Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung.
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- Ulrich Holzmann
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1 Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung
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3 Für Sie da vor Ihnen liegt die neue Broschüre, die den Beauftragten des Landkreises Fürth für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Beratungsangebote vorstellt. Um ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen, ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wichtig. Behindertengerechte Zugänge, Aufzüge oder einfach nur besser gestaltete Gehsteige sind auch angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft eine Investition in die Zukunft. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur abgesenkte Bordsteine und ausreichende Bewegungsflächen, sondern auch eine leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Der Landkreis Fürth nimmt diese Themen sehr ernst. Der Beauftragte des Landkreises Fürth für die Belange von Menschen mit Behinderung, Stephan Beck, hilft, für die unterschiedlichsten Anliegen die richtigen Ansprechpartner zu finden. Viele Menschen mit Behinderungen scheuen sich zum Beispiel davor, ein Amt aufzusuchen. Auch in solchen Fällen ist er der passende Ansprechpartner. Ebenso wird er bei der Planung von Wohn- oder Sportanlagen sowie Straßenbauprojekten einbezogen. Die Broschüre gibt einen Überblick über das breite Aufgabenfeld des Beauftragten des Landkreises Fürth für die Belange von Menschen mit Behinderung. Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen gute Informationen! 3
4 philidor - Fotolia.com, wie Titelseite 4
5 Meine Ziele als Beauftragter im Landkreis Fürth was muss heute moderne Behindertenpolitik im Landkreis alles bewirken und leisten? Menschen mit Behinderung und Senioren möchten ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Gerade das Thema Barrierefreiheit spielt dabei eine große Rolle. Es gibt bereits eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben. Die Herausforderung liegt in der praktischen Umsetzung. Hier im Landkreis Fürth wurden bereits einige Projekte realisiert, z. B. mit der Wohnraumberatung im Rahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts oder der Einführung des Modellprojekts Profilschule für Inklusion an der Dillenbergschule in Cadolzburg. Mittendrin und Chancengleichheit lautet auch hier die Zielsetzung. Diese und weitere Projekte unterstütze ich und arbeite an ihrer Weiterentwicklung sehr gerne mit. In meinem Beruf als Haupt-Schwerbehindertenvertretung der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, den ich seit April 2003 ausübe, habe ich gelernt: Veränderungen sind möglich, wenn viele das gleiche Ziel verfolgen. Mit dieser umfangreichen Erfahrung im Hintergrund bin ich im Landkreis Fürth ehrenamtlich für Sie da und berate Sie unter dem Motto Kooperativ, aufgeschlossen für Neues und das Bewährte im Blick! Stephan Beck Beauftragter des Landkreises Fürth für die Belange von Menschen mit Behinderung 5
6 Aufgaben des Behindertenbeauftragten Darum kümmert sich Ihr Behindertenbeauftragter Zu den Aufgaben des Behindertenbeauftragten gehört es, sich bei allen Themenbereichen zu beteiligen, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben. Ganz konkret heißt das: Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung Beratung des Landkreises und seiner Gemeinden Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Gleichstellung und Integration Stellungnahmen, Anträge und Empfehlungen Gespräche mit Betroffenen Information des Kreistags Koordination von Aktivitäten auf Landkreisebene Koordination der Behindertenbeauftragten bei den Gemeinden Kontakt mit dem/der Landesbehindertenbeauftragten Zusammenarbeit mit fachlich relevanten Institutionen Erstellung eines Behinderten-Gleichstellungsberichts Gegebenenfalls Hinweis auf Notwendigkeit einer rechtlichen Vertretung durch einen Juristen (eine komplette juristische Vertretung ist leider nicht möglich). 6
7 Aufgaben des Behindertenbeauftragten Grundgedanke (Auszug aus Behinderten-Gleichstellungsgesetz) Bebaute Umwelt, örtliche Strukturen sowie Dienstleistungen sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderung, Frauen und Männern, Kindern und Senioren, also von der gesamten Landkreisbevölkerung, genutzt werden können. Alle Planungen und Entscheidungen der Kommunen sind unter Berücksichtigung der Lebenssituationen und der Interessen behinderter Menschen zu betrachten und umzusetzen. Jede Maßnahme ist darauf zu prüfen, ob sie zur Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen beiträgt oder sie verhindert. Die kommunalen Planungsverantwortlichen und Entscheidungsträger müssen dahingehend sensibilisiert werden, dass sie dieses Verständnis teilen. 7
8 Gemeinsam für ein Miteinander Inklusion heißt das Ziel. Das bedeutet dazugehören. Eine Vernetzung findet mit zahlreichen Partnern des Landkreises Fürth sowie der Stadt Fürth statt, z. B. mit politisch Verantwortlichen in den Kommunen und im Landkreis Fürth den öffentlichen Verwaltungen Lassen Sie uns voneinander lernen damit wir gleichberechtigt miteinander leben können! den Behinderten- und Seniorenräten in den Städten und Marktgemeinden den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden den Selbsthilfeorganisationen und Behindertenverbänden ambulanten und stationären Einrichtungen Vertretern von Schwerbehinderten und Arbeitgeberbeauftragten 8
9 Gemeinsam für ein Miteinander Bestellung des Behindertenbeauftragten Derzeit leben im Landkreis Fürth mehr als Menschen mit Behinderung. Deshalb bemüht sich der Landkreis Fürth ganz bewusst, gleichwertige Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne Behinderung zu schaffen. Dabei stützt sich der Kreistag auf das Bayerische Behinderten-Gleichstellungsgesetz, die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im November 2012 wurde Stