anmeldung aufnahmeverfahren Departement Musik Bachelor 01 Angaben zur Person 02 Dieser Abschnitt wird durch die ZHdK ausgefüllt
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- Frauke Franke
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1 anmeldung aufnahmeverfahren Departement Musik Bachelor Ich melde mich an zum folgenden Aufnahmeverfahren: Jungstudent/-in Bachelor-Studiengänge 01 Angaben zur Person Anrede Frau Herr Name Vorname Passfoto gut aufkleben Strasse PLZ/Ort/Kanton Heimatort Nationalität Telefon Privat Telefon Geschäft Telefon Mobile Geburtsdatum 02 Dieser Abschnitt wird durch die ZHdK ausgefüllt Zugelassen zugelassen mit folgendem/n Vorbehalt/en Abgewiesen Grund Datum/Visum Bemerkungen /8
2 03 Matrikel-Nummer Matrikel-Nummer* Wohnort bei Erhalt des Studienzulassungspapiers* * (Bitte beachten Sie die Hinweise auf der letzten Seite dieses Formulars) 04 Musikalische Vorbildung Theorie-Vorkurs Vorstudium Kunstgymnasium Jungstudent/-in von/bis Musikschule bzw. Kunstgymnasium Tanz- und Bewegungsausbildung / Privatunterricht bei 05 Abgeschlossene Schulbildung im Anschluss an die obligatorische Schulpflicht von/bis Name der Schule Ort Abschluss Art/Typus Abschlussdatum Wohnort bei Abschluss von/bis Name der Schule Ort Abschluss Art/Typus Abschlussdatum Wohnort bei Abschluss 06 Sprachen Deutsch: Muttersprache gut mittel keine Kenntnisse Englisch: Muttersprache gut mittel keine Kenntnisse Andere Muttersprache, welche? Weitere Fremdsprachen, welche? /8
3 07 Ich melde mich für folgenden Studiengang an: Jungstudent/-in (direkt weiter zu Ziffer 08) Bachelor of Arts in Musik und Bewegung (direkt weiter zu Ziffer 08) Bachelor of Arts in Musik: VERTIEFUNG: SCHWERPUNKT 1. Priorität: Instrument/Gesang: Klassik Jazz Pop Schulmusik: Klassik Jazz Pop Musik und Bewegung Dirigieren: Chorleitung weltlich Orchesterleitung Kirchenmusik: Orgel Chorleitung geistlich Orgel und Chorleitung Komposition/Theorie: Komposition Theorie Komposition für Film, Theater und Medien Elektroakustische Komposition Tonmeister: Klassik Jazz Pop Kunstgymnasium: Klassik Jazz Pop Optional wähle ich als 2. Priorität: Vertiefung: Schwerpunkt: 08 Präferenzen Ihr instrumentales/vokales Fach Unverbindlicher Dozenten/innen-Wunsch 09 Andere Aufnahmeverfahren Melden Sie sich jetzt auch für andere Bachelor-Studiengänge an? Wenn ja, für welche und wo? Haben Sie schon einmal das Anmeldeverfahren bei uns absolviert? Wenn ja, wann und für welchen Studiengang? 10 Bemerkungen /8
4 11 Beilagen Auf Zeugniskopien müssen Ihr Name und der Name der ausstellenden Institution lesbar sein! Kopien eines anderen Hochschulabschlusses bzw. der Hochschulabschlüsse (in Deutscher oder Englischer Sprache, beglaubigt) Kopien von Abschluss- und/oder Maturitätszeugnissen, Studiennachweisen (in Deutscher oder Englischer Sprache, beglaubigt) Exmatrikulationsbestätigung (falls Sie bisher an einer anderen Schweizer Hochschule immatrikuliert waren) Kopie der Quittung der einbezahlten Anmelde- und Prüfungsgebühr CHF 300. Handschriftliches Schreiben in deutscher Sprache mit: 1. Angaben zur Person (Schulbildung, musikalische Ausbildung (Instrumente, Lehrpersonen etc.), Ensemble-Erfahrungen, Sprachkenntnisse, Freizeitbeschäftigungen) 2. Persönliche Stellungsnahme - Was bedeutet Ihnen Musik, Bewegung, Improvisation? - Warum möchten Sie and der ZHdK Musik studieren? - Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Tätigkeit in zehn Jahren vor? Vertiefungsspezifische Beilagen Vertiefung Tonmeister: ein Audiogramm (nicht älter als 2 Monate) Vertiefung Komposition: ein Dossier mit eigenen Kompositionen, Tonträgern und Konzepten. 12 Unterschrift (bei Minderjährigen gesetzliche/r Vertreter/in) Ich bestätige, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass ich die Anlagen gelesen und verstanden habe. Ort, Datum Unterschrift Senden Sie den komplett ausgefüllten Anmeldebogen (Seiten 1-4) inklusive Beilagen bis 28. Februar (Poststempel) an: ZHdK Zürcher Hochschule der Künste Departement Musik Florhofgasse 6 CH Zürich /8
