14. Müttergenesungswerk Elly Heuss-Knapp-Stiftung
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1 14. Müttergenesungswerk Elly Heuss-Knapp-Stiftung 1421
2 Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk Das Müttergenesungswerk (MGW) wurde 1950 von Elly Heuss-Knapp gegründet. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist die Gesundheit und Gesunderhaltung von Müttern. Unter dem Dach des MGW arbeiten die fünf Wohlfahrtsverbände bzw. deren Arbeitsgemeinschaften/Fachverbände zusammen: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v., Paritätischer Gesamtverband e.v., Deutsches Rotes Kreuz e.v., Ev. Fachverband für Frauengesundheit e.v., Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.v.. Bundesweit stehen 76 vom Müttergenesungswerk anerkannte Kliniken und rund Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW Verbund zur Verfügung. Mit der Zustiftung Sorgearbeit hat das Müttergenesungswerk seine Aufgaben erweitert und bietet spezielle Kurmaßnahmen für Väter und pflegende Angehörige an. Für wen ist eine Mütter- oder Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme geeignet? Mütter sind in unserer Gesellschaft erheblich belastet. Im Spannungsfeld von ständigen Anforderungen und Überforderungen einerseits und mangelnder Entlastung und Regeneration andererseits, entwickeln viele Mütter Gesundheitsprobleme, die im direkten Zusammenhang mit den geschlechtsspezifischen Beanspruchungen und Belastungen (Kontextfaktoren) in der Familie stehen. Negativ wirkende Kontextfaktoren sind z. B.: Mehrfachbelastungen durch Beruf, Familie oder Pflege von Angehörigen alleinerziehend Erziehungsschwierigkeiten, mangelnde Erziehungskompetenz erhöhte Belastung durch häufig oder chronisch erkrankte, verhaltensauffällige, behinderte oder frühgeborene Kinder beeinträchtigte Mutter-Kind-Beziehung mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung genderspezifisch fehlende Anerkennung der Mutter-Rolle ständiger Zeitdruck Arbeitslosigkeit soziale Isolation Partnerprobleme Tod naher Angehöriger Jeder einzelne dieser Kontextfaktoren kann mitverantwortlich für das Auftreten bzw. die Verschlimmerung einer Gesundheitsstörung oder Erkrankung sein. Häufige Gesundheitsstörungen sind z. B.: Abgeschlagenheit, Anpassungsstörungen, Stimmungsschwankungen, Unruhe und Angstgefühle, Gereiztheit, aber auch funktionelle Störungen wie Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme, Schlafstörungen bis hin zu einem Erschöpfungssyndrom oder gar Burnout-Syndrom. Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme? Bei Vorsorgemaßnahmen nach 24 SGB V liegen Gesundheitsstörungen vor, die in Verbindung mit negativen Einflüssen aus dem Lebenshintergrund der Mutter, ohne die Einleitung gesundheitsfördernder Maßnahmen zu einer Krankheit führen können. Ein komplexer Behandlungsansatz ist erforderlich, damit drohende Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert werden. Bei Rehabilitationsmaßnahmen nach 41 SGB V ist auf Grund der Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivität und der Teilhabe über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale, interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich * Die im Folgenden verwendete weibliche Sprachform schließt die männliche Sprachform ein.
