DITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft

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1 Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arten der Beendigung Tod Arbeitnehmer Anfechtung Kündigung Aufhebungsvertrag

3 Anfechtung Anfechtungserklärung Anfechtungsgrund - arglistige Täuschung/Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft - Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch? - Verhältnis zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Wirkung: Arbeitsvertrag rückwirkendnichtig

4 Kündigung Kündigungserklärung Sonderkündigungsschutz Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung

5 Kündigungserklärung Schriftform Aussteller / Stellvertretung Inhalt Zustellung

6 Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung, 85 SGB IX Schwangerschaft, 9 MuSchG Mitgliedschaft Betriebsrat, 15 KSchG nach Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis, 22 BBiG

7 Kündigungsfristen Ordentliche Kündigung BGB / europarechtliche Auslegung - Probezeit außerhalb Kündigungsschutzgesetz kein Grund erforderlich Ausnahmen: - Sittenwidrigkeit - Maßregelungsverbot im Kündigungsschutzgesetz: - betriebs-/personen- oder verhaltensbedingter Grund erforderlich - Klagefrist

8 Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (seit ) - ohne Azubis - Teilzeitbeschäftigte anteilig -- bis 20 Wochenstunden: 0,5 -- bis 30 Wochenstunden: 0,75 - Altarbeitnehmer-Klausel Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate

9 Personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose (Unmöglichkeit / Langzeiterkrankung / häufige Kurzzeiterkrankungen) betriebliche Ablaufstörungen kein leidensgerechter Arbeitsplatz BEM Interessenabwägung

10 Verhaltensbedingte Kündigung vertragswidriges Verhalten Verschulden Abmahnung Interessenabwägung

11 Abmahnung formlos möglich genaue Bezeichnung des Vertragsverstoßes Kündigungsandrohung Haltbarkeit bis zu 2 Jahre

12 Betriebsbedingte Kündigung inner- oder außerbetriebliche Gründe Wegfall Arbeitsplatz keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen Sozialauswahl

13 Sozialauswahl Einbeziehung aller vergleichbaren Arbeitnehmer Kriterien - Betriebszugehörigkeit / Lebensalter / Unterhaltsverpflichtungen - ggf. Schwerbehinderung Einflussmöglichkeiten - Punkteschema - Altersgruppen - Leistungsträger

14 Änderungskündigung Beendigungskündigung + Angebot neuer Arbeitsvertrag Reaktionsmöglichkeiten - Annahme - Annahme unter Vorbehalt & Änderungsschutzklage - Ablehnung: Kündigungsschutzklage

15 Außerordentlich fristlose Kündigung wichtiger Grund ggf. Abmahnung Interessenabwägung - Fortsetzung Arbeitsvertrag bis Ablauf Kündigungsfrist unzumutbar 2-Wochen-Frist

16 Außerordentlich fristlose Kündigung - Beispiele angekündigte oder vorgetäuschte Krankheit Arbeitsverweigerung Beleidigung des Arbeitgebers Diebstahl Manipulation der Zeiterfassung private Internetnutzung Selbstbeurlaubung

17 Aufhebungsvertrag Schriftform Unwirksamkeitsgründe - Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung - Widerruf als Haustürgeschäft Hinweis Sperrfrist Klageverzicht nur mit Gegenleistung

18 Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsbescheinigung Zeugnis Urlaubsabgeltung Freistellung? Abfindung? Achtung: Ausschlussfristen!

19 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mind. 4-wöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit grds.: maximal 6 Wochen infolge derselben Krankheit Entgeltausfallprinzip

20 Definition Arbeitsunfähigkeit: aufgrund der Erkrankung kann die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden od. nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Zustands keine Teilarbeitsunfähigkeit Gleichstellung von stationären Maßnahmen der medizinischen Vorsorge u. Rehabilitation, sofern v. sozialem Leistungsträger bewilligt stufenweise Wiedereingliederung gem. 74 SGB V, 28 SGB IX

21 Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit Definition: grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten grob fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften od. Unfallverhütungsvorschriften (z.b. Nichttragen Schutzhelm bei gefährlichen Arbeiten) ggf. Sportunfälle - sportliche Betätigung, die Kräfte u. Fähigkeiten des Arbeitsnehmers deutlich übersteigt - gefährliche Sportart, wie z.b. Bungee-Jumping, Motocross, Drachenfliegen - leichtsinniger u. besonders grober Verstoß gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart

22 Informations- & Nachweispflichten des Arbeitnehmers unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit u. der voraussichtlichen Dauer Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - nach Ablauf von 3 Tagen - sonst Zurückbehaltungsrecht an Gehalt - besonderer Beweiswert (MDK)

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen & Kontaktaufnahme: / nd@dittmann-hartmann.de

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