Überarbeitung der MaRisk erweiterte Organisationspflichten für Banken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Überarbeitung der MaRisk erweiterte Organisationspflichten für Banken"

Transkript

1 Newsletter MaRisk FINANCIAL SERVICES Mai 2012 Überarbeitung der MaRisk erweiterte Organisationspflichten für Banken Entwurf der Bankenaufsicht für eine 4. Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement Die deutsche Bankenaufsicht hat am 26. April 2012 einen Entwurf zur erneuten Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk (Rundschreiben 11/2010 BA) zur Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist endet am 4. Juni Das Datum des Inkrafttretens der Novellierung ist derzeit noch offen es soll allerdings möglichst im Gleichschritt insbesondere mit der Umsetzung des CRD IV-Legislativpakets erfolgen. Das lässt nach derzeitigem Kenntnisstand darauf schließen, dass die 4. Novellierung der MaRisk am 1. Januar 2013 in Kraft treten könnte. Erst am 15. Dezember 2010 hatte die Aufsicht die 3. Novelle der MaRisk veröffentlicht. Die erneute Überarbeitung des Rundschreibens ist auf die Umsetzung von weiterentwickelten Vorgaben auf europäischer Ebene zurückzuführen, vor allem der CRD IV und verschiedener Standards der europäischen Bankenaufsicht EBA. Aus dem Konsultationsentwurf ergibt sich eine Reihe von bislang noch nicht normierten Organisationspflichten, welche die Institute je nach Komplexität des Geschäftsmodells in unterschiedlichem Ausmaß betreffen. Inhalt Kontext regulatorischer Vorgaben Seite 1 Neuerungen des MaRisk-Entwurfs Seite 2 - Risikotragfähigkeit und Kapitalplanungsprozess - Compliance-Funktion - Liquiditätstransferpreissystem - Risiko-Funktion und -Prozesse Handlungsbedarf und nächste Schritte Seite 4 Dies berührt insbesondere die Implementierung eines Kapitalplanungsprozesses im Rahmen eines stärker zukunftsorientierten Risikotragfähigkeitskonzepts, die Einrichtung einer Compliance-Funktion und die Konkretisierung bereits vorhandener Anforderungen zu einem Liquiditätstransferpreissystem. Außerdem werden die Bedeutung der Risiko-Funktion gestärkt sowie Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse spezifiziert. Die Institute stehen damit im weiteren Verlauf des Jahres 2012, das ohnehin stark von der Umsetzung anderer regulatorischer Anforderungen geprägt ist (Kapitalund Risikomanagement nach CRD IV, Modernisierung des Meldewesens mit COREP und FINREP sowie Neugestaltung des Geschäfts mit OTC-Derivaten gemäß EMIR), vor weiteren organisatorischen Herausforderungen. Die Konsultationsfrist sowie die weitere Behandlung im Fachgremium MaRisk eröffnen den Instituten die Möglichkeit eines engen Dialogs mit der Aufsicht zugunsten eines praxisorientierten Vorgehens. Kontext regulatorischer Vorgaben Im Entwurf wurde in die Vorbemerkung (AT 1) ein expliziter Hinweis eingefügt, dass das für die MaRisk weiterhin gültige doppelte Proportionalitätsprinzip und ihr prinzipienbasierter Aufbau auch ein damit korrespondierendes Verständnis auf Seiten aller Institute voraussetzt. Falls in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Internationalität mehr zur Sicherstellung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements als das zur Einhaltung von Mindestanforderungen vorgegebene Minimum notwendig sein sollte, haben sich die Institute künftig an den jeweils einschlägigen Veröffentlichungen internationaler Regulatoren und

2 Newsletter MaRisk / Financial Services / Mai Standardsetzer zu orientieren. Beispielhaft werden der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS und der Financial Stability Board FSB genannt, an deren Vorgaben sich insbesondere große, international agierende Institute ausrichten sollen. Für kleinere Institute sehen auch die Neuregelungen des MaRisk-Entwurfs ausdrücklich entlastende Öffnungsklauseln vor. Zentraler Anstoß für die neuerliche Überarbeitung der MaRisk ist das CRD IV- Legislativpaket der EU-Bankenrichtlinie, das bei seiner Umsetzung in nationales Recht eine Überarbeitung des KWG bedingt. Dies betrifft insbesondere das Risikomanagement nach 25a KWG, der Grundlage der MaRisk. In diesem Zusammenhang berücksichtigt der Entwurf außerdem die Guidelines on Internal Governance der European Banking Authority EBA vom September 2011, welche Vorgaben für die Compliance-Funktion (vgl. AT 4.4.3) und das Risikocontrolling (AT 4.4.1) präzisieren. Darüber hinaus fließen in die konsultierte MaRisk-Überarbeitung inhaltliche Ergänzungen gemäß CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation ein. Hinzu treten jüngere öffentliche Empfehlungen des European Systemic Risk Board ESRB, also der makroprudenziellen Aufsicht über systemische Risiken, zu Fremdwährungsdarlehen und zur US-Dollar-Refinanzierung (vgl. vor allem BTR 3). Allein im Rahmen der Umsetzung der CRD IV ist bis 2017 bereits die Veröffentlichung zahlreicher neuer EBA-Standards avisiert worden. Neben der Integration weiterer Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die MaRisk in den nächsten Jahren einer fortlaufenden Aktualisierung unterliegen. Neuerungen des MaRisk-Entwurfs Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen und Ergänzungen des Entwurfs betreffen im Besonderen folgende Punkte: Risikotragfähigkeit und Kapitalplanungsprozess Ein wesentliches neues Erfordernis ist die Verpflichtung, künftig einen mehrperiodischen Kapitalplanungsprozess zu etablieren (AT 4.1, Tz. 9), der die rollierende, meist einjährige Risikotragfähigkeitsrechnung um eine weiter in die Zukunft gerichtete Komponente ergänzt. Auf diese Weise soll ein möglicher Kapitalbedarf bereits frühzeitig identifiziert werden, um gegebenenfalls rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können. Der Planungsprozess soll insbesondere offen sein für unerwartete, auch krisenhafte Veränderungen. Ein derartiger, zumindest bei Teilen der Kreditwirtschaft ohnehin bereits aufgesetzter Kapitalplanungsprozess soll neben einem beispielsweise vorhersehbaren Auslaufen einzelner Kapitalbestandteile vor allem Einflüsse des wirtschaftlichen Umfelds auf den zukünftigen Kapitalbedarf berücksichtigen genauso wie Veränderungen bei eigenen strategischen Zielen oder Geschäftstätigkeiten. Compliance-Funktion Die Compliance-Funktion wird deutlich aufgewertet und geht damit weit über die Rolle hinaus, wie sie in Deutschland bereits bezüglich Wertpapierdienstleistungen (nach 33 WpHG in Verbindung mit dem Rundschreiben Mindestanforderungen an Compliance MaComp ) weiterhin gültig geregelt ist. Typischerweise ist der Compliance-Beauftragte in inländischen Instituten für die Einhaltung der Anforderungen des WpHG zuständig, teilweise nimmt er zusätzlich auch die Rolle des Geldwäsche- und Betrugsbeauftragten wahr. Für die Einhaltung darüber hinausgehender Normen ist er bisher aufgrund gesetzlicher Anforderungen nicht verantwortlich. Allerdings hat es sich bereits weitgehend als Marktstandard etabliert, Compliance-relevante Themenkomplexe wie Kapitalmarkt-Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Finanzsanktionen / Embargo in einer Funktion zu bündeln.