3 Bei Maßnahmen nach 24 und 41 SGB V ist die geschlechtsspezifische Beanspruchung und die Belastung in der Familie an Hand der vorliegenden Kontextfaktoren zu berücksichtigen, sie belegen die Notwendigkeit des spezifischen Therapieangebotes. Rechtliche Grundlagen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind gesetzlich geregelt. Für Frauen in Familienverantwortung gelten dazu die 24 und 41 SGB V, aus denen sich ein Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ergibt, wenn diese medizinisch indiziert ist. Krankenkassen und MDK müssen sich bei der Bearbeitung der Anträge an die Vorgaben der Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation halten. Für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen nach 24 und 41 SGB V gilt der Grundsatz ambulant vor stationär ausdrücklich nicht. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel drei Wochen, in medizinisch notwendigen Fällen kann sie auch verlängert werden. Der Wiederholungszeitraum zwischen zwei Maßnahmen umfasst vier Jahre. Auch hier sind medizinisch begründete Ausnahmen möglich. Versicherte, die eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach 24 oder 41 SGB V beantragen, haben ein Wunsch- und Wahlrecht, das hat der Gesetzgeber mit dem neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz explizit gestärkt. Die Krankenkassen müssen bei der Wahl der Einrichtung die berechtigten Wünsche der Versicherten berücksichtigen ( 24, Abs. 2 und 41, Abs. 2 SGB V). Die Auswahl der Klinik ist eine wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg der Kurmaßnahme. Neben den Indikationen gibt es weitere wichtige Kriterien für die Klinikauswahl: z. B. bestimmte Therapieformen, ein seelsorgerisches Angebot, Bedingungen der Kinderbetreuung, bestimmte Schwerpunktmaßnahmen oder auch die Größe oder die Entfernung der Klinik vom Wohnort. 1423
4 So hilft das Müttergenesungswerk Das besondere Angebot des Müttergenesungswerks liegt in der integrierten Versorgung. Es hält ein Gesundheitsnetzwerk bereit, in dem Beratung, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und Nachsorge eng miteinander verzahnt sind. Die Therapeutische Kette ist die Gewähr für langfristige gesundheitliche Erfolge. Rund Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW-Verbund unterstützen bei Antragstellung, Klinikauswahl und bei der Nachsorge. Therapeutische Kette des MGW Das MGW-Qualitätssiegel Seit seiner Gründung gibt das Müttergenesungswerk für die anerkannten Kliniken Qualitätsstandards vor ist das MGW-Qualitätssiegel in Kraft getreten. Die Qualitätskriterien des MGW sind zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gültig. Sie unterstreichen das spezifische Profil der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken, die wichtigsten sind: Ganzheitlichkeit, Geschlechtsspezifik feste Kurgruppe als therapeutisches Mittel geführte Mutter-Kind-Interaktionen qualifizierte Kinderbetreuung Kliniken die Väter und/oder pflegende Angehörige aufnehmen, arbeiten auch nach den väterspezifischen Qualitätskriterien und/oder den Qualitätskriterien für pflegende Frauen und pflegende Männer. Die Kliniken im MGW-Verbund Die vom MGW anerkannten Kliniken bieten ganzheitliche und geschlechtsspezifische Angebote. Dabei liegt der Fokus vor allem auf den Symptomkonstellationen und deren vielschichtigen Ursachen. Körperliche, psychische und soziale Aspekte von Krankheiten und Beschwerden werden integriert behandelt, die gesamte Lebenssituation der Frauen ist Ausgangspunkt aller medizinischen und therapeutischen Maßnahmen. Die Frauen sollen durch die Therapien in die Lage versetzt werden, Zusammenhänge zwischen ihren belastenden Lebensumständen und ihren Erkrankungen zu erkennen. Ziel ist es, sie bei der Entwicklung eines positiven Gesundheitsbewusstseins und adäquater Bewältigungsmechanismen zu unterstützen. Aus- 1424
