So finden Sie den richtigen Mietspiegel
|
|
- Helmut Bösch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5
2 1 So finden Sie den richtigen Ein ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. Es bestehen auch einige Richtlinien, die ein einhalten sollte. Demnach sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Gemeinden sollen erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von n zu erlassen. Einfacher Qualifizierter ( 558d) Unterschieden werden hierbei der einfache und der qualifizierte. Bei dem einfachen handelt es sich um eine von der Gemeinde (oder von Mietinteressenvertretern) Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Ein qualifizierter ist ein, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Er muss im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte neu zu erstellen. Ist die vorangegangene Vorschrift eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
3 2 Form und Begründung der Mieterhöhung Der ist auch ein Mittel, eine Mieterhöhung zu begründen. Die Form und die Begründung der Mieterhöhung bergen einige Vorschriften. Somit ist das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf: 1. einen ( 558c, 558d), 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank ( 558e), 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen. Enthält ein qualifizierter ( 558d), bei dem alle Vorschriften eingehalten sind, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Bei der Bezugnahme auf einen, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein vorhanden, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter oder ein einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden. Wo findet man den passenden? Letztendlich ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam. Gedruckte gibt es oftmals gegen Gebühr bei den jeweiligen Städten, im Internet und meist bei den örtlichen Mieter- oder Grundbesitzervereinen.
4 3 der 5 größten Städte Deutschlands Berlin Auf welche Mieten sich Mieter in den 5 größten Städten Deutschlands einstellen müssen, zeigt die folgende Auflistung der in einigen großen Städten. Der Mietpreis ergibt sich je nach Lage, Größe, Baualter, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes. Die durchschnittlichen Berliner Mieten nettokalt pro Monat betragen nach Wohnlage für Wohnungen folgende Mietpreise: Einfache Wohnlage: 5,38 /m² Mittlere Wohnlage: 6,88 /m² Gute Wohnlage: 9,76 /m² Hinsichtlich der Wohnungsgröße lässt sich Folgendes feststellen: unter 40 m²: 9,10 /m² 40 bis unter 60 m²: 7,72 /m² 60 bis unter 90 m²: 7,89 /m² 90 und mehr m²: 8,33 /m² Hamburg München Die Mietpreise in Hamburg liegen zwischen 6,46 und 17,13, im Mittel zwischen 7,89 und 12,09. So kostet laut eine Wohnung die 1980 erstellt wurde, mit Bad und Sammelheizung in normaler Wohnlage und 70 m² Wohnfläche - also ein durchaus übliches Modell - zwischen 7,26 und 12,25, im Mittel 9,76. Nach wie vor liegen die Mieten in der Isarmetropole sowohl im bayerischen als auch im deutschlandweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch. Für guten Wohnwert werden bei Altbauwohnungen derzeit im Durchschnitt 14,23 /m² verlangt. Die Mieten für Wohnungen aus dem Bestand liegen bei 13,03 /qm und für Neubauwohnungen bei 13,34 /m². Die Mietpreise bei den Reihenmittelhäusern aus dem Bestand liegen bei /Objekt. Die Reihenmittelhäusern im Erstbezug liegen bei /Objekt an. Die Mietpreise für Doppelhaushälften kosten bei Objekten aus dem Bestand /Objekt und /Objekt bei Neubauobjekten.
5 4 Köln Frankfurt Alle verfügbaren bundesweit Eine Wohnung mit normaler Ausstattung (Heizung/Bad), vor 1960 bezugsfertig, in sehr guter Wohnlage und mit einer Wohnfläche von rund 40 Quadratmeter kostet durchschnittlich ca. 11,65. Für Wohnungen, die nach 2005 fertiggestellt wurden liegen die Mietpreise pro Quadratmeter Wohnfläche je Lage und Größe zwischen 6,75 und 12,22. Der Mietpreis in Frankurt a.m. liegt aktuell bei 10,28 Nettokaltmiete. Die durchschnittliche Basis-Nettomiete 4,23 und 16,33 / m²/monat, ergänzt um Zu- bzw. Abschläge. Die Basis-Nettomiete für beispielsweise eine 70 m² große Wohnung (Baualter 2002 bis 2009) liegt bei 8,95 /m²/ Monat. In welchen Städten und Gemeinden außerdem ein vorliegt und welche Preise dort erwartet werden können, können Sie beispielsweise unter diesem Link nachschlagen:
6 5 Impressum GeVestor Financial Publishing Group Theodor-Heuss-Straße Bonn Telefon: Telefax: Verlagsleiter: Hans Joachim Oberhettinger GeVestor ist ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Vorstand: Helmut Graf USt.-ID : DE Amtsgericht Bonn, HR B GeVestor Financial Publishing Group
Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010
Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) Verwaltungsgerichtsbarkeit unter
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrMieterhöhung. Checkliste
Mieterhöhung Checkliste A leswassiewissenmüssen Mieterhöhung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Erhöhte Betriebskosten Ein häufiger Grund für eine Mieterhöhung sind gestiegene
MehrDie Mieterhöhungsmöglichkeit am Mietspiegel vorbei
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Frank Weißenborn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Die Mieterhöhungsmöglichkeit am Mietspiegel vorbei S. 1 der letzte Akt der 10.
MehrMietspiegel der Stadt Gröditz
Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft
MehrMietspiegel Prof. Dr. Ralf Ulbricht HNE Eberswalde
Mietspiegel 2013 HNE Eberswalde Inhalt Grundlagen Mietspiegelerstellung Datenbestand Arbeitsschritte zur Erstellung des Mietspiegels Verteilung Mietpreis Ausstattungsmerkmale Folie 2 Rechtliche Grundlagen
MehrWenn Ihr Mieter nicht zahlt. Mietnomaden enttarnen. Schutz vor Mietnomaden
SCHWARZE LISTE GEGEN MIETNOMADEN 1 Wenn Ihr Mieter nicht zahlt enttarnen Lassen Sie sich nicht von auf der Nase herumtanzen. Mit dem richtigen Fachwissen können Sie sich schützen und erfolgreich fristlos
MehrMietspiegel Stadt Bamberg
Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße
Mehr556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Sabine Bösing, Benjamin Raabe, Stefan Schetschorke, Henrik Solf, Dr. Rainer Tietzsch, Wibke Werner Reform des Miethöherechts - Normen 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung (1)
MehrMietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009
Mietspiegel der Stadt Riesa (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 erstellt durch - Haus und Grund Nordsachsen e.v. - Mieterverein Saxonia 1998
MehrAnpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Der vorliegende Mietspiegel ist die Fortschreibung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Er löst den Mietspiegel
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrMietspiegel 2018 STADT BECKUM. für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen in Beckum, Neubeckum, Roland und Vellern. gültig ab Juli 2018
STADT BECKUM Mietspiegel 2018 für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen in Beckum, Neubeckum, Roland und Vellern gültig ab Juli 2018 Erstellt durch: Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrMieterhöhung. Wann darf die Miete erhöht werden? Die Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn alle folgenden Voraussetzungen. Hamburger Mieterverein e. V.
Hamburger Mieterverein e. V. Bei einer»normalen«erhöhung der Grundmiete, die meistens mit gestiegenen Werten im Mietenspiegel begründet wird, muss der Vermieter die im Folgenden dargestellten Voraussetzungen
MehrMietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen
Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen Inhaltsverzeichnis I. Mietpreisbremse (BGB und EGBGB)... 1 II. Bestellerprinzip (Wohnungsvermittlungsgesetz)... 3 Sonnenstraße 11 80331 München
MehrMietspiegel 2015 für die Stadt Norden
Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrBürgerliches Gesetzbuch: BGB
Beck-Texte im dtv 5001 Bürgerliches Gesetzbuch: BGB Textausgabe von Prof. Dr. Helmut Köhler 75. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67871 4 Zu
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 122/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrInformation zum Berliner Mietspiegel 2015
Information zum Berliner Mietspiegel 2015 1. Was ist ein Mietspiegel und wozu dient er? Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde. Der Berliner Mietspiegel
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrGemeinderat öffentlich Entscheidung
TOP Drucksache Nr.: 2012-269 Sitzung: GR 24.09.2012 Federführender Dezernent: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat III Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 7 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
MehrMietspiegel für die. Stadt Minden
Mietspiegel 2018 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2018 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen
MehrMietspiegel 2010 für die Stadt Norden
Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrMieterhöhung. Wann darf die Miete erhöht werden? Die Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
05 Mieter helfen Mietern, Faltblatt DIN Lang 10-Seiter, 1 x Parallelfalz + 2 x Wickelfalz, Bund links, gefalztes Endformat 105 x 210 mm, offen 519 x 210 mm Mieterhöhung Jana Madle pix & pinsel Agentur
MehrMietspiegel Düren. - Stand 1. September Wohnungsförderungsamt
Wohnungsförderungsamt Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der derzeit
MehrMietspiegel Düren. - Stand 1. November
Erläuterungen zum Mietspiegel Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der
MehrRichtig vermieten. Rechtssicherheit für den Vermieter. von Jürgen Herrlein. 2. Auflage
Richtig vermieten Rechtssicherheit für den Vermieter von Jürgen Herrlein 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 I. Mieterhöhung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Staffelmiete mit Angabe der Erhöhungsbeträge
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 47 Die richtige Mieterhöhung RA Robert Becker Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 48 Die richtige
MehrMietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus
Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings
MehrAktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg
Aktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg VVS Berlin-Brandenburg Fortbildungsveranstaltung am 08.09.2009 Dr. Manfred Stelter, Leiter Fachgruppe Mietpreisbewertung
MehrMietspiegel 2018 für die Stadt Aurich
Mietspiegel 2018 für die Stadt Aurich Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrSynopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom BGBl I 2648
Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018 BGBl I 2648 555c BGB Ankündigung von (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform
MehrWelche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?
Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
MehrDas Widerrufsrecht im Mietvertrag
Das Widerrufsrecht im Mietvertrag Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge 312 b BGB Fernabsatzverträge 312 c BGB Verbraucherdarlehensverträge 491 ff
MehrEine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmiete 558 II BGB
Eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmiete 558 II BGB Ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet: aus den üblichen Entgelten die in einer Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 61 Mieterhöhung nach dem Mietspiegel RA Tom Martini Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Familienrecht
MehrLiebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen
Mietverträge Liebe Leser, Als Vermieter müssen Sie sorgfältig arbeiten. Fehler im Mietvertrag können Sie schnell bares Geld kosten. Vermeiden Sie daher unvollständige und unwirksame Verträge. Ganz schnell
MehrMietspiegel 2004 für die Stadt Aurich
Mietspiegel 2004 für die Stadt Aurich Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrBerliner Mietspiegel 2011
Berliner Mietspiegel 2011 Mieterhöhungen nach 558 558e BGB unter Bezugnahme auf den Mietspiegel Rechtsanwältin Andrea Klette Dieses Papier soll nur einen groben Überblick verschaffen und zum Verständnis
MehrDer Mannheimer Mietspiegel 2018 Der richtige Umgang mit dem neuen Mietspiegel
Der Mannheimer Mietspiegel 2018 Der richtige Umgang mit dem neuen Mietspiegel RA Frank Starosta Rechtsberater Samstag, 23. März Dorint-Hotel, Mannheim Zahlen und Fakten zum Mietspiegel 2018 23. Auflage
MehrAktienkauf beim Online-Broker So vermeiden Sie die Kostenfallen!
Aktienkauf beim Online-Broker So vermeiden Sie die Kostenfallen! Kostenvergleich der wichtigsten Online-Broker Übersicht: Die wichtigsten Online-Broker Rolf Morrien Chefredakteur des Einsteiger-Depots
MehrMietspiegel 2009 für die Stadt Aurich
Mietspiegel 2009 für die Stadt Aurich Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrMietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum
Mietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum Stand Mai 2006 Mietspiegel wird fortgeschrieben Impressum Herausgegeben vom: Arbeitskreis Mietspiegel in der Stadt Brandenburg an der Havel beim Kataster-
MehrQualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena
Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Unterlagen zur Pressekonferenz am 12. August 2015 12. August 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Allgemeines
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 12. Dezember 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 11/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015 Bestand nach Baujahren, Deutschland 3,4% private Mietwohnungen stärker ausgeprägt in der Baujahresklasse vor 1919 Seite 2 Bestand nach Baujahren,
MehrÄnderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften Synopse des zweiten Mietrechtsnovellierungsgesetz - 2. MietNovG (Referentenentwurf vom 11.04.2016) (Änderungen sind kursiv
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 216/13. vom. 8. April in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 216/13 BESCHLUSS vom 8. April 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. April 2014 durch den Richter Dr. Frellesen als Vorsitzenden,
MehrIndexmiete - clevere Alternative oder Stolperfalle?