3 Newsletter MaRisk / Financial Services / Mai Die Compliance-Funktion wird integraler Bestandteil der Internal Governance gemäß EBA-Standard und ist somit folgerichtig auf eine Stufe mit dem Risikocontrolling und der Internen Revision bei den Besonderen Funktionen (AT 4.4) gestellt. Die durch die Neuregelungen zu implementierende Compliance-Funktion nähert sich damit dem angelsächsischen Verständnis an: Faktisch entsteht eine dritte Kontrollinstanz neben Interner Revision und Risikocontrolling. Sie soll institutsinterne Regelungen zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und sonstiger Vorgaben bewerten, bei deren angemessener und wirksamer Ausgestaltung unterstützen sowie deren Beachtung grundlegend überwachen. Zudem hat sie sich mit den Risiken aus der Nichteinhaltung dieser Normen auseinanderzusetzen. Grundsätzlich ist die Compliance-Funktion unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt und hat ihr gegenüber eine mindestens jährliche sowie anlassbezogene Berichtspflicht. Alle Institute haben einen eigenen Compliance-Beauftragten zu benennen. Abhängig von Größe, Geschäftsmodell und -aktivitäten kann seine Rolle in Ausnahmefällen auch von einem Geschäftsleiter übernommen werden. Während bei großen Instituten eine eigenständige Organisationseinheit obligatorisch ist, kann bei kleineren die Compliance-Funktion an eine andere Kontrolleinheit, wie zum Beispiel an das Risikocontrolling (nicht an die Interne Revision), angebunden sein. Sie wird zudem mit umfangreichen Zugangs- und Informationsrechten ausgestattet. Da die Einhaltung der MaRisk Inhalt der Jahresabschlussprüfung ist, wird die Compliance-Funktion durch die Novellierung der MaRisk stärker in das Blickfeld der Prüfer gerückt. Liquiditätstransferpreissystem Basierend auf den oben erwähnten CEBS-Guidelines konkretisiert der Entwurf (BTR 3.1, Tz. 5 und 6) die inhaltlichen Anforderungen an ein Liquiditätstransferpreissystem erheblich. Bisher forderte die MaRisk eine Berücksichtigung von Liquiditätskosten und -risiken in der Liquiditätssteuerung. Nun ist es das Ziel, Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken auch verursachungsgerecht in die Vor- und Nachkalkulation einzubeziehen. Insbesondere haben Institute die Liquiditätsreservekosten abzuleiten und entsprechend zu allokieren. Erstmalig werden zudem Vorgaben an die Governance eines Liquiditätstransferpreissystems bezüglich Funktionstrennung, gruppenweiter Konsistenz und Vergleichbarkeit sowie einer Genehmigung durch die Geschäftsleitung spezifiziert. Dies hebt die Bedeutung einer angemessenen internen Verrechnung der Kosten, Nutzen und Risiken hervor. Im Bereich des Liquiditätsrisikomanagements wurden zusätzlich (BTR 3.1, Tz. 11) die Mindestanforderungen an die Verfahren zur Steuerung der Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen detailliert. Die MaRisk fordert hierfür separate Liquiditätsübersichten, Stresstests sowie eine Berücksichtigung von Fremdwährungsaspekten im Notfallplan. In diesem Zusammenhang definiert der Regulator auch Kriterien zur Ableitung der Wesentlichkeit von Fremdwährungsrisiken bzw. -positionen. Risiko-Funktion und -Prozesse Im Rahmen des übergeordneten internen Kontrollsystems wird die Bedeutung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für die laufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit stärker betont (AT 4.3.2). Ausgehend vom vorhandenen Risikodeckungspotenzial sollen alle im Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen wesentlichen Risiken wirksamer begrenzt werden. Dazu ist ein Risikofrüherkennungssystem über die gesamte Prozesskette des Risikomanagements hinweg zu etablieren. Zugleich werden die Verfahren zur Risikofrüherkennung, wie sie bisher bereits für Einzelkreditengagements sowie für Liquiditätsengpässe bestehen, auf weitere Risikoarten und Risikokonzentrationen ausgeweitet.

4 Newsletter MaRisk / Financial Services / Mai Um sicherzugehen, dass überhöhte Risiken künftig frühzeitig erkannt werden können, fordert der Novellierungsentwurf für alle im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigten Risiken ein konsistentes Limitsystem. Falls Risiken schwer quantifizierbar und deshalb mit mathematischen Limitsystemen nicht angemessen zu erfassen sind, erscheint je nach Risikoart auch der Einsatz von geeigneten Ampeloder qualitativen Warnsystemen mit entsprechenden Frühwarnindikatoren als ausreichend, um die Risikotragfähigkeit zu erhalten. Wichtig ist, dass durch regelmäßige, kontinuierliche oder ad hoc-risikoanalysen rechtzeitig die nötigen Steuerungsimpulse ausgelöst werden, damit eine übermäßige Risikonahme vermieden oder möglichst frühzeitig gegengesteuert werden kann. Wie die jeweiligen Frühindikatoren konkret ausgestaltet sein sollen, bleibt dabei grundsätzlich den Instituten überlassen, sofern die gewünschte Steuerungswirkung tatsächlich eintritt. Die Ergänzungen zur Stärkung der Risiko-Funktion sind in einem neuen Untermodul (AT 4.4.1) gebündelt. Neben der Konkretisierung des Aufgabenzuschnitts für das Risikocontrolling und seiner Hervorhebung als besondere Funktion im Umfeld des Risikomanagementprozesses stärkt die Novellierung insbesondere die Rolle des Leiters Risikocontrolling, für dessen Fachkenntnisse und Erfahrungen besondere Maßstäbe gelten. Künftig ist er verpflichtend bei allen wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung zu beteiligen. Bei einem Wechsel auf der Position des Leiters Risikocontrolling ist das Aufsichtsorgan vor der Entscheidung einzubeziehen wie diese Formulierung nahelegt, ist damit wohl eine Anhörung, jedoch keine Zustimmung des Aufsichtsorgans erforderlich. Der Leiter Risikocontrolling ist auf einer ausreichend hohen Führungsebene anzusiedeln und sollte grundsätzlich ein Geschäftsleiter oder ein Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsleitungsebene sein. Bei großen Instituten und abhängig von den Geschäftsaktivitäten ist die Aufgabe zwingend einem Geschäftsleiter zuzuordnen. In diesem Zusammenhang könnten einzelne Formulierungen aus dem zur Konsultation gestellten Entwurf missverständlich aufgenommen werden. Grundsätzlich sollen die in Deutschland bewährte organisatorische Ansiedlung des Risikocontrollings sowie die Verteilung der Verantwortungsbereiche auf Geschäftsleitungsebene unserer Ansicht nach nicht in Frage gestellt werden. Etwaigen Klärungsbedarf sollten die Institute im anstehenden Konsultationsprozess ansprechen. Handlungsbedarf und nächste Schritte Die erweiterten Organisationspflichten für Banken, wie sie die 4. MaRisk-Novelle implizieren, können für die Institute erhebliche Konsequenzen in Umsetzung und Betrieb bedeuten. Der Handlungsbedarf wird je nach Größe, Komplexität und Risikoprofil des Instituts deutlich variieren. Die neue Forderung nach einem zukunftsorientierten Kapitalplanungsprozess erweitert den bisherigen Betrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts. Ein derartiges Planungsinstrument ist sinnvollerweise konsistent in die Mittelfristplanung zu integrieren, da zu deren wesentlichen Elementen Interdependenzen bestehen. Während größere Institute in der Regel schon über institutionalisierte Kapitalplanungsprozesse verfügen, könnte hier gerade bei mittleren und kleineren Instituten Nachholbedarf bestehen. In Verbindung mit der Vorbereitung auf die Umsetzung von Basel III sollte eine derartige Analyse zum festen Bestandteil der Planung werden. Abhängig von der gewählten Strategie stehen die Institute vor der Aufgabe plausible, ebenso adverse Szenarien für das künftige Geschäftsumfeld zu entwickeln einschließlich der Auswirkungen auf die Risikopositionen. Damit korrespondierend ist ein Prozess zur Überprüfung aktueller und künftiger Kapitalbestandteile aufzusetzen, um auch in sich abzeichnenden krisenhaften Situationen eine adäquate Kapitalbeschaffung sicherzustellen. Entsprechend sind szenariobasierte Planungsinstrumente zu entwickeln, um potenziellem Kapitalbedarf

