DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte
|
|
- Heike Brit Sauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Klaus Otte 1
2 Bis zum galten noch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/ GUV-VA 6/7 Ab DGUV Vorschrift 2 2
3 Was regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2? - Einsatzzeit der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte - Erfüllung Ihrer Aufgaben und Beratungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber - Unterstützung des Betriebsrates Nach den gesetzlichen Vorgaben z.b.: - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Arbeitsstättenverordnung - Gefahrstoffverordnung - Bildschirmarbeitsverordnung - - 3
4 Das neue Konzept der DGUV V2 Zeitvorgabe nach Betriebsart; Aufgabenkatalog Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungskatalog Es gelten folgende Regeln: - Eingruppierung in eine Grundbetreuungsgruppe (I / II / III) nach Wirtschaftszweigschlüssel (WZ Schlüssel) - Ein Betrieb eine Einsatzzeitengruppe - Keine Degression Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung - Keine vorgegebene unterschiedliche Einsatzzeit für Sifa und BA sondern eine Gesamteinsatzzeit. 4
5 BG ETEM Eingruppierung nach Wirtschaftszweigschlüssel (WZ Schlüssel) Anlage 2, Punkt 4 der DGUV V2 5
6 Ein Betrieb eine Einsatzzeitengruppe Keine Unterscheidung zwischen mehreren Gewerbezweigen und Büro/Verwaltung Berücksichtigung von LeiharbeitnehmerInnen bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten Zugrunde gelegt wird die Gesamtzahl aller Beschäftigten Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Grundbetreuung wird die Zahl der sogenannten Vollzeitbeschäftigten zugrunde gelegt (Umrechnungsschlüssel für Vollzeitbeschäftigte nach Anhang 1 Pkt. 5, DGUV V2) 6
7 Die ermittelte Grundbetreuungszeit gilt für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft Aufteilung der Grundbetreuungszeit auf betrieblicher Ebene Mindestanteil von 20 Prozent (nicht weniger als 0,2 Std. pro Jahr/MA) für jede Funktion Festlegung der Einsatzzeiten durch den Unternehmer unter Beteiligung des BR s/pr s (Mitbestimmung) zusammen mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt Rechtsunverbindliche Empfehlungen der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen können zugrunde gelegt werden? Kritisches Hinterfragen durch Betriebsrat/Personalrat: Warum ist die Einsatzzeit evtl. ungleichmäßig verteilt? Blick in das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Die Aufgaben für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte (Grundbetreuung) sind vom Umfang her fast gleich. 7
8 Aufgabenübersicht für die Sicherheitsfachkräfte -Unterstützung des AG in Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Unfallursachen untersuchen auf deren Durchführung hinwirken MA belehren 21 auf MA einwirken 20 auf Benutzung der Körperschutzmittel achten 17 Mitwirkung bei SIBE-Schulung 22 Gesetzlich definierter Aufgabenumfang Beratung des Arbeitgebers Ausführung + Planung: Unterhaltung initiatives Handeln von Betriebsanlagen nur Sicherheitsfachkraft 1 sozialen + 2 sanitären 3 Einrichtungen 5 4 Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen 16 6 Auswahl + Erprobung von Körperschutzmitteln Begehung der Arbeitsstätten 15 7 Gestaltung der Arbeitsplätze Überprüfung der Arbeitsverfahren Überprüfung der technischen Arbeitsmittel 12 Überprüfung der Betriebsanlagen 11 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 9 Gestaltung der Arbeitsumgebung 10 Fragen der Ergonomie 8 Gestaltung des Arbeitsablaufs Ehmke,
9 Aufgabenübersicht für die Betriebsärzte -Unterstützung des AG in allen Fragen des Gesundheitsschutzes Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen untersuchen / Maßnahmen zu deren Vermeidung vorschlagen auf die Benutzung der PSA achten auf deren Durchführung hinwirken 19 Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen Arbeitsstätten regelmäßig begehen und Mängel dem AG mitteilen Durchführung des ArbSch + Unfallverhütung beobachten Auf MA einwirken: regelkonformes Verhalten 22 MA belehren: Gefahrenabwehr Mitwirkung: Ersthelfereinsatz Schulung 24 Gesetzlich definierter Aufgabenumfang Planung: 1 Ausführung + Unterhaltung von Betriebsanlagen Beratung des Arbeitgebers initiatives Handeln nur Betriebsarzt sozialen + sanitären Einrichtungen Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen Auswahl + Erprobung von Körperschutzmitteln Ehmke, Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten 14 AN untersuchen, arbeitsmed. beurteilen und beraten 13 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 12 Fragen des Arbeitsplatzwechsels 11 Organisation Erste Hilfe 10 - Arbeitsrhythmus - Arbeitszeit - Pausenregelung - Gestaltung der Arbeitsplätze - Arbeitsablauf - Arbeitsumgebung 7 arbeitsphysiologische Fragen 9 8 arbeitspsychologische Fragen sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen: 9
10 Betriebsspezifischer Betreuungsaufwand Wie ermittele ich den Zeitaufwand für die betriebsspezifische Betreuung? (Anlage 2 Abschnitt 3, Erläuterung im Anhang 4 DGUV V2) 1. Prüfung der Aufgabenfelder auf ihre Relevanz 2. Wenn mindestens ein Ja in einem Aufgabenfeld (Fragenkatalog) festgestellt wird, ist die Auslöseschwelle überschritten 3. Für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt muss die zeitliche Dauer der Betreuung festgestellt werden. Dies hat der Unternehmer unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung zu tun. (Hierbei können Erfahrungswerte unter Beratung von Betriebsrat/Personalrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft berücksichtigt werden) 4. Darüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen Zur Unterstützung können rechtsunverbindliche Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaften/Unfallkassen genutzt werden.? 10
11 Betriebsspezifischer Betreuungsaufwand Die Ermittlung des Umfangs der Leistungen des betriebsspezifischen Teils der Betreuung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens (Anhang 4 DGUV V2) Der Fragebogen beinhaltet 4 Fragenkomplexe mit insgesamt 103 Einzelfragen, zusätzliche Möglichkeit eigene Fragen hinzuzufügen 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen 11
12 Betriebsspezifischer Betreuungsaufwand Beispielhafter Ausschnitt aus dem Fragenkatalog: 12
13 Betriebsspezifischer Betreuungsaufwand Der erforderliche Zeitaufwand für die Betreuung muss ermittelt, vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Dies ist Aufgabe des Unternehmers unter Mitwirkung des Betriebsrates/Personalrates Ermittlung des erforderlichen Zeitaufwandes: - Aussage der DGUV in ihrer Broschüre Hintergrundinformation für die Bratungspraxis Bei der Ermittlung des Umfangs der Leistungen des betriebsspezifischen Teils der Betreuung sollte mit Blick auf die normierten Aufgabenfelder, die weitgehend auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten bezogen sind, die tatsächliche Zahl der Versicherten / Beschäftigten (Köpfe) zu Grunde gelegt werden. Begründung: - Beispielhaft sei hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge genannt, die Bestandteil des betriebsspezifischen Betreuungsaufwandes ist. Hierbei geht es um einzelne Betroffene und nicht um Vollzeitumrechnungen 13
14 Was muss jetzt zur Umsetzung getan werden? Bestandsaufnahme Grundbetreuung der bisherigen Einsatzzeit vornehmen, Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe errechnen und zwischen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt aufteilen Betriebsspezifische Betreuung Bedarf für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt ermitteln. Gesamteinsatzzeit ermitteln und zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, unter Berücksichtigung der Mitbestimmung, aufteilen, Betriebsrat und Personalrat: Ausgestaltung überwachen, 14
15 Fazit Trotz noch vorhandener Kritik an der neuen DGUV Vorschrift 2 eröffnet sie mehr Möglichkeiten für die Mitbestimmung des Betriebsrates und Personalrates im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganzheitlicher Betreuungsansatz mit deutlichem Bezug zum Arbeitsschutzgesetz Mehr Einfluss der Betriebsräte und Personalräte insbesondere für den betriebsspezifischen Teil der Betreuungszeit Die Vielzahl von Belastungen und Gestaltungsnotwendigkeiten im Betrieb werden nicht allein durch die Grundbetreuungszeit abgedeckt. Entsprechenden Bestrebungen der Arbeitgeber ist entgegen zu treten Damit besteht erstmals die Möglichkeit unter Einbeziehung der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte sich auch intensiv mit den arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auseinander zu setzen 15
16 Weitere Informationsquellen
17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 17
Leistungsteil Werksärztlicher Dienst
Leistungsteil Werksärztlicher Dienst (Stand: Januar 2018) Leistungsteil Werksärztlicher Dienst - Inhalt 1. Grundleistungen 2. Serviceleistungen 3. Prävention im Betrieb Werksärztlicher Dienst am Chemiestandort
MehrM U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit
M U S T E R Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 für die sicherheitstechnische Betreuung Zwischen Frau/Herrn - nachfolgend Fachkraft für
MehrZiele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung
Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung Fachtagung DGUV Vorschrift 2 & psychische Belastungen 2. Oktober 2012 Dr. Martin Weber Ziel der DGUV Vorschrift 2 Konzept für die betriebsärztliche
MehrBeispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen
6 Beispiel : Restaurantbetrieb mit Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen Aufgabenfeld Inhaltliche Leistung Zeit gesamt. Gefährdungsbeurteilung.