Indexmiete - clevere Alternative oder Stolperfalle? Mandantentreffen der Kanzlei Strunz Alter vom 27. bis 28. April 2017 in Lichtenwalde Referent: Dr. Frank Winkler Geschäftsführender Gesellschafter der
Mehr3. Thüringer Forum Bodenmanagement
3. Thüringer Forum Bodenmanagement Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Jena Kay Wedemann 13.11.2017 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Beratungsunternehmen, spezialisiert auf Wohnungsmarkt
Mehr-Vhttp://d-nb.info/
Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche
MehrWohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen. Nr. 1/2009 Berliner Mietspiegel 2009: Daten & Fakten
Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009 Berliner Mietspiegel 2009: Daten & Fakten bbu Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009 Am 3. Juni 2009 wurde der neue Berliner
MehrCheckliste. Kündigung Musterschreiben
Checkliste Kündigung Musterschreiben A leswassiewissenmüssen Kündigung-Musterschreiben: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Wichtig: Begründung(en) nennen Begründen Sie Ihre Kündigung
MehrMietspiegel 2014 für die Stadt Aurich
Allgemeines Mietspiegel 2014 für die Stadt Aurich Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrMietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree
Mietspiegel 2005 Mietspiegel 2005 der Stadt Fürstenwalde/Spree Erläuterungen zum Mietspiegel 1. Allgemeines Dieser einfache Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die den Vertragspartnern die
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrDEUTSCHLAND. Gebäudebestand. Gebäudeart. Baujahr. Einfamilienhaus (EFH) 8,21 0,96 1,10 5,1 % Zweifamilienhaus (ZFH) 6,64 1,03 1,12 7,3 %
Gebäudebestand Gebäudeart Ø Nettokaltmiete Ø Betriebskosten Ø Heizkosten Anteil an der Stichprobe Einfamilienhaus (EFH) 8,21 0,96 1,10 5,1 Zweifamilienhaus (ZFH) 6,64 1,03 1,12 7,3 1,10 0,96 8,21 1,12
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 2017 BONN Foto: istockphoto.com/no_limit_pictures Mietverhältnisse Miete und Nebenkosten nach Gebäudeart Ø Nettokaltmiete pro m² Ø Betriebskosten pro m² Ø Heizkosten
MehrStadt Minden. Mietspiegel. Gültig ab bis
Stadt Minden Mietspiegel Gültig ab 01.07.2011 bis 30.06.2013 Mietspiegel der Stadt Minden 2011 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für
MehrMietspiegel für München 2015
Mietspiegel für München 2015 Frau Tina Willamowius Rechtliche Bedeutung Erstellung Konsequenzen für die Münchner Mieterinnen und Mieter Rechtsgrundlagen: 558 c Abs. 1 und 4 BGB (einfacher Mietspiegel)
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/1041. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/1041 04. 04. 95 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung preisgebundenen Wohnraums im Beitrittsgebiet in das allgemeine
MehrMietspiegel für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bielefeld. - gilt nicht für Sozialwohnungen -
Mietspiegel 2003 für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bielefeld - gilt nicht für Sozialwohnungen - Dieser Mietspiegel gilt ab 01.04.2003. Er wird fortgeschrieben. Allgemeine
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Gremium: Gemeinde Karlsfeld Hauptausschuss Nr. 02 Sitzung am: Dienstag, 16. Februar 2016 Sitzungsraum: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Rathaus, Großer Sitzungssaal 18:00 Uhr 18:55
MehrMietspiegel Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode. Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung?
