Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB

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1 per Übergabe-Einschreiben An die Staatsanwaltschaft Bochum Westring Bochum Strafantrag wegen Übler Nachrede nach 186 StGB Nachfolgend stellt der Geschädigte Rainer Hoffmann, geb Strafanzeige und Strafantrag gegen den Richter am Landgericht Bochum Bock wegen Übler Nachrede nach 186 StGB Tatbestand: Der Richter am Landgericht Bochum Bock war zuständig in dem Berufungsstrafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 gegen den durch Übler Nachrede Geschädigten. Der Geschädigte hat bei der durch den Geschädigten persönlich durchgeführten Akteneinsichtnahme am in die Verwaltungsgerichtsakten zu VerwGer Gelsenkirchen AZ: 17 K 3614/06, bei der auch als Beiakten die Akten des obigen Strafverfahrens AZ: 28 Ds 32 Js 569/04-27/06 beigelegt waren, festgestellt, daß der damals verantwortliche Berufungsrichter am Landgericht Bochum Bock gegenüber dem Geschädigten in einem gerichtlichen Aktenvermerk vom als eine Person bezeichnet hat, der nach Auffassung des Richters Bock im Verdacht stehen würde, bei dem Geschädigten könne - so der Richter am Landgericht Bochum Bock wörtlich - "die Schuldfähigkeit ausschließender Querulantenwahn vorliegen". Seite 1 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

2 Dieser Aktenvermerk vom des Richters am Landgericht Bochum Bock wird vom Geschädigten nachfolgend vorgelegt: Seite 2 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

3 Diese Verdachtsäußerung des verantwortlichen Berufungsrichters am Landgericht Bochum Bock auf angeblichen "Querulantenwahn", von der der Geschädigte erst am erfahren hat, begründet nachträglich zum Einen die Befangenheit des Richters am Landgericht Bochum Bock in dem bereits genannten Strafverfahren gegen den Geschädigten, gemäß Urteil OLG Frankfurt AZ: 1 W 23/01 vom : und stellt zum Anderen einen Straftatbestand der "Üblen Nachrede" nach 186 StGB dar, weil die Akte AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 mehrfach an Dritte ausgehändigt worden ist, u.a. an die Partei des Nebenklägers in obigen Strafverfahren gegen den Geschädigten. Außerdem scheint der verantwortliche Richter am Landgericht Bochum Bock den Geschädigten von vorneherein in eine Art "Sippenhaft" genommen zu haben, in dem er die Wehrhaftigkeit der Mutter des Geschädigten auch im Aktenvermerk vom in negativer Art und Weise auf den Geschädigten abbildet. Die Wehrhaftigkeit der Mutter des Geschädigten liegt u.a. darin begründet, weil die Mutter des Geschädigten im Jahr 1991 festgestellt hat, dass das Amtsgericht Recklinghausen bereits im Jahr 1974 das beim Amtsgericht Recklinghausen seit 1968 hinterlegte Testament nach dem Tod des Vaters im Juni 1974 fälschlicherweise an die 1. Frau des Vaters des Geschädigten ausgehändigt hatte. Seite 3 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

4 Diesen Fehler des Amtsgerichts Recklinghausen, der sich - wie gesagt - erst im Jahr 1991 als Fehler herausstellte, ist das Amtsgericht Recklinghausen bis heute nicht bereit, aufzuarbeiten und zur Aufklärung zu bringen. Das Amtsgericht Recklinghausen hat bis heute keine Aktivitäten unternommen, das fälschlichübergebene Testament von der 1. Frau des Vaters des Geschädigten zurückzufordern, wie es eigentlich Usus sein sollte, wenn man als staatliche Behörde diesen Fehler festgestellt hat. Mindestens der Justizbeschäftigte Keller im Nachlassgericht beim Amtsgericht Recklinghausen kennt den Sachverhalt und diese Hintergründe. Stattdessen wird der Mutter des Geschädigten vom Amtsgericht Recklinghausen in willkürlicher Art und Weise Hausverbot erteilt und nun stellt sich durch den Aktenvermerk vom auch noch heraus, dass der Geschädigte auch von dem Richter am Landgericht Bochum Bock in zweifelhafter "Sippenhaft" genommen worden war, ohne dem Geschädigten rechtliches Gehör nach 103 Abs. 1 GG zu gewähren und mit der unbegründeten Verdachtsäußerung zu beleidigen, der Geschädigte würde angeblich von "Querulantenwahn" betroffen sein. Der Geschädigte dokumentiert nachfolgend, dass der Geschädigte im Besitz einer "guten psychiatrischen Gesundheit" ist, die dem Geschädigten von dem Arzt für Neurologie und Psychiatrie und Träger des Bundesverdienstkreuzes Dr. Friedrich Weinberger in Garmisch-Partenkirchen am persönlich vor Ort bescheinigt worden ist: Seite 4 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

5 Dadurch ist nachweisbar, dass der Richter am Landgericht Bochum Bock den Verdacht auf angeblichen "Querulantenwahn" zu dem auch willkürlich ohne fachärztliche Grundlage geäußert hat, was die Strafbare Handlung des Richters am Landgericht Bochum Bock am im Aktenvermerk im Strafverfahren AZ: 23 Ns 32 Js 569/04 II 130/07 zusätzlich begründet. Seite 5 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

6 Auch die nachfolgend zu ersehende kopierte "ärztliche Bescheinigung" von Dr. Gerhard Petsch vom über die Geschäftsfähigkeit des Geschädigten bestätigt die Befangenheit und den vermeintlichen Rechtsverstoß des Richters am Landgericht Bochum Bock. Da der Richter am Landgericht Bochum Bock in der Berufungshauptverhandlung am sogar mit einer psychiatrischen Unterbringung drohte, falls der Geschädigte sich in der Hauptverhandlung am nicht einer psychiatrischen Untersuchung von Ärzten gestellt hätte, die nicht das Vertrauen des Geschädigten gehabt haben, wird mit den heute am eingereichten Dokumenten belegt, dass der Richter am Landgericht Bochum Bock aus reiner Willkür und unter Verletzung seiner Richterpflicht zur Objektivität und Neutralität handelte. Seite 6 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

7 Der Geschädigte weist daraufhin, dass der Oberstaatsanwalt Schneider von der Staatsanwaltschaft Bochum von der Bearbeitung dieser Strafanzeige/Strafantrag wegen ähnlich gearteter Befangenheit und Voreingenommenheit gegenüber dem Geschädigten zwingend auszuschließen ist. Die Aufklärung des zweifelhaften und rechtswidrigen Verhaltens des Oberstaatsanwalt Schneider - Strafvereitelung im Amt ( 258a StGB), Verfolgung Unschuldiger ( 344 StGB) und Verstöße gegen 160 Abs. 2 StPO - wird gegenwärtig in einer anderen Klage vom Geschädigten beantragt und mit bereits richterlich bestätigten Ansprüchen des Geschädigten verfassungsrechtlich nach Artikel 19 Abs. 4 GG zwingend zur Durchsetzung gebracht. Hochachtungsvoll Rainer Hoffmann Grundrechtsträger Seite 7 von 7 Strafanzeige/Strafantrag vom

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