Arbeitsrecht für Betriebsräte (AR kompakt I)

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1 Arbeitsrecht für Betriebsräte (AR kompakt I) Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam durch Beispiele 1 Betriebsräte arbeiten auf der Grundlage des Betriebsverfassungsrechts und müssen dabei weitere Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Erlasse, usw. beachten und berücksichtigen. 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet den Betriebsrat, die Anwendung bestehender Rechtsnormen, die zugunsten der Arbeitnehmer bestehen, zu überwachen und gegebenenfalls auf ihre Einhaltung zu drängen. Auf diesem Kompaktseminar werden wichtige Gesetze und Bestimmungen behandelt, mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Dabei werden die Rechts-normen in einen praxisbezogenen Zusammenhang gestellt und anhand konkreter betrieblicher Fragestellungen erläutert. Seminar für Betriebsräte vom 26. bis 30. April 2010 in Fürstenhagen 1 nach Lucius Annaeus Seneca (4 v.chr n.chr.), röm. Philosoph u. Dichter

2 mobilfon: Seminarausschreibung "Arbeitsrecht kompakt I für Betriebsräte" Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 26. bis 30. April 2010 in Uslar-Fürstenhagen Thema: Freistellung: Arbeitsrecht für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Anreisemöglichkeit: Sonntag, 25. April 2010, 18:00 Uhr Seminarbeginn: Montag, 26. April 2010, Uhr Seminarende: Freitag, 30. April 2010, Uhr Ort: Kosten(erstattung): Seminargebühr: Rechnung: Landgasthaus "Zur Linde" Ahornallee Uslar-Fürstenhagen An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Die Seminargebühr pro TeilnehmerIn beträgt 750,- zzgl.19% MwSt. Die Rechnung erhält jede(r) TeilnehmerIn mit der Einladung. Anmeldeschluss: 15. März 2010 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 325,- sind vor Ort zu zahlen oder werden dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmerklärung in Rechnung gestellt. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und Fon: 05151/100656

3 Grundbegriffe des Arbeitsrechts Was ist Arbeitsrecht? Individuelles und kollektives Arbeitsrecht Zusammenspiel mit dem Betriebsverfassungsrecht Normenhierarchie Themenplan Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Einstellung Begrenztes Fragerecht des Arbeitgebers Beteiligung des Betriebsrats Arbeitsvertrag Abschluss, Mindestinhalt, Form und Ausgestaltung Verschiedene Sonderformen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Folgen bei Verletzung der Arbeitnehmerpflichten Vergütungspflicht als Hauptpflicht des Arbeitgebers Fürsorgepflicht, Gewährung von Urlaub Zeugniserteilung Vertragsverletzungen und Sanktionen Reaktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Arbeitgeberpflichten Der Annahmeverzug Die Abmahnung Die Betriebsbuße Arbeitsvergütung und Arbeitszeit Verschiedene Formen der Vergütung Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung (z. B. bei Urlaub und Krankheit) Die betriebliche Übung Gesetzliche Höchstgrenzen der Arbeitszeit Verteilung der Arbeitszeit und Pausenregelungen Die Bedeutung von Tarifverträgen für das einzelne Arbeitsverhältnis Auswirkungen von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse bei Tarifbindung und für nicht tarifgebundene Unternehmen Regelungssperre eines Tarifvertrags für Betriebsvereinbarungen Austritt des Arbeitgebers aus dem Verband Nachwirkung und Fortgeltung des Tarifvertrags Tarifrechtliche Folgen bei der Umwandlung von Unternehmen Einfluss von Betriebsvereinbarungen auf einzelne Arbeitsverhältnisse Verhältnis der Betriebsvereinbarung zum Arbeitsvertrag Günstigkeitsprinzip Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen Auswirkungen des Betriebsübergangs auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse Übergang von Arbeitsverhältnissen Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer Bestandsschutz für den Inhalt des Arbeitsvertrages Haftung von Betriebsveräußerer und Erwerber Auswahl wichtiger Normen aus Schutzgesetzen Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitszeitgesetz Bundesurlaubsgesetz Behandlung spezieller Fragen

4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Anschrift Telefon priv: -Adresse: Unternehmen: Vorname: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Telefon dienstl.: Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 2. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 3 liegt vor Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten liegt nicht vor Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhr Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Virtuell Consult c/o Norbert W. Koprek Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Datum/Unterschrift 2 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 3 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter

5 Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, eine Einladung - gegebenenfalls mit weiteren Hinweisen - sowie die Rechnung, sofern nicht mit Ihrem Arbeitgeber eine Direktabrechnung vereinbart wurde. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 5 Die Hotelrechnung, die nicht Bestandteil der Seminargebühr ist, wird direkt im Seminarhotel beglichen, sofern keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. 6 Kommt ein Seminar nicht zustande, werden die bereits gezahlten Seminargebühren in voller Höhe erstattet. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Der Widerruf der Teilnahmebuchung nach bereits erhaltener Anmeldebestätigung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Anmeldung nach Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr in Höhe von mindestens 200,- / Teilnehmer zzgl. Mehrwertsteuer plus Stornogebühren des Hotels erhoben. Die Stornogebühren entfallen, wenn an Ihre Stelle ein(e) Ersatzteilnehmer(in) tritt. Sollten Sie oder ein benannter Ersatzteilnehmer nicht zum Seminar erscheinen, wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. 5 Entfällt, wenn mit dem Arbeitgeber ein Seminar direkt abgerechnet wird. 6 Entfällt bei Durchführung des Seminars in unternehmenseigenen Seminarhäusern

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