5 Newsletter MaRisk / Financial Services / Mai außerhalb des bisherigen Risikobetrachtungshorizonts begegnen zu können. Ein ökonomischer Kapitalbedarf sollte zudem auf den regulatorischen abgestimmt werden. Die erforderlichen Anpassungen der Ablauf- und Aufbauorganisation zur Einrichtung einer erweiterten und aufgewerteten Compliance-Funktion führt zu vielfältigen Herausforderungen. Handlungsbedarf besteht künftig beispielsweise in Bezug auf die Abgrenzung und Priorisierung der in den Verantwortungsbereich der Compliance-Funktion fallenden Normen, die Abstimmung von Risikoidentifikations- und -bewertungsverfahren, die Definition der Berichtsinhalte, -wege und -frequenzen einschließlich korrespondierender Kontrollen sowie die Sicherstellung der Verfügbarkeit relevanter Informationen. Hierfür wird ein Compliance Management-Rahmenwerk aufzusetzen sein, das für die Effektivität der Überwachungsvorgänge zur Einhaltung von Gesetzen und internen Vorgaben sorgt. Das beinhaltet insbesondere die Erstellung und Implementierung übergreifender und für alle Mitarbeiter geltender Compliance- Vorgaben, die Erhebung des Ist-Zustands der Umsetzung gesetzlicher Normen ( Compliance Due Diligence ) und einer Risikobeurteilung bei Nicht-Einhaltung sowie die Etablierung eines jährlichen sowie anlassbezogenen Berichtswesens, um Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Durchführungsregelungen zu gewährleisten. Als zentrale Evidenzstelle für die Einhaltung von gesetzlichen Normen wird die Compliance-Funktion eng mit dem Risikocontrolling und der Internen Revision zusammenarbeiten. Zur Aufgabenerfüllung ist die Definition entsprechender Informationsrechte und Kommunikationswege auch zwischen Markt- und Marktfolgebereichen und der Compliance-Funktion unabdingbar. Die Qualifikationen und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter in der Compliance- Funktion werden dem ausgeweiteten Tätigkeitsumfang Rechnung tragen müssen. Die BaFin geht davon aus, dass die Institute bereits heute Allokationsmechanismen eingerichtet haben, die der internen Verrechnung von Liquiditätskosten und -risiken dienen. Darauf kann das Liquiditätstransferpreissystem aufsetzen. Die explizite Detaillierung der Anforderungen an ein solches Liquiditätstransferpreissystem kann für Institute je nach Umsetzungsstand sowohl methodischen als auch technisch-organisatorischen Anpassungsbedarf bedeuten. Zunächst sollte geprüft werden, inwiefern alle Produkte vollständig und verursachungsgerecht in der internen Verrechnung Berücksichtigung finden. Methodisch besonders anspruchsvoll ist vor allem die Entwicklung einer verursachungsgerechten Verrechnung der Liquiditätsreservekosten. Hier wird sich für viele Institute auch vor dem Hintergrund der regulatorischen Anforderungen durch die Basel III- Liquiditätsstandards erheblicher Handlungsbedarf ergeben. Aus technischer Sicht resultieren daraus wesentliche Umsetzungsaufwände sowohl in der Vor- als auch in der Nachkalkulation. Bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für das Transferpreissystem und bei seiner Implementierung empfiehlt sich zudem eine institutsindividuelle Auslotung der Möglichkeiten, es als strategisches Steuerungsinstrument zu nutzen, beispielsweise im Hinblick auf die gewünschte Refinanzierungsstrategie oder die kritische Überprüfung der Profitabilität des Produktportfolios. Umsetzungsaktivitäten sollten eng mit den Tätigkeiten zur Ermittlung der kurzfristigen Liquiditätskennziffer ( Liquidity Coverage Ratio LCR ) bzw. langfristigen Refinanzierungsstruktur ( Net Stable Funding Ratio NSFR ) nach Basel III vernetzt werden. Die Risiko-Funktion wird hinsichtlich ihres Aufgabenfelds und den qualitativen Anforderungen ebenfalls aufgewertet. In Bezug auf die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie das Limitsystem für alle im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigten Risiken stehen Erweiterungen des bisherigen Risikofrüherkennungssystems über die gesamte Prozesskette an. Das betrifft das gesamte Prozess-Rahmenwerk des Risikocontrolling (z.b. Tätigkeiten wie Berichts- und Überwachungspflichten). Hinzu tritt die Identifizierung von

6 Newsletter MaRisk / Financial Services / Mai Frühwarnindikatoren zur rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklung bei allen wesentlichen Risiken sowie daraus abgeleitete indikatorbasierte Szenarien und Maßnahmenkataloge, und zwar in Abhängigkeit von vorher definierten Toleranzschwellen innerhalb des unternehmensweiten Limitsystems. Dies kann außerhalb der klassischen Finanzrisiken (wie Marktpreis- oder Kreditrisiken) eine Herausforderung darstellen. Schließlich ist bei der Überprüfung der Gremienstrukturen die geforderte Einbeziehung des Leiters Risikocontrolling in risikopolitische Entscheidungen der Geschäftsleitung zu berücksichtigen. Die Umsetzung der MaRisk durch die Institute sollte in 2012 eng im Kontext des deutschen CRD IV-Umsetzungsgesetzes erfolgen. Dessen im März 2012 veröffentlichter Entwurf enthält nämlich Anforderungen zu Compliance und Risikomanagement, auf deren Präzisierung in den MaRisk verzichtet wurde. Hier sind beispielhaft die Verfahren zur Steuerung des Verschuldungsrisikos zu nennen, die laut Gesetzesentwurf zu den nach 6b KWG-E genannten Themen für eine in der Regel mindestens jährliche aufsichtliche Überprüfung und Evaluierung gehören. Zu diesen Themen gehören des Weiteren zum Beispiel Stresstesting, Risikotragfähigkeit, Risikokonzentrationen und Liquiditätspuffer. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des angestrebten Gleichklangs des Inkrafttretens der überarbeiteten MaRisk und des CRD IV-Legislativpakets am 1. Januar 2013 steht die deutsche Bankenlandschaft vor weiteren Ressourcenengpässen und spürbaren organisatorischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Institute, die die internationalen aufsichtlichen Entwicklungen, insbesondere auf EBA- bzw. CEBS-Ebene eng verfolgt haben, dürften von den Neuerungen der MaRisk nicht überrascht sein. Für große, international agierende Institute, ist es ohnehin unerlässlich, sich an entsprechenden Standards zu orientieren, noch bevor diese gegebenenfalls vollständig in nationales Recht eingeflossen sind. Kleinere und mittlere Institute sollten bei der Umsetzung die im Rahmen des Proportionalitätsprinzips gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten prüfen. Impressum / Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft THE SQUAIRE Am Flughafen Frankfurt am Main Dirk Auerbach Partner, Audit FS, Regulatory Services T +49 (69) dauerbach@kpmg.com Thomas Grol Partner, Audit FS, Regulatory Services T + 49 (69) tgrol@kpmg.com Thilo Kasprowicz Partner, Consulting FS, Regulatory & Compliance T +49 (69) tkasprowicz@kpmg.com Bernd Lindner Partner, Consulting FS, Regulatory & Compliance T + 49 (89) blindner@kpmg.com Dr. Matthias Mayer Partner, Consulting FS, Asset Liability Management T + 49 (89) matthiasmayer@kpmg.com Klaus Ott Partner, Consulting FS, Regulatory & Compliance T +49 (69) kott@kpmg.com Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International Cooperative.

