Rahmenkonzeption für Tagesstätten für psychisch kranke Menschen und Menschen mit seelischer Behinderung im Landkreis Esslingen

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1 Anlage zu Vorlage 138/2013 Rahmenkonzeption für Tagesstätten für psychisch kranke Menschen und Menschen mit seelischer Behinderung im Landkreis Esslingen 1. Allgemeines Diese Rahmenkonzeption wurde gemeinsam erarbeitet von den freien Trägern der Tagesstätten und dem Landkreis Esslingen zur Weiterentwicklung der Tagesstätten für psychisch kranke und behinderte Menschen. Sie ist verbindliche Grundlage für die Träger der Tagesstätten und den Landkreis. Tagesstätten sind ein eigenständiges Angebot und stellen einen wichtigen Baustein der gemeindenahen Versorgung mit niederschwelligem Zugang dar. Gleichzeitig sind sie ein komplementäres Angebot der psychiatrischen Versorgung im Landkreis. Sie sind Teil der Gemeindepsychiatrischen Verbünde bzw. Gemeindepsychiatrischen Zentren und sind in die vor Ort vorhandene Versorgungsstruktur eingebunden. Aufgabenüberschneidungen im Verbund werden insbesondere durch die im Einzelfall bezogene Klärung der Zuständigkeiten vermieden. Die Tagesstätten bieten niederschwellige Teilhabeleistungen wie Strukturierung des Tagesablaufs, Alltagsgestaltung, Betreuungs- und Beschäftigungsangebote sowie Hilfen zum Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte. Diese Leistungen werden institutionell umgesetzt. Daneben können auch medizinische Leistungen (insbesondere Ergotherapie) und Leistungen beruflicher Rehabilitationsträger erbracht werden, um eine Vernetzung und Bündelung der Angebote für den Personenkreis (siehe 1.1.) zu erreichen. Die Erschließung von Leistungen vorrangiger Leistungsträger wird berücksichtigt. Der Größe und Infrastruktur des Landkreises entsprechend ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Zielgruppe durch ausreichende Tagesstätten notwendig, um einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten. Dies wird durch gegenwärtig fünf dezentrale Tagesstätten erreicht. 1.1 Personenkreis Zur Zielgruppe gehören psychisch kranke und nicht nur vorübergehend wesentlich seelisch behinderte erwachsene Menschen, die aufgrund ihres eingeschränkten Leistungsvermögens nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für psychisch behinderte Menschen beschäftigt werden können und auf tagesstrukturierende und fördernde Angebote angewiesen sind. Die Personen leben teilweise ohne sonstige professionelle Betreuung in eigener Wohnung oder in der Familie, teilweise werden sie durch den Sozialpsychiatrischen Dienst betreut oder erhalten Soziotherapie. Ein Teil der Besucher wird im betreuten Wohnen oder durch die ambulante psychiatrische Pflege betreut.

