So finden Sie den richtigen Mietspiegel

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2 1 So finden Sie den richtigen Ein ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. Es bestehen auch einige Richtlinien, die ein einhalten sollte. Demnach sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Gemeinden sollen erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von n zu erlassen. Einfacher Qualifizierter ( 558d) Unterschieden werden hierbei der einfache und der qualifizierte. Bei dem einfachen handelt es sich um eine von der Gemeinde (oder von Mietinteressenvertretern) Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Ein qualifizierter ist ein, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Er muss im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte neu zu erstellen. Ist die vorangegangene Vorschrift eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

3 2 Form und Begründung der Mieterhöhung Der ist auch ein Mittel, eine Mieterhöhung zu begründen. Die Form und die Begründung der Mieterhöhung bergen einige Vorschriften. Somit ist das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf: 1. einen ( 558c, 558d), 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank ( 558e), 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen. Enthält ein qualifizierter ( 558d), bei dem alle Vorschriften eingehalten sind, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Bei der Bezugnahme auf einen, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein vorhanden, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter oder ein einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden. Wo findet man den passenden? Letztendlich ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam. Gedruckte gibt es oftmals gegen Gebühr bei den jeweiligen Städten, im Internet und meist bei den örtlichen Mieter- oder Grundbesitzervereinen.

4 3 der 5 größten Städte Deutschlands Berlin Auf welche Mieten sich Mieter in den 5 größten Städten Deutschlands einstellen müssen, zeigt die folgende Auflistung der in einigen großen Städten. Der Mietpreis ergibt sich je nach Lage, Größe, Baualter, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes. Die durchschnittlichen Berliner Mieten nettokalt pro Monat betragen nach Wohnlage für Wohnungen folgende Mietpreise: Einfache Wohnlage: 5,38 /m² Mittlere Wohnlage: 6,88 /m² Gute Wohnlage: 9,76 /m² Hinsichtlich der Wohnungsgröße lässt sich Folgendes feststellen: unter 40 m²: 9,10 /m² 40 bis unter 60 m²: 7,72 /m² 60 bis unter 90 m²: 7,89 /m² 90 und mehr m²: 8,33 /m² Hamburg München Die Mietpreise in Hamburg liegen zwischen 6,46 und 17,13, im Mittel zwischen 7,89 und 12,09. So kostet laut eine Wohnung die 1980 erstellt wurde, mit Bad und Sammelheizung in normaler Wohnlage und 70 m² Wohnfläche - also ein durchaus übliches Modell - zwischen 7,26 und 12,25, im Mittel 9,76. Nach wie vor liegen die Mieten in der Isarmetropole sowohl im bayerischen als auch im deutschlandweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Für guten Wohnwert werden bei Altbauwohnungen derzeit im Durchschnitt 14,23 /m² verlangt. Die Mieten für Wohnungen aus dem Bestand liegen bei 13,03 /qm und für Neubauwohnungen bei 13,34 /m². Die Mietpreise bei den Reihenmittelhäusern aus dem Bestand liegen bei /Objekt. Die Reihenmittelhäusern im Erstbezug liegen bei /Objekt an. Die Mietpreise für Doppelhaushälften kosten bei Objekten aus dem Bestand /Objekt und /Objekt bei Neubauobjekten.

5 4 Köln Frankfurt Alle verfügbaren bundesweit Eine Wohnung mit normaler Ausstattung (Heizung/Bad), vor 1960 bezugsfertig, in sehr guter Wohnlage und mit einer Wohnfläche von rund 40 Quadratmeter kostet durchschnittlich ca. 11,65. Für Wohnungen, die nach 2005 fertiggestellt wurden liegen die Mietpreise pro Quadratmeter Wohnfläche je Lage und Größe zwischen 6,75 und 12,22. Der Mietpreis in Frankurt a.m. liegt aktuell bei 10,28 Nettokaltmiete. Die durchschnittliche Basis-Nettomiete 4,23 und 16,33 / m²/monat, ergänzt um Zu- bzw. Abschläge. Die Basis-Nettomiete für beispielsweise eine 70 m² große Wohnung (Baualter 2002 bis 2009) liegt bei 8,95 /m²/ Monat. In welchen Städten und Gemeinden außerdem ein vorliegt und welche Preise dort erwartet werden können, können Sie beispielsweise unter diesem Link nachschlagen:

6 5 Impressum GeVestor Financial Publishing Group Theodor-Heuss-Straße Bonn Telefon: Telefax: Verlagsleiter: Hans Joachim Oberhettinger GeVestor ist ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Vorstand: Helmut Graf USt.-ID : DE Amtsgericht Bonn, HR B GeVestor Financial Publishing Group

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