RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden

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1 RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden Seite 0

2 Inhaltsverzeichnis Themenbereiche Seiten Das RUBIK-Konzept 2 RUBIK - wie funktioniert das? 4 Schematische Darstellung Vergangenheit 5 Schematische Darstellung Zukunft 6 RUBIK-Abkommen Wichtigste Punkte 7 Von RUBIK betroffene Person Vergangenheit 8 Von RUBIK betroffene Person Zukunft 9 Pflichten der Bank 10 In der Zukunft: Konzentration auf steuerpflichtige Einkünfte 11 Referendum in der Schweiz 16 Massnahmen für die Information der Kunden Seite 1

3 Das RUBIK-Konzept Erhebung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte (insbesondere Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne) und auf das Kapital selbst, das von Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz (einschliesslich über Domizilgesellschaften, Trusts oder Stiftungen) in Deutschland, Grossbritannien und Österreich haben, in der Schweiz angelegt haben. Derzeit laufende Verhandlungen mit Italien und Griechenland Die Quellensteuer ist eine Lösung, die den automatischen Austausch von Informationen ersetzen kann und die die Privatsphäre der Kunden schützt Bilaterale Verträge (internationales und daher supranationales Recht) zwischen der Schweiz und interessierten Staaten Seite 2

4 Das RUBIK-Konzept (Forts.) Modell, das darauf abzielt, dass die Guthaben in der Schweiz von Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, die Steuergesetze ihrer Wohnsitzstaaten erfüllen. Garantierte Anonymität: Die Namen der Kunden werden nicht offengelegt Vereinfachter Zugang zu den betroffenen Märkten (Cross-Border- Aktivitäten) Keine strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern Schweizer Banken Seite 3

5 RUBIK wie funktioniert das? Regularisierung Vergangenheit Pauschale Abgabe nur auf das Kapital (fester Satz) ODER Freiwillige Meldung von Informationen zum Nutzungsberechtigten Zukunft Regelmässiger Abzug (Quellensteuer) auf Zinsen, Dividenden und andere Gewinne und Kapitalerträge ODER Freiwillige Meldung von Informationen zum Nutzungsberechtigten Seite 4

6 Schematische Darstellung Vergangenheit 3 Optionen für den Kunden Freiwillige Meldung beim Fiskus Zahlung einer anonymen Pauschalsteuer Schliessen der Konten und Depots Schriftliche Genehmigung Bank erhebt die Pauschalsteuer auf die Guthaben Bank meldet die Bank Guthaben meldetder die Guthaben ESTVder ESTV Bank zahlt die Pauschalsteuer an die ESTV ESTV meldet die Guthaben dem Partner-Staat Regularisierung ESTV zahlt die Steuer an den Partner-Staat Regularisierung Übertragung in ein Drittland Keine Regularisierung Seite 5

7 Schematische Darstellung Zukunft 2 Optionen für den Kunden Freiwillige Meldung Zahlung einer anonymen Abgeltungssteuer Schriftliche Genehmigung Die Bank besteuert die Einkünfte an der Quelle Die Bank meldet die Guthaben der ESTV Die Bank zahlt den Steuerbetrag an die ESTV ESTV meldet die Guthaben dem Partner-Staat Steuerkonformität ESTV zahlt die die Steuer an den Partner-Staat Steuerkonformität Seite 6

8 RUBIK-Abkommen Wichtigste Punkte Deutschland Grossbritannien Österreich Regularisierung der Vergangenheit Einmaliger Steuerbetrag von 21 bis 34 %, in Einzelfällen sogar bis 41 %, auf Grundlage einer festen Formel oder freiwillige Meldung. Einmaliger Steuerbetrag von 21 bis 34 %, in Einzelfällen sogar bis 41 %, auf Grundlage einer festen Formel oder freiwillige Meldung. Einmaliger Steuerbetrag von 15 bis 30 %, in Einzelfällen sogar bis 38 %, auf Grundlage einer festen Formel oder freiwillige Meldung. Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte 26,375 % auf Kapitalgewinne und Kapitalerträge. 35 % auf Zinserträge gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, oder freiwillige Meldung. Steuersatz abhängig von Kapitaleinkünften: Zinsen 48 %, Dividenden 40 %, Kapitalgewinne 27 %, oder freiwillige Meldung. 25 % auf Kapitalgewinne und Kapitalerträge. 35 % auf Zinserträge gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, oder freiwillige Meldung. Erbschaftssteuer an der Quelle Bei Erbschaft 50 % Steuer oder freiwillige Meldung. Bei Erbschaft 40 % Steuer oder freiwillige Meldung Keine Reglementierung, da in Österreich Erbschaften nicht besteuert werden Seite 7