2 2 1.2 Angebote Das Angebot der Tagesstätten umfasst mindestens den offenen Kontaktbereich und den Zuverdienst- und Beschäftigungsbereich. 2. Offener Kontaktbereich 2.1. Zugang Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot. Ein Zugang ist für den beschriebenen Personenkreis ohne Erfüllung formaler Voraussetzung im Rahmen der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Ein erster Kontakt zu den Besuchern und Betreuern in der Tagesstätte kann z. B. durch die Sozialdienste der Kliniken oder durch einen unverbindlichen Besuch entstehen Angebot Die Tagesstätten sind regelmäßig von Montag bis Freitag mindestens für 5 Stunden täglich geöffnet. Die Tagesstättenträger fördern die Mitarbeit von bürgerschaftlich engagierten Personen, aber auch von Betroffenen selbst, so dass Öffnungszeiten am Wochenende, Projekte und andere zusätzliche Angebote und damit ein Stück gelebte Inklusion möglich werden und die Tagesstätten sich weiterentwickeln. In dem offenen Kontaktbereich stellt der Mittagstisch ein sehr zentrales Angebot dar. Der oben beschriebene Personenkreis sieht sich häufig nicht in der Lage, für sich selbst ein Mittagessen zuzubereiten. Deshalb ist der angebotene Mittagstisch von großer Bedeutung für die Versorgung, die Strukturierung des Tages und die Kommunikation. Im hauswirtschaftlichen Bereich können Tagesstätten-Besucher Kochkenntnisse auffrischen oder erstmals erwerben. Der Kontaktbereich bietet auch die Möglichkeit einer ersten allgemeinen Beratung zu Fragestellungen der Besucher und für Informationen über geeignete andere Beratungs- oder Betreuungsangebote. Der Kontakt unter den Besuchern der Tagesstätte bietet gute Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung. Weitere Angebote in der Tagesstätte sind Gruppenangebote (abhängig von den Interessen der Besucher), z.b. Kreativgruppen, Gesprächsgruppen o.ä., das Angebot von Gesellschaftsspielen, Gedächtnistraining und das Feiern von Festen. In Kooperation mit Trägern innerhalb des GPV können weitere Angebote (z.b. Sportgruppen, Ausflüge) gemeinsam durchgeführt werden. 3. Betreuungs- und Beschäftigungsangebot (Zuverdienst) 3.1 Personenkreis Die Tagesstätten bieten Beschäftigungsmöglichkeiten im Sinne eines (Hin-) Zuverdienstes an für Menschen, - für die andere, Beschäftigungsmöglichkeiten (allgemeiner Arbeitsmarkt, WfbM) auf Grund ihrer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung nicht oder noch nicht in Frage kommen,

3 3 - die in ihrer Teilhabe derart stark beeinträchtigt sind, dass sie von sozialer Isolation und ggf. daraus resultierenden zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bedroht oder betroffen sind, - die eine Betätigungsmöglichkeit im Rahmen tagesstrukturierender Aktivitäten suchen und einen individuellen Bedarf an einer Sinn, Selbstwert und Kontakt stiftenden Tätigkeit haben, - für die ein (Hin-) Zuverdienst im gesetzlich möglichen Rahmen ein Anreiz ist, einer Betätigung regelmäßig oder gelegentlich nachzugehen, - die ihre Belastungsfähigkeit testen oder steigern möchten, um sich auf weitere Schritte beruflicher Eingliederung (z.b. WfbM, RPK) vorzubereiten. In der Regel sind die Beschäftigten im Zuverdienst Bezieher von Grundsicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente oder Krankengeld, wenige verfügen über eigenes Vermögen. 3.2 Zugang Der Zugang zu den Zuverdienstangeboten wird möglichst niedrigschwellig und unbürokratisch gestaltet. Neben der Zugehörigkeit zum Personenkreis (siehe 1.1) sind keine weiteren Voraussetzungen für eine Teilnahme notwendig. Das Angebot steht vorrangig Teilnehmer/innen aus dem Landkreis Esslingen, insbesondere aus dem Einzugsgebiet der jeweiligen Tagesstätte zur Verfügung. 3.3 Angebot Der Angebotsumfang und die Ausgestaltung in den einzelnen Tagesstätten im Landkreis Esslingen können unterschiedlich sein. Es werden aber durchgängig Arbeitszeiten von mindestens 15 Stunden pro Woche angeboten. Es werden Beschäftigungsmöglichkeiten u.a. - in der hauswirtschaftlichen Versorgung und dem Betrieb der Tagesstätten (z.b. Thekendienst, Mittagessen) - mit Auftragsarbeiten (z.b. leichte Montagetätigkeiten, Versand) - mit der Anfertigung von Eigenprodukten - mit der Erbringung von Dienstleistungen (z.b. Hilfe bei Umzügen) angeboten, die nach Stückzahl oder Stundenzahl durch einen geringen Auszahlungsbetrag oder durch Verzehrgutscheine entlohnt werden. Die Arbeitszeiten sind individuell unterschiedlich und werden nach Bedarf vereinbart. Es werden in jeder Tagesstätte mindestens 6 Plätze (jeder Platz kann mehrfach belegt werden) vereinbart und institutionell mit Regiekosten pro Platz gefördert. Weitere mindestens 30 Plätze werden bedarfsbezogen zwischen den Trägern der Tagesstätten aufgeteilt. Dabei ist darauf zu achten, dass Einzugsbereiche, Bedarfe und Angebote übereinstimmen.