Die neuen MaRisk-Standards

Die neuen MaRisk-Standards Die neuen MaRisk-Standards Hintergründe, Ziele und wesentliche Änderungen 02.05.2014 meridan Consulting GmbH Oisterwijker Strasse 51 63303 Dreieich www.meridan.de Agenda Einordnung der MaRisk im regulatorischen

Mehr

Anforderungen aus der MaRisk Novelle 2012

Anforderungen aus der MaRisk Novelle 2012 Anforderungen aus der MaRisk Novelle 2012 Übersicht und Kommentierung der Dr. Peter & Company AG Frankfurt am Main, Mai 2012 Erweiterte Anforderungen MaRisk Novelle 2012 (1/2) Hinsichtlich der neuen Anforderungen

Mehr

ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung

ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung ICAAP Internationale Entwicklungen und nationale Umsetzung Matthias Güldner, Abteilungsleiter, BA 5 Bonn, 29. Mai 2018 Agenda 1. Internationale Vorgaben und Entwicklungen 29. Mai 2018 ICAAP Internationale

Mehr

Endfassung der 4. MaRisk-Novelle

Endfassung der 4. MaRisk-Novelle Endfassung der 4. MaRisk-Novelle Ronny Rehbein, Prof. Dr. Dirk Wohlert Inhalt Aktueller Stand und Umsetzungsfrist... 1 Wesentliche Änderungen aus dem Konsultationsprozess... 2 Risikosteuerung- und -controlling...

Mehr

Genossenschaftsverba nd. Bayern ERHARD GSCHREY. Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufstcht. Herrn Link / Herrn Petersen

Genossenschaftsverba nd. Bayern ERHARD GSCHREY. Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufstcht. Herrn Link / Herrn Petersen Steuerberater Herrn Link / Herrn Petersen Stelivertretender Konsultation-Ol -1 2bafin.de Wirtschaftsprüfer Graurheindorfer Straße 108 Vorstandsvorsitzender 53117 Bonn Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufstcht

Mehr

Vorwort zur vierten Auflage Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren

Vorwort zur vierten Auflage Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren XI Vorwort zur vierten Auflage V Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren XIX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig? 2 2 MaRisk: Beweggründe und Historie 5

Mehr

Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV

Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV IX Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig?... 2 2 MaRisk:

Mehr

25 c KWG Geschäftsleiter Überprüfung vom:

25 c KWG Geschäftsleiter Überprüfung vom: Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Beachtung der Obliegenheiten des 25 c KWG durch die Geschäftsleiter 1 : 1 Weitere Hinweise siehe letzte Seite 1 Regelung Regelung nach AT 5 der MaRisk

Mehr

Ausgelagert und sorgenfrei?

Ausgelagert und sorgenfrei? Ausgelagert und sorgenfrei? Keyfacts über Sourcing - Auslagerungen sind ökonomisch sinnvoll - Höhere Anforderungen an Auslagerungen durch fünfte MaRisk-Novelle - Sourcing ermöglicht Banken Zugang zu innovativen

Mehr

E-Mail. An alle Verbände der Kreditwirtschaft

E-Mail. An alle Verbände der Kreditwirtschaft BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn E-Mail An alle Verbände der Kreditwirtschaft 26.04.2012 GZ: BA 54-FR 2210-2012/0002 (Bitte stets angeben) 2012/0239859 Konsultation 01/2012 - Überarbeitung der MaRisk; Übersendung

Mehr

Vorlesung Gesamtbanksteuerung

Vorlesung Gesamtbanksteuerung Basel II Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Dr. Klaus Lukas Karsten Geiersbach Mindesteigenkapitalanforderungen Aufsichtliches Überprüfungs verfahren Marktdisziplin 1 Aufsichtsrechtliche

Mehr

Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie

Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie Dr. Roman Schulze, KPMG 1 Quo vadis, Zinskurve? Marktrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Zinsänderungsrisiko Aktienrisiko

Mehr

Stellungnahme zur Überarbeitung der MaRisk (erster Entwurf vom 9. Juli 2010) Konsultation 5/2010 GZ: BA 54 FR /0003

Stellungnahme zur Überarbeitung der MaRisk (erster Entwurf vom 9. Juli 2010) Konsultation 5/2010 GZ: BA 54 FR /0003 Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht Frau Sabine Lautenschläger Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn 30. August 2010 Stellungnahme zur Überarbeitung der MaRisk (erster Entwurf vom 9. Juli 2010)

Mehr

Geleitwort... V Vorwort... VII Autoren... IX

Geleitwort... V Vorwort... VII Autoren... IX XI Inhaltsverzeichnis Geleitwort... V Vorwort... VII Autoren... IX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum Risikomanagement?... 2 2 Beweggründe und Historie... 5 2.1 Internationale Ebene:

Mehr

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Kommentar unter Berücksichtigung der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) Bearbeitet von Dr. Ralf Hannemann, Andreas Schneider 4., überarbeitete

Mehr

Die überarbeiteten aufsichtlichen Vorgaben zur Risikotragfähigkeit

Die überarbeiteten aufsichtlichen Vorgaben zur Risikotragfähigkeit Die überarbeiteten aufsichtlichen Vorgaben zur Risikotragfähigkeit Konsequenzen für die Risikosteuerung Teamleiter Risikotragfähigkeit und Kapital, Sparkasse KölnBonn Hinweis Die im Rahmen dieses Vortrages

Mehr

Corporate Governance Regeln bei Versicherungsunternehmen

Corporate Governance Regeln bei Versicherungsunternehmen Corporate Governance Regeln bei Versicherungsunternehmen 05.01.2017 Mit dem per 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Rundschreiben 2017/2 hat die FINMA die Anforderungen hinsichtlich Corporate Governance,

