Die Maßgeblichkeit der Handelsfür die Steuerbilanz ein Auslaufmodell?

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1 Die Maßgeblichkeit der Handelsfür die Steuerbilanz ein Auslaufmodell? Linz 8. Mai 2003

2 1 Funktionen der Finanzrechnung (HGB) Erfolgsfeststellung Dokumentation Kontrolle und Disposition Information Handelsrecht Reinvermögensveränderung (Erfolg) unter Beachtung des Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzips M a ß g e b l i c h k e i t Steuerrecht Bemessungsgrundlage für Ertragsteuern unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit

3 2 Maßgeblichkeitsprinzip Materiell Formell HR GOB gelten auch für die Steuerbilanz Handelsbilanz ist die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung Zwei relativ unabhängige Bilanzen sind möglich Hrl. Bilanzgewinn 231 HGB Maßgeblichkeit Stpfl. Gewinn 5 Abs 1 EStG Allfällige Unterschiede (sofern nicht umgekehrte Maßgeblichkeit vorliegt) str.

4 Keine Maßgeblichkeit und geringe Übereinstimmung der handels- und steuerrechtlichen Regelungen o.univ.-prof. Dr. Romuald Bertl 3 Maßgeblichkeitsprinzip in EUROPA Formelle Maßgeblichkeit, sofern keine abweichenden steuerlichen Regelungen Materielle Maßgeblichkeit, eventuell steuerliche Sondervorschriften Keine Maßgeblichkeit, aber weitgehend übereinstimmende Regelungen

5 4 Übersicht zum Maßgeblichkeitsprinzip Steuerrecht Handelsrecht Für Steuerrecht gilt: Verhältnis zur Maßgeblichkeit Beispiel 1 zwingend nachgiebig HR direkte Maßgeblichkeit Niederstwertprinzip UV 2 nachgiebig nachgiebig HR (wird aber i.d.r. nach strl.folgen ausgeübt) direkte Maßgeb. (defacto-maßgeb. des Steuerrechts) Abwertung von Finanzanlagen bei nicht dauernder Wertminderung 3 zwingend abweichend zwingend StR Durchbrechung der Maßgeblichkeit Bewertung von Grundstückseinlagen 4 nachgiebig zwingend StR wie 3 oder de-facto- Maßgebl. des Steuerrechts Aktivierung des Firmenwertes 5 nachgiebig Steuerbegünstigung HR umgekehrte Maßgebl. ( 205 HGB) VZ-Abschreibung in Gewinn- und Verlustjahren 6 zwingend nichts HR ergänzende Maßgeblichkeit Rechnungsabgrenzungsposten 7 nachgiebig nichts HR ergänzende Maßgeblichkeit Ansatz Ingangsetzungskosten

6 5 Durchbrechung der Maßgeblichkeit Relevante Gesetzesstelle 4 Abs 4 Z 4 bzw. 4a EStG 4 Abs 4 Z 5 und Z 6 EStG 4 Abs 4 Z 7 EStG 4 Abs 4 Z 8 u. 10 EStG 4 Abs 7 EStG 6 Z 2 lit a vorletzter Satz EStG 6 Z 2 lit a letzter Satz EStG 6 Z 3 vorletzter und letzter Satz EStG Stichwort Forschungsfreibetrag Zuwendungen an bestimmte begünstigte juristische Personen Aus- und Fortbildungsaufwand Bildungsfreibetrag Aufteilung von Instandsetzungsaufwendungen bei vermieteten Gebäuden des AV Verbot der pauschalen Wertberichtigung zwingende Aktivierung von Gemeinkosten bei der Herstellungskostenermittlung zwingende Aktivierung von Disagio bei Verbindlichkeiten

7 5a Durchbrechung der Maßgeblichkeit Relevante Gesetzesstelle 7 EStG 8 Abs 1 EStG 8 Abs 3 EStG 9 Abs 3 EStG 9 Abs 4 EStG 9 Abs 5 EStG 10 a Abs 3 EStG Stichwort Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungssätze zwingende steuerrechtliche Abschreibung des Firmenwertes auf 15 Jahre Einschränkung Jubiläumsgeldrückstellung Verbot der Pauschalrückstellungen 80% Ansatz für Verbindlichkeit- und Drohverlustrückstellung vorzeitige Abschreibung für Gebäude 2002/2003 Bew.Res.

