Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung
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- Adolf Rosenberg
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1 Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung
2 Versicherter Personenkreis Unternehmer, deren Betrieb die Mindestgröße nach ALG erreicht (keine Besitzstandswahrung wie in der AdL) Kleinunternehmer, wenn das Unternehmen die Mindestgröße nicht um mehr als die Hälfte unterschreitet und das außerlandwirtschaftliche Arbeitseinkommen die ½ Bezugsgröße nicht übersteigt (2015: /Jahr) Mifas Zu den Mindestgrößen Freiwillig Versicherte Bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung Bei Ausscheiden aus Familienversicherung
3 Versicherter Personenkreis Rentner und Rentenantragsteller Familienversicherte Infos zur Familienversicherung Studenten, wenn vor dem Studium schon eine Mitgliedschaft bestand Praktikanten, wenn vor dem Studium schon eine Mitgliedschaft bestand Sonstige Versicherte: Personen, die keinen anderen Versicherungsanspruch haben und zuletzt Mitglied der LKK waren.
4 Befreiung von der Versicherungspflicht (1) Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn der Wirtschaftswert des Unternehmens DM übersteigt Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden und gilt dann rückwirkend Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich Die Befreiung ist unwiderruflich Ein anderweitiger Anspruch auf eine adäquate Absicherung im Krankheitsfall muss nachgewiesen werden.
5 Befreiung von der Versicherungspflicht (2) Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich, wenn bereits Leistungen von der LKK in Anspruch genommen wurden. Das gilt auch wenn die Leistungen von Familienversicherten bezogen wurden Ein Leistungsbezug von mitarbeitenden Familienangehörigen dagegen ist unschädlich
6 Versicherungsfreiheit kraft Gesetz Arbeiter / Angestellte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über der Jahresentgeltgrenze (2015: ) Besondere Personengruppen, wie Beamte, Richter, Soldaten der Bundeswehr Sonstige Beschäftigte des Bundes/eines Landes Geistliche der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften wenn für diese Berufsgruppen Anspruch auf Beihilfe und Fortzahlung der Bezüge besteht. Mitglieder des Deutschen Bundestages, eines Landtages oder Versorgungsempfänger nach dem Abgeordnetengesetz.
7 Versicherungskonkurrenz zur GKV Nach dem KVLG ist nicht versichert, wer Nach 192 SGB V Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z.b. Bezieher von Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld) Nach anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungspflichtig ist (z.b. ein Landwirt, der eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausübt) Aber: Aktiv geht vor Passiv beendet ein NEL seine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit, weil er in Rente geht, lebt die Pflichtversicherung nach dem KVLG wieder auf Die Versicherungspflicht als Landwirt bleibt bestehen, wenn eine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit höchstens 26 Wochen im Jahr ausgeübt wird.
8 Leistungen Das Leistungsspektrum entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung Krankheitsverhütung Krankheitsfrüherkennung Krankheitsbehandlung: ärztliche Behandlung, Heilmittel, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung, Kurmaßnahmen, Krankengeld Mutterschaftshilfe Betriebs- und Haushaltshilfe Härtefallregelung Besonderheit in der LKV: Anstelle von Krankengeld wird Betriebs- und Haushaltshilfe geleistet
9 Zuzahlungen Leistung Zuzahlung Ausnahmen Arzt-, Zahnarztbesuch keine Arznei-,Verbandmittel 10% des Preises (mind. 5, max. 10 oder Preis des Mittels) Heilmittel, häusliche Krankenpflege 10% des Preises, 10 je Verordnung, max. 28 Tage bei häusl. Krankenpflege Hilfsmittel Siehe Arzneimittel Für zum Verbrauch bestimmte HM 10 je Einheit, max. 10 /Monat Krankenhaus Med. Reha für Mütter und Väter 10 /Tag max. 28 Tage 10 je Tag Stationäre Versorgung und Reha Soziotherapie, Haushaltshilfe 10 /Tag, bei Anschlussheilbehandlung max. 28 Tage 10% der kalendertäglichen Kosten, mind. 5, max. 10
10 Mitgliedsentwicklung in der LKV Daten aus dem Agrarbericht 2015
11 Leistungen, Beiträge, Bundesmittel Daten aus dem Agrarbericht 2015
12 Finanzierung der LKK Seit 2014 wird der Beitrag für landwirtschaftliche Unternehmer und Mifas nach dem korrigierten Flächenwert berechnet Bis Ende 2017 gilt eine Übergangszeit, in der der neue Beitrag schrittweise angeglichen wird Für Mifas wird weiterhin der halbe Unternehmerbeitrag erhoben Bei freiwilligen Mitgliedern wird der Beitrag nach den Einnahmen zum Lebensunterhalt festgesetzt Angleichung Tabelle
13 Kompetenz aus einer Hand Ihr BBV und seine Dienstleistungsunternehmen Exklusive Informationsdienste für Mitglieder: (Mitgliederbereich), BBV-Newsletter, BauernInfo (Milch, Schwein, Getreide u. Ölsaaten, Kartoffeln, Energie)
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