Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

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1 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 8/9 Landkreis Deggendorf August/September 2014 Landkreis FreyungGrafenau Landkreis DingolfingLandau Landkreis Landshut Landkreis Kelheim Landkreis Passau Landkreis Regen Stadt Passau Landkreis Rottal-Inn Stadt Landshut Landkreis StraubingBogen Stadt Straubing

2 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Zum Schuljahresbeginn 198 Personalnachrichten 203 Stellenausschreibungen Seminarrektor/-in Fachberater/-in Mitarbeiter in der Schulverwaltung (Berufliche Schulen) Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Allgemeine Bekanntmachungen Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung LDO) Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Sprachliche Bildung: Pflege und Erhalt der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Abschlussprüfung 2015 an Fachakademien für Sozialpädagogik Abschlussprüfung 2015 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Einstufungsprüfung 2015 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen Verordnungen über die Errichtung von Fachsprengeln für die Ausbildungsberufe - Automobilkauffrau/Automobilkaufmann - Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung - Friseurin/Friseur - Informatikkauffrau/Informatikkaufmann - Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann - Mechatronikerin/Mechatroniker - Tischlerin/Tischler Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr 2014/2015 Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung in der dualen Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter Termine der pädagogisch-audiologischen Beratungstage

3 197 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Verschiedenes Tag der Schulverpflegung 2014 Klasse M8c der Mittelschule Landau/Isar gestaltet Teil einer Ausstellung im Bayerischen Landtag Projekt Stadtmarketing Stadtbad Vilsbiburg der Verwaltungsfachangestellten der Jahrgangsstufe 11 an der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut Asylbewerber in der Berufsschule "Sie haben eine gute Zukunft bei uns" -Zehn Asylbewerber und Flüchtlinge der BIJ/V-Klasse an der Berufsschule Vilshofen erhalten Mittelschulabschlusszeugnisse dank externer Prüfung Lichter für den Frieden Bericht über die 65. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von Schullandheimen im Regierungsbezirk Niederbayern Einladung Erfahrungsbasiertes Lernen in Mathematik und in den Naturwissenschaften der Grundschule SCHULEWIRTSCHAFT Bayern: beachmanager Medien Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe des Amtlichen Schulanzeigers ist ein Fortbildungsverzeichnis als Einleger beigefügt.

4 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Zum Schuljahresbeginn Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den zurückliegenden Ferien- und Urlaubswochen haben Sie hoffentlich die erforderliche Ruhe und Erholung gefunden und konnten die nötige Kraft und Energie auftanken, um mit Freude in das neue Schuljahr zu gehen. Wie gewohnt möchten wir Sie zum Schuljahresbeginn über verschiedene Entwicklungen und Neuerungen informieren. Demographische Entwicklung Der Schülerschwund als Folge der demographischen Entwicklung war ein beherrschendes Thema in den vergangenen Jahren. Bereits im letzten Schuljahr konnten wir feststellen, dass die Schülerzahlen auf niederem Niveau konstant bleiben. Heuer ist nun in Niederbayern erstmals eine Zunahme bei den Schulanfängerzahlen zu verzeichnen. Da in den zurückliegenden Jahren die Schülerzahl aber ständig gesunken ist, wird in den weiterführenden Schulen auch in den nächsten Jahren noch ein Rückgang der Gesamtschülerzahl die Folge sein. Dieser Schülerrückgang darf jedoch auf keinen Fall zu einem Kampf um den Schüler führen. Erinnert sei deshalb noch einmal an die Vereinbarungen für den Übertritt und an den Grundsatz: Jeder Schüler soll die Schulart besuchen, für die er geeignet ist. Übertrittsquoten Obwohl fast die Hälfte der Grundschüler im Übertrittszeugnis eine Empfehlung für das Gymnasium ausgestellt bekommt, gehen tatsächlich deutlich weniger Schüler an diese Schulart. Vielmehr bleibt in Niederbayern die Mittelschule die meist besuchte Schulart. Übertrittsquote an die Realschulen: 31,17% (2013: 32,52% : 32,66%) Übertrittsquote an die Gymnasien: 33,39% (2013: 32,39% : 31,48%) Übertrittsquote an die Mittelschulen: 35,45% (2013: 35,09% : 35,86%) Kinder von Asylbewerbern und unbegleitete jugendliche Flüchtlinge Die Zahl der Asylbewerber steigt stetig und täglich kommen neue Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien, Irak und anderen Krisenregionen nach Deutschland. Infolge dessen wurde die zu erwartende Zahl der Anträge im Laufe des Jahres in Bayern auf über prognostiziert; in Niederbayern werden im laufenden Kalenderjahr ca erwartet. Da sich darunter ein Großteil Kinder und Jugendlicher befindet, wird deren Beschulung an immer mehr Schulen für neue Herausforderungen sorgen. Eine schnelle, geeignete, manchmal sicher auch kreative Lösung wird dann vor Ort gefunden werden müssen. Hier ist eine enge Kooperation der Schule mit dem Schulamt und der Regierung erforderlich. Eigenverantwortliche Schule Der Bayerische Landtag hat 2013 Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen beschlossen, damit diese auf ihre Situation vor Ort angemessen reagieren können. Kernpunkte sind dabei die Erweiterte Schulleitung, das Schulentwicklungsprogramm und die Erziehungspartnerschaft. Erweiterte Schulleitung Obwohl die Erweiterte Schulleitung derzeit offiziell nur an großen Berufsschulen, Realschulen und Gymnasien eingeführt wird, gibt es bereits mehrere Grund- und Mittelschulen, die die Möglichkeiten aus MODUS F ebenfalls umsetzen. Dies ist sehr zu begrüßen, da dadurch zum einen die Schulleitung entlastet wird, zum anderen geeignete Kolleginnen und Kollegen in die Verantwortung eingebunden werden und sich auf diese Weise für weitere Führungsaufgaben qualifizieren können. Schulentwicklungsprogramm Jede Schule hat ihre eigenen Schwerpunkte und Ziele. Diese sind entweder das Ergebnis von Vereinbarungen nach der Externen Evaluation, oder neue schulpolitische Vorgaben (z. B. Einführung des LehrplanPLUS) oder auch schulspezifische Schwerpunkte (z. B. Flexible Grundschule). Das Schulentwicklungsprogramm bündelt die damit verbundenen Maßnahmen der Schule und gibt ihnen einen verbindlichen Rahmen. Bestehende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung werden dabei verknüpft und bewährte Verfahrensweisen genutzt. Auf diese Weise wird ein Vorgehen gesichert, das von der Schule eigenverantwortlich gestaltet wird und auf die Ressourcen der jeweiligen Schule abgestimmt ist.

