Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor
|
|
- Willi Messner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadtverwaltung Cottbus: Das Zentrale Vergabemanagement stellt sich vor Wie hat die Stadtverwaltung Cottbus die Durchführung von Vergabeverfahren organisiert und warum?
2 1. Struktur Vergabeorganisation 1. Mehr-Augen-Prinzip - Was ist fachliche Aufgabe und was versteckt sich unter formeller Arbeit? a) Fachbereiche (FB) fachlich zuständig Fachbereiche stellen den Bedarf fest, kalkulieren die voraussichtlichen Kosten, beschreiben die Leistung, legen Bedingungen fest (z. B. wonach am Ende das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden soll), werten die Angebote hinsichtlich der Eignung der Bieter und ermitteln das wirtschaftlichste Angebot; erteilen und kontrollieren den Auftrag z. B. FB Immobilien oder Grün- und Verkehrsflächen alle Bauverfahren der Stadt und Dienstleistungen; Feuerwehr für die Beschaffung von Feuerwehrtechnik und Feuerwehrfahrzeugen; Verwaltungsmanagement für die Beschaffung von Papier, Mobiliar und Büromaterial aber auch Leasing von Personenkraftwagen; EDV-Bereiche für die Beschaffung von IT-Leistungen usw.
3 1. 1. Vergabeorganisation b) Zentrales Vergabemanagement formell zuständig - Beratung zu Vergabeverfahren - Erstellen der Vergabeunterlagen - Veröffentlichung - Wettbewerbsbegleitung / Kommunikation mit Unternehmen - Angebotsöffnung - Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit, Wertbarkeit und rechnerische Prüfung - Wertungsprüfung / Vorbereitung für Genehmigungsinstanzen c) Genehmigungsinstanzen innerhalb der Verwaltung - In Vorbereitung und nach dem Abschluss der Wertung sowie zur Auftragserteilung entsprechend unterschiedlicher Wertgrenzen
4 1.2. Struktur und Aufgaben des Zentralen Vergabemanagement 2. Zentrales Vergabemanagement = ZVM = zentrale Einheit, die für die Verfahrensdurchführung verantwortlich ist. a) Grund für die Zentralisierung: 1. Alles in einer Hand! zentrale Führung eines Verfahrens 2. Garantie von Gleichbehandlung aller Wettbewerbsteilnehmer 3. Entbindung der Fachbereiche von formellen Aufgaben 4. Gewährleistung des Mehr-Augen-Prinzips - keine unzulässigen Einflüsse möglich, da der formelle Bereich selten mit den Auftragnehmern zu tun hat sowie auch keine fachliche Kompetenz besitzt - Vermittlerfunktion zwischen Fachbereich und Bieter 5. E-Vergabe sollte immer zentral organisiert sein.
5 1.2. Struktur und Aufgaben des Zentralen Vergabemanagement b) Geschichte des ZVM - bis zum Jahr 2006 keine Zentralisierung - ab 2006 Zentrale Ausschreibungsstelle VOL/VOF - seit Juni 2011 Zentrales Vergabemanagement, zuständig für VOL, VOB und VOF europaweite Verfahren, Ausschreibungen, Freihandverfahren zu VOL geplant: Freihandverfahren zu VOB, Verfahren zu freiberuflichen Leistungen, Dienstleistungskonzessionen und dabei Umsetzung der E-Vergabe c) Personelle Besetzung Team ZVM - zurzeit 3 Mitarbeiterinnen
6 2. Anforderung an Vergabeverfahren Alles ist kompliziert aber eigentlich auch nicht! Was ist bei öffentlicher Beschaffung anders als beim privaten Einkauf? - Umgang nicht mit privaten, sondern mit öffentlichen Geldern (Einnahmen, Steuern, Beiträge, Fördergelder, Zuweisungen usw.) - Gleichbehandlung aller Unternehmen zwingt zur Bürokratie! Aber: unbürokratisches Handeln verstanden als schnelleres Handeln z.b. immer nur der gleiche Auftragnehmer oder Haus- und Hof-Lieferant würde die Chancengleichheit verletzt werden; Verdacht der Korruption! Grundsatz: Öffentliche Ausschreibung (bzw. Offenes Verfahren) Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, müssen aber begründet sein und werden.
7 Vorurteile Urteile - Wertungen Oft werden Vergabestellen vorverurteilt : 1. Es kriegt sowieso immer der Gleiche einen Auftrag! 2. Die machen das nur so kompliziert, um mich zu ärgern! 3. Die im Rathaus haben keine Ahnung von unserer Arbeit! 4. Die wissen gar nicht, wie dringend ich den Auftrag brauche, um zu überleben! 5. Warum rufen die mich nicht an und sagen, ich soll das machen! Das geht doch auch!
8 Warum braucht die Verwaltung für eine Beschaffung so lange? Verfahrensablauf in 10 Schritten! Beispiel: Die Verwaltung benötigt Geräte, die faxen, kopieren und scannen können! 1. Klärung: Wie viel Geld kann zur Verfügung gestellt werden? 2. Bedarfsanalyse Was sollen die Geräte können? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Marktrecherche! Beschreibung der Leistung 3. Wahl der richtigen Vergabeart 4. Festlegung der Bedingungen und Kriterien 5. Erstellung der Vergabeunterlagen und Veröffentlichung 6. Frist für Anfragen / Angebotsfrist 7. Öffnung der Angebote / bei VOB-Verfahren Submission 8. Formelle, rechnerische und fachliche Wertung der Angebote 9. Gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung, Eignungsprüfung 10. Zuschlagserteilung Außerhalb des Verfahrens: Auftrag; Auftragskontrolle
9 Vergabegrundsätze Vergaberecht ist kompliziert und der öffentliche Einkauf dauert länger, weil die vergaberechtlichen Grundsätze für die Rechte der Wettbewerbsteilnehmer gewahrt werden müssen! Vergabegrundsätze: 1. Es ist grundsätzlich immer ein Wettbewerb durchzuführen! 2. Alle beteiligten Unternehmen sind gleich zu behandeln! 3. Es ist immer das nötige Maß an Transparenz einzuhalten (Veröffentlichung für alle, Dokumentation, Zugang zu den Vergabeunterlagen, usw.) 4. Faires Handeln keine Bevorzugung (z. B. gleiche Bedingungen für alle Beteiligten; bei Vergaben ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb regelmäßiger Wechsel der vorab auszusuchenden Unternehmen) E-Vergabe garantiert dies!
10 3. Ein wenig Statistik muss sein! 2012 (keine Verhandlungsverfahren, Nichtofffene Verfahren oder elektronische Auktionen) Vergabearten Anzahl Besonderheiten Offene Verfahren 7 europaweite Verfahren Wettbewerblicher Dialog Öffentliche Ausschreibungen Beschränkte Ausschreibungen Freihandverfahren (zurzeit nur VOL) VOF-Verfahren 2 1 europaweites Verfahren 163 nationale Verfahren 35 mit und ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb 39 mit und ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb Gesamtverfahren ZVM
11 3. E-Vergabe Unabhängig vom Ziel der EU-Kommission und von nationalen Bestrebungen: Wir wollten und wollen die E-Vergabe sowieso weil wir damit Einsparungen erzielen und die Verfahrensabläufe für alle Beteiligten einfacher und effizienter gestalten können! Natürlich gilt es auch, die Nachteile zu überwinden: - z. B. zu viele Vergabeplattformen oder technische Probleme in Unternehmen Letzteres ist zumindest für Unternehmen ein Problem, welches bewältigt werden könnte. An einer gemeinsamen Plattform wird gearbeitet.
12 3.1. E-Vergabe im ZVM der Cottbuser Stadtverwaltung - Beginn der E-Vergabe teilweise bereits 2009; - seit 2011 werden Vergabeunterlagen vollständig auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg hinterlegt - Zulassen von E-Angeboten bereits seit Juni 2011 Statistik / Geschichte: Unternehmen, die Lieferungen und Dienstleistungen anbieten, verzichten nach und nach auf schriftliche Abforderung der Unterlagen wurden noch fast allen Bauunternehmen die Vergabeunterlagen nach Bewerbung per Briefpost zugesendet; Bewerber hatten Kosten zu tragen; Angebotszeitverkürzung für einzelne VOL-Vergaben nur noch E-Angebote zugelassen Kein Unternehmen fordert die Unterlagen mehr auf dem Briefpostweg an! Auch keine Bauunternehmen!
13 Vorteile für alle! Ziel dieser Konferenz: Erkennen Sie auch Ihre Vorteile! erleichterter Zugang zu Vergabeverfahren Ersparnis (Ressourcen, Zeit, Personal, Papier, Porto, Toner) vereinfachte Angebotserstellung am Computer Rechtsicherheit Einhalten der Vergabegrundsätze garantiert Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Die E-Vergabe in der Stadtverwaltung Cottbus Zentrales Vergabemanagement
Die E-Vergabe in der Stadtverwaltung Cottbus Zentrales Vergabemanagement Zentrales Vergabemanagement Neumarkt 5, 03046 Cottbus ines.lange@cottbus.de Tel.: 0355 612 2946 Definition: Ziel: Alles elektronisch!
MehrInformations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)
Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) im Veranstaltungszentrum im Ostdeutschen Rosengarten Dienstag, 28. April 2009 1 Einleitung 2 Übersicht
MehrEuropäisches Vergaberecht Thema Seite 1
Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrAusschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität
Hans-Werner Reimers Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH 1 KUBUS GmbH Mitarbeiter 20 Mitarbeiter der Fachdisziplinen Juristen
MehrElektronische Vergabe (evergabe) - geht s jetzt los? Erste Schritte im kommunalen Praxisbetrieb!
Elektronische Vergabe (evergabe) - geht s jetzt los? Erste Schritte im kommunalen I. Was beinhaltet die Lösung zur Umsetzung der evergabe II. Vorbereitung der evergabe III. Welche Erfahrungen konnten gesammelt
MehrElektronische Vergabe im BBL M-V. Stand:
Elektronische Vergabe im BBL M-V Stand: 10.10.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 2. Einführung der evergabe im BBL M-V 3. Arbeitsweise mit der evergabe 4. Bieterresonanz 5. Technische
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrDokumentation der Vergabe
M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Debora Mendler Durchführung Verfahren und Angebotsauswertung Seite 1 Themen Durchführung des Verfahrens 1. Vergabeverfahrensarten 2. Auswertung der Angebote Seite
MehrDas neue Vergaberecht
Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei
MehrDer Weg zur elektronischen Vergabe. Gemeinsam ans Ziel: Vergabemanagement aus der Praxis entwickelt
Der Weg zur elektronischen Vergabe. Gemeinsam ans Ziel: Vergabemanagement aus der Praxis entwickelt André Gross 30.10.2018 Bisheriger Zustand: Aufwändig in Papier 1. Bekanntmachung veröffentlichen Vergabestelle
MehrDienstleistungskonzessionsvergaben der Stadt Bayreuth nach altem Recht Werkstattbericht
www.bayreuth.de Dienstleistungskonzessionsvergaben der Stadt Bayreuth nach altem Recht Werkstattbericht 1 Dienstleistungskonzessionsvergaben der Stadt Bayreuth nach altem Recht Konzessionsvergaben der
MehrUmsetzung der E-Vergabe Vergabeverfahren in mehreren Ämtern vs. Zentrale Vergabestelle
Organisation des Beschaffungswesen Umsetzung der E-Vergabe Vergabeverfahren in mehreren Ämtern vs. Zentrale Vergabestelle Kölner Vergabetag 2017 12.09.2017 Immer wieder diskutiert... - Wer beschafft überhaupt
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrLand Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42
Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o
MehrCottbus, 27. Mai 2013
Rechtsgrundlagen der elektronischen Vergabe Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. 1 Grundsätze e-vergabe Grundsätze der Informationsübermittlung
MehrAnlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:
Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung
MehrVergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2
Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6
Mehreprocurement und zentrale Beschaffung FTVI & FTRI März 2010
eprocurement und zentrale Beschaffung 26. März 2010 Folie 1 eprocurement Inhalt Grundlagen Politischer Auftrag Zentrale Beschaffung Elektronische Vergabe (evergabe) Kaufhaus des Landes (KDL) bisherige
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar
Vergabestelle I/12/1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar Präambel Die Städte Siegburg und Lohmar wollen künftig
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrBeratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen
Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Information der Abteilung Einkauf www.verwaltung.uni-koeln.de/abteilung33 Stand 07/2015 Inhalt 1. Vorbemerkung... 2 1.1. Einleitung... 2 1.2. maßgebliche
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
