Familien - Leben. Eltern stärken um Kinder zu schützen
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- Marie Grosser
- vor 7 Jahren
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1 Familien - Leben Eltern stärken um Kinder zu schützen
2 Modellprojekt Projektträger: Landkreis Gotha als örtlicher Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit FöBi Verein zur Förderung und Bildung Jugendlicher e.v. Projektlaufzeit: Zielgruppe: - Werdende Eltern - Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte und ihre Kinder - Kinderreiche Familien - Junge Volljährige im eigenen Wohnraum - Alleinerziehende Mütter, Väter und ihr/e Kind/er - Minderjährige und jugendliche Mütter, Väter und ihr/e Kind/er - Mütter und Väter mit psychischen Problemen/Erkrankungen und ihr/e Kind/er
3 Zielstellung Eltern stärken um Kinder zu schützen präventiv kurativ Bedarfsorientierte Vernetzung der Angebote
4 Module des Projekts Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41(3) SGB VIII Familienunterstützende Angebote für Familien und werdende Eltern Trainingsprogramm zur Versorgung und Haushaltsführung (HWK) für Familien mit Kindern und werdende Eltern Präventives Spielund Lernprogramm für Eltern mit Kindern bis 14 Jahre Familienbildung/ Familienpflege 16, 27(2), 29 SGB VIII Entwicklungspsychologische Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern (EPB) Eltern-Kind-Trainingsprogramme für Eltern, Kinder und werdende Eltern - Trainingsprogramm mit Elternpass - Gruppe für werdende Eltern - Baby- und Kindergruppe (0-2 Jahre, 3-6 Jahren und 6-14 Jahre) - Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern Aufsuchende Familienpflege (u. a. prakt. Umsetzung der Kenntnisse aus HWK) Flexible Sozialpädagogische Familiendienste 27(2), 31 SGB VIII Flexible Familienbetreuungshilfe Sozialpädagogische Familienhilfe für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder Aufsuchende Kurzzeitpflege von 4-6 Wochen Stabilisierungshilfe für Familien in akuten Krisensituationen
5 Zur Umsetzung bedarfsgerechter Angebote wird innerhalb der Projektlaufzeit ein Pool von ehrenamtlichen Helfern und Honorarkräften geschaffen. Dieser Pool kann sich aus folgendem Personenkreis zusammensetzen: FamilienpflegerInnen KinderpflegerInnen HauswirtschaftshelferInnen/ HauswirtschafterInnen LehrausbilderInnen Studenten der FH/ Uni im pädagogischen oder sozialpädagogischen Ausbildungszweig Mitgliedern von Selbsthilfegruppen und Vereinen Ruheständler aus pflegerischen oder pädagogischen Berufsfeldern Engagierte Bürger und Fachkräfte aus verschiedenen, nicht zwangsläufig pädagogischen, Berufsgruppen
6 Kooperationspartner Jugendamt Sozialamt Agentur für Arbeit, ARGE Gesundheitsamt Stadt- und Gemeindeverwaltung, Jugendpfleger sowie alle weiteren Partner im Netzwerk Frühwarnsysteme Familienhebammen und niedergelassene Hebammen Ärzte, niedergelassene Psychiater, Kliniken, Tagessklinik für psychisch Kranke Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsstätten Polizei, Präventionsbeamte Erziehungsberatungsstellen, Schwangerenberatungsstelle Kinder- und Jugendschutzdienst Familienzentrum, Mehrgenerationenhaus Suchtberatungsstellen Frauenhaus Schuldnerberatung etc.
7 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41(3)SGB VIII Familienunterstützende Angebote für Familien mit Kindern und werdende Eltern 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Diese Angebote richten sich an: Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung benötigen Junge Menschen, deren Erziehung in der Familie gefördert werden soll Junge Menschen, die zur Vorbereitung auf das Zusammenleben mit Kind und/oder Partner Unterstützung benötigen
8 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41 (3) SGB VIII Familienunterstützende Angebote für Familien mit Kindern und werdende Eltern 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Angebote sind bzw. werden hierfür entwickelt: Kooperation mit Hebammen und Familienhebammen - Psychosoziale und medizinische Beratung und Betreuung von Müttern, Kindern und Familien bis zum ersten Lebensjahr Nachbarschaftshilfe für Familien - Praktische Unterstützung und Entlastung im Alltag, z. B. bei der Betreuung der Kinder, Hilfen bei der Bewältigung des Alltags oder Unterstützung bei Behördengängen
9 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41 (3) SGB VIII Familienunterstützende Angebote für Familien mit Kindern und werdende Eltern 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Angebote sind bzw. werden hierfür entwickelt: Großelterndienst - Unterstützung und Entlastung von Familien (Erfahrung und Zeit) Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern - Paten sind Familien oder Einzelpersonen aus dem näheren Umfeld, die in akuten Krisen der Eltern die Kinder/Familie unterstützen (Vermeidung einer Fremdunterbringung) - Neben dem Einsatz in akuten Krisen können die Paten die Kinder psychisch kranker Eltern im Alltag / gesellschaftlichen Leben unterstützen (Vermeidung von Isolation) Monatliche Gruppenangebote bieten zusätzlich eine Rahmen für einen Erfahrungsaustausch und weitere gemeinsame Aktivitäten.
10 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41(3) SGB VIII Trainingsprogramm zur Versorgung und Haushaltsführung für Familien mit Kindern und werdende Eltern HausWirtschaftsKompetenztraining (HWK) 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an: Familien und junge Volljährige, die Probleme mit deren Versorgung und Haushaltsführung auf Grund fehlender Kompetenzen aufweisen Familien, deren mangelnde Versorgung und Haushaltsführung sekundäre Folgen ihrer derzeitigen Lebenssituation sind
11 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41 (3) SGB VIII Trainingsprogramm zur Versorgung und Haushaltsführung für Familien mit Kindern und werdende Eltern HausWirtschaftsKompetenztraining (HWK) 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Es werden grundlegende Kompetenzen in Haushaltsführung, Pflege und Versorgung vermittelt. Dies erfolgt in Form eines HausWirtschaftsKompetenztraining. Inhalte sind: Gesunde Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern Gesundheit und Pflege von Säuglingen und Kindern Reinigung und Pflege Umgang mit Finanzen
12 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41(3) SGB VIII Trainingsprogramm zur Versorgung und Haushaltsführung für Familien mit Kindern und werdende Eltern HausWirtschaftsKompetenztraining (HWK) 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Im FöBi Bildungszentrum stehen moderne und hochwertig ausgestattete Räumlichkeiten zur Verfügung. Übungsküche Reinigungs- und Pflegeraum
13 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41 (3) SGB VIII Trainingsprogramm zur Versorgung und Haushaltsführung für Familien mit Kindern und werdende Eltern HausWirtschaftsKompetenztraining (HWK) 16 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII Teilnehmer: 6-12 Personen Dauer: ca. 12 Wochen Umfang: wöchentlich je 2 Stunden Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung nach Beendigung des Kurses. Unterweisungsraum zur häuslichen Krankenpflege
14 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16,41,(3)SGB VIII Präventives Spiel- und Lernprogramm für Eltern mit Kindern bis 14 Jahre 16 Abs. 1 und 2 SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an: Familien mit sozialer Benachteiligung (Armut, belastendes Wohnumfeld, Migration) Familien in belastenden Lebenssituationen (Trennung, Scheidung, alleinerziehende sowie sehr junge Eltern, kinderreiche Familien) Familien mit sehr hohen persönlichen Belastungen (Isolation, Überforderung, chronische Erkrankung, psychische Erkrankung, geistige und seelische Behinderung)
15 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41(3) SGB VIII Präventives Spiel- und Lernprogramm für Eltern mit Kindern bis 14 Jahre 16 Abs. 1 und 2 SGB VIII Dieses Angebot beinhaltet zwei Bausteine: 1.Hausbesuche Diese basieren auf dem Konzept des Modelllernens in Alltagsituationen. Die Familien erhalten Anregungen zu altersgemäßen Spiel- und Lernangeboten. Es werden entwicklungsförderliche Interaktionsmuster initiiert und verstärkt. Hausbesuche finden einmal wöchentlich statt.
16 Präventionsprogramme Frühe Hilfen 16, 41(3) SGB VIII Präventives Spiel- und Lernprogram für Eltern mit Kindern bis 14 Jahre 16 Abs. 1 und 2 SGB VIII 2. Gruppentreffen mit Schwerpunkten, wie zum Beispiel: - Informationen zu Entwicklung und Erziehung - Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern - Spielerfahrung im Gruppenkontext etc. Gruppentreffen werden im zweiwöchigem Rhythmus durchgeführt. Die Dauer des Angebots ist auf eine Mindestzeit von 6 Monaten und auf eine maximale Dauer von 18 Monaten angelegt. Das Mitarbeiterteam besteht aus sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften und geschulten semiprofessionellen MitarbeiterInnen.
17 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2)SGB VIII Entwicklungspsychologische Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern 16, 27 (2) SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an: -Mütter und Väter mit frühgeborenen Kindern -Mütter und Väter mit behinderten Kindern -Mütter und Väter mit entwicklungsverzögerten Kindern -Mütter und Väter von Kindern mit Regulationsstörungen (Schrei-, Schlaf- und Fütterstörungen) - Mütter und Väter mit Kindern mit Bindungsstörungen
18 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2)SGB VIII Entwicklungspsychologische Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern 16, 27 (2) SGB VIII Ziel ist die Prävention von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen im späteren Kindes- und Jugendalter. Im Mittelpunkt der Entwicklungspsychologischen Beratung steht die Perspektive des Kindes. Schwerpunkt ist, eine sichere Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind zu unterstützen. Die Entwicklungspsychologische Beratung erfolgt wertschätzend und ressourcenorientiert gegenüber den Eltern, enthält Elemente des systemischlösungsorientierten Arbeitens und ist vidiogestützt. Das Grundprinzip ist: Sehen Verstehen - Handeln
19 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2)SGB VIII Trainingsprogramme für Eltern, Kinder und werdende Eltern 16, 27 i. V. m. 29 SGB VIII Die Trainingsprogramme und Gruppenkurse werden in erster Linie für Eltern mit problematischem Erziehungsverhalten angeboten, d.h. in der Regel für Eltern, die sonst keine oder kaum Bildungsangebote annehmen. Innerhalb dieser Zielgruppe können Eltern, die auf dringendes Anraten des Jugendamtes vermittelt werden, in die Trainingsprogramme und Gruppenkurse aufgenommen werden und können einen Elternpass erhalten.
20 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2)SGB VIII Trainingsprogramme für Eltern, Kinder und werdende Eltern 16, 27 i. V. m. 29 SGB VIII Ziele dieser Angebote sind: Die Trainingsprogramme und Gruppenkurse haben u.a. präventiven Charakter, denn sie zielen darauf ab, - dass sich Erziehungsschwierigkeiten nicht verstärken - dass schwierig erlebte Kinder weiter bei ihren Eltern leben können - dass Misshandlungen und Vernachlässigungen auf Grund von Überforderung von Eltern vermieden werden.
21 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2) 29 SGB VIII Aufsuchende Familienpflege für Familien mit Kindern 16, 27 Abs. 2 SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an: Familien, die durch eine Vielzahl von emotionalen, sozialen, finanziellen und erzieherischen Problemen überlastet sind. Eltern, die ein Hauswirtschaftskompetenztraining absolviert haben und nachhaltige Unterstützung im häuslichen Umfeld benötigen.
22 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2) 29 SGB VIII Aufsuchende Familienpflege für Familien mit Kindern 16, 27 Abs. 2 SGB VIII Der/ die FamlilienpflegerIn übernimmt bei ihrem/seinem Einsatz in der Familie die Funktion eines/r TrainerIn und arbeitet nach der Methode des Erfahrungs- und Modelllernens. Ziel ist die Förderung von Alltags- Haushaltskompetenzen, zum Beispiel in den Bereichen: - Grundversorgung von Säuglingen und Kindern - Ernährung - Gesundheit und Hygiene - Planung und Organisation des Alltags - Umgang mit Geld
23 Familienbildung/ Familienpflege 16, 27 (2) 29 SGB VIII Aufsuchende Familienpflege für Familien mit Kindern 16, 27 Abs. 2 SGB VIII Das Training wird in einer sequenziellen Intervention durchgeführt und gestaltet sich in verschiedenen Phasen. Intensivphase: Durch intensive praktische Zusammenarbeit erfolgt die Vermittlung von Handlungskompetenzen und das Erarbeiten von Strukturen. Stabilisierungsphase: In dieser Phase werden die Entwicklungserfolge der Intensivphase gesichert und dabei die Intensität der Hilfeleistungen durch die FamilienpflegerIn reduziert. Überprüfungsphase: Der /die FamilienpflegerIn hält über Hausbesuche Kontakt zur Familie, wobei ein weiterer Rückzug des/der FamilienpflegerIn und eine Beratung mit Blick auf die Zukunft erfolgt. Wenn erforderlich, ist in der Stabilisierungs- und Überprüfungsphase die Rückkehr in eine vorangegangene Phase möglich.
24 Flexible sozialpädagogische Familiendienste 27(2), 31 SGB VIII Flexible Familienbetreuungshilfe 27 (2) SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an: - Kinder/Jugendliche, die ihren Lebensmittelpunkt in der Familie haben - Kinder/Jugendliche, die nach einer Fremdunterbringung wieder in die Familie reintegriert werden - Jugendliche, die innerhalb des Familiensystems Unterstützung benötigen - Jugendliche, die im eigenen Wohnraum Unterstützung benötigen - Familien mit dauerhaften Sinnes- und/oder Körperbehinderungen, und/oder psychischen Erkrankungen -Familien mit erheblichen kognitiven Einschränkungen
25 Flexible sozialpädagogische Familiendienste 27(2), 31 SGB VIII Flexible Familienbetreuungshilfe 27 (2) SGB VIII Ziel dieses Angebotes ist es, über die Absicherung der Grundversorgung und der Haushaltsorganisation, soziale Funktionen und Rollen zu intensivieren, um die Absicherung der: - gesundheitlichen - finanziellen - schulischen und beruflichen und - der sozialen Ebene in Eigenverantwortung zu übernehmen. Prioritäten bei diesem Angebot sind: - der Verbleib im gewohnten sozialen System - die Stärkung der Eigenkompetenzen und der Eigenverantwortung sowie - die Förderung gesunder Entwicklungschancen und - die Nutzung und Aktivierung vorhandener Ressourcen
26 Flexible sozialpädagogische Familiendienste 27(2), 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder 27 (2) SGB VIII Das Angebot richtet sich an: - Eltern/Elternteile mit psychischer Erkrankung und deren Kinder Voraussetzungen für diese Hilfe sollten Krankheitseinsicht sowie Ressourcen in der Familie sein. Die Eltern/Elternteile sollen mit diesem Hilfeangebot ermutigt werden, rechtzeitig Unterstützung zu zulassen und einzufordern. Dabei ist eine Grundhaltung, die u.a. Achtung gegenüber dem Familiensystem ausdrückt und lösungsorientiertes Arbeiten sowie konkretes und modellhaftes Handeln beinhaltet, von hoher Bedeutung.
27 Flexible sozialpädagogische Familiendienste 27(2), 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder 31 SGB VIII Zur Umsetzung dieses Angebotes, ist es sinnvoll, zwei ausgebildete FamilienheferInnen mit Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch Kranken in einer Familie einzusetzen. Die Umsetzung erfolgt in 3 Phasen: Probephase: Prüfung, ob erzieherische Kompetenzen und Alltagskompetenzen den Verbleib des Kindes in der Familie langfristig möglich machen Kann das Kindeswohl durch die Eltern abgesichert werden? (Dauer: bis 3 Monate - Änderung bei Bedarf) Hauptphase: Umsetzung der im Hilfeplan festgelegten Ziele. Erarbeitung und Einsatz eines Notfallplans für Krisensituationen. (Dauer 6-18 Monate - Änderung bei Bedarf)) Ablösephase: Der Betreuungsumfang wird reduziert und die Betreuung schließlich beendet. Es erfolgt ein gemeinsames Abschlussgespräch. (Dauer 6 Monate - Änderung bei Bedarf).
28 Krisenbetreuung 20, 27 (2) SGB VIII Aufsuchende Kurzzeithilfe von 4-6 Wochen für Familien mit Kindern 20 SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an: Kinder, deren Betreuung und Versorgung auf Grund zwingender Gründe durch den/die Sorgeberechtigten nicht mehr gewährleistet werden kann und Angebote von Tageseinrichtungen/Tagespflege nicht mehr ausreichen. Ziel ist die Unterstützung /Absicherung der Betreuung und Versorgung des/der im Haushalt lebenden/r Kindes/er. Bei Ausfall beider Elternteile oder des allein erziehenden Elternteils, erfolgt die Prüfung über den Einsatz familienunterstützender Angebote, wie Großelterndienst, Patenschaft, Nachbarschaftshilfe, um die Versorgung des/r Kindes/r im elterlichen Haushalt zu gewährleisten. Hierbei erfolgt eine fachliche Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft. Zeitraum: 4-6 Wochen
29 Krisenbetreuung 20, 27 (2) SGB VIII Stabilisierungshilfe für Familien mit Kindern in akuten Krisensituationen 27 (2) SGB VIII Dieses Angebot richtet sich an Familien, die durch den Eintritt unerwarteter Ereignisse, wie: - Tod eines Familienangehörigen, - Unfall eines Familienangehörigen, - Reintegration eines Kindes - akute psychische Erkrankung eines Familienangehörigen in akute Notlagen geraten, sowie Familien, die sozioökonomischen Dauerbelastungen ausgesetzt sind, diese nicht kompensieren können und in Folge dessen existenzgefährdende Situationen entstehen.
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