4 4 4. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt in Form eines Pauschalbetrages des Landkreises, mit der die laufenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten bezuschusst sind. Die Pauschale ist für alle Tagesstätten einheitlich mit einem Sockelbetrag festgesetzt. Darüber hinaus werden angemessene Mietkosten (angemessener Mietpreis und Fläche) beziehungsweise bei Eigentum des Tagesstättenträgers der Betrag für betriebsnotwendige Anlagen (Investitionsbetrag) nach Vorlage entsprechender Unterlagen, Prüfung und Entscheidung durch den Landkreis finanziert. Grundlage der Finanzierung des Sockelbetrages und der Mietkosten ist der jeweilige Mittelansatz im Kreishaushalt. Die notwendigen Kosten der Zuverdienstangebote bestehen im Wesentlichen aus - den Entgelten (dem (Hin-)Zuverdienst ) für die Zuverdienstbeschäftigten, - den Personalkosten für Anleitungs- und Beschäftigungspersonal und für die Auftragsakquise, - Verwaltungskosten, - Sachaufwendungen (Miete, Abschreibungen, Arbeitsmittel) Die Kosten des Arbeitsplatzes sowie den Verdienst des Teilnehmers trägt der Träger der Tagesstätte. Diese Kosten sind aus der Arbeitskraft des Teilnehmers zu erzielen. Die Finanzierung des Mittagstischs wird durch einen Kostenbeitrag der Besucher zur Deckung der Selbstkosten sichergestellt. Genauso werden Ausflüge und alle sonstigen Unternehmungen durch Kostenbeiträge der Besucher und durch Spenden finanziert. Vergütungen anderer Leistungsträger können Bestandteil der Gesamtfinanzierung sein. 5. Dokumentation 5.1 Offener Kontaktbereich Zur Dokumentation des offenen Kontaktbereichs dienen die bisher genutzten Jahresberichte und Verwendungsnachweise, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Landkreis übermittelt werden. Die einschlägigen Datenschutzregelungen sind zu beachten. 5.2 Betreuungs- und Beschäftigungsangebot Der Tagesstättenträger erstellt eine monatliche Liste aller im Zuverdienst beschäftigten Teilnehmer und übermittelt diese elektronisch an den Landkreis. Bei Beginn einer Tätigkeit im Zuverdienst teilt der Tagesstättenträger dem Landkreis die wichtigsten Personendaten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Personenstand, Wohnort, Bezug weiterer Eingliederungshilfeleistungen) mit. Die einschlägigen Datenschutzregelungen sind zu beachten.

5 5 6. Zusätzliche Angebote der Tagesstätte Neben den Kernaufgaben der Tagesstätten können über die in Punkt 2 und 3 beschriebenen Angebote hinaus auch zusätzliche Angebote für psychisch beeinträchtigte Menschen ihren Platz finden, wie beispielweise: - Selbsthilfe- und Angehörigengruppen - Ergotherapie - Ambulante Pflegeleistungen - Beratungsangebote - Projekte (z.b. Europäischer Sozialfonds, Aktion Mensch) - Werkstattplätze in anerkannten Betriebsstätten Sie sind unabhängig von der Finanzierung der unter 2. und 3. beschriebenen Angebote zu sehen. 7. Verbindliche Kooperation Es sind verbindliche Kooperationsverträge zwischen den Trägern der Tagesstätte und den vor Ort tätigen Trägern mindestens analog zur Konzeption Gemeindepsychiatrisches Zentrum (GPZ) erforderlich. Gegenstand der Kooperationsverträge muss mindestens sein: - Abstimmung der Angebote in der Tagesstätte mit den vor Ort vorhandenen Diensten und Einrichtungen - Einzugsbereich der Tagesstätte - Regelungen zur gemeinsamen Ressourcennutzung (Personal- und Sachaufwand) hinsichtlich der Aufgabenstellungen - Einzelfallbezogene Zusammenarbeit Die getroffene Kooperationsvereinbarung ist Teil der bestehenden Verträge zum Gemeindepsychiatrischen Verbund und dem Gemeindepsychiatrischen Netzwerk. Einzugsbereiche und deren Veränderungen bedürfen der Zustimmung der Sozialplanung des Landkreises. Stand Köber / Schwarz

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