5 Modalitäten Für die Schweizerischen Musikhochschulen gilt eine Begrenzung der Gesamtstudienzeit von 14 Semestern. Anmeldungen für Masterstudiengänge können nur entgegen genommen werden, wenn die Kandidaten nicht länger als 10 Semester an einer anderen ausländischen- oder schweizerischen Musikhochschule studiert haben (Ausnahme: Kirchenmusik, Dirigieren, Schulmusik, Komposition: Für diese Studiengänge gelten spezielle Bestimmungen). Für ein Studium an der ZHdK werden mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Studierende müssen bei Studienbeginn in der Lage sein, dem Unterricht in Deutsch zu folgen. Anmeldegebühr: Die Anmeldegebühr von CHF ist auf das Bankkonto der ZHdK zu überweisen. Adresse für die Überweisung: ZHdK Zürcher Hochschule der Künste Ausstellungsstrasse 60 / Postfach CH-8031 Zürich Zahlungsverbindung: Konto-Details: Swiss Post Postfinance Konto Nr Nordstrasse 8 IBAN: CH CH Bern SWIFT-Code: BIC POFICHBE Account-Nr Studien- und Prüfungsgebühren (gültig ab Herbstsemester 2008) 1. A. Semestergebühr für immatrikulierte Studierende Die Studiengebühren richten sich nach den Bestimmungen der Fachhochschulgesetzgebung. Semestergebühr Fr Zusammengesetzt aus Studiengebühr (inkl. pauschale Prüfungsgebühr) Fr Materialgebühr Fr Semesterbeitrag sturz und VSS Fr Für ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz wird eine zusätzliche Semestergebühr von Fr erhoben. Für Erasmus-Studierende (in- und outgoing) entfällt die Materialgebühr. 1. B. Gebührenerlass In Härtefällen kann ein Gesuch um Gebührenerlass eingereicht werden (Unterlagen erhalten Sie in der Hochschuladministration). Die Studierenden haben sich vor der Einreichung des Gesuchs beim für sie zuständigen Kanton/Staat oder bei Stiftungen um Stipendien zu bewerben. Über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Musikstudierende gibt Esther Knus Auskunft. 2. Gebühren Aufnahmeprüfungen Eignungs- und Zulassungsprüfungen Fr Zusammengesetzt aus Einschreibung zum Aufnahmeverfahren Fr Aufnahmeprüfung fachliche Eignung Fr Studien- und Prüfungsgebühren Weiterbildung Für die Weiterbildungsstudiengänge Certificate of Advanced Studies (CAS), Diploma of Advanced Studies (DAS) bzw. Master of Advanced Studies (MAS) gelten separate Studien- und Prüfungsgebühren. Auskunft geben die entsprechenden Informationsbroschüren /8
6 Hinweis zur Matrikel-Nummer und zum Wohnort bei Erhalt des Studienzulassungspapiers Matrikelnummer Bitte eine bereits vorhandene Schweizer Matrikel-Nummer unbedingt angeben. Die 8-stellige Zahl setzt sich wie folgt zusammen: xx-xxx-xxx, beginnend mit der Jahreszahl (erste zwei Ziffern) des Studiumsbeginns. (Achtung: nicht zu verwechseln mit der AHV-Nummer!) Bei der Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität oder Fachhochschule wird allen Studierenden eine Matrikel-Nummer zugeteilt. Diese persönliche Nummer muss fortan bei jedem weiteren Studium in der Schweiz weiterverwendet werden. Die Matrikel-Nummer wird auf die Rückseite des Maturitätszeugnisses oder eines gleichwertigen Studienzulassungspapiers aufgeklebt. Falls wir nach Vergabe der Matrikel-Nummer an Neustudierende feststellen, dass doch eine frühere Matrikel- Nummer existiert, müssen die Studierenden für daraus resultierende Kosten aufkommen (z.b. für das nachträgliche Erstellen eines Studienausweises mit der korrekten Matrikel-Nummer). Wichtig: Falls Sie sich früher an einer Schweizer Hochschule, Universität oder Fachhochschule immatrikuliert, das Studium jedoch nicht angetreten oder abgebrochen haben, muss die Ihnen damals zugewiesene Matrikel-Nummer angegeben werden. Wohnort bei Erhalt des Studienzulassungspapiers Als Wohnort gilt der gesetzliche Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienzulassungspapiers (z.b. Maturitätszeugnis, Mittelschuldiplom, eidg. Fähigkeitsausweis, Abiturzeugnis, etc.). Bitte teilen Sie uns diesen auf dem Anmeldeformular mit (Seite 2). Checkliste für ausländische Studierende betr. Aufenthaltsbewilligung (ohne Visumspflicht) Die Checkliste richtet sich an Studierende aus folgenden Ländern (nicht visumspflichtig): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. 1 Studierende aus Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur sind ebenfalls von der Visumspflicht ausgenommen und können das Gesuch auch in der Schweiz einreichen. Studierende aus den oben aufgelisteten Staaten müssen ihre Aufenthaltsbewilligung direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen. Dies muss vor Semesterbeginn (vor 15. September 2008) beim sogenannten Kreisbüro (Stadt Zürich) oder der Einwohnerkontrolle erfolgen. Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung der Aufenthaltsbewilligung im Kreisbüro bzw. der Einwohnerkontrolle vorgelegt werden: 1. Pass oder Identitätskarte 2. Immatrikulationsbestätigung (nach Einreise in die Schweiz im zuständigen Sekretariat verlangen) 3. Nachweis zur Sicherstellung der finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt; dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden: a) Bestätigung der Eltern, dass sie für den Studierenden aufkommen und dazu auch in der Lage sind (z. B. Finanznachweis einer Bank auch ohne Zahlenangaben, Steuerausweis u. ä.) oder b) Nachweis von CHF 21'000 auf einem Konto lautend auf Ihren Namen bei einer in der Schweiz domizilierten Bank (die Bank muss mindestens eine Filiale in der Schweiz haben, es muss aber keine Schweizer Bank sein, z. B. Deutsche Bank) oder c) Garantieerklärung einer solventen Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Schweizer oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung). Dies benötigt: notariell beglaubigtes Formular Verpflichtung, letzte drei Lohnausweise oder letzte Steuerrechnung und Auszug aus dem Betreibungsregister oder d) Nachweis von Stipendien in Schweizer Franken, Euros oder US Dollars oder e) Nachweis einer Stiftung oder einer ähnlichen Institution, die für den Studierenden garantiert /8
7 4. Ca. CHF Zusätzlich für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind: - Nachweis einer angemessenen Unterkunft (z. B. Mietvertrag in Studentenheim oder Bestätigung von Privatpersonen, Freunden betr. Unterkunft usw.). Beachten Sie bitte unsere Dokumentation Wohnen in Zürich und Winterthur, Internet, -> Studium -> Dienstleistungen für Studierende - > wohnen - Betreuung muss sichergestellt sein, entsprechendes Schreiben ist abzugeben. - Schriftliches Einverständnis der Eltern, dass ihr Kind hier studieren darf. Wichtig: - Sie müssen innert 7 Tagen nach der Einreise in die Schweiz und vor Semesterbeginn (vor 14. September 2009) Ihr Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. - 3 bis 4 Monate später erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung. - Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für die Dauer eines Jahres ausgestellt, kann jedoch verlängert werden. - Ansprechperson bei Fragen: Esther Knus, esther.knus@zhdk.ch, Tel Studierende des Erasmus-Austauschprogramms unterliegen einem speziellen Verfahren; diese Checkliste betrifft Sie nicht. Kontaktieren Sie allenfalls das International Office. Checkliste für ausländische Studierende mit Visumspflicht Diese Checkliste richtet sich an Studierende aus visumspflichtigen Staaten. Davon betroffen sind Studierende aller Staaten, ohne die unten aufgelisteten. (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Studierende aus Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur sind von der Visumspflicht ausgenommen und können das Gesuch auch in der Schweiz einreichen.) Für Studierende aus visumspflichtigen Ländern ist ein Konsulargesuch nötig, d. h. die Studierenden müssen persönlich bei dem für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Konsulat vorstellig werden und ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Folgende Unterlagen müssen ausgefüllt beziehungsweise abgegeben werden: 1. Pass (3 Monate länger gültig als voraussichtliches Studienende) 2. Antragsformular ausfüllen (erhalten Sie auf dem Konsulat) 3. Abgabe der Studienplatzbestätigung (wird Ihnen per Post von der ZHdK zugestellt) 4. Finanznachweis zur Sicherstellung der Mittel für den Lebensunterhalt; dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden: a) Nachweis von CHF 21'000 auf einem Konto lautend auf Ihren Namen bei einer in der Schweiz domizilierten Bank (die Bank muss mindestens eine Filiale in der Schweiz haben, es muss aber keine Schweizer Bank sein. Beispiele: City Bank, HSBC, Deutsche Bank) oder b) Garantieerklärung einer solventen Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Schweizer oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung). Dies benötigt: notariell beglaubigtes Formular Verpflichtung, letzte drei Lohnausweise oder letzte Steuerrechnung und Auszug aus dem Betreibungsregister oder c) Nachweis von Stipendien in Schweizer Franken, US Dollars oder Euros oder d) Nachweis einer Stiftung oder einer ähnlichen Institution, die für den Studierenden garantiert 5. Schriftliche Bestätigung, dass nach Abschluss der Ausbildung die Ausreise aus der Schweiz erfolgt 6. Lebenslauf 7. Schreiben, aus dem hervorgeht, weshalb ein Studium in der Schweiz gewünscht ist und was die Zukunftspläne nach Abschluss des Studiums sind /8
8 8. Zusätzlich für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind: - Nachweis einer angemessenen Unterkunft (z. B. Mietvertrag in Studentenheim oder Bestätigung von Privatpersonen, Freunden betr. Unterkunft usw.). Beachten Sie bitte unsere Dokumentation Wohnen in Zürich und Winterthur, Internet, -> Studium -> Dienstleistungen für Studierende - > wohnen - Betreuung muss sichergestellt sein, entsprechendes Schreiben ist abzugeben. - Schriftliches Einverständnis der Eltern, dass ihr Kind hier studieren darf. Wichtig: - Sobald Sie von der ZHdK die Studienplatzbestätigung erhalten haben und Sie den Studienplatz auch annehmen wollen, müssen Sie sofort das Studentenvisum beantragen. Die gesamte Bearbeitungsdauer umfasst rund 3 Monate. Eine Einreise in die Schweiz ohne Visum ist nicht möglich. - Es kann nicht gleichzeitig mit dem Antrag für ein Studentenvisum ein Touristenvisum beantragt werden. - Die Konsulate bzw. Botschaften haben die Möglichkeit, weitere, hier nicht aufgelistete Unterlagen einzufordern. - Innert 7 Tagen nach Ihrer Einreise in die Schweiz und vor Semesterbeginn (vor 14. Sept. 2009) müssen Sie sich auf Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz anmelden. Dies tun Sie beim sogenannten Kreisbüro (Stadt Zürich) oder der Einwohnerkontrolle. - Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für die Dauer eines Jahres ausgestellt, kann jedoch verlängert werden. - Die Miteinreise oder der Nachzug von Familienangehörigen wird Studierenden nicht gestattet. - Ansprechperson bei Fragen: Esther Knus, esther.knus@zhdk.ch, Tel Deutschkenntnisse Die Unterrichtssprache an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) ist Deutsch. Um dem Unterricht folgen zu können, wird mindestens das Niveau B1 am Ende des 1. Semesters und B2 am Ende des 2. Semesters verlangt. Beschreibung der Levels: Obligatorischer Test Im Oktober 2009 findet an der ZHdK ein Test statt. Die Teilnahme ist für die an der Aufnahmeprüfung bestimmten Studierenden obligatorisch. Wird in diesem Test das Niveau B2 oder höher nachgewiesen, erfolgt die definitive Aufnahme in die Schule. Wird der Test auf dem Niveau B1 absolviert, hängt die Aufnahme vom Bestehen eines 2. Tests auf dem Niveau B2 im April 2010 ab. Wird in diesem Test das Niveau B1 nicht erreicht, besteht die Möglichkeit, den Test im Januar 2010 zu wiederholen. Im April 2010 findet der Test zum Nachweis des Niveaus B2 statt. Eine einmalige Wiederholung im Juni 2010 ist möglich. Fällt die Wiederholung der Tests im Januar oder Juni 2010 ungenügend aus, entfällt der Studienplatz an der ZHdK. Termine Anmeldung: bis 28. Februar 2009 Versand der detaillierten Prüfungspläne: Woche 11 Praktische Aufnahmeprüfung: Wochen 13 und 14 Mündliche/schriftliche Prüfungen: 1. April 2009 (Woche 14) Versand der Zusagen, Absagen, Warteliste: Woche 16 Rückmeldung Studienplatzannahme: Semesterbeginn: Weihnachtsferien: Semesterende: Änderungen vorbehalten! /8
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