8 5b Durchbrechung der Maßgeblichkeit Relevante Gesetzesstelle 10 c EStG 10 a Abs 3 EStG 12 EStG 13 EStG 14 EStG 20 EStG Stichwort vorzeitige Abschreibung auf Grund einer Hochwasserkatastrophe ( ) vorzeitige Abschreibung für Gebäude 2002/2003 Übertragung stiller Reserven GWG Einschränkung der Abfertigungsrückstellung auf max. 50% (45% ab 2003) bestimmter Ansprüche Abzugsverbot bestimmter Aufwendungen, insb. Repräsentation, Angemessenheit usw. Bew.Res. Bew.Res. Bew.Res. Einheitsbilanz ist denkmöglich zwingende Steuerliche Bew.Res. Bewertungsreserve

9 6 IAS Einzelabschluss versus Konzernabschluss Zufällige Teilinformation verzerrt durch Konzerntransaktionen Investororientierte Informationsfunktion Konsolidierung von Tochtergesellschaften IAS-Anwendung in Österreich gem. 245a HGB IAS-Standards sind auf alle Abschlüsse anzuwenden

10 7 Vom Maßgeblichkeitsprinzip unmittelbar betroffene Unternehmen Stichtag Kapitalgesellschaft AG 2059 GmbH Personenhandelsgesellschaft OHG KG Einzelhandelskaufmann

11 8 Investorientierter Informationsbedarf ca Gewerbebetriebe in Österreich 83% der österreichischen Gewerbebetriebe haben unter 10 Mitarbeiter (Statistik Austria) 65% der österreichischen Betriebe finanzieren sich ausschließlich über Bankkredite (Statistik Austria) Überwiegende Anzahl der Kapitalgesellschaften sind nur Mindest- KöSt-pflichtig Wiener Börse: 39 Unternehmen notieren im prime market 78 Unternehmen notieren im standard market 93% der 20,5 Mio Unternehmen in der EU und im restlichen Westeuropa haben max. 9 Mitarbeiter

12 9 Bilanzpolitik nach IAS Weitreichende Aktivierungsmöglichkeiten Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände Aktivierungspflicht von Entwicklungskosten Einschränkung der Passivierung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Ausweis noch nicht realisierter Gewinne Erheblicher Beurteilungsspielraum

13 10 Empirische Studie 1) Simulation typisches Produktionsunternehmen 15 Jahre Beobachtungszeitraum 34 % KöSt Einheitsbilanz Steuerbarwert steigt um 14,7 % Vorräte, kurzfristige Rückstellungen sinken Forderungen, immaterielle Vermögensgegenstände, langfristige Rückstellungen steigen Nutzungsdauer des Anlagevermögens steigt (um ca. 30 %) 1) Eberhartinger, E.: Ertragsteuerliche Konsequenzen der Internationalisierung der Rechnungslegung, Wien 2000

14 11 IAS im Einzelabschluss und Maßgeblichkeitsprinzip aus rechtlicher Sicht These 1: IAS muss von allen bilanzierenden Unternehmen angewendet werden, damit Einheitlichkeit der Gewinnermittlung und gleichmäßige Besteuerung gegeben ist. These 2: Verfassungsrechtliche Bedenken, da die steuerliche Bemessungsgrundlage durch eine privatrechtliche (eigeninteressierte) Institution definiert wird. These 3: Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Entscheidungsneutralität der Besteuerung durch Besteuerung nicht realisierter Gewinne (Liquiditätseffekte der Besteuerung).

15 12 IAS im Einzelabschluss und Maßgeblichkeitsprinzip aus rechnungswesenorientierter Sicht Variante I: IAS und Abgehen von der Maßgeblichkeit (=eigenständiges Bilanzsteuerrecht) Variante II: HGB im Einzelabschluss, IAS im Konzernabschluss (und Gruppenbesteuerung) Variante III: IAS für kapitalmarktorientierte Unternehmen (z.b. Wahlrecht mit Mindestanforderungen), HGB für KMU Variante IV: IAS für alle Abschlüsse und Änderung des Ertragsteuersystems: Cash Flow Steuer

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