9 4 kumulative Bedingungen: Von RUBIK betroffene Person Vergangenheit Es handelt sich um eine natürliche Person (einschliesslich des wirtschaftliche Berechtigten von Strukturen) Eie Person hatte ihren Wohnsitz am im jeweiligen Staat (Konzept des steuerrechtlichen Wohnsitzes) Das Konto/Depot, auf dem die Guthaben liegen, muss zu den Referenzdaten, die im anwendbaren Abkommen definiert sind, bei einer Schweizer Bank eröffnet worden sein. Abkommen mit Österreich: und Abkommen mit Deutschland: und Datum des Inkrafttretens des Abkommens Abkommen mit Grossbritannien: und Die natürliche Person muss zu den Referenzdaten, die im anwendbaren Abkommen definiert sind (siehe oben),nutzungsberechtigter (= wirtschaftlich Berechtigter) der Guthaben gewesen sein Seite 8

10 Von RUBIK betroffene Person Zukunft 4 kumulative Bedingungen: Es handelt sich um eine natürliche Person Die Person hat zu dem Zeitpunkt, an dem die Einkünfte im Sinne der Abkommen verbucht werden, ihren Wohnsitz im betroffenen Staat Das Konto bzw. das Depot muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Einkünfte verbucht werden, bei einer Schweizer Bank eröffnet sein Die betreffende Person muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Einkünfte verbucht werden, der Nutzungsberechtigte sein Seite 9

11 Pflichten der Bank Selbstanzeige bei der ESTV Korrekte und vollständige Verbuchung der für die Besteuerung relevanten Elemente Identifizierung und Dokumentation der betroffenen Personen Für die Erhebung der Abgeltungssteuer für die Vergangenheit notwendige Massnahmen Erhebung und Überweisung der Abgeltungssteuer oder Ausfertigung und Einreichung von freiwilligen Meldungen Ausfertigung von Bescheinigungen für die betreffenden Personen (Standardvordrucke der ESTV) Seite 10

12 Zukunft: Konzentration auf steuerpflichtige Einkünfte Zinsen Bemessungsgrundlage Dividende Bemessungsgrundlage Einkünfte Sonstiges es Bemessungsgrundlage Steuersatz Steuer Kapitalgewinn Bemessungsgrundlage Neutral Seite 11

13 Zukunft: Konzentration auf steuerpflichtige Einkünfte (Forts.) Zinsen Zinsen auf alle Formen von Forderungen Kapitalisierte oder aufgelaufene Zinsen beim Verkauf oder der Rückzahlung von Forderungen Ausgezahlte oder thesaurierte Zinsen für kollektive Kapitalanlagen Beim Verkauf oder bei der Rückerstattung von kollektiven Kapitalanlagen erzielte Zinsen Bruttoeinkünfte % Zinsen Seite 12

14 Zukunft: Konzentration auf steuerpflichtige Einkünfte (Forts.) Dividenden Dividenden und andere Gewinnbeteiligungen Ausgeschüttete oder thesaurierte Dividenden für kollektive Kapitalanlagen Beim Verkauf oder bei der Rückerstattung von kollektiven Kapitalanlagen erzielte Dividenden Einkünfte aus Partizipationsscheinen Einkünfte Marktwert % Dividenden Seite 13

15 Zukunft: Konzentration auf steuerpflichtige Einkünfte (Forts.) Sonstige Einkünfte Insbesondere im Hinblick auf strukturierte Produkte, derivative Instrumenten, Swaps Sonstige ausgezahlte oder thesaurierte Einkünfte für kollektive Kapitalanlagen Sonstige beim Verkauf oder bei der Rückerstattung von kollektiven Kapitalanlagen erzielte Einkünfte Bruttoeinkünfte % sonstige Einkünfte Seite 14