Mietspiegel 2016 Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung? Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt
MehrSozialamt/ Jobcenter Warendorf, Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826
Sozialamt/ Jobcenter Warendorf, 26.11.2013 Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826 Vermerk Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten zur Erstellung eine schlüssigen Konzeptes für die
MehrHäufig gestellte Fragen im Bereich Miethöhegutachten für Wohnraum
14.09.2007 Seite 1 Häufig gestellte Fragen im Bereich Miethöhegutachten für Wohnraum Was bedeutet Gutachten? In einem Gutachten erfolgt die nachvollziehbare und mit Gründen versehene Prognose oder Beschreibung
MehrImmowelt-Marktbericht Hamburg
Immowelt-Marktbericht Hamburg Miet- und Kaufpreise für Wohnungen und Einfamilienhäuser Stand: I. Quartal 2009 Herausgegeben von: Immowelt AG Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg Übersicht - Wohnungspreise in
MehrVermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Wohnimmobilien
Vermietungs-Ratgeber für Eigentümer von Wohnimmobilien Wir informieren, Sie profitieren - Wissenswertes rund um die Vermietung Ihrer Immobilie. Erhöhung auf die ortsübliche Miete 1 2 3 4 5 6 Mieterhöhung
MehrMietspiegel für die Stadt Rudolstadt
Mietspiegel für die Stadt Rudolstadt Schutzgebühr 1,50 - Stand: März 2005 - Herausgeber: Stadtverwaltung Rudolstadt Der vorliegende Rudolstädter Mietspiegel wurde gemeinsam erstellt und wird anerkannt
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 74/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrAufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau Lernfeld 5: Wohnräume verwalten (ehem. KGW.02.07)
1. Aufgabe Eine Wohnung wird ab 1.3.X1 für 350,00 NKM plus 100,00 BeKo-VZ unbefristet vermietet. Der Einbau neuer Fenster vom 15.8. bis 25.8.X1 kostet den Vermieter 3.511,00, davon Instandhaltungskosten
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 2017 TÜBINGEN Foto: istockphoto.com/borisb17 Mietverhältnisse Miete und Nebenkosten nach Gebäudeart Ø Nettokaltmiete pro m² Ø Betriebskosten pro m² Ø Heizkosten
MehrSo eröffnen Sie in nur 12 Minuten Ihr Aktien-Depot
So eröffnen Sie in nur 12 Minuten Ihr Aktien-Depot Rolf Morrien Chefredakteur des Einsteiger-Depots 1 Liebe Leser, wer kennt das nicht als Kunde einer ortsansässigen Bank oder Sparkasse? Die Gebühren für
Mehr5 einfachen Schritten Ihre erste Aktie
So kaufen Sie in nur 5 einfachen Schritten Ihre erste Aktie Rolf Morrien Chefredakteur des Depot-Optimierers 1 Liebe Leser, viele Anleger und Börseninteressierte gehen immer noch fälschlicherweise davon
MehrImmowelt-Marktbericht Frankfurt
Immowelt-Marktbericht Frankfurt Miet- und Kaufpreise für Wohnungen und Einfamilienhäuser Stand: 1. Quartal 2010 Herausgegeben von: Übersicht - Preise für Mietwohnungen in Über 11 Euro Nettokaltmiete pro
MehrSachverständiger trotz Mietspiegel?