5 gehend von der gesundheitlichen und persönlichen Lebenssituation wird mit jeder Frau ein individueller Behandlungsplan erstellt, dieser umfasst je nach Bedarf: Medizinische Diagnostik und Behandlung Prozessorientierte psychosoziale Therapien Physiotherapie Bewegungs- und Entspannungstherapie Ernährungsberatung Kreativangebote Mutter-Kind-Interaktionsangebote Beratung und Initiierung weiterführender Maßnahmen Das Indikationsspektrum der vom MGW anerkannten Kliniken umfasst u. a.: Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten Psychische und Verhaltensstörungen Krankheiten des Nervensystems Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungssystems Krankheiten der Haut und der Unterhaut Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes Krankheiten des Urogenitalsystems Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien Viele Kliniken bieten spezielle Schwerpunktmaßnahmen an, um auf Krankheiten oder spezifische Lebensumstände von Müttern bzw. Familien gezielter eingehen zu können. Beispielsweise Angebote für Mütter mit behinderten Kindern, für Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen, für Mütter mit suchtkranken Familienangehörigen, für Mütter mit MS, für Mütter nach einer Krebsbehandlung, für Alleinerziehende, für Soldatinnen und Angehörige von Soldaten oder zur Trauerverarbeitung. Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen werden in den vom MGW anerkannten Kliniken nach mütterspezifischen Konzepten durchgeführt. Müttermaßnahmen bieten Frauen (ohne Kinder) die Möglichkeit sich ganz auf die eigene Gesundheit und die eigenen Bedürfnisse zu konzentrieren. Sie können hier Abstand gewinnen, Alltag und Mehrfachbelastungen hinter sich lassen und neue Wege für sich finden. Bei einer Mütterkur unterstützt die Beratungsstelle im Vorfeld bei der Klärung der Versorgung der Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause. Mutter-Kind-Maßnahmen kommen in Betracht, wenn; das Kind behandlungsbedürftig ist; eine Trennung von der Mutter zu psychischen Störungen des Kindes führen kann; die Mutter-Kind-Beziehung verbessert werden soll; eine besondere familiäre Situation vorliegt; das Kind nicht anderweitig betreut und versorgt werden kann. Die Kinder erhalten ggf. eigene medizinische Anwendungen und werden pädagogisch betreut. Schulausgleichsangebote und Hausaufgabenbetreuung sind die Regel in Mutter-Kind-Einrichtungen im MGW-Verbund. Die zusätzlichen Mutter- Kind-Interaktionsangebote eröffnen die Möglichkeit, die Mutter-Kind-Beziehung neu zu erleben. Das Indikationsspektrum der vom MGW anerkannten Kliniken, die Kinder aufnehmen umfasst u. a.: Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten der Haut und der Unterhaut Psychische und Verhaltensstörungen Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien 1425
6 Vater-Kind-Maßnahmen Vater-Kind-Maßnahmen werden in mehreren vom MGW anerkennten Kliniken, nach väterspezifischen Konzepten durchgeführt: als reine Vater-Kind-Maßnahme: es befinden sich ausschließlich Väter und ihre Kinder in einem Kurdurchgang als parallele Vater-Kind-Maßnahme: in einer Vater-Kind-Gruppe von mindestens fünf Vätern zeitgleich zur Mutter-Kind-Maßnahme in der Klinik Maßnahmen für pflegende Angehörige Pflegende Frauen können wenn sie Mutter sind, eine Kurmaßnahme nach 24 und 41 SGB V beantragen. Kurmaßnahmen für pflegende Frauen, die nicht Mutter sind, sind entsprechend dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, nach 23 und 40 SGB V geregelt und können in vom MGW anerkannten Kliniken durchgeführt werden. Therapieeffekte Der gesundheitliche Erfolg der Maßnahmen in den vom MGW anerkannten Kliniken ist wissenschaftlich erwiesen. Der Forschungsverbund Familiengesundheit der Medizinischen Hochschule Hannover hat dazu Untersuchungen durchgeführt und Veröffentlichungen vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die ausgeprägten Eingangsbelastungen deutlich reduzieren und eine Übertragung der Kurerfolge in den Alltag gelingt: z. B. Verminderung von Erschöpfung, besserer Umgang mit sozialen Problemen, Stärkung der Erziehungskompetenz. Darüber hinaus werden nach Ende des Aufenthalts weniger Medikamente genommen, fallen weniger Krankheitstage und Arztbesuche an. Auch der allgemeine Gesundheitszustand der Kinder hat sich nach Beendigung signifikant verbessert. Weitere Informationen ÄrtzInnen finden unter die Übersicht aller vom MGW anerkannten Kliniken mit ihrem gesamten Leistungsspektrum, Adressen aller Beratungsstellen im MGW-Verbund sowie weitere Informationen zum Müttergenesungswerk und seinen Angeboten. Alle erforderlichen ärztlichen Atteste stehen als Download zur Verfügung. Informationsmaterial kann auf der MGW-Homepage und bei der Geschäftsstelle des Müttergenesungswerks bestellt werden. Das Müttergenesungswerk ist eine gemeinnützige Stiftung, die Spenden zur Unterstützung bedürftiger Mütter sammelt. Spendenkonto IBAN: DE BIC: BFSWDE33MUE oder online unter: Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk Bergstr Berlin Kurtelefon: 0 30/ Tel. 0 30/ Fax 0 30/ info@muettergenesungswerk.de
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