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891
MehrDie DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen
Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
MehrLeistungsteil Werksärztlicher Dienst
Leistungsteil (Stand: Januar 2019) Leistungsteil - Inhalt 1. Grundleistungen 2. Serviceleistungen 3. Prävention im Betrieb 4. Optionale Angebote als Betriebliches Gesundheitsmanagement oder Privatleistung
MehrArbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?
Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung Ein schwieriges Verhältnis? Klassischer Arbeitschutz vor dem Arbeitsschutzgesetz Konzepte zur Unfallverhütung Konzepte der Arbeits- und Sozialmedizin
MehrDGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. Günter Müller-Heidt 27.08.2010 Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert seit 1974 die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Betriebsspezifischer Teil Dr. Bernward Siebert Verband Dt. Betriebs- und Werksärzte e.v. 2 Regelbetreuung
Mehr(Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) Vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885) zuletzt geändert durch Artikel 226
MehrUnternehmer. Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
Oft falsch erklärte Begriffe in der Arbeitssicherheit Unternehmer Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Leistungsangebot LFC Secure Fachkraft für Arbeitssicherheit FaSi / SiFa ASiG
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrDGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei
Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremerhaven, 05. April 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 15. September 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrDGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2
Dipl.- Ing. Richardt Oldenburg, 08.03.2011 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage
MehrUnterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I, S. 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April
MehrArbeitssicherheit im Unternehmen
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmer obliegt die
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
MehrGesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)
Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel
MehrDQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2
DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
99963 GUV-X 99963 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten Januar 2012 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrDGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011
DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten (FAQ) Stand 01/ 2011 1. Allgemeine zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich
MehrArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Bundesverwaltung Arbeitssicherheitsgesetz Umsetzung für
MehrArbeitssicherheitsgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrZWEITER ABSCHNITT Betriebsärzte
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit* (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) ERSTER ABSCHNITT 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes
MehrEinführung in die DGUV Vorschrift 2
Einführung in die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Betriebsärztliche
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
MehrBestellung zum Betriebsarzt
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links wird folgendes vereinbart: Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Herr wird
MehrDie DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche
Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des
MehrMEDIZIN UND TECHNIK. Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Fahrschulen 2001 1 Leitgedanken der Betriebsführung Erfüllung gesetzlicher Vorgaben Wirtschaftlichkeit (Betriebsergebnis) 2 3 4 Schutzziele Die Schutzziele der staatlichen
MehrUmsetzung der Vorschrift in den Betrieben
DGUV Vorschrift 2 Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben Dieter Arnold, Fraport AG Dr. Anette Wahl-Wachendorf, BG der Bauwirtschaft Gerhard Strothotte, DGUV 24. März 2011 Fachpolitisch/strukturelle
MehrArbeitssicherheitsgesetz
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Arbeitssicherheitsgesetz Ausgabe Dezember 1973 Stand Oktober 2006 4 05/07 BGM w Berufsgenossenschaft Metall
MehrDGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung
DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung Gerhard Strothotte, DGUV 1. September 2011 Gliederung 1. Hintergründe der Reform 2. Das neue Konzept der Regelbetreuung Grundbetreuung Betriebsspezifischer
MehrTools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tools for Business Success Fachkraft für WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr.
MehrUmsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung
Umsetzung der Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Inhalt ASiG, Fallbeispiel Sifa-Langzeitstudie Aktuelles und Ausblick Evaluation Betriebsärztemangel
Mehr1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich
MehrFallbeispiel Gastronomiebetrieb
Erste Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter (Personalleiterin), Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin, Betriebsrat, Hygienebeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, als Gast
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrUnternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes
B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com
MehrNeue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Was erwartet Sie in den kommenden 45 Minuten 1. Hintergründe zur Entstehung der DGUV Vorschrift 2
MehrDie Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. H. Wetterich Inhalt Wozu eine solche Vorschrift? Was regelt diese Vorschrift? Wie regelt es diese
MehrDGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. FASI Präsidium Stand: 16.03.2011 Themenübersicht Warum gibt es eine neue Vorschrift? Anforderungen an die Neufassung
MehrInformation zur DGUV Vorschrift Referent: Harald Kuck. evers Arbeitsschutz GmbH
Information zur DGUV Vorschrift 2 16.03.2011 Referent: Harald Kuck Inhalt: 1. Rückblick Arbeitssicherheitsgesetz Bisherige Einsatzzeiten Berechnung 2. Die DGUV Vorschrift 2 3. Deutsche allgemeine Arbeitsschutzstrategie
MehrChancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung
Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI Segen oder Fluch? Neue Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte Vorstand Nationale Zusammenarbeit Dieter Arnold Erste Erfahrungen
MehrBetriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh www.systemkonzept.de Aachener Straße 68 50674 Köln Tel: 02 21 / 56 908 0 Fax: 02 21 / 56 908 10 E-Mail: info@systemkonzept.de Betriebsärztliche
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte 06.10.2010 Gliederung 1. Einführung 2. Fachpolitische
MehrOrganisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Kreisverwaltung Wesel
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Kreisverwaltung Wesel Stand: März 2015 2 Inhalt Aufbauorganisation 1.1 Regelung der Verantwortlichkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz 1.2
MehrInformationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg,
DGUV Vorschrift 2 Umsetzung aus Sicht der Unfallversicherungsträger Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg, 30.06.2011 Hedtmann J., Patorra A. Substanzvergleich: DGUV Vorschrift 2 - BGV
MehrLANDWIRTSCHAFTLICHE BERUFSGENOSSENSCHAFT. Handlungshilfe zur VSG 1.2
LANDWIRTSCHAFTLICHE BERUFSGENOSSENSCHAFT Handlungshilfe zur VSG 1.2 Kontakt: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße 70 72 34131 Kassel info_praevention@svlfg.de
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 gültig ab 01.01.2012 Seite 1 Der Weg zur Neufassung Seit 2005: Neuregelung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
MehrDGUV Vorschrift 2: Regelbetreuung konkret
DGUV Vorschrift 2: Regelbetreuung konkret BGN-Handlungshilfe zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Impressum Herausgeber: Berufsgenossenschaft
Mehr4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme
40 : Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme 4.1 Begehungen Regelmäßige Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem zuständigen
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV
Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses (AfAMed, BMAS, Berlin, 14. Januar 2013) DGUV unterzeichnet
MehrGrundbetreuung Muster für alle Branchen Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen
16 Grundbetreuung Muster für alle Branchen Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen Hinweis: Die angegebenen Prozentwerte basieren auf Erfahrungswerten der BGN und dienen
MehrSicherheitsbeauftragte
K.1.9.2.1_03/2009 Sicherheitsbeauftragte SGB VII BetrSichV ASR Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt Definition umfassenden Arbeitsschutzes Arbeitsschutz umfasst Schutz von Leben und Gesundheit ( Sicherheit
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie
MehrGV01 Gesetze und Verordnungen
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs.
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrAufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben
Anhang 3 (zu Anlage 2 Abschnitt 2) Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich
Mehr11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften
11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
MehrGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Vollzitat: "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
MehrWie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?
Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt? Übersicht Der Vortrag enthält folgende Punkte: Vorstellung Betreuung gemäß BGV A 2 (bis 2010) Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 (ab 2011) Änderungen
MehrDie Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018
Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
MehrFachkraft für Arbeitssicherheit
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Information zur: Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Bestellung... 2 3. Rechtliche Stellung im Betrieb... 3 4. Ausbildung und Qualifikation...
MehrVorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!
Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem
MehrDie BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.
Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte
MehrDie DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen
Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie
MehrGanzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit
Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrDGUV Vorschrift 2: Rückblick. Dresden, Dr. Frank Bell
: Rückblick Dr. Frank Bell Inhalt Hintergründe der Reform Das neue Konzept der Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte) Aufgaben und Vorgehensweise Unterstützungsmaßnahmen Erfahrungen mit der Anwendung der Vorschrift
MehrDie neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Gesundheitlicher Arbeitsschutz Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Frank Hittmann Ab 01.01.2011 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
MehrDV Gesundheit II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
DV Gesundheit II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Der Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) kann über das in Nr. 6.2 Abs. 1 genannte Aufgabenspektrum des AGM hinaus zur besseren Abstimmung
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrDie Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen
MehrRechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft
Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Mönchengladbach, 30. Oktober 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten einer SIFA 30.10.2014 Folie 72 Wer bin ich?
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
MehrDie neue DGUV Vors chrift 2
ARBEITS KREIS ArGUS Arbeits -, Ge s undheits - und UmweltSc hutz Die neue DGUV Vors chrift 2 Neue Unfallverhütungs vors chrift Betriebs ärzte und Fachkräfte für Arbeits s icherheit Referenten: Klaus Otte,
MehrHintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting
Wiederholung und Arbeitssicherheit... an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Diese Präsentation finden Sie auf: http://www.fuetingberlin.de B23 "" - LE05+06 2 Die Berufskrankheit ( 9 SGB VII) Beteiligte
MehrGrundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention
Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?
MehrZukünftige Gestaltung der Kleinbetriebsbetreuung Aktueller Stand der Planungen für das Jahr 2004 (Dr. Frank Hittmann, Landesgewerbearzt Bremen)
Zukünftige Gestaltung der Kleinbetriebsbetreuung Aktueller Stand der Planungen für das Jahr 2004 (Dr. Frank Hittmann, Landesgewerbearzt Bremen) Zusammenfassung: Über 90 % der Betriebe in Deutschland haben
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Sie wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.
MehrDGUV Vorschrift 2 Konzeption und Umsetzung mit besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte
DGUV Vorschrift 2 Konzeption und Umsetzung mit besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte Dr. Frank Bell, DGUV 26. Mai 2011 Gliederung 1. Entwicklung seit 1974 2. Konzeptvorgaben
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
MehrArbeitsschutzausschuss (ASA)
ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrSifa-Leistungen Vorschlag Beiträge. Zeit gesamt in Std. Entwickeln von Schutzkonzepten. Umsetzung unterstützen und begleiten
6 Beispiel 3: Fleischwarenproduktionsbetrieb mit 0 Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung und Aufteilung der konkreten betriebsspezifischen Betreuungsleistungen Zutreffende Aufgabenfelder und zutreffende
MehrExistenzgründer/-innen
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
Mehr- herzlich Willkommen -
Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrDGUV Vorschrift 2 - Regelbetreuung für Betriebe > 10 Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen
Informationsveranstaltung der BG RCI 24. Mai 2012 in Fulda DGUV Vorschrift 2 - Regelbetreuung für Betriebe > 10 Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen Werner Hamacher werner.hamacher@systemkonzept.de
MehrGesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent
Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Mehr