5 199 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Erziehungspartnerschaft. Viele Entwicklungs- und Erziehungsziele der Schulen können nur wirksam werden, wenn die se auch von den Eltern mitgetragen werden. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule wird deshalb die Elternarbeit unter das Leitmotiv Vertrauensvolle Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gestellt. Dabei werden Eltern als unverzichtbare Partner im Bildungs- und Erziehungsprozess aufgefordert, sich mit den Lehrkräfte und Schülern gemäß ihrer unterschiedlichen Rollen einzubringen, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Die veränderte Schullandschaft stellt an die Lehrkräfte immer stärkere Voraussetzungen auch im Hinblick auf die Elternarbeit. Dazu wird diese in der Fortbildung verstärkt. Ein sog. KESCH- Team (Kooperation Eltern-Schule) wurde in Dillingen ausgebildet und steht über die Schulämter für Fortbildungen zur Verfügung. LehrplanPLUS für die Grundschule Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird an den Grundschulen in Bayern der LehrplanPLUS eingeführt. Alle Lehrkräfte der Grundschulen wurden intensiv von 42 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf die Einführung und Umsetzung vorbereitet. Allen Fortbildnern gilt an dieser Stelle für die intensive und hoch kompetente Arbeit ein herzliches Dankeschön. 320 Lehrplanbeauftragte werden die Implementierung begleiten. In den nächsten Wochen und Monaten wird weiter intensiv an Konzepten zur Leistungsmessung gearbeitet. Die Fragestellungen dazu wurden von Lehrkräften sehr häufig gestellt. Am Kultusministerium wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnisse zeitnah zur Verfügung stehen werden. Außerdem beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe an der Regierung mit den Möglichkeiten der lang- und kurzfristigen Planung des Unterrichts. Über die Planungskonzepte wird auch der Konsens mit der Schulaufsicht angestrebt, um Sicherheit für die Planungsarbeit mit dem LehrplanPLUS herzustellen. Flexible Grundschule Der Schulversuch Flexible Grundschule ist abgeschlossen und wurde ausgewertet. Als besonderes Ergebnis wurde dabei genannt, dass dem einzelnen Kind in dieser Schulform besonders entsprochen werden kann. Insgesamt passt die Flexible Grundschule sehr gut in die Schullandschaft, in der es immer mehr um Heterogenität geht. Unterschiedliche schulische Angebote werden immer stärker auf die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes angepasst, um eine flexible, für das einzelne Kind optimale Bildungsbiografie zu ermöglichen. Neben den sog. Stammschulen, also den Schulen, die von Anfang an dabei waren, kamen in den letzten Jahren die Satellitenschulen dazu. Damit gibt es auch in Niederbayern eine flächendeckende Ausbreitung der Flexiblen Grundschule. Schulamt Schule Stammschulen LA GS St. Peter und Paul Landshut PA GS Rotthalmünster SR GS Ulrich-Schmidl Straubing Satellitenschulen DEG GS Oberpöring-Wallerfing DGF GS Moosthenning FRG GS Haus im Wald Grafenau KEH GS Train REG GS Langdorf ROI GS Eggenfelden Neu dazu kommen im Schuljahr 2014/15 in Niederbayern: DEG FRG SR REG GS Metten GS Holzfreyung GS Schwarzach GS Frauenau Fortbildung Nach den Bedürfnissen der Lehrkräfte, aber auch nach aktuellen dienstlichen Erfordernissen haben wir ein Fortbildungsprogramm zusammengestellt, das dem Schulanzeiger beiliegt. Bitte melden Sie sich über FIBS an. Sollten Sie Veranstaltungen zu wichtigen Themen vermissen, melden Sie sich bitte bei uns.