Mehr

I. Einleitung Neufassung MaRisk (Siegl/Weber) Internationale Ebene EU-Ebene Nationale Ebene

I. Einleitung Neufassung MaRisk (Siegl/Weber) Internationale Ebene EU-Ebene Nationale Ebene Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1 1. Die neuen MaRisk aus aufsichtsrechtlicher Perspektive (Volk/Englisch) 1.1. Risikoinventur 4 1.2. Risikotragfähigkeit 7 1.2.1. Diversifikationsannahmen 7 1.2.2. Risikokonzentrationen

Mehr

Stellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und

Stellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Stellungnahme zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach 31 ff. WpHG (MaComp) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Der bankbetriebliche Risikomanagementprozess als Prüfungs- und Beratungsfeld einer WP- Gesellschaft

Der bankbetriebliche Risikomanagementprozess als Prüfungs- und Beratungsfeld einer WP- Gesellschaft Financial Services MaRisk-Novelle 2012 Der bankbetriebliche Risikomanagementprozess als Prüfungs- und Beratungsfeld einer WP- Gesellschaft Agenda Die aktuelle MaRisk Novelle 2012 im Überblick Einzelheiten

Mehr

Jörg Gogarn. Handbuch MaRisk. Hinweise zu einer konformen Ausgestaltung

Jörg Gogarn. Handbuch MaRisk. Hinweise zu einer konformen Ausgestaltung Jörg Gogarn Handbuch MaRisk Hinweise zu einer konformen Ausgestaltung Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Überblick der wichtigsten Anpassungen und Ergänzungen 2 Ausblick zur 5. MaRisk-Novelle 5 Zielsetzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Autoren, IX

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Autoren, IX XI Geleitwort V Vorwort VII Autoren, IX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung 1 1 Warum Risikomanagement? 2 2 Beweggründe und Historie 5 2.1 Internationale Ebene: Umsetzung von Basel II 5 2.2 Nationale

Mehr

MaRisk Konsultationsentwurf Fassung vom Überblick und Kommentierung

MaRisk Konsultationsentwurf Fassung vom Überblick und Kommentierung MaRisk Konsultationsentwurf Fassung vom 18.02.2016 Überblick und Kommentierung Februar 2016 Einführung Die BaFin hat am 18.02.2016 gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank einen Konsultationsentwurf zur

Mehr

Whitepaper. Rundschreiben zur 5. MaRisk-Novelle: Stärkung der Risikokultur in Banken

Whitepaper. Rundschreiben zur 5. MaRisk-Novelle: Stärkung der Risikokultur in Banken Whitepaper zur 5. MaRisk-Novelle: Stärkung der Risikokultur in Banken Endfassung der 5. MaRisk-Novelle zeigt erheblichen Handlungsbedarf für betroffene Institute ORO Services GmbH, Hansa Haus, Berner Str.

Mehr

MaRisk Novellierung 2012

MaRisk Novellierung 2012 MaRisk Novellierung 2012 Übersicht und Kommentierung der Dr. Peter & Company AG Frankfurt am Main, Dezember 2012 MaRisk Novellierung 2012 (1/2) Vor dem Hintergrund weiterentwickelter Vorgaben auf europäischer

Mehr

MaRisk NEU Handlungsbedarf in der Banksteuerung

MaRisk NEU Handlungsbedarf in der Banksteuerung MaRisk NEU Handlungsbedarf in der Banksteuerung Bearbeitet von Prof. Dr. Konrad Wimmer, Christian Batz, Robert Bruckmann, Holger Dürr, Adrian Hirsch, Günther Keller, Alexander Kopf, WP StB Dr. Stefan Kusterer,

Mehr

_Fact Sheet. Die dritte MaRisk Novelle. BaFin verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement

_Fact Sheet. Die dritte MaRisk Novelle. BaFin verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement _Fact Sheet Die dritte MaRisk Novelle BaFin verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement Severn Consultancy GmbH, Hansa Haus, Berner Str. 74, 60437 Frankfurt am Main, www.severn.de _ Weiterhin

Mehr

. An alle Verbände der Kreditwirtschaft

. An alle Verbände der Kreditwirtschaft BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn E-Mail An alle Verbände der Kreditwirtschaft 15.12.2010 GZ: BA 54-FR 2210-2010/0003 (Bitte stets angeben) 2010/0624474 MaRisk - Veröffentlichung der Endfassung Anlagen:

Mehr

MARISK-NOVELLE (2012) - BAFIN VERÖFFENTLICHT ENDVERSION

MARISK-NOVELLE (2012) - BAFIN VERÖFFENTLICHT ENDVERSION MARISK-NOVELLE (2012) - BAFIN VERÖFFENTLICHT ENDVERSION Thomas Maul, TriSolutions Einführung Bereits im Jahr 1995 hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit den Mindestanforderungen an

Mehr

Weiterentwicklung der Bankenregulierung

Weiterentwicklung der Bankenregulierung Weiterentwicklung der Bankenregulierung Keyfacts über Bankenregulierung - Transparenz sollte erhöht werden - Komplexität sollte verringert werden - Planbarkeit sollte verbessert werden Seit der Finanzkrise

Mehr

FRAUENQUOTE IN AUFSICHTSRAT, VORSTAND TOPMANAGEMENT

FRAUENQUOTE IN AUFSICHTSRAT, VORSTAND TOPMANAGEMENT FÜNF MINUTEN, EIN THEMA FRAUENQUOTE IN AUFSICHTSRAT, VORSTAND UND TOPMANAGEMENT KPMG FRAGT NACH KPMG s team for successfully starting start-ups WER, WIE, WAS? Die Anforderungen des Gesetzes. Gesetz für

Mehr

Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Banken (MaRisk BA)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Banken (MaRisk BA) Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Banken (MaRisk BA) Kurzanalyse der wesentlichen Veränderungen im Konsultationsentwurf vom 09. Juli 2010 gegenüber der rechtskräftigen Version vom 14. August

Mehr

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft www.kpmg.de Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet.

Mehr

Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse. 18. November 2015

Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse. 18. November 2015 Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse 18. November 2015 Agenda 1. Wie sieht es mit der Umsetzung der Anforderungen an das Risikomanagement in der Branche (Versicherungen, Einrichtungen

Mehr

Profis für sportliche Höchstleistungen

Profis für sportliche Höchstleistungen Profis für sportliche Höchstleistungen Sport begeistert nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern weltweit. Der Wettbewerb zieht die Menschen in die Stadien, Hallen oder vor die Bildschirme. Spannende

Mehr

. An alle Verbände der Kreditwirtschaft GZ: BA 54-FR /0008 (Bitte stets angeben) 2016/

. An alle Verbände der Kreditwirtschaft GZ: BA 54-FR /0008 (Bitte stets angeben) 2016/ BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn E-Mail An alle Verbände der Kreditwirtschaft 18.02.2016 GZ: BA 54-FR 2210-2016/0008 (Bitte stets angeben) 2016/0056411 Konsultation 02/2016 - MaRisk-Novelle 2016; Übersendung

Mehr

Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk 10/2012 (BA) Mindestanforderungen an das Risikomanagement Aufstellung der betroffenen Reglungsbereiche zur Umsetzung 1 1 Die Unterlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und enthält einzelne

