Bewertungskriterien vertraut gemacht. Ebenso ergeht rechtzeitig vor der Prüfung eine entsprechende Information an die Eltern. Überprüfung der sonstigen Leistungen 1 2 Vgl. Vgl

7 Die Überprüfung der sonstigen Leistung erfolgt durch schriftliche Übungen (z.b. zur anwendungsorientierten Überprüfung des Bereichs Verfügen über sprachliche Mittel und Sprachlernkompetenz (Arbeitsmethoden und techniken, z.b. Wortschatzarbeit, Wörterbucharbeit) kontinuierliche Beobachtungen (z.b. Beteiligung am Unterrichtsgespräch in qualitativer und quantitativer Hinsicht) Zusammenarbeit in Partner- und Gruppenarbeiten Einbringen von Hausaufgaben in den Unterricht punktuelle Bewertungen (z. B. von Referaten, Präsentationen, Portfolios, Kurzvorträge) Schriftliche Übungen und Überprüfungen werden in der Regel den Schülern vorab angekündigt. Übergeordnete Kriterien: Die Bewertungskriterien für eine Leistung müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung: Die Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen prüfen die im Unterrichtsvorhaben schwerpunktmäßig erarbeiteten und vertieften Kompetenzen ab. Die Bewertung der schriftlichen Leistung und mündlichen Prüfungen erfolgt kriteriengeleitet. In entsprechenden Bewertungsrastern werden den Schülerinnen und Schülern die Kriterien der Bewertung transparent gemacht. Die Leistungsbewertung dient zum einen der Diagnose des bisher erreichten Lernstandes, zum anderen ist sie Ausgangspunkt für individuelle Förderempfehlungen. Dies sollte sich in dem Kommentar zur Arbeit bzw. zur mündlichen Prüfung wiederfinden. Darüber hinaus sollen die Schüler zur Selbstevaluation ihrer Fehlerquellen angeleitet werden (z. B. Erstellung von Fehlerrastern). Konkretisierte Kriterien: Kriterien für die Überprüfung der schriftlichen Leistung Die Bewertung der schriftlichen Leistung richtet sich nach den Kriterien der schriftlichen Abiturprüfung und berücksichtigt inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung / sprachliche Leistung (kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen und sprachliche Richtigkeit). Die Bewertung der schriftlichen Leistung richtet sich nach den im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzen Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Leistungen: Die Bewertung richtet sich nach der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler, wobei folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen sind: Funktionale kommunikative Kompetenzen: Sie verfügen über sprachliche Mittel und kommunikative Strategien, die sie funktional in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation einsetzten können. Hierzu zählen Ausdrucksvermögen (Wortschatz, Satzbau) sowie angemessenes Aussprache und Intonation. Interkulturelle kommunikative Kompetenz: Sie berücksichtigen interkulturelle Konventionen in Dialogen und Diskussionen und sind hierbei in der Lage, sich in andere Rollen zu versetzen.