6 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Inklusion durch Kooperation Die kooperativen, inklusiven Maßnahmen und Systeme treffen auf ein hohes Maß an Zustimmung, was sich im Anstieg der Partnerklassen (ehemals Außenklassen) und Kooperationsklassen nieder schlägt. Der Ausbau der inklusiven Beschulung geht auch im kommenden Schuljahr weiter. So werden in 132 Kooperationsklassen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam beschult. Weiterhin bleibt das Förderschulsystem bestehen und fungiert als fachlicher und personeller Unter stützer der Schulen bei allen Maßnahmen zur Inklusion. Die stationären Angebote bleiben als alter nativer Lern- und Förderort erhalten. Auch der Ausbau der Schulen mit Schulprofil Inklusion wird fortgesetzt. Neben den bereits ernannten Inklusionsschulen GS Landau, MS Vilshofen (2 Tandemklassen), GS Abensberg, GS Furth und GS Bischofsmais, GS Nikola Landshut, GS St. Jakob Straubing, GS Salzweg und MS Hohenau kommen weitere Schulen dazu: Landkreis Deggendorf Landkreis Rottal-Inn Landkreis Passau Mittelschule Metten Grundschule Pfarrkirchen Mittelschule Hutthurm-Büchlberg Damit gibt es in jedem Schulamtsbezirk in Niederbayern eine Schule mit Schulprofil Inklusion. An diese Schulen werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik teilabgeordnet, für die Tandemklasse ganz abgeordnet und in das Kollegium der Grundschulen bzw. Mittelschulen eingebunden. An den Staatlichen Schulämtern werden zudem Stellen zur Inklusionsberatung eingerichtet, an denen Lehrkräfte aus der Grund- und Mittelschule sowie aus den Förderzentren ein Beratungsgebotvorhalten. Eltern und ggf. auch Lehrkräfte erhalten Information und Hilfe bei der Findung des geeigneten Förderortes. Nachdem bereits im letzten Schuljahr die Beratungsstellen in Deggendorf, Straubing und im Rottal eingerichtet wurden, haben nun Kelheim, Regen und Freyung-Grafenau die Beratungsstellen beantragt. Im Schuljahr 2015/2016 werden vermutlich die Inklusionsberatungsstellen in Niederbayern flächendeckend zur Verfügung stehen. Auf der Homepage der genannten Staatlichen Schulämter sind weitere Informationen mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Inklusionsberatung am Schulamt enthalten. Demographiezuschlag 2014/2015 Zuschläge für kleine GS Standorte: 17,5 Stellen, Vorjahr 12 DEG: 2 Stellen (56 Stunden) FRG: 3,5 Stellen (98 Stunden) KEH: 1 Stelle(28 Stunden) PAL: 2 Stellen (56 Stunden) REG: 3,5 Stellen (98 Stunden) ROI: 3 Stellen (84 Stunden) SRB: 2,5 Stellen (70 Stunden) Außerdem wurden der Regierung 14 Vollzeitstellen zugewiesen, die auf strukturschwache Landkreise verteilt werden konnten und zur Sicherung der Grundversorgung beitragen. Dienstliche Beurteilung Wenn sich die Dienstliche Beurteilung auch auf die Erkenntnisse und Wahrnehmungen der letzten vier Jahre bezieht, so wird sie dennoch bis Ende des Kalenderjahres verstärkt im Fokus der beurteilenden Schulleiter und Schulräte stehen. Ihnen ist bewusst, dass die neue Dienstliche Beurteilung noch einmal eine Aufwertung erfahren hat. Bei Bewerbungen werden künftig das Prädikat, die Verwendungseignung, die Binnendifferenzierung und die Superkriterien entscheiden. Nur wenn bei mehreren Bewerbern all diese Kriterien gleich zu bewerten sind, wird das Auswahlgespräch die Entscheidung herbeiführen. Neu sind weitgehend auch die Kriterien und deren Gewichtung für die Schulleiterbeurteilung. Wurden bisher wie bei den Lehrkräften Unterrichtliche Tätigkeit und Eignung und Befähigung schwerpunktmäßig bewertet, so sind jetzt Arbeitsqualität (Bildung eines Schulprofils, Schulentwicklungsmaßnahmen, Beachtung von inhaltlichen und formalen Vorgaben) und Führungs- und Vorgesetztenverhalten (u. a. Prioritätensetzung und Zielvorgaben, Motivation und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Lösen/Bewältigen von schwierigen Situationen und Konflikten und Präsenz an der Schule) entscheidend.