MehrZentrale Vergabestelle des Werra-Meißner-Kreises
Zentrale Vergabestelle des Werra-Meißner-Kreises Leitfaden für Bieter -Tipps und Hinweise zur Vergabe- Allgemeines Dieser Leitfaden soll für interessierte Unternehmen eine Handlungshilfe sein, um sich
MehrSeminare zum Öffentlichen Auftragswesen Gesamtjahr 2015
Seminare zum neuen Vergaberecht (Umsetzung der EU-Richtlinien) erst nach Beschluss der Bundesregierung zu den neuen Verordnungen (geplant Herbst 2015) Seminare zum Öffentlichen Auftragswesen Gesamtjahr
MehrDer Weg zur evergabe bzw. XVergabe. Vor- und Nachteile der Vergabeplattform. von Joachim-E. Warbek
Der Weg zur evergabe bzw. XVergabe Vor- und Nachteile der Vergabeplattform von Joachim-E. Warbek 1 Oberschwellige Auftragsvergaben sind spätestens mit dem 18.10.2018 komplett elektronisch über Vergabeplattformen
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrEinführung der elektronischen Vergabe im Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) April 2016
Einführung der elektronischen Vergabe im Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) Agenda 1. BBL M-V Obere Landesbehörde und Unternehmen 2. Der BBL M-V als Auftraggeber 3. Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502
Page 1 of 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom 11.9.2018 Seite 479 bis 502 6300 Vergabegrundsätze für Gemeinden nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) Runderlass
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrVorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort Bearbeiterverzeichnis Zuordnung der Vorschriften (alphabetisch)/paragraphen zu den Losen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XXIII XXXI XXXV Darstellung der Regelungsbereiche des Vergaberechts
MehrSaarländischer Vergabetag Die evergabe in der Praxis
Saarländischer Vergabetag 05.10.2016 Die evergabe in der Praxis 1. Grundlagen: EU-Vergaberichtlinie 24/2014 Grundsatz: Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe wurde am 28.03.2014 im Amtsblatt
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...
Inhaltsverzeichnis Vorwort.... V 1. Teil Überblick über das Vergaberecht... 1 1. Worum geht es beim Vergaberecht?... 1 2. Vergaberecht mit Blick auf die Unternehmen gestalten 2 3. Vergaberecht aus Sicht
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrVergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung
NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen
MehrVergaberecht in der Praxis Bedeutung und Grundsätze
Vergaberecht in der Praxis Bedeutung und Grundsätze Dr. Mark von Wietersheim Damit öffentliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen können und den Bürgern und der Allgemeinheit ihre Leistungen zur Verfügung
MehrInformationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter
Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter Mühlenkreis Folie 1 von 15 Willkommen im Kreis Minden-Lübbecke Der Kreis Minden-Lübbecke und seine kreisangehörigen
MehrDie elektronische Vergabe von Planungsleistungen
Die elektronische Vergabe von Planungsleistungen Die elektronische Vergabe von Planungsleistungen mit der ehad Frankfurt 17. Februar 2016 1 evergabe mit ehad Der Vergabeprozess 2 evergabe mit ehad digitaler
MehrVorblatt übrige EU-Vergabeverfahren
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Vorblatt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (I) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (II) Wettbewerblicher Dialog (III) Innovationspartnerschaft
MehrWorkshop: Chance evergabe Einführung der evergabe bei der BG Verkehr - ein Praxisbericht
Workshop: Chance evergabe Einführung der evergabe bei der BG Verkehr - ein Praxisbericht Heike Böttcher, 31.01.2014 - Hamburger Vergabetag Workshop: Chance evergabe Gliederung in 3 Teile Kurze Vorstellung
MehrRegionales Einkaufszentrum Südwest
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover
MehrStellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum
Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-111 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 26. Mai 2015 zum Referentenentwurf
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX
VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C. Der Weg zur gesetzlichen
MehrA. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1
Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......
MehrAnlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung
Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte
Mehr96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb
96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,
Mehr1 Organisatorische Grundlagen 2 Management der Einkaufsprozesse
Vorwort.................................................... V 1 Organisatorische Grundlagen....................... 1 1.1 Bestandsaufnahme................................. 1 1.2 Einkauf als Oberbegriff
Mehrdie Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. (DZT) beabsichtigt Leistungen wie folgt zu vergeben:
Teilnehmer des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Frankfurt/Main, den 16.04.2018 Anschreiben zum Öffentlichen Teilnahmewettbewerb (zum Verbleib beim Teilnehmer bestimmt) Beschränkte Ausschreibung mit Öffentlichem
MehrAz.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,
MehrKonjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen
Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen
MehrEin Markt mit Besonderheiten?
Ein Markt mit Besonderheiten? Verwaltungsvereinfachung durch elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren EU Richtlinien Timeline für die eabwicklung von Vergaben 17.April 2014 - Richtlinie tritt in Kraft
MehrVergabeordnung. der Stadt Voerde (Niederrhein) vom (nach dem Stand der Änderung. vom )
107010 Vergabeordnung Seite 1 Vergabeordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 30.10.2001 (nach dem Stand der Änderung vom 22.09.2015) 107010 Vergabeordnung Seite 2 Inhaltsangabe: 1 Vergabegrundsätze
MehrE Vergabe Vollständige elektronische Ausschreibung
E Vergabe Vollständige elektronische Ausschreibung Wo steht die FHB? 1 Inhalt 1. Was bietet die E Vergabe Lösung heute? 2. EU konform mit E Vergabe Light 3. Wie wird die E Vergabe genutzt? 4. Die Werkzeuge
MehrOrdnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit
Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.
Mehr7. Kongress E-Vergabe und E-Rechnung Berggasse Wien Austria Tel.:
evergabe in der Praxis: Was ändert sich? 7. Kongress E-Vergabe und E-Rechnung 2017 18.10.2017 vemap Einkaufsmanagement GmbH vemap Einkaufsmanagement GmbH Berggasse 31 1090 Wien Austria Tel.: +43 1 31579
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI Kapitel 1 Grandlagen des Vergaberechts 1 A. Entwicklung, Sinn und System des Vergaberechts 2 I. Entwicklung und Zweck des europäischen Vergaberechts 2 II. Systematik
MehrANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN
28. Juni 2016 ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN PRESENTED BY WOLFGANG FRISCH MEDTRONIC GMBH ÜBERBLICK 3 Neue Richtlinien (vom 26. Februar 2014)
MehrRECHTSINFO VERGABERECHT IN FRAGEN UND ANTWORTEN. Inhaltsverzeichnis
RECHTSINFO VERGABERECHT IN FRAGEN UND ANTWORTEN Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Auftragsvergabe wie, was und wozu?... 2 2. Rechtsgrundlagen?... 2 3. Welche vergaberechtlichen Grundsätze sind einzuhalten?...
MehrVorblatt Beschränkte Ausschreibung mit/ ohne Teilnahmewettbewerb
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr.: Kurzbezeichnung: mit/ ohne Teilnahmewettbewerb 1. Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb; weiter mit Nr. 2. Beschränkte Ausschreibung
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrSeite 1. geschätzte Auftragssumme. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren
Seite 1 Auftraggeber Vergabevermerk ( 30 VOL/A) VOL Leistung: Maßnahme: Fachbereich: Fachdienst: Zentralbereich: geschätzte Auftragssumme Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren
MehrLand Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42
Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o
MehrSecure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember Ermbrecht Rindtorff. Rechtsanwalt und Steuerberater
Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember 2007 Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Das Bezirksamt A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen.
MehrMitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung
Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/2007 Mitteilung Nr. 19-27.03.2007 Neufassung der Vergabeordnung 1. Zweck der Regelung Dem Konzern Stadt
MehrVergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.
Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
Mehr122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle
122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr
Mehrevergabe für Planungsleistungen elektronische Vergabe mit eva bei SBH/GMH
evergabe für Planungsleistungen elektronische Vergabe mit eva bei SBH/GMH 24. September 2018 Inhaltsverzeichnis I. Wer sind wir und was bewegen wir? II. III. Elektronisches Ausschreibungsverfahren mit
MehrInhaltsverzeichnis Vergabeordnung
Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 93. Erg. Lief. 1/ 2017 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrVergabeplattform Bayern
Vergabeplattform Bayern 1. kurze Einführung 2. Inhalte des öffentlichen Bereiches 3. Inhalte des persönlichen Bereiches 4. Suchen und Bewerben 5. unterschiedliche Bearbeitung von Vergabeunterlagen 6. Teilnahmewettbewerbe
MehrBevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?
Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure
Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
MehrVergaberecht Forum II: Förderung Zuwendungsregeln - Vergaberecht
Vergaberecht Forum II: Förderung Zuwendungsregeln - Vergaberecht 3. Fachtagung Sportanlagenbau Im Zusammenarbeit mit Frau Christina S. Haase, LL.M. Freitag, den 05.04.2019 15.45 Uhr 16.30 Uhr im Olympiasaal
MehrCheckliste Verwaltungskontrolle Vergabe
1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):
MehrDie e-vergabe neue Rechtsvorschriften und Verfahrenswege. Laura Cholewa, MOE14
Die e-vergabe neue Rechtsvorschriften und Verfahrenswege Gliederung 1 Vorstellung des Studienarbeitsthemas 2 Rechtsgrundlagen der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf ein Vergabeverfahren 3 Europaweite
MehrVOB Kommentar. Bearbeitet von Horst Franke, Christian Zanner, Dr. Ralf Kemper, Matthias Grünhagen
VOB Kommentar Bearbeitet von Horst Franke, Christian Zanner, Dr. Ralf Kemper, Matthias Grünhagen 6. Auflage 2017. Buch. XXVI, 2008 S. Hardcover ISBN 978 3 8041 1632 0 Recht > Öffentliches Recht > Öffentliches
MehrEinkaufen für Kommunen
A 2006/8117 Die neue Kommunalverwaltung Band 9 Einkaufen für Kommunen Modern, wirtschaftlich und rechtssicher von Kurt Christmann Dipl.-Betriebswirt, Frankfurt am Main Dieter Huland Ltd. Stadtverwaltungsdirektor,
MehrCheckliste Verwaltungskontrolle Vergabe
Stand: 01.04.2014 Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer:
MehrÜberblick. 1. Aufgabenprofil des Landesamtes für innere Verwaltung. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen der evergabe. 3. Wie funktioniert die evergabe?
Überblick 1. Aufgabenprofil des Landesamtes für innere Verwaltung 2. Rechtliche Rahmenbedingungen der evergabe 3. Wie funktioniert die evergabe? 4. Ausblick Torsten Eichler 11.05.2016 1 Landesamt für innere
MehrJOUR FIXE VERGABE
JOUR FIXE VERGABE 03.11.2017 Tagesordnung 1. Vorstellung eformular-kompass 2. Sachstand Tariftreue / Nutzung des Tarifvertragskonfigurators 3. Sachstand Novellierung Landesrecht a) Tariftreue- und Vergabegesetz
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrSeminar Praxisratgeber Vergaberecht
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Angebotsfrist Angebotsfrist Wartefrist Wertung Bindefristen Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung MO DI MI DO FR SA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 MO DI
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom Seite 341 bis 364
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 8.6.2018 Seite 341 bis 364 631 Änderung des Runderlasses Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) Runderlass des Ministeriums
MehrRichtlinien. über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013
Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Geltungsbereich Die Richtlinien haben Gültigkeit
Mehr