Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

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1 Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz EffNet Netzwerkpartner-Treffen Dipl.-Ing. Irina Kollert

2 Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV - Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien

3 Änderungen EnEV 2009 VERSCHÄRFUNG DER ANFORDERUNGEN GEGENÜBER ENEV 2007 Q P um ca. 30% H T um ca. 15% REFERENZGEBÄUDEVERFAHREN AUCH BEI WOHNGEBÄUDEN Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu berechnende Wohngebäude Referenzgebäude bestimmt zul. Q P Wegfall des vereinfachten Verfahrens Berechnung nach DIN V oder Monatsbilanzverfahren nach DIN und DIN Referenzgebäude und berechnetes Wohngebäude müssen nach dem gleichen Verfahren berechnet werden!

4 Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV - Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien

5 MUFV - Hochenergieeffiziente Gebäude ENERGIEGEWINN- UND PASSIVHÄUSER für freistehende Ein- + Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften + Reihenhäuser je Wohnung in Mehrfamilienhäusern NIEDRIGENERGIEHÄUSER IM BESTAND (EFFIZIENZHAUS 85) für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften + Reihenhäuser je Wohnung in Mehrfamilienhäusern NIEDRIGENERGIEHÄUSER IM BESTAND (EFFIZIENZHAUS 70) für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften + Reihenhäuser je Wohnung in Mehrfamilienhäusern

6 MUFV - Hochenergieeffiziente Gebäude ZUSCHLÄGE FÜR INNOVATIVE LÖSUNGEN Wenig verbreitete Technik, z.b. Latentwärmespeicher, kalte Nahwärme, hocheffiziente Wärmepumpen, VIP, Wärmerückgewinnung aus Lüftung max für EFH max für MFH NICHTWOHNGEBÄUDE Förderhöhe und -voraussetzung werden nach Einzelfallprüfung festgelegt

7 Änderungen in den Förderbedingungen bisher: ENERGIEGEWINNHÄUSER Effizienzhaus 55 mit PV-Anlage ab : Effizienzhaus 55 mit PV-Anlage Effizienzhaus 55 mit 100% regenerativen Energien (mind. 50% solare Strahlungsenergie) NIEDRIGENERGIEHAUS IM BESTAND EnEV -30% EnEV -50% Effizienzhaus 85 Effizienzhaus 70

8 Änderungen in den Förderbedingungen bisher: FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Passivhaus q h < 15 kwh/m²a ab : keine Änderungen Energiegewinnhäuser Q P < 40 kwh/m²a H T : Unterschreitung des in der EnEV 2007 angegebenen Höchstwertes um mind. 45 % Q P : Unterschreitung des entsprechenden Referenzgebäudes um mind. 45 % H T : Unterschreitung des in der EnEV 2009 angegebenen Höchstwertes um mind. 30 %

9 Änderungen in den Förderbedingungen bisher: EnEV - 30% Q P : Unterschreitung des in der EnEV 2007 angegebenen Höchstwertes um mind. 30 % H T : Unterschreitung des in der EnEV 2007 angegebenen Höchstwertes um mind. 30 % ab : Effizienzhaus 85 Q P : Unterschreitung eines entsprechenden Neubaus um mind. 15 % H T : Unterschreitung des in der EnEV angegebenen Höchstwertes um mind. 0 % mind. 10 % des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung, Trinkwarmwasser) muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

10 Änderungen in den Förderbedingungen bisher: EnEV - 50% Q P : Unterschreitung des in der EnEV angegebenen Höchstwertes um mind. 50 % H T : Unterschreitung des in der EnEV angegebenen Höchstwertes um mind. 50 % ab : Effizienzhaus 70 Q P : Unterschreitung eines entsprechenden Neubaus um mind. 30 % H T : Unterschreitung des in der EnEV angegebenen Höchstwertes um mind. 15 % mind. 10 % des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung, Trinkwarmwasser) muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

11 Änderungen in den Förderbedingungen bisher: BEGINN DES VORHABENS nach Erhalt des Zuwendungs-bescheides durch das MUFV ab : nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der EOR über das vollständige Vorliegen der Antrags-unterlagen INNOVATION max. 30% der förderfähigen Kosten festgelegte Zuschläge

12 Zuschläge für Innovationen ART DER INNOVATION Energieeffiziente Wärmepumpe Bei Sanierung: JAZ 4,5 Bei Neubau: JAZ 4,7 Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Zählt nur bei Sanierungen als Innovation. WRG 80 % Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Erdwärmetauscher Zählt nur bei Sanierungen als Innovation. Dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Zählt nur bei Sanierungen als Innovation. WRG 80 % Solarthermieanlage Zählt bei mindestens 50 % Deckung des Wärmebedarfs durch solare Strahlungsenergie als Innovation, bei Neubauten muss dazu eine Kombination mit einer PV- Anlage bestehen FÖRDERSUMME 5.000, , , , ,00

13 Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV - Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien

14 MUFV - Zinszuschussprogramm GEGENSTAND DER FÖRDERUNG Bau und Ausbau von Wärmenetzen Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Errichtungen von Solarthermieanlagen inkl. zugehöriger Wärmespeicher

15 MUFV - Zinszuschussprogramm GEGENSTAND DER FÖRDERUNG Errichtung von Wärmepumpenanlagen mit einer Arbeitszahl größer 3,5 einschließlich der Anlagen zur Gewinnung und Übergabe der Wärme Errichtung von Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.b. BHKWs) Maßnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz Quelle Bild: weishaupt

16 MUFV - Zinszuschussprogramm ANTRAGSBERECHTIGTE Kommunen Zweckverbände Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts Quelle MUFV

17 MUFV - Zinszuschussprogramm FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Für die Umsetzung notwendige Planungs- und Ingenieurleistungen Förderfähige Aufwendungen dürfen 5 Mio. Euro nicht überschreiten und Euro nicht unterschreiten Quelle MUFV

18 MUFV - Zinszuschussprogramm GESTALTUNG DER FÖRDERUNG Zinszuschuss auf Grundlage einer frei wählbaren Finanzierung Laufzeit: 7 Jahre Beginnt mit 2,5 % der als förderfähig anerkannten Aufwendungen vermindert sich jährlich um eine fiktive lineare Tilgung von 10 % Quelle MUFV

19 MUFV - Zinszuschussprogramm AUSGESTALTUNG DER FÖRDERUNG - BEISPIEL Gesamtinvest Zinssatz Förderung Laufzeit , , , , , , , Quelle MUFV

20 MUFV - Zinszuschussprogramm ANTRAG UND BEWILLIGUNG Anträge sind an die EffizienzOffenisve Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.v. zu richten Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Antragstellung vor Beginn der Investitionsmaßnahmen Quelle MUFV

21 Weitere Informationen Tel.: Geschäftsstelle der EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz e.v. Im ETA-Zentrum an der TU Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Straße Gebäude 29, Kaiserslautern

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