7 201 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Zahlenspiegel für die niederbayerischen Grund- und Mittelschulen Schulen 395 (380 öffentliche, 15 private) 2014/2015 Vergleich zum Vorjahr Auflösung von drei Mittelschulen und einer Grundschule Schülerzahl Grundschüler Mittelschüler Schulanfänger Klassen Grundschulklassen Mittelschulklassen Klassen bis einschl. 15 Schüler 282 (9,42%) + 14 Grundschulklassen 163 (8,60% der GS-Klassen) + 16 Mittelschulklassen 119 (10,83% der MS-Klassen) +/- 0 Klassen bis einschl. 20 Schüler 1494 (49,99%) + 19 Grundschulklassen 851 (45,07% der GS-Klassen) + 25 Mittelschulklassen 643 (58,56% der MS-Klassen) - 6 Durchschnittliche Schülerzahl Grundschule 20,93-0,03 Mittelschule 20,05-0,04 Gesamt 20,61-0,02 Besondere Klassen Jahrgangskombinierte Klassen Praxisklassen 9 +/- 0 (126) Mittlere-Reife-Klassen (5.191) Übergangsklassen

8 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Trend: Informationen zu den Förderschulen Weiterhin günstige Einstellungssituation für Sonderschullehrkräfte noch zufriedenstellende Personalversorgung an Förderschulen in Niederbayern Wie bereits im Vorjahr erhielten alle für das Lehramt Sonderpädagogik qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber Planstellen als Beamte. Zum Schuljahr 2014/15 wurden Niederbayern 32 zu verbeamtende Sonderschullehrkräfte zugewiesen. Darüber hinaus werden 26 Grundschul-lehrkräfte und 5 Realschullehrkräfte sowie 2 Gymnasiallehrkraft an Förderschulen bzw. an der Schule für Kranke arbeiten. Auf Grund der Personalversorgung können bei in etwa gleich bleibender Schülerzahl die Förderangebote im stationären und mobilen Bereich größtenteils aufrechterhalten werden. Flächendeckende Versorgung mit Schulpsychologinnen an Förderschulen In Folge der Zuweisung von 3 Beratungsrektoren- Planstellen konnten nach erfolgreicher Ausschreibung alle Stellen besetzt werden. Zu den bereits in den vergangenen Jahren tätigen Schulpsychologinnen Antonia Elter und Sibylle Sporkert wurde zum 1. August 2014 Johanna Schilp zur Schulpsychologin bestellt. Damit ist wieder eine ausreichende Versorgung mit Schulpsychologinnen in allen Landkreisen möglich. Ganztagsangebote Die offenen und gebundenen Ganztagszüge an Sonderpädagogischen Förderzentren werden auch im Schuljahr 2014/2015 weiter ausgebaut. Neue Ganztagszüge wurden an der Pestalozzischule Deggendorf und an der Hans-Bayerlein Schule Passau jeweils in der Grundschulstufe sowie an der Pfarrer-Huber- Schule Landau in der Mittelschulstufe genehmigt. Neue offene Ganztagsangebote gibt es an der Betty- Greif-Schule Pfarrkirchen, an der Schule am Stadtpark Waldkirchen und an der Eduard-Staudt-Schule Kelheim. Implementierung des Rahmenlehrplans Lernen Die Implementierung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen nimmt auch im kommenden Schuljahr einen breiten Raum ein. Die konkrete Realisierung eines kompetenzorientierten Unterrichts und die Erstellung eines schulhausinternen Curriculums stehen im kommenden Schuljahr im Fokus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der verschiedenen Ziele und Schwerpunkte erfordern Flexibilität, Engagement und Professionalität. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, diese einzubringen und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Vor allem aber wünsche ich Ihnen Erfolg und Freude bei der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Josef Schätz Abteilungsdirektor Bereichsleiter Schulen

9 203 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Personalnachrichten Regierung von Niederbayern Frau Studienrätin im Förderschuldienst Sabine Zöbeley wird mit Wirkung vom 15. September 2014 an die Regierung von Niederbayern teilabgeordnet und im SG 41 (Förderschulen) in den Bereichen Fortbildung, Fachberatung und Schulentwicklung mitwirken. Herr Lehrer Josef Steffl wird mit Wirkung vom 15. September 2014 an die Regierung von Niederbayern teilabgeordnet und im SG 40.1 (Grund- und Mittelschulen Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung) als Koordinator im Bereich der ganztägigen Betreuung mitwirken. Herr Studienrat Bernhard Wenzl wird mit Wirkung vom 1. September 2014 an die Regierung von Niederbayern abgeordnet und im SG 42.2 (Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen) im Bereich der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse mitwirken. Berufliche Schulen Herr Studiendirektor Reinhold Ostermaier wird mit Wirkung vom 1. August 2014 mit der Schulleitung der Staatlichen Berufsschule I mit Staatlicher Berufsoberschule und Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut betraut. Herr Studiendirektor Robert Lindner wird mit Wirkung vom 1. September 2014 mit der Schulleitung der Staatlichen Berufsschule II mit Staatlicher Wirtschaftsschule Passau betraut.