16 Zukunft Konzentration auf steuerpflichtige Einkünfte (Forts.) Gewinne Bei der Abtretung von Wertpapieren erzielte Gewinne Gewinne auf strukturierte Produkte und derivative Instrumente Bei der Rückerstattung oder der Einbringung von Wertpapieren in eine Gesellschaft erzielte Gewinne Ausgezahlte Gewinne für eine kollektive Kapitalanlage Beim Verkauf oder der Rückerstattung einer kollektiven Kapitalanlage erzielter Gewinn Bei der Übertragung auf ein Konto Dritter erzielter Gewinn Verkaufspreis -Kaufpreis -Transaktionsgebühren Steuerpflichtiger Gewinn Seite 15

17 Referendum in der Schweiz Die Referenden gegen die Abkommen sind gescheitert. Die Abkommen mit Grossbritannien und Österreich werden am in Kraft treten. Das Abkommen mit Deutschland ist noch nicht vom Bundesrat ratifiziert worden ( ) Seite 16

18 Massnahmen für die Information der Kunden Information durch Versand von Schreiben per Post mit Datum vom an alle betroffenen Personen. A) Bestandskunden Grundzüge des Abkommens: Anonyme Abgeltungssteuer für Vergangenheit und Zukunft oder freiwillige Meldung Regularisierung der Vergangenheit: Bei Versteuerung durch Einmalzahlung ( ) erhält der Kunde eine Bestätigung. Fällige Steuerforderungen sind getilgt. Bei freiwilliger Meldung muss uns der Kunde das Formular Passé/Vergangenheit vorlegen, das die Bank autorisiert, den Saldo der Konti zum für den Zeitraum zwischen dem und dem Inkrafttreten des Abkommens zu melden. Liegt keine Autorisierung zur freiwilligen Meldung vor, wird automatisch das Verfahren der Abgeltungssteuer durch Einmalzahlung zum Zuge kommen Seite 17

19 Massnahmen für die Information der Kunden (Forts.) Wenn die Liquidität zur Begleichung der Einmalzahlung nicht ausreicht, wird eine Frist von 8 Wochen zur Überweisung der Mittel eingeräumt. Andernfalls erfolgt die Meldung des Kontos durch die Bank. Abgeltungssteuer für die Zukunft: Ab dem Erhebung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte oder freiwillige Meldung, wenn der Kunde uns das Formular Futur/Zukunft vorlegt, das die Bank autorisiert, den Gesamtbetrag der für das betreffende Jahr realisierten positiven und negativen Einkünfte zu melden. Wenn keine Autorisierung zur freiwilligen Meldung vorliegt, erfolgt automatisch die Erhebung der Abgeltungssteuer. Antwortfristen für die Kunden: für die Zukunft (kurze Frist, da die Erhebung am beginnt) für die Vergangenheit (der Abzug des einmaligen Pauschalbetrags erfolgt am ) Seite 18

20 Massnahmen für die Information der Kunden (Forts.) B) Neukunden (Beginn der Geschäftsbeziehung nach dem ) erstes Schreiben Abgeltungssteuer für die Zukunft: siehe Bestandskunden Regularisierung der Vergangenheit: Wenn die Guthaben am bei einer anderen Bank in der Schweiz angelegt waren und der Kunde das Formular Responsabilité pour la régularisation/verantwortlichkeit für die Regularisierung unterzeichnet, das am (zweites Schreiben) zugesandt wird, mit einer Antwortfrist bis zum 28. Februar In diesem Formular gibt uns der Kunde an, ob am eine Bankbeziehung in der Schweiz bestand. Falls nicht: können die Guthaben nicht regularisiert werden Falls ja: gibt der Kunde der FKB den Namen der anderen Bank an und autorisiert die FKB, bei dieser anderen Bank alle Informationen anzufragen, die für die korrekte Regularisierung der Vergangenheit erforderlich sind (doppelte Aufhebung des Bankgeheimnisses). Der Kunde kann auch eine freiwillige Meldung wählen, indem er das Formular Déclaration volontaire des montants en compte/freiwillige Meldung der sich auf den Konti befindenden Beträge unterzeichnet Seite 19

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