8 Text- und Medienkompetenz: Sie nutzen ihr Text- und Medienwissen, um eigene mündliche Beiträge adressaten- und methodengerecht zu präsentieren. Darüber hinaus ist für die übrigen Kompetenzbereiche noch Verständigung über die Kriterien der Leistungsbewertung herbeizuführen. Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung: Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form. Intervalle - Wann:- nach den Klausuren, zum Quartalsende oder bei Gesprächsbedarf Formen - Wie:- mündliche Rückmeldung: Elternsprechtag, Schülersprechtagschriftliche Rückmeldung: individuelle Lern-/Förderempfehlungen im Kontext einer schriftlich zu erbringenden Leistung oder der mündlichen Prüfung Bemerkungen zur Individualisierung des Unterrichts im Fach Spanisch Allgemeines Der Spanischunterricht der gymnasialen Oberstufe ist in besonderer Weise der individuellen Förderung verpflichtet, um die Potenziale der Schülerinnen und Schüler zu entdecken, zu entwickeln, zu fördern und im Sinne der Bewusstmachung der eigenen Fähigkeiten den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrenden zu begleiten. 3 Generell soll das Fach Spanisch vielfältige und anregungsreiche Lerngelegenheiten bieten, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten und ihr Wissen in vernetzter Weise erwerben und vertiefen können, um schließlich durch Reflexion ihres Lernprozesses zunehmend auch eigene Verantwortung für den Erwerb von Kompetenzen übernehmen zu können. Dem im Kernlehrplan dargelegten Leitbild des aktiven kooperativen und selbstständigen Lernens entsprechend, fällt daher im Zuge des neuen Oberstufenkonzepts der Hildegardis- Schule im Rahmen der Differenzierung zwischen gemeinsamem, kooperativem und individualisiertem Unterricht den individualisierenden Lernformen sowie den unterschiedlichen Formen des Lernens im Team eine besondere Bedeutung zu. Nimmt man die individuelle Förderung in den Fokus, so wird deutlich, dass der Unterricht zunehmend auf die unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der SuS abgestimmt werden muss. Dies kann z.b. durch verschiedene organisatorische und didaktische Maßnahmen auf der Grundlage folgender Prinzipien erfolgen: Aktivierung aller Lerner mit dem Ziel individuelle Lernprozesse zu ermöglichen Anpassung der Lernwege um verschiedene Anforderungsniveaus zu erreichen Berücksichtigung unterschiedlicher Lernhilfen nach Lernvoraussetzungen der SuS in unterschiedlichen Komplexitätsstufen Differenzierung in Bezug auf das unterschiedliche Lerntempo der SuS um das Lernziel zu erreichen Generell ergibt sich die Notwendigkeit sich über Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung möglicher Unterrichtsformen (z. B. Gruppenarbeit, Wochenplanarbeit, Stationenarbeit, Projektarbeit) sowie Aufgabentypen (etwa Erstellung von Präsentationen, 3 Vgl. Kernlehrplan Spanisch, S. 10.

9 Referaten) zu verständigen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei an dieser Stelle explizit darauf hingewiesen, dass in den Fremdsprachen anders als in den anderen Aufgabenfeldern alternative Leistungsnachweise zu Klausuren lediglich in Form von mündlichen Prüfungen erfolgen. Im Rahmen des Unterrichtsganges ergeben sich jedoch vor allem in der Qualifikationsphase vielfältige Gelegenheiten Ergebnisse kooperativen und individualisierten Lernens in die Gesamtbewertung einfließen zu lassen. Bewertungsmöglichkeiten individualisierender, binnendifferenzierender und kooperativer Lernformen im Spanischunterricht Grundsätzliche Maßstäbe der Bewertung sind gemäß der Vorgaben im Beurteilungsbereich der Sonstigen Mitarbeit die Kontinuität, Qualität, der Umfang, die Selbstständigkeit und Komplexität, mit der die Schülerinnen und Schüler sich einbringen. Allerdings kann die Beurteilung im Sinne der impliziten Prozesshaftigkeit individualisierter und kooperativer Lernformen nicht eine rein ergebnisorientierte sein, sondern muss in besonderem Maße auch prozessorientierte Kriterien berücksichtigen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Schülerinnen und Schüler Freiräume benötigen, um Lerntechniken zu erproben und Lernwege zu finden. Die Bewertung sollte daher je nach Arbeitsform in ausgewogenem Maße produkt- sowie prozessbezogene Kriterien berücksichtigen; auch Schülerselbstbewertungen können sinnvoll sein, damit Schülerinnen und Schüler u.a. lernen, die erbrachte Leistung kritisch mit den gesetzten oder erwünschten Zielen zu vergleichen und in Arbeitsprozessen selbstständiger und bewusster zu handeln. 4 (Ein entsprechendes Dossier mit beispielhaften Bewertungsrastern für die Teilleistungen unterschiedlicher Arbeitsformen wird momentan für die modernen Fremdsprachen erstellt und soll ab dem Schuljahr 2013/14 erprobt und anschließend evaluiert werden.) 4 Zu möglichen Formen der Beurteilung vgl. Bohl, Thorsten: Prüfen und Bewerten im Offenen Unterricht, Beltz, 2009, s. 104 ff.

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