- 15.06.2010 Sachverständiger trotz Mietspiegel? Einige Überlegungen von Dr. Manfred Stelter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten für Grundstücke und Gebäude Begründung von
MehrMietspiegel für die. Stadt Minden
Mietspiegel 2016 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2016 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen
MehrDie Miete. Bauperiode
1 Aufstellung des Mietspiegels Der Mietspiegel wurde aufgestellt von der Arbeitsgruppe Mietspiegel. Der Arbeitsgruppe gehören an: Haus- und Grundeigentümer-Verein Ulm e. V. Haus- und Grundbesitzerverband
MehrMietspiegel 2015 für Mainz neu erstellt
23. Juni 2015 Mietspiegel 2015 für Mainz neu erstellt (bia) - Seit 2010 Anstieg um durchschnittlich zehn Prozent Merkator: Wir brauchen ein deutliches Plus an Wohnraum Der neue Mietspiegel 2015 der Stadt
MehrMietspiegel der Stadt Ludwigsfelde
Mietspiegel 2014 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. August 2014) Geltungsbereich
MehrMietspiegel für die Stadt Bingen am Rhein
Mietspiegel für die Stadt Bingen am Rhein 7. Fortschreibung zum 1. April 2003 Der vorliegende Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Bingen wurde erstellt in Zusammenarbeit
MehrMietspiegel der Stadt Ludwigsfelde
Mietspiegel 2016 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. August 2016) Geltungsbereich
MehrM i e t s p i e g e l
M i e t s p i e g e l für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Bingen 8. Fortschreibung 1. April 2009 2 I. Der vorliegende Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt
MehrIbbenbüren, 11. November 2016
Ibbenbüren, 11. November 2016 B E K A N N T M A C H U N G Am Dienstag, den 22. November 2016 findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung:
MehrMieterhöhung Was Vermieter dürfen und wie sich Mieter wehren können
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Robert Thiel 04/19 Mieterhöhung Was Vermieter dürfen und wie sich Mieter wehren können Für viele Mieter und Wohnungssuchende ist es ein Albtraum. Die Mieten
MehrImmowelt-Marktbericht München
Immowelt-Marktbericht München Miet- und Kaufpreise für Wohnungen und Einfamilienhäuser Stand: I. Quartal 2009 Herausgegeben von: Immowelt AG Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg Übersicht - Wohnungspreise in
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 28 Vorstellung des Berliner Mietspiegels 2017 RAin Johanna Neumann Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 2016 DEUTSCHLAND Grafik: istockphoto.com/pop_jop Gebäudemerkmal Gebäudeart Ø Nettokaltmiete pro m² Ø Betriebskosten pro m² Ø Heizkosten pro m² Einfamilienhaus
MehrBrandenburg an der Havel. Mietspiegel Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben
Brandenburg an der Havel Mietspiegel 2010 Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben Mietspiegel 2010 für die Stadt Brandenburg an der Havel für nicht preisgebundenen Wohnraum STAND: MAI 2010 Zustand
MehrImpressum Herausgeber: Stadt Gera Dezernat Soziales Fachdienst Soziales Gagarinstraße Gera
Mietspiegel 2017 Impressum Herausgeber: Stadt Gera Dezernat Soziales Fachdienst Soziales Gagarinstraße 99 101 07545 Gera Fachdienst.Soziales@gera.de Ansprechpartner Fachgebiet Wohnen/finanzielle Hilfen
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEB N ISSE 2016 Foto: istockphoto.com/borisb17 DÜSSELDORF Gebäudemerkmal Gebäudeart Ø Nettokaltmiete pro m² Ø Betriebskosten pro m² Ø Heizkosten pro m² 2. HJ 2015 2016
MehrImmobilienpreise Bayreuth 2018
Immobilienpreise Bayreuth 2018 Entwicklung des Immobilienmarktes und aktuelle Wohnungspreise in Bayreuth Hier finden Sie unseren Immobilienpreisspiegel von Bayreuth 3/2018. Diese Immobilienpreise dienen
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015 TÜBINGEN Foto: Angelika Thieme Verkehrsverein Tübingen Gebäudebestand Gebäudeart Ø Nettokaltmiete Ø Betriebskosten Ø Heizkosten Anteil an der
MehrMietspiegel gültig ab
Mietspiegel 2014 - gültig ab 01.01.2014- Dieser Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Gebiet der Stadt Lippstadt einschließlich aller Stadtteile. Der Mietspiegel gilt nicht für Sozialwohnungen.
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrWOHNUNGSWIrTSCHAFTLICHE. Nr. 1/2011 Berliner Mietspiegel 2011: Daten & Fakten
WOHNUNGSWIrTSCHAFTLICHE Hintergrundinformationen Nr. 1/2011 Berliner Mietspiegel 2011: Daten & Fakten bbu Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2011 Am 30. Mai 2011 wurde der neue Berliner
MehrProf. Dr. Markus Knüfermann
Prof. Dr. Markus Knüfermann Haus- und Grundbesitzerverein Wesel und unterer Niederrhein e.v. Auswirkungen der Mietpreisbremse und Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen 19. Januar
Mehr