Mehr

Bankstrategie, Banksteuerung und Risikomanagement

Bankstrategie, Banksteuerung und Risikomanagement RISIKO ^MANAGER Bankstrategie, Banksteuerung und Risikomanagement Herausforderungen aus Basel III und CRD IV Karsten Füser - Harald Stoklossa (Ernst &Young) Vorwort 5 Kapitel 1 Bankstrategie Strategische

Mehr

WM Compliance Tagung Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./17. November 2006

WM Compliance Tagung Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./17. November 2006 WM Compliance Tagung 2006 Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./ WP Ass. jur. Martina Rangol Olof-Palme Straße 35 60439 Frankfurt am Main martina.rangol@de.pwc.com

Mehr

3. TriSolutions Thementag

3. TriSolutions Thementag Perspektiven aus der Gesamtbanksteuerung für Leasing-Unternehmen 3. TriSolutions Thementag Dr. Peter Bartetzky und Stefan Hoppe Frankfurt, den 29. September 2015 TriSolutions GmbH Gesamtbanksteuerung für

Mehr

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden. Neue MaRisk. Prozesse prüfen - Risiken vermeiden - Fehler aufdecken -> Handlungsempfehlungen ableiten

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden. Neue MaRisk. Prozesse prüfen - Risiken vermeiden - Fehler aufdecken -> Handlungsempfehlungen ableiten Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neue MaRisk Prozesse prüfen - Risiken vermeiden - Fehler aufdecken -> Handlungsempfehlungen ableiten von Axel Becker, Michael Berndt, Dr. Jochen Klein 3., überarbeitete

Mehr

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0?

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Mandanten-Informationen Financial Services November 2016 Der Vorschlag der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) Proportionalitätsgrundsatz reloaded und InstitutsVergV 4.0? Die

Mehr

Rechnungslegung Versicherungen Update 09 IFRS 4 aktueller Stand

Rechnungslegung Versicherungen Update 09 IFRS 4 aktueller Stand INSURANCE Rechnungslegung Versicherungen Update 09 IFRS 4 aktueller Stand Dr. Joachim Kölschbach 26. November 2009 Financial Services 1 Zeitplan IFRS Insurance Contracts IASC IASB Steering Committee Insurance

Mehr

An alle Verbände der Kreditwirtschaft GZ: BA 54-FR /0001 (Bitte stets angeben) MaRisk - Veröffentlichung der Neufassung

An alle Verbände der Kreditwirtschaft GZ: BA 54-FR /0001 (Bitte stets angeben) MaRisk - Veröffentlichung der Neufassung BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn An alle Verbände der Kreditwirtschaft 14.08.2009 GZ: BA 54-FR 2210-2008/0001 (Bitte stets angeben) MaRisk - Veröffentlichung der Neufassung Anlagen: 3 Sehr geehrte Damen

Mehr

Legal Risk als Folge fehlender Compliance

Legal Risk als Folge fehlender Compliance Legal Risk als Folge fehlender Compliance Konzernrechtstag Luther, Düsseldorf, 29.04.2015 Ludger Hanenberg BaFin, Bonn. Gliederung 1. Hintergründe 2. Compliance-Funktion als Risikomangement- Instrument

Mehr

MaRiskNEU- Handlungsbedarf in der Banksteuerung. Herausgeber und Autor:

MaRiskNEU- Handlungsbedarf in der Banksteuerung. Herausgeber und Autor: MaRiskNEU- Handlungsbedarf in der Banksteuerung Herausgeber und Autor: Prof. Dr. Konrad Wimmer Geschäftsbereichsleiter Bankinnovation msggillardon AG, München / ' Autoren:. Christian Batz Abteilungsleiter

Mehr

CSR- und Nachhaltigkeitsstandards

CSR- und Nachhaltigkeitsstandards #UPJ17 CSR- und Nachhaltigkeitsstandards Benedikt Bünker, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Alexander Glöckner, KPMG Dr. Christian Meyn, ALDI SÜD Dr. Birgit Spießhofer, Rechtsanwältin, Vors. Ausschuss

Mehr

Risk Governance Empirische Ergebnisse einer Studie deutscher Regionalbanken

Risk Governance Empirische Ergebnisse einer Studie deutscher Regionalbanken Risk Governance Empirische Ergebnisse einer Studie deutscher Regionalbanken Julian Quast, M.Sc. Universität Siegen 4. Jahrestagung Risk Govenance 13.10.2016, Siegen 13.10.2016 Julian Quast 1 PROBLEMSTELLUNG

Mehr

KPMG Integration Conference M&A Frankfurt am Main, 9. Mai 2018

KPMG Integration Conference M&A Frankfurt am Main, 9. Mai 2018 Deutsch-Chinesisches Post-Closing: Wie rechtliche und steuerliche Fallstricke vermieden werden Dr. Holger Lampe (Partner International Tax) Dr. Dr. Boris Schilmar (Partner Legal) KPMG Integration Conference

Mehr

SREP Kapitalfestsetzung

SREP Kapitalfestsetzung SREP Kapitalfestsetzung Methodik für weniger bedeutende Institute Agenda 1. Ausgangslage 2. Methodik für SREP-Kapitalfestsetzung 3. Institute im Fokus 4. Resümee Seite 2 Ausgangslage EBA SREP Guidelines

Mehr

Vorwort des betreuenden Herausgebers 1. A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Plaumann-Ewerdwalbesloh) 7

Vorwort des betreuenden Herausgebers 1. A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Plaumann-Ewerdwalbesloh) 7 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Vorwort des betreuenden Herausgebers 1 A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Plaumann-Ewerdwalbesloh) 7 B. Definition, Abgrenzung und Kategorisierung

Mehr

Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken Handlungsempfehlungen ableiten

Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken Handlungsempfehlungen ableiten Becker (Hrsg.) Risikotragfähigkeit im Fokus der Bankenaufsicht 3. Auflage in der Reihe: Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken Handlungsempfehlungen

Mehr

_Fact Sheet. Stabiles Risikomanagement auch in Krisenzeiten. Neue MaRisk verschärfen die Anforderungen an Prozesse und Verfahren im Risikomanagement

_Fact Sheet. Stabiles Risikomanagement auch in Krisenzeiten. Neue MaRisk verschärfen die Anforderungen an Prozesse und Verfahren im Risikomanagement _Fact Sheet Stabiles Risikomanagement auch in Krisenzeiten Neue MaRisk verschärfen die Anforderungen an Prozesse und Verfahren im Risikomanagement Severn Consultancy GmbH, Phoenix Haus, Berner Str. 119,

Mehr

Mathematiker in der Wirtschaftsprüfung Rechnen für Fortgeschrittene?

Mathematiker in der Wirtschaftsprüfung Rechnen für Fortgeschrittene? Mathematiker in der Wirtschaftsprüfung Rechnen für Fortgeschrittene? Version 0.1 November 23rd, 2013 Alumni Treffen Goethe Uni Frankfurt Agenda (permutiert) 1 Ein nicht linearer Stefan 2 Wirtschaftsprüfung

Mehr

Liquiditätsrisikosteuerung in Kreditinstituten durch Stresstests

Liquiditätsrisikosteuerung in Kreditinstituten durch Stresstests Wirtschaft Anonym Liquiditätsrisikosteuerung in Kreditinstituten durch Stresstests Bachelorarbeit University of Applied Sciences Bonn BACHELORARBEIT zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science

Mehr

Stellungnahme. zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) vom 29.

