Was bedeutet das neue Präventionsgesetz für die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene?
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- Holger Anton Kappel
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1 Was bedeutet das neue Präventionsgesetz für die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene? Maria Becker Leiterin der Unterabteilung Prävention im Bundesministerium für Gesundheit Jahrestagung der LVG & AFS Niedersachsen e.v. Gesundheit ist eine politische Entscheidung
2 Was bedeutet das neue Präventionsgesetz für die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene? Übersicht 1. Das Präventionsgesetz im Überblick 2. Nationale Strategie: die Bundesebene 3. Koordination und Kooperation: die Landesebene 4. Prävention vor Ort: die kommunale Ebene
3 1. Das Präventionsgesetz im Überblick Verabschiedung Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) Vom Bundestag im Juni verabschiedet, im Juli in Kraft getreten Der Bund nutzt dabei seine Gesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung Weiterreichende Kompetenzen für Gesundheitsförderung und Prävention haben die Bundesländer
4 1. Das Präventionsgesetz im Überblick Schwerpunkt Lebensweltliche Prävention gesundheitsförderliche Gestaltung der Bedingungen vor Ort (Verhältnisprävention) Motivation und Befähigung zu gesundheitsbewusstem Lebensstil (Verhaltensprävention) Abbildung: Icon made by Freepik from
5 1. Das Präventionsgesetz im Überblick Zentrale Inhalte des Gesetzes Verbesserung der Kooperation und Koordination unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen zweistufiger Strategieprozess mit der nationalen Präventionsstrategie und den Landesrahmenvereinbarungen Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Stadtteil oder Pflegeheim Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung, engere Verzahnung mit dem Arbeitsschutz und besserer Zugang für KMU Unterstützung bei der Konzeption von kassenübergreifenden Angeboten, sowie bei der Qualitätssicherung und Evaluation durch die BZgA Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen Förderung des Impfwesens
6 1. Das Präventionsgesetz im Überblick Ausweitung der Investitionen Erhöhung des Ausgabenrichtwerts für Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung: 2015: 3,17 Euro je Versicherten/Jahr ab 2016: 7,00 Euro Festlegung eines Mindestbetrags für Leistungen der Krankenkassen ab 2016: BGF: 2,00 Euro Setting: 2,00 Euro je Versicherten/Jahr
7 Mio. Euro 1. Das Präventionsgesetz im Überblick Betriebliche Gesundheitsförderung Ausgaben der Krankenkassen für Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
8 Mio. Euro 1. Das Präventionsgesetz im Überblick Nichtbetriebliche Settings Ausgaben der Krankenkassen für nichtbetriebliche Settings
9 2. Nationale Strategie: Die Bundesebene Schaffung neuer Strukturen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure Bundesrahmenempfehlungen bilden die Grundlage für Landesrahmenvereinbarungen in den Bundesländern Wichtige politische und gesellschaftliche Akteure arbeiten beratend in der Präventionskonferenz (NPK) mit Institutionen mit Fachexpertise sind über das Präventionsforum eingebunden Auch die PKV ist auf Grundlage eines freiwilligen Engagements in der NPK vertreten Alle vier Jahre findet mit dem Präventionsbericht eine Bestandsaufnahme statt
10 2. Nationale Strategie: Die Bundesebene Struktur der Präventionsstrategie Gemeinsame nationale Präventionsstrategie beratende Mitglieder Präventionsforum berät Rahmenempfehlungen bis 31. Dezember 2015 (Basis für Landesrahmenvereinbarungen) Mitglied Nationale Präventionskonferenz unterstützt durch Geschäftstelle verantwortlich für Mitglied Präventionsbericht Bund Länder BA Komm. SpitzenV Sozialpartner Patienten
11 2. Nationale Strategie: Die Bundesebene Die Rolle der BZgA Die GKV beauftragt die BZgA zur Unterstützung bei der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, insbesondere in Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Lebenswelten älterer Menschen bei der Entwicklung und Sicherung der Qualität Ziel ist die Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und Evaluation.
12 3. Koordination & Kooperation: die Landesebene Die Akteure AOK Ersatzkassen Rentenversicherung Unfallversicherung Landesgesundheitsministerium BKKen IKKen Knappschaft Landesrahmenvereinbarungen Ggf. weitere Landesministerien Ggf. weitere Landesbehörden Bundesagentur für Arbeit Landesbehörde Arbeitsschutz Kommunale Spitzenverbände
13 3. Koordination & Kooperation: die Landesebene Die Landesrahmenvereinbarung Rahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz Landesrahmenvereinbarung Regionale Erfordernisse
14 3. Koordination & Kooperation: die Landesebene Inhalt der Vereinbarung Inhalt der Landesrahmenvereinbarungen sind: gemeinsam und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder, die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten, die einvernehmliche Klärung von Zuständigkeitsfragen, Möglichkeiten der gegenseitigen Beauftragung der Leistungsträger nach dem Zehnten Buch, die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Trägern der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe und die Mitwirkung weiterer für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanter Einrichtungen und Organisationen.
15 4. Prävention vor Ort: die kommunale Ebene Stadtteil oder Gemeinde Schule Kita Betrieb Präventionsprojekte und -programme
16 Vielen Dank für Ihr Interesse!
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