10 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Besetzung der Funktionsstellen an Grund- und Mittelschulen Für eine Reihe von Funktionsstellen gab es zahlreiche Bewerbungen. Bei der Besetzung dieser Stellen war auch heuer wieder die Frauenquote sehr hoch. Schulleiter 22 neue Rektoren/Rektorinnen, davon 18 Frauen (81,8%) (48 Bewerbungen) Schulleiterstellvertreter 12 neue Konrektoren/Konrektorinnen, davon 8 Frauen (66,6%) (35 Bewerbungen) Beförderung in Funktionsämter Grundschulen/Mittelschulen Schulleiterinnen und Schulleiter Stv. Schulleiterinnen und Schulleiter Deggendorf MS Metten Günter Geiger, KR MS Theodor-Heuss Jana Grzemba, Lin MS Plattling Michael Dobler, L Dingolfing GS/MS Wallersdorf Karin Lammer, KRin GS/MS Schönberg Freyung-Grafenau Roswitha Bumberger, Rin Kelheim GS Sandelzhausen Claudia Artinger, Lin GS Abensberg Beate Drexler, Lin GS Teugn Evelyn Gallmeier, KRin GS Kelheim-Nord Johanna Lehmann, Lin GS/MS Saal Marion Häusler-Lindl, Lin GS Kumhausen GS Neufahrn GS Vilsbiburg Stadt und Landkreis Landshut Claudia Haertlmayr, Rin Anita Grenzinger, Lin Alexandra Priller, Rin Stadt und Landkreis Passau GS Bad Füssing Ernestine Hasenberger, Rin MS Rotthalmünster Gabriele Daidrich, Lin MS Rotthalmünster Günther Baier, KR GS Straßkirchen Claudia Hasenkopf, KRin Regen GS/MS Bodenmais Richard Lang, KR GS/MS Bodenmais Klaus Gigl, L GS Ruhmannsfelden Eveline Brixel, KRin GS Zwiesel Ralph Bettermann, L Rottal/Inn GS Egglham Daniela Kreuz-Hutsteiner, Lin GS/MS Bad Birnbach Alexandra Schuster-Grill, L MS Johanniskirchen Andrea Pöchmann, KRin GS Mitterskirchen Corinna Wild, Lin GS Reut Alexandra Lehner, Lin GS Roßbach Tanja Maxbauer, Rin GS Wittibreut Yvonne Welsch, Lin GS Simbach Edith Holzner, Rin Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen MS Ittling Christiane Niedermeier, KRin GS/MS Alburg Klaus Wolf, L GS Laberweinting Georg Beutlhauser, L MS Ittling Dana-Maria Spanfellner, Lin

11 205 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Beförderungen an Förderschulen Schule am Weinberg Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum Michael-Atzesberger-Schule in Hauzenberg Sonderpädagogisches Förderzentrum Pestalozzischule Deggendorf Sonderpädagogisches Förderzentrum Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Schule am Weinberg in Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum St. Notker-Schule Deggendorf Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Pestalozzischule Deggendorf Sonderpädagogisches Förderzentrum Schule für Kranke Landshut Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule Vilshofen, Pr. Sonderpädagogisches Förderzentrum Schule am Weinberg in Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum Johannes Still-Schule in Eggenfelden Sonderpädagogisches Förderzentrum Erika Fock zur SoRin A 15 Helmut Grabler zum SoR A15+AZ Martina Seifert zur SoRin A15+AZ Maria Welsch zur SoRin A15+AZ Thilo Geppert zum SoKR A 14+AZ Birgit Heigl-Venus zur SoKRin A 14+AZ Kai Hoffmann zum SoKR A 14+AZ Marion Huber zur SoKRin A 14+AZ Ruth Nowak zur SoKRin A 14+AZ Heidemarie Kapfhammer zur SoKRin A14+AZ Sibylle Sporkert zur BRin A14 Antonia Elter zur BRin A14 Ernennung zum Schulleiter: Stellenbesetzungen an Förderschulen zum Christophorusschule Straubing, Sonderpädagogisches Förderzentrum Matthias Räß, SoKR Ernennung zum Stellvertretenden Schulleiter: St. Ulrich-Schule Pocking Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung Dr. Stephan Reichardt, StR FS Bestellung zur Schulpsychologin an Förderschulen in den Landkreisen Landshut, Kelheim und Straubing- Bogen: Eduard-Staudt-Schule Kelheim Sonderpädagogisches Förderzentrum Johanna Schilp, StRin FS Bestellung zur Seminarleiterin des Studienseminars Sonderpädagogik Förderschwerpunkt Sprache: Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut Land Esther Bork, StRin FS

12 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Seminarrektorinnen/Seminarrektoren Mit den Aufgaben eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiter/in eines Seminars zur Ausbildung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen wurden betraut: Seminar Mittelschule I/3: KRin Dr. Sieglinde Waasmaier Seminar Grundschule III/2: Rin Irene Greinert Seminar Grundschule VI/3: Dr. Sabine Ragaller Mit den Aufgaben einer Seminarleiterin für die Ausbildung von Förderlehrkräften wurde betraut: Seminar zur Ausbildung von Förderlehrern: FöLin Rita Schlotter Besetzung von Stellen in der Fachberatung Folgende Lehrkräfte wurden mit den Aufgaben eines Fachberaters, einer Fachberaterin betraut: Fachberater für Informatik im Landkreis Rottal-Inn: Fachberaterin für Englisch in der Mittelschule in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen: Beraterin für Migration in der Grundschule in den Landkreisen Kelheim, Dingolfing und Landshut: Fachberaterin für Englisch in der Grundschule In der Stadt Passau und im Landkreis Passau Fachberater für Sport im Landkreis Deggendorf: Fachberater für Sport in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen: Andreas Reislhuber Barbara Wittl Karola Amberger Petra Weißbarth Fritz Meier Katrin Kaltenhauser-Schlappe Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zur Beförderung bzw. Betreuung mit neuen Aufgaben. Für die bisher geleistete Arbeit bedanke ich mich und wünsche im neuen Betätigungsfeld viel Erfolg. Josef Schätz Abteilungsdirektor

13 207 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Personalsituation in der Grund- und Mittelschule zum Schuljahresbeginn Wie jedes Jahr, so gibt es auch zum neuen Schuljahr eine Reihe von personellen Veränderungen. Diese sind nötig, da alle Schulen in Bayern ausreichend und gleichmäßig mit Lehrerstunden versorgt werden müssen. Dabei wird von den Lehrkräften immer mehr Mobilität erwartet. Dies betrifft häufig die jungen Lehrkräfte, die nach dem 2. Staatsexamen in Oberbayern eingestellt werden, da dieser Regierungsbezirk seit Jahren mit Lehrkräften unterversorgt ist. Aber auch innerhalb Niederbayerns ist es oft nicht möglich, die Lehrerinnen und Lehrer im gewünschten Landkreis einzusetzen, da sonst die Schulämter sehr unterschiedlich versorgt werden würden. Für den Regierungsbezirk Niederbayern ergibt sich für das Schuljahr 2014/2015 folgende Situation: Neueinstellungen Insgesamt werden 175 neue Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, davon 155 Grund- und Mittelschullehrkräfte, 14 Fachlehrer/innen E/G, 2 Fachlehrer/innen m/t und 4 Förderlehrerin nen. Zudem erhalten 13 Grund- und Mittelschullehrer/innen jeweils einen Supervertrag (ganzjähriger Arbeitsvertrag mit voller Unterrichtspflichtzeit und mit der Zusage einer späteren Verbeamtung). Von diesen insgesamt 188 Lehrkräften bleiben 62 in Niederbayern (56 Grund- und Mittelschullehrkräfte, 2 Fachlehrer/innen m/t und 4 Förderlehrerinnen. 99 Lehrkräfte erhalten in Niederbayern einen für dieses Schuljahr befristeten Arbeitsvertrag mit voller Stundenzahl, 82 ganzjährig und 17 Personen vom bis Außerdem erhalten 6 Lehrkräfte einen ganzjährigen Vertrag mit 20 Stunden, der zum Halbjahr auf Vollzeit aufgestockt wird. Versetzungen Im Versetzungsverfahren konnten von den ca. 350 Versetzungsanträgen von Oberbayern nach Niederbayern insgesamt 84 berücksichtigt werden, davon 9 Fachlehrer/-innen. Innerhalb Niederbayerns wurden 225 Versetzungsanträge gestellt. Die am häufigsten genannten Wunschlandkreise waren Deggendorf (ca. 31 %), Passau (ca. 29 %), Dingolfing (ca. 17%) und Straubing (ca. 17 %). In diesem Jahr konnten ca. 19,5% der Versetzungsanträge bewilligt werden.

14 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Informationen aus den Seminaren Grund- und Mittelschule In Niederbayern werden auch im kommenden Schuljahr wieder junge Lehrkräfte auf ihre Aufgaben vorbereitet. 160 Lehramtsanwärter (im Vorjahr 122), 14 Fachlehreranwärter (im Vorjahr 20) und 9 Förderlehreranwärter (im Vorjahr 17) beginnen ihren zweijährigen Vorbereitungsdienst. Im ersten Jahr ihrer Ausbildung erteilen die angehenden Grund- und Mittelschullehrer acht Stunden, die künftigen Fachlehrer zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Gleichzeitig werden sie pädagogisch und fachlich an den Schulen und an Seminartagen von Seminarrektoren und Seminarleitern professionell begleitet und auf ihren Beruf vorbereitet. Im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes halten die jungen Kolleginnen und Kollegen bis zu 16 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Insgesamt befinden sich in Niederbayern derzeit 336 Lehramtsanwärter (179 für das Lehramt an Grundschulen, 96 für das Lehramt an Mittelschulen), 35 Fachlehreranwärter und 26 Förderlehreranwärter in 25 Grund- und Mittelschulseminaren, 4 Fachlehrerseminaren und 2 Förderlehrerseminaren im Vorbereitungsdienst. Sie werden von 31 Seminarrektorinnen und Seminarrektoren und Seminarleiterinnen und Seminarleitern pädagogisch, fachdidaktisch und schulrechtlich ausgebildet. Ruhestandsversetzungen Folgende Kolleginnen und Kollegen gehen in den wohlverdienten Ruhestand. Die Regierung von Niederbayern dankt für die langjährige kompetente Ausbildung der jungen Lehrkräfte und wünscht den Kolleginnen und Kollegen für den Ruhestand alles Gute: SR Jakob Kaufmann, Seminar für Lehrer/innen an Mittelschulen SRin Karin Biller, Seminar für Lehrer/innen an Grundschulen SRin Elisabeth Zappe, Seminar für Lehrer/innen an Grundschule SL Alois Willmerdinger, Seminar zur Ausbildung von Förderlehrer/inne/n Förderschulen Hohe Zahl an Studienreferendaren an Förderschulen Im Regierungsbezirk Niederbayern sind im Schuljahr 2014/2015 wiederum sieben Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik für die Förderschwerpunkte Hören (Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik), Sprache, Lernen (2x), geistige Entwicklung (2x) und emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet. Mit zwei Studienseminaren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird vor dem Hintergrund von nur zehn Förderzentren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine gewichtige Ausbildungsaufgabe über den eigenen Bedarf an Lehrkräften in dieser Fachrichtung hinaus geschultert. Insgesamt treten in Niederbayern 32 Studienreferendare ihren Ausbildungsdienst an. Hinzu kommen 45 Studienreferendare, die sich im zweiten Dienstjahr befinden und im Jahr 2015 die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik ablegen werden. Die hohe Zahl an Studienreferendaren in Niederbayern ist umso erfreulicher, da damit auch eine gewisse Sicherung des Nachwuchses an Sonderschullehrkräften gewährleistet ist, sofern die Studienreferendare im Anschluss an das Referendariat im Regierungsbezirk Niederbayern bleiben.

15 209 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Stellenausschreibungen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nach folgenden Einstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ 1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ 1 1. Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ 1 186,22 bzw. AZ 2 240,46. Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, , Seite 63 ( kwmbl/2011/08/kwmbl pdf#page=3). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann. Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule vom (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff. ( die am in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular Portfolio steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern ( lehrer/formulare/index.php) bereit zum Download bzw. direkt: Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom ) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.

16 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8, , Seite 63) ( erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS F, nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom Nr. IV.6-P ). Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt Wiederbesetzung einer Funktionsstelle (im Internetangebot der Regierung von Niederbayern unter Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle ) ( Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen: Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5-5 P ): 2.3 Ausnahmen Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzungen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenausschreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höherwertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach Feststellung der Regierung für das neue Amt geeignet ist.

17 211 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Seminarrektorin/Seminarrektor Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiterin/Leiter eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen (BesGr. A 14) Im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/ Leiter eines Studienseminars (BesGr. A 14) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulenvorbehaltlich der Zuweisung einer Planstelle - neu zu besetzen. Der Dienstbereich erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung für Seminarrektorinnen und Seminarrektoren ausgeschrieben. Vorausgesetzt wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektorin / Seminarrektor der Besoldungsgruppe A14 als Studienseminarleiterin/Studienseminarleiter kommen grundsätzlich nur Seminarrektorinnen bzw. Seminarrektoren der Besoldungsgruppe A 13 + AZ in Frage, welche die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom Nr. IV.5-5P ) erfüllen. Die Bewerberin / der Bewerber muss über besonders fundierte Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern verfügen und bereit sein, die Konzeption und Koordination in Fragen der Didaktik der Grundschule zu übernehmen. Die Leiterin/Der Leiter eines Studienseminars ist gem. 11 ZALGM für die gesamte Arbeit des Studienseminars verantwortlich. Im Besonderen obliegen ihr/ihm u.a. die Koordination der Arbeit der Seminare, die Koordination und Betreuung des Praktikums, die Mitwirkung bei der Fortbildung aller an der Ausbildung Beteiligten, einschließlich der Einführung neu ernannter Seminarrektorinnen und Seminarrektoren, die Mitwirkung bei der Auswahl und Fortbildung von Betreuungslehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit Studienseminaren anderer Lehrämter und mit Fachvertretungen der Universitäten. Dazu gehört auch die Organisation und Leitung von Lehrgängen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeit in Fragen der LPO II. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang und eine Übersicht über die bisherigen dienstlichen Schwerpunkte beizufügen. Für die oben aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei der Regierung: Josef Schätz Abteilungsdirektor

18 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiterin/Leiter eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen (BesGr. A 14) Im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/ Leiter eines Studienseminars (BesGr. A 14) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen - vorbehaltlich der Zuweisung einer Planstelle - neu zu besetzen. Der Dienstbereich erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung für Seminarrektorinnen und Seminarrektoren ausgeschrieben. Vorausgesetzt wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen. Für die Übertragung des Amtes Seminarrektorin / Seminarrektor der Besoldungsgruppe A14 als Studienseminarleiterin/Studienseminarleiter kommen grundsätzlich nur Seminarrektorinnen bzw. Seminarrektoren der Besoldungsgruppe A 13 + AZ in Frage, welche die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom Nr. IV.5-5P ) erfüllen. Die Bewerberin / der Bewerber muss über besonders fundierte Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern verfügen und bereit sein, die Konzeption und Koordination in Fragen der Didaktik der Mittelschule zu übernehmen. Die Leiterin/Der Leiter eines Studienseminars ist gem. 11 ZALGM für die gesamte Arbeit des Studienseminars verantwortlich. Im Besonderen obliegen ihr/ihm u.a. die Koordination der Arbeit der Seminare, die Koordination und Betreuung des Praktikums, die Mitwirkung bei der Fortbildung aller an der Ausbildung Beteiligten, einschließlich der Einführung neu ernannter Seminarrektorinnen und Seminarrektoren, die Mitwirkung bei der Auswahl und Fortbildung von Betreuungslehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit Studienseminaren anderer Lehrämter und mit Fachvertretungen der Universitäten. Dazu gehört auch die Organisation und Leitung von Lehrgängen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeit in Fragen der LPO II. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang und eine Übersicht über die bisherigen dienstlichen Schwerpunkte beizufügen. Für die oben aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei der Regierung: Josef Schätz Abteilungsdirektor

19 213 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Fachberater/-in Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrsund Sicherheitserziehung an Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf Zweitausschreibung Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf ist zum Schuljahr 2014/15 die Stelle der Fachberatung für Verkehrs- und Sicherheitserziehung - zunächst befristet auf drei Jahre - neu zu besetzen. Die Stelle wird zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrerinnen/Lehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Volksschulen, die ein entsprechendes fachliches Interesse an Fragen der Verkehrs- und Sicherheitserziehung haben, dies nachweisen können und im Landkreis unbefristet beschäftigt sind. Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem die Organisation der Belegung der Jugendverkehrsschulen im Landkreis, die Weiterbildung der Lehrkräfte und der Sicherheitsbeauftragten der Schulen und die Beratung der Schulleitungen in sicherheitstechnischen Fragen. Die Fachberaterin/der Fachberater erhält für ihre/seine Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziff. 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Mittelschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom Nr. IV/5-P7027-4/47789, KWMBl I S. 205). Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist teilzeitfähig. Die Bewerbung von Funktionsstelleninhabern ist ausgeschlossen. Für die oben aufgeführten Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberater gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche auf dem Dienstweg: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: Bei der Regierung: Josef Schätz Abteilungsdirektor

20 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Berufliche Schulen Ausschreibung einer Funktionsstelle an der staatlichen Berufsschule Vilshofen An der Staatlichen Berufsschule Vilshofen mit Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, mit Berufsfachschule für Kinderpflege und mit Fachschule für Bautechnik - Glasbau-, Ausbau- und Fassadentechnik ist ab sofort die Stelle eines/einer zu besetzen. Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Schulverwaltung a) Die Staatliche Berufsschule Vilshofen besuchen derzeit 871 Teilzeit- und 94 Vollzeitschüler/innen in den Berufsfeldern Metalltechnik, Bautechnik (Holz-, Bau- Farbtechnik), Ernährung, Glas- und Fensterbautechnik sowie Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in insgesamt 50 Klassen. b) Die staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchen derzeit 123 Vollzeitschüler/ innen in 6 Klassen. c) Die zweijährige staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchen derzeit 101 Vollzeitschüler/ innen in 4 Klassen. d) Die staatliche Fachschule für Bautechnik mit den Schwerpunkten Glasbau-, Ausbau- und Fassadentechnik besuchen derzeit 54 Vollzeitschüler/innen in 3 Klassen. Insgesamt unterrichten an den staatlichen Beruflichen Schulen Vilshofen 73 Lehrkräfte in 63 Klassen. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Tätigkeitsschwerpunkte für den/die Bewerber/in sind: - Übernahme von Aufgaben im Rahmen der erweiterten Schulleitung - Gestaltung und Aktualisierung der Homepage mit Typo3 - Layout-Gestaltung von schulischen Druckwerken - Schulinterne Multiplikation im Bereich Berufssprache Deutsch - Enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern - Netzwerkbildung mit, IHK, HWK, Wirtschaftsforum, Gemeinschaftsunterkünften, Ausländerbehörden. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerber/ innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Erforderliche Qualifikationen sind u. a. die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit, überdurchschnittliche Belastbarkeit - insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben und fundierte EDV - Kenntnisse. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen sind bis spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Für die vorstehend aufgeführte Funktionsstelle gilt folgender Termin für die Vorlage der Gesuche mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg: Bei der Regierung: Josef Schätz Abteilungsdirektor

21 215 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: Unterfranken: index.php schulanzeiger.htm Schwaben: Schulanzeiger.php

22 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Allgemeine Bekanntmachungen Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung LDO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 5. Juli 2014 Az.: II.5-5 P b Oben angeführte Bekanntmachung ersetzt die gleichnamige Bekanntmachung vom 24. August Die vollständige Bekanntmachung steht unter zum Download bereit. Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16. Mai 2014 Az.: II.5-5 P b Oben angeführte Bekanntmachung stellt einen Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vorgesetzte dar. Die vollständige Bekanntmachung steht unter zum Download bereit. Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 3. Juni 2014 Az.: III.1-5 S 4020-PRA Oben angeführte Bekanntmachung enthält die Punkte Aufgaben und Ziele, Durchführung, Ersatz durch andere Praktika und Versicherungsschutz. Die vollständige Bekanntmachung steht unter zum Download bereit. Sprachliche Bildung: Pflege und Erhalt der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten und aller Fächer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. Juni 2014 Az.: VI.4-5 S a Oben angeführte Bekanntmachung ersetzt die gleichnamige Bekanntmachung vom 5. August Die vollständige Bekanntmachung steht unter zum Download bereit.