Stellungnahme. zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) vom 29. Stellungnahme zum Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung Kontakt: Ruth Claßen Telefon: +49 30 2021-2312 Telefax: +49 30 2021-192300 E-Mail: classen@bvr.de

Mehr

Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV

Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV Teil I: Einordnung und Hintergründe... 1 1 Überblick... 2 2 Internationale Regulierungsinitiativen... 5 2.1 Regulierungsinitiativen

Mehr

Management von Risikokonzentrationen

Management von Risikokonzentrationen Management von Risikokonzentrationen Erfassung Beurteilung - Steuerung - Überwachung Stefan Kühn (Hrsg.) Leiter RisikocontrolUing Frankfurter Sparkasse, Frankfurt am Main Philip Stegner (Hrsg.) Leiter

Mehr

_Case Study. Risikoinventur nach MaRisk AT 2 für eine renommierte Privatbank

_Case Study. Risikoinventur nach MaRisk AT 2 für eine renommierte Privatbank _Case Study Risikoinventur für eine renommierte Privatbank Transparenz über alle wesentlichen Risiken und Einhaltung regulatorischer Anforderungen Severn Consultancy GmbH, Hansa Haus, Berner Str. 74, 60437

Mehr

Rundschreiben 22/2009 (BA) vom Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten

Rundschreiben 22/2009 (BA) vom Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten Rundschreiben 22/2009 (BA) vom 21.12.2009 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten 1 Anwendungsbereich... 2 2 Begriffsbestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3

Mehr

MaRisk- Offnungsklauseln

MaRisk- Offnungsklauseln MaRisk- Offnungsklauseln Prüfungsvorbereitende Dokumentation Herausgegeben von Michael Berndt Mit Beiträgen von Karsten Geiersbach Margit Günther Michael Helfer Sven Müller Stefan Prasser Andreas Serafin

Mehr

Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens

Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Newsletter Meldewesen FINANCIAL RISK MANAGEMENT April 2011 Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Aktuelle Informationen zum Konzept der deutschen Bankenaufsicht Die Finanzkrise hat gezeigt,

Mehr

An die Verbände der Kreditwirtschaft

An die Verbände der Kreditwirtschaft BaFin Postfach 12 53 53002 Bonn E-Mail An die Verbände der Kreditwirtschaft 27.10.2017 GZ: BA 54-FR 2210-2017/0002 (Bitte stets angeben) 2017/0212185 MaRisk-Novelle 2017 - Veröffentlichung der Endfassung

Mehr

_Fact Sheet. Die vierte MaRisk Novelle. Weiterentwicklung des Risiko- und Compliance-Managements von Banken

_Fact Sheet. Die vierte MaRisk Novelle. Weiterentwicklung des Risiko- und Compliance-Managements von Banken _Fact Sheet Die vierte MaRisk Novelle Weiterentwicklung des Risiko- und Compliance-Managements von Banken Severn Consultancy GmbH, Hansa Haus, Berner Str. 74, 60437 Frankfurt am Main, www.severn.de Weiterhin

Mehr

A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Planmann-Ewerdwalbesloh) 7

A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Planmann-Ewerdwalbesloh) 7 Inhaltsübersicht Vorwort des betreuenden Herausgebers 1 A. Rechtliche Grundlagen und Konzeption der MaRisk (Günther/Planmann-Ewerdwalbesloh) 7 B. Definition, Abgrenzung und Kategorisierung von Öffnungsklauseln

Mehr

Teilnahme des BAI an der Online-basierten Umfrage

Teilnahme des BAI an der Online-basierten Umfrage Teilnahme des BAI an der Online-basierten Umfrage AIFMD-Studie der Europäischen Kommission, durchgeführt von KPMG Law Frankfurt am Main, 6. März 2018 Agenda 01 02 03 Projektinformation Hintergründe der

Mehr

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Übersicht über den ersten Entwurf der BaFin vom 2. Februar 2005 Fokus Operationelle Risiken Offenbach am Main, im Februar 2005 Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Capital Requirements Directive (CRD IV)

Capital Requirements Directive (CRD IV) Juli 2011 Capital Requirements Directive (CRD IV) Aktuelle Informationen zur EU-Reform von Bankenaufsicht und Kapitaladäquanz Auf einen Blick Die Veröffentlichung der CRD IV bietet relativ wenige inhaltliche

Mehr

Die Umsetzung der neuen MaRisk

Die Umsetzung der neuen MaRisk Praxisseminar Die Umsetzung der neuen MaRisk Themen & Referenten: Die MaRisk-Novelle aus Sicht der Bundesanstalt Ludger Hanenberg Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Risikotragfähigkeit und

Mehr

MaRisk Novelle Verschärfte Anforderungen als Antwort auf die Finanzmarktkrise. Norman Nehls. Dipl.-Betriebswirt, Manager

MaRisk Novelle Verschärfte Anforderungen als Antwort auf die Finanzmarktkrise. Norman Nehls. Dipl.-Betriebswirt, Manager MaRisk Novelle 2009 Verschärfte Anforungen als Antwort auf Finanzmarktkrise Norman Nehls Dipl.-Betriebswirt, Manager Severn Consultancy GmbH, Frankfurt am Main Glauchau, 2. März 2010 Severn Consultancy

Mehr

Compliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe

Compliance- Richtlinie. für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe Compliance- Richtlinie für mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR Stand: 02.08.2017 1. COMPLIANCE-GRUNDLAGEN Compliance bedeutet dem Grundsatz nach die Einhaltung aller relevanten

Mehr

Geiersbach/Prasser (Hrsg.) Praktikerhandbuch Stresstesting. 3. Auflage

Geiersbach/Prasser (Hrsg.) Praktikerhandbuch Stresstesting. 3. Auflage Geiersbach/Prasser (Hrsg.) Praktikerhandbuch Stresstesting 3. Auflage Dr. Daniel Baumgarten Teamleiter Risikotragfähigkeit und Kapital Sparkasse KölnBonn Sascha Biber Fachprüfer Referat Bankgeschäftliche

Mehr

GZ: BA 17 - K /2006 (Bitte stets angeben)

GZ: BA 17 - K /2006 (Bitte stets angeben) 04.06.2007 GZ: BA 17 - K 2413 1/2006 (Bitte stets angeben) Merkblatt zur Anzeige der Anwendung des Standardansatzes für das operationelle Risiko sowie zur Beantragung der Zustimmung zur Nutzung eines alternativen

Mehr

und die Aufsicht zusammen?

und die Aufsicht zusammen? Risikokultur: Wie kommen Unternehmen und die Aufsicht zusammen? Dr. Jan Wicke Bonn, 13. Oktober 2011 Risikokultur als Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement Effektives Risikomanagement erfordert

Mehr

Schulungsplan: Zertifizierter Risikomanager (S&P)

Schulungsplan: Zertifizierter Risikomanager (S&P) Risikomanagement Kompakt 6,0 Gesetzliche Rahmenbedingungen das Wesentliche auf einen Blick 1,5 Zielorientierte Umsetzung der rechtlichen Mindeststandards Bestandteile eines umfassenden Compliance -Systems

Mehr

BCBS Fortschrittsbericht (BCBS 399)

BCBS Fortschrittsbericht (BCBS 399) BCBS 239 4. Fortschrittsbericht (BCBS 399) Übersicht Compliance Implikationen Baseler Ausschuss ist unzufrieden mit Compliance-Beurteilung der sieben zuständigen Aufseher Folge: wesentliche Empfehlungen

Mehr

25 d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Überprüft am:

25 d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Überprüft am: Regelung Vorhandene Prozesse/Maßnahmen Anmerkung 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan (1) Die Mitglieder des Verwaltungs-oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer

Mehr

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kreditreporting und Kreditrisikostrategie: Zentrale Werkzeuge einer modernen Risikosteuerung

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kreditreporting und Kreditrisikostrategie: Zentrale Werkzeuge einer modernen Risikosteuerung Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Kreditreporting und Kreditrisikostrategie: Zentrale Werkzeuge einer modernen Risikosteuerung Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken > Handlungsemp fehlungen

Mehr

- Checklisten für die Prüfungspraxis. Alle Teilnehmer erhalten zum Seminar folgende Muster- Dokumentationen

- Checklisten für die Prüfungspraxis. Alle Teilnehmer erhalten zum Seminar folgende Muster- Dokumentationen S&P Unternehmerforum ist ein zertifizierter Weiterbildungsträger nach AZWV und DIN EN ISO 9001 : 2008. Wir erfüllen die Qualitäts-Anforderungen des ESF. Neue MaRisk 2013 Leitfaden zu den neuen MaRisk 2013

Mehr

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Neue MaComp: Erweiterte Mindestanforderungen sowie neue Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für die Compliance-Funktion Bearbeitet von Benedikt Bösel,

Mehr

Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) Wesentliche Anforderungen und Vergleich zu Kreditinstituten

Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) Wesentliche Anforderungen und Vergleich zu Kreditinstituten Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) Wesentliche Anforderungen und Vergleich zu Kreditinstituten Hendryk Braun, Prof. Dr. Dirk Wohlert Inhalt Aktuelles...

Mehr

Neue MaRisk - CRD IV - CRR

Neue MaRisk - CRD IV - CRR S&P Unternehmerforum ist ein zertifizierter Weiterbildungsträger nach AZWV und DIN EN ISO 9001 : 2008. Wir erfüllen die Qualitäts-Anforderungen des ESF. Neue MaRisk - CRD IV - CRR Leitfaden zu den neuen

Mehr

Vorlesung Gesamtbanksteuerung

Vorlesung Gesamtbanksteuerung Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Basel II Dr. Klaus Lukas Dr. Karsten Geiersbach Mindesteigenkapitalanforderungen Aufsichtliches Überprüfungsverfahren Marktdisziplin

Mehr

Due Diligence vor IPO: Auf Herz und Nieren geprüft

Due Diligence vor IPO: Auf Herz und Nieren geprüft Due Diligence vor IPO: Auf Herz und Nieren geprüft Keyfacts über die Due Diligence - Prüfung als Grundlage für Wertpapierprospekt - Tiefgreifende und vielschichtige Analyse der Daten - Datenräume sind

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Neue Prüfungs- und Assurance-Instrumente zur Beurteilung von Systemen und Prozessen

Neue Prüfungs- und Assurance-Instrumente zur Beurteilung von Systemen und Prozessen Neue Prüfungs- und Assurance-Instrumente zur Beurteilung von Systemen und Prozessen Jens C. Laue, Head of Governance & Assurance DRSC - IDW Symposium Berlin 29. November 2016 Anforderungen an den Aufsichtsrat

Mehr

Aktueller Entwurf der 4. MaRisk-Novelle

Aktueller Entwurf der 4. MaRisk-Novelle Aktueller Entwurf der 4. MaRisk-Novelle Ronny Rehbein, Prof. Dr. Dirk Wohlert Inhalt Aktuelle Entwicklungen... 1 Risikosteuerung- und -controlling... 2 Internal Governance... 2 Eigenes neues Teilmodul

Mehr

Validierungsprozess BCBS 239 Framework

Validierungsprozess BCBS 239 Framework Validierungsprozess BCBS 239 Framework Thomas Landmann Mit der Veröffentlichung der 14 Grundsätze zur Risikodatenaggregation und des Reporting des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Januar 2013) wurden

Mehr

Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität

Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Solvency II - zu komplex für kleine und mittlere Versicherer? Informations- und Diskussionsveranstaltung der BaFin Bonn, den 7. Juni

Mehr

RISIKOMANAGEMENT VON PROJEKTEN IM RAHMEN DES RISIKOMANAGEMENTS VON PORTFOLIOS

RISIKOMANAGEMENT VON PROJEKTEN IM RAHMEN DES RISIKOMANAGEMENTS VON PORTFOLIOS RISIKOMANAGEMENT VON PROJEKTEN IM RAHMEN DES RISIKOMANAGEMENTS VON PORTFOLIOS PMI CHAPTER MEETING STUTTGART - KPMG PMI CHAPTER MEETING STUTTGART LISA SLOCUM 05.10.2015 1 PRÄSENTATION Inhaltsverzeichnis

Mehr

Positionspapier Outsourcing Banken und FinTechs beziehen Stellung. Pressegespräch

Positionspapier Outsourcing Banken und FinTechs beziehen Stellung. Pressegespräch Positionspapier Outsourcing Banken und FinTechs beziehen Stellung Pressegespräch Autoren: Dirk Jäger/Frank Mehlhorn Ort: Frankfurt Datum: 2. August 2018 Agenda 1 Technische Entwicklungen als Treiber des

Mehr

Nix Gwiss woas ma ned. Es sei denn, wir übernehmen das. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen Ihr Geschäft.

Nix Gwiss woas ma ned. Es sei denn, wir übernehmen das. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen Ihr Geschäft. Nix Gwiss woas ma ned. Es sei denn, wir übernehmen das. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen Ihr Geschäft. Willkommen bei uns International denken. Regional handeln. Besser, schneller, moderner in und

Mehr

Kreditreporting und Kreditrisikostrategie

Kreditreporting und Kreditrisikostrategie Kreditreporting und Kreditrisikostrategie Zentrale Werkzeuge einer modernen Risikosteuerung Herausgegeben von Axel Becker Mit Beiträgen von Hubert Barth Hubertus Genau Christian Schnabel ERICH SCHMIdtVERlAG

Mehr

Auswirkungen eines Risikomanagementsystems nach KonTraG

Auswirkungen eines Risikomanagementsystems nach KonTraG Auswirkungen eines Risikomanagementsystems nach KonTraG 9. IFWW-Fachkolloquium: Umgang mit Verantwortung und Risiken der Wasser- und Abfallwirtschaft am 5. Mai, Wasserwerk Haltern der Gelsenwasser AG Gliederung:

Mehr

CRR II und CRD V: Umsetzung von Basel IV auf europäischer Ebene

CRR II und CRD V: Umsetzung von Basel IV auf europäischer Ebene 31. März 2017 : Umsetzung von Basel IV auf europäischer Ebene Hintergrund. Im November des vergangenen Jahres hat die EU-Kommission ihre Entwürfe zur Überarbeitung der CRR (Verordnung (EU) 575/2013) und

Mehr

Newsflash Bankenbewertung

Newsflash Bankenbewertung www.pwc.de Aktuelles zu Planungsrechnung und Unternehmensbewertung Newsflash Bankenbewertung Ausgabe 4, November 2017 Neugestaltung der Risikotragfähigkeitsrechnung Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Planungsrechnung

Mehr