Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015
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- Fritz Kaufman
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1 Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von der Gesellschaft festgelegte und durchsetzbare Regeln, die bei Nichteinhaltung eine Sanktion hervorrufen können. Beispiel: Niemanden körperlich verletzen! Moral Individuelle Vorstellung, über das, was richtig ist (Beispiel: Nicht lügen!)
2 Rechtsquellen UN Kinderrechtskonvention (UKRK) www. kinderrechtskonvention.info/ Staatsverträge und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Bundesverfassung Gesetze (Bund, Kantone, Gemeinde) Websiten der Kantone z.b. Verordnungen UN-Kinderrechtskonvention Moralische Verpflichtung, die Gesetze im Sinne dieser Konvention zu erlassen. Art. 1 Menschen unter 18 Jahren gelten als Kinder Art. 2 Recht auf Gleichbehandlung: Keine Benachteiligung aufgrund seiner Herkunft, Sprache, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Vermögen, einer Behinderung oder Ansichten
3 UN-Kinderrechtskonvention Art. 3 Prinzip des Kindeswohls: Bei allen staatlichen Handeln (Gesetzgebung, Einzelentscheide) ist das Wohl des Kindes derjenige Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist. Kindeswohl:Körperliche und geistige Unversehrtheit und Entwicklungsmöglichkeit zur einer selbständig denkenden und handelnden Person Rechte von Kindern und Jugendlichen Allgemeine Rechte in der Schweiz Recht auf Leben (ab 4. Schwangerschaftsmonat) Recht auf Persönlichkeitsschutz Recht auf körperliche Unversehrtheit Recht auf psychische Unversehrtheit Recht auf Betreuung und Versorgung Recht auf Erziehung und Bildung Recht auf persönliche Entfaltung
4 Rechte von Kindern und Jugendlichen Ab 16 Jahren Religiöse Freiheit Sexuelle Kontakte Rauchen Alkohol trinken (nur Wein, Most und Bier) Vereinsfreiheit Pflichtenvon Kindern und Jugendlichen Gehorsam gegenüber den Eltern bzw. Erziehungspersonen Schulpflicht Keine strafbaren Handlungen begehen Verantwortung für sein Handeln ab Urteilsfähigkeit (Einsicht)
5 Im Gesetz nicht geregelt! Kann aber von Institution, wie Schule, geregelt werden Äussere Erscheinung Kleidung und Schmuck Benehmen Freizeitgestaltung Spiele Ernährung Medienkonsum Persönlichkeitsrechte Freie Meinungsbildung Psychische und physische Unversehrtheit Persönliche Erscheinung, Aussehen Rassen-und Religionszugehörigkeit Datenschutz
6 Gesetzliche Regelungen Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 27 ff. Strafgesetzbuch (StGB) Ehrverletzungsdelikte Art. 173 ff. Geheimnisdelikte Art. 320 ff. Verbot der Rassendiskriminierung Art. 261 bis Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) Kantonale Datenschutzgesetze Rechtsdurchsetzung Ungerechte Behandlung Gespräch Schülerin / Lehrerin Gespräch Eltern / Lehrer Gespräch mit Lehrerin und Schulleitung Gesuch an Schulbehörde Entscheid Rekurs an Aufsichtsbehörde Beschwerde ans Verwaltungsgericht Beschwerde ans Bundesgericht
7 Kinderrechte im Schulalltag Mit den Kindern erarbeiten, warum es Rechte braucht (Regelung des Zusammenlebens) Selbst Gesetze erlassen: Wer bestimmt? Die Lehrerin? Die Klassenmehrheit? Welche Regeln müssen festgehalten werden? Welche Regeln werden ungeschrieben eingehalten? Kinderrechte im Schulalltag UN Kinderrechtskonvention in vereinfachter Form den Kindern vorstellen z.b. Art. 12 Recht auf eigene Meinungsbildung Situationen erfragen, wann eine Regel nicht eingehalten wird z.b. Ein Kind will kein Handy Abhalten einer Gerichtsverhandlung : Ankläger, Angeklagter, Verteidigerin, 3 Richter
8 Kinderrechte im Schulalltag Bezogen auf Konfliktsituationen: Aufzeigen, dass eine allgemeingültige Regel verletzt ist z. B. Tätlichkeit oder Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit Grenzen der Individualrechte z.b. rassistische Äusserungen Fallbeispiele 1. Kampf um den Ball 2. Lachen und vor die Türe 3. Handyverbot 4. Kopftuchverbot
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