Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
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- Christoph Kohl
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1 Ausbildung bei der Stadt Dortmund als Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Der Aufgabenbereich Die praktische Ausbildung findet bei der Stadtverwaltung Dortmund, im Betriebshandwerklichen Dienst der Städtischen Immobilienwirtschaft, statt. Sie werden in den verschiedenen Ämtern der Stadt Dortmund u. a. die Planung und Installation von Beleuchtungsanlagen oder den Umgang mit Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen erlernen. Als Elektroniker/-in mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind Sie für die elektrische Energieversorgung und andere elektrotechnische Anlagen in städtischen Gebäuden zuständig. Ihre Aufgabe besteht z.b. in der Planung und Installation von Beleuchtungsanlagen, Gebäudeleiteinrichtungen und Datennetzen oder die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Hierfür erstellen Sie Steuerungsprogramme, messen elektrische Größen und testen die Systeme. Bei Wartungsarbeiten prüfen Sie die elektrischen Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen. Sie ermitteln Störungsursachen und beseitigen Fehler. Selbstständig organisieren Sie die Montage, bestellen Teile und nehmen die Anlagen in Betrieb. Ihre Tätigkeiten üben Sie unter Beachtung sicherheitstechnischer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte aus. Ein typischer Arbeitstag Bevor die eigentlichen Arbeiten vor Ort beginnen, müssen Sie den Dienstwagen kontrollieren, damit die nötigen Materialien, Werkzeuge und Maschinen für die anfallenden Arbeiten vorhanden sind. Neben der Durchführung von Reparaturarbeiten gehört das Verlegen von Leitungen zu den typischen Arbeitsinhalten. Bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen, besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Ausbilder/-in die Vorgehensweise und verschaffen sich einen Überblick über die örtlichen Begebenheiten. Danach bohren Sie die benötigten Löcher für die Kabelleitungen und Datenkanäle und schneiden die dafür benötigten Leitungen. Hierbei ist es wichtig, präzise und strukturiert vorzugehen. Um eine einwandfreie Benutzung zu garantieren, überprüfen Sie nach Abschluss Ihrer Verlegungsarbeiten die Leitungen und Kanäle. Interessen und Fähigkeiten, die Sie mitbringen sollten Interesse an: handwerklicher Tätigkeit technischen Geräten technischem Zeichnen selbstständigem Arbeiten Umweltschutz
2 Fähigkeiten: technisches Verständnis Einfallsreichtum und Improvisationsfähigkeit Flexibilität Kontaktfreudigkeit Teamfähigkeit Ausbildung bei der Stadt Dortmund Einstellungsvoraussetzungen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Bewerbung bei der Stadt Dortmund: Die Stadtverwaltung Dortmund nutzt ein Onlinebewerbungsverfahren. Unter können Sie sich eingehend informieren. Von hier aus gelangen Sie auch zum Online-Bewerbungsformular. Falls Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Dortmund bewerben möchten, benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen von Ihnen: ein Bewerbungsanschreiben (pro Ausbildungsberuf), in dem Sie Ihre Motivation für den jeweiligen Ausbildungsberuf zum Ausdruck bringen Lebenslauf (tabellarisch) Fotokopien der letzten drei Schulzeugnisse Nachweise über abgeleistete Praktika (Von Interesse sind insbesondere Praktika, die berufsnah zum gewünschten Ausbildungsberuf stehen. Bitte geben Sie nur solche Praktika an, die spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ( ) abgeleistet werden.) -Adresse (sofern vorhanden, bitte angeben). Die vorgenannten Angaben/ Unterlagen können Sie einfach im Onlinebewerbungsportal eingeben bzw. hochladen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Zeugnisse oder weitere Unterlagen (wie z.b. Praktikums- oder Ausbildungsbescheinigungen) einzuscannen, können Sie diese gerne persönlich nachreichen oder auf dem Postweg in Papierform an folgende Adresse senden: Stadt Dortmund, Personal- und Organisationsamt, Personalentwicklung/Ausbildung, Brauhausstr. 1 5, Dortmund. Bitte beachten Sie, dass wir evtl. in Papierform eingereichte Unterlagen nur zurücksenden können, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online zu bewerben oder weiteren Fragen haben, können Sie sich gerne mit Frau Gdanietz unter der Telefonnummer 0231 / in Verbindung setzen. Für weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten steht Ihnen Herr Meier unter der Telefonnummer 0231 / Mo bis Do von 7.30 Uhr bis Uhr und Fr von 7.30 Uhr bis Uhr gerne zur Verfügung.
3 Bewerbungen von Ausbildungsinteressierten mit Fremdsprachenkenntnissen sind wünschenswert, um auch künftig das Dienstleistungsangebot für die verschiedenen Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Sollten Sie über Fremdsprachenkenntnisse verfügen, teilen Sie uns dies bitte im Bewerbungsportal und in Ihrer Bewerbung mit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bewerbungsfrist Bitte beachten Sie, dass unsere Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2016 am endet. Bewerbungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können für das laufende Auswahlverfahren leider nicht mehr berücksichtigt werden. Ausbildungsdauer Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Bei guten Leistungen oder beruflicher Vorbildung kann auf Antrag die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Die Verkürzungsdauer beträgt in der Regel ein halbes Jahr. Ausbildungsablauf Bei der Ausbildung handelt es sich um eine duale Ausbildung, d.h. sie erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Der theoretische Unterricht findet im Robert- Bosch-Berufskolleg in Dortmund statt. Praktisch werden Sie im Betriebshandwerklichen Dienst der Städtischen Immobilienwirtschaft eingesetzt. Ausbildungsaufbau / Lerninhalte (Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan) Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Während der gesamten Ausbildungszeit Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Ausbildung in der Berufsschule Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemeinbildend Im 1. Ausbildungsjahr (berufliche Grundbildung) Betriebliche und technische Kommunikation Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf Einrichten des Arbeitsplatzes Montieren und Installieren Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen Elektrische Installationen planen und ausführen Steuerungen analysieren und anpassen Informationstechnische Systeme bereitstellen
4 Messen und Analysieren Prüfen der Schutzmaßnahmen Durchführen von Serviceleistungen Im 2. Ausbildungsjahr Vertiefung der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr und darüber hinaus Aufbauen und Prüfen von Steuerungen Vertiefung der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr und darüber hinaus Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten Anlagen analysieren und prüfen Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren Antriebssysteme auswählen und integrieren Im 3. und 4. Ausbildungsjahr Teil 1 der Gesellenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Vertiefung der Kenntnisse aus den beiden ersten Ausbildungsjahren und darüber hinaus Vertiefung der Kenntnisse aus den beiden ersten Ausbildungsjahren und darüber hinaus Analysieren von Fehlern und Instandhalten von Geräten und Systemen Konzipieren von Systemen Installieren u. Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und instand halten Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und instand setzen Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren Energie- und gebäudetechnische Anlagen instand halten und ändern Teil 2 der Gesellenprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres Außerdem werden u.a. folgende allgemeinbildende Fächer unterrichtet: Deutsch Politik Sport & Gesundheitsförderung Religion
5 Nachweise, Prüfungen und Abschluss Teil 1 der Gesellenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Gesellenprüfung durchgeführt. Er geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Die Prüfung besteht aus einer insgesamt zehnstündigen komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, wobei die Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. An einem funktionsfähigen elektrischen Anlagenteil sollen die Prüfungsteilnehmer/-innen zeigen, dass sie z.b. technische Unterlagen auswerten, Anlagenteile montieren, verdrahten, verbinden und einstellen, die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Systeme analysieren und Fehler suchen sowie beseitigen können. Teil 2 der Gesellenprüfung Voraussetzungen für die Zulassung zum Teil 2 der Gesellenprüfung sind das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft und die Teilnahme an Teil 1 der Gesellenprüfung. Teil 2 der Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Geprüft wird in den Bereichen Arbeitsauftrag, Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im Bereich Arbeitsauftrag weisen die Prüfungsteilnehmer/-innen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten beim Errichten, Ändern oder Instandhalten einer energie- oder gebäudetechnischen Anlage nach. In Betracht kommen dabei beispielsweise das Analysieren von Arbeitsaufträgen, das Beschaffen von Informationen, die Klärung technischer und organisatorischer Schnittstellen, die Planung und Abstimmung von Auftragsabläufen, das Erstellen von Planungsunterlagen, das Durchführen der Aufträge, die Prüfung und Dokumentation von Funktion und Sicherheit der elektrischen Anlage bzw. des Anlagenteils, die systematische Suche und Behebung von Fehlern und Mängeln, die Frei- und Übergabe von Systemen oder Systemkomponenten, das Dokumentieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen und Leistungen sowie die Abrechnung von Leistungen. Die Prüfungsteilnehmer/-innen sollen im Bereich Arbeitsauftrag in höchstens 17 Stunden eine einem Kundenauftrag entsprechende Arbeitsaufgabe bearbeiten und dokumentieren. Innerhalb dieser Zeit ist in maximal 20 Minuten ein Fachgespräch zu führen. In dem Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer/-innen insbesondere zeigen, dass sie Kundenaufträge annehmen, Kundenprobleme und -wünsche erkennen, fachbezogene Probleme und deren Lösungen kundenbezogen darstellen, ihre Vorgehensweise begründen sowie Kunden Geräte und Systeme übergeben und in die Bedienung einführen können. Die Prüfungsteilnehmer/-innen sollen im Bereich Systementwurf in höchstens 120 Minuten nach vorgegebenen Anforderungen Änderungen in einer energie- oder gebäudetechnischen Anlage entwerfen. Dabei sollen sie zeigen, dass sie beispielsweise technische Problemanalysen durchführen, Lösungen entwickeln, Anlagenspezifikationen festlegen, elektrotechnische Komponenten und Software auswählen sowie Standardsoftware anwenden können.
6 Im Bereich Funktions- und Systemanalyse soll in höchstens 120 Minuten eine energie- oder gebäudetechnische Anlage analysiert werden. Dabei sollen die Prüfungsteilnehmer/-innen unter anderem nachweisen, dass sie Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten, Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen und funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren können. Im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde sind in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben zu bearbeiten und dabei allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Die Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde können in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Sie können die Gesellenprüfung bei Nichtbestehen bis zu zweimal wiederholen. Teil 1 der Gesellenprüfung ist jedoch nicht eigenständig wiederholbar. Ausbildungsvergütung (brutto)* 1. Lehrjahr 853,26 2. Lehrjahr 903,20 3. Lehrjahr 949,02 4. Lehrjahr 1012,59 *Stand 05/.2015 Während der Ausbildung werden vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro und eine jährliche Sonderzahlung (ehemals Weihnachtsgeld) gezahlt. Weiterhin erhalten Sie eine Abschlussprämie bei bestandener Abschlussprüfung.
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