Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.
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- Gudrun Sternberg
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1 Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. 1 EEG 2014 (Stand: )
2 Inhalt 1. Gesetzliche Vorgaben Technische Umsetzung Allgemeines Technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung Rundsteuerempfänger Einbau und Montage TRE Reduzierung der Einspeiseleistung Belegung der Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers für EEG- und KWK-Anlagen mit einer Leistung über 100 kw bis kw gem (1) Belegung der Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers für PV-Anlagen mit einer Leistung über 30 kw bis 100 kw, bzw. Anlagen bis 30 kw gem (1) Abrufung der IST-Einspeisung nur für EEG- und KWK-Anlagen mit einer Leistung über 100 kw bis kw gem (1) Ansprechpartner... 5 Seite 2 von 5
3 1. Gesetzliche Vorgaben Gemäß 14 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 sind Netzbetreiber unbeschadet ihrer Pflicht nach 12 ausnahmsweise dazu berechtigt, an ihr Netz unmittelbar und mittelbar angeschlossene Anlagen und KWK-Anlagen, die mit einer Einrichtung nach 9 ausgestattet sind, zu regeln, soweit andernfalls im Netzbereich einschließlich des vorgelagerten Netzes ein Netzengpass entstünde, der Vorrang für Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas und Kraft-Wärmekopplung gewahrt wird, soweit nicht sonstige Anlagen zur Stromerzeugung am Netz bleiben müssen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und sie die verfügbaren Daten über die IST-Einspeisung in der jeweiligen Netzregion abgerufen haben. Technische Vorgaben für Anlagen > 100 kw Gemäß 9 Abs. 1 müssen Anlagenbetreiber sowie Betreiber von KWKG-Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und die jeweilige IST-Einspeisung abrufen kann. Besondere Vorgaben für PV-Anlagen PV-Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kwp müssen mit einer technischen Einrichtung zu ferngesteuerten Reduzierung ausgestattet sein. PV-Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kwp und höchstens 100 kwp müssen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung ausgestattet sein. PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kwp können anstatt der technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung auch die Spitzenkappung (Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung am Verknüpfungspunkt der Anlagen mit dem Netz) wählen. Anlagenzusammenfassung ( 9 Abs. 3) Mehrere PV-Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne des 9 Abs. 1 und 2 als eine Anlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. Die Kosten für die technischen Einrichtungen sind durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber zu tragen und verbleiben in dessen unterhaltspflichtigem Eigentum. Sie bzw. er ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktion der jeweiligen technischen Einrichtung verantwortlich. Kommt die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber den Verpflichtungen nach 9 EEG 2014 nicht nach, so besteht kein Anspruch auf eine EEG-Einspeisevergütung nach 25 (2) EEG Die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, den Stadtwerken Dachau die Umsetzung des Einspeisemanagements schriftlich zu bestätigen. Die vorliegenden Technischen Mindestanforderungen beschreiben die Umsetzung der Forderungen aus dem EEG 2014 im Verteilnetz der Stadtwerke Dachau (nachstehend SWD). Seite 3 von 5
4 2. Technische Umsetzung 2.1. Allgemeines Die SWD behalten sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen gemäß 9 (1) und (2) EEG 2014 anzupassen Technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung Im Netzgebiet der SWD erfolgt die Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen über Tonfrequenz-Rundsteuerung. Die SWD stellen die Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage bei Netzüberlastung über einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) bereit Rundsteuerempfänger Der TRE, der zur Übertragung der Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung dient, muss folgende Anforderungen erfüllen: Sendefrequenz 492 Hz Folgender TRE wird im Netzgebiet der SWD eingesetzt: Fa. L+G, Typ RCR Einbau und Montage TRE Der TRE ist vorzugsweise zugänglich am Zählerplatz des Einspeisezählers zu montieren. Er darf jedoch nicht im Zählerschrank der Abrechnungsmessung eingebaut und angeschlossen werden. Die Hilfsenergie für die Steuerung ist aus dem gezählten Bereich der Kundenanlage zur Verfügung zu stellen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten Reduzierung der Einspeiseleistung Erhält die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber über den TRE ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung, muss die Leistungsreduzierung gem. Vorgabe der SWD innerhalb von maximal einer Minute erfolgen. Dieses Zeitfenster bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichter) die Anlage besteht. (1) Für EEG- und KWK-Anlagen mit einer Leistung über 100 kw bis kw (vgl.2.2.4) erfolgt die Reduzierung der Einspeiseleistung in den Stufen 100 % (volle Einspeisung), 60 %, 30 % und 0 % (keine Einspeisung). (2) Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kw bis 100 kw sowie Anlagen bis 30 kw (vgl ), ausgestattet mit einer technischen Einrichtung, sind die TRE für eine Reduzierung der Einspeiseleistung von 100 % (volle Einspeisung) auf 0 % (keine Einspeisung) parametriert. Die Abschaltung kann zum Beispiel über einen AC-Schütz erfolgen. Darüber hinaus muss die Anlage über einen abregelungsfähigen Wechselrichter ( EinsMan Ready ) verfügen. Seite 4 von 5
5 Belegung der Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers für EEG- und KWKG-Anlagen mit einer Leistung über 100 kw bis kw gem (1) Der TRE verfügt über vier Relais mit potentialfreien Wechselkontakten. Drei Relais werden für die Abregelungsfunktion benötigt, Relais 4 dient als Alarmeingang für die Abrufung der IST-Einspeiseleistung (vgl. 2.3). Es wird immer nur ein Relais geschaltet. Abregelung der Ist- Wirkleistung auf x % der Gesamtnennleistung Schaltzustände Relais 1 Relais 2 Relais 3 Relais % Alarmeingang 60 % Alarmeingang 30 % Alarmeingang 0 % Alarmeingang Die Relaisstellung 0 bei allen drei Relais entspricht 100 % der Einspeiseleistung. Die Relaisstellung 1 des jeweiligen Relais reduziert die Einspeiseleistung prozentual entsprechend der festgelegten Stufung Belegung der Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers für PV-Anlagen mit einer Leistung über 30 kw bis 100 kw, bzw. Anlagen bis 30 kw gem (1) Der TRE verfügt über vier Relais mit potentialfreien Wechselkontakten. Für die Reduzierung der Einspeiseleistung auf 0 % ist Relais 3 zu verdrahten. Abregelung der Ist- Wirkleistung auf x % der Gesamtnennleistung Schaltzustände Relais 1 Relais 2 Relais 3 Relais % nicht aktiv nicht aktiv 0 nicht aktiv 0 % nicht aktiv nicht aktiv 1 nicht aktiv Die Relaisstellung 0 entspricht 100 % der Einspeiseleistung. Die Relaisstellung 1 reduziert die Einspeiseleistung auf 0 % Abrufung der IST-Einspeisung nur für EEG- und KWKG-Anlagen mit einer Leistung über 100 kw bis kw gem (1) Die Abrufung der jeweiligen IST-Einspeisung wird bei SWD derzeit über eine ¼-h-registrierende Leistungsmessung in Verbindung mit einem zusätzlichen sog. VARIOMOD-Modem, das die aktuelle Wirkleistung zum Zeitpunkt der Reduzierung über einen Alarmeingang (Relais 4) per E- Mail weiterleitet, umgesetzt. Unter einer Einrichtung zur Abrufung der IST-Einspeisung ist ein technisches Gerät zur Erfassung von mindestens ¼-h-Leistungsmittelwerten zu verstehen. Die Datenübertragung der IST-Werte erfolgt über ein GPRS-Mobilfunk-Datennetzwerk zu den SWD. Der Anlagenbetreiber schließt einen entsprechenden Vertrag ab und bezieht die SIM- Datenkarte direkt vom Mobilfunkanbieter. Zu den Detailanforderungen setzen Sie sich bitte mit SWD in Verbindung. 3. Ansprechpartner Hausanschlussbüro Tel Fax hausanschluss@stadtwerke-dachau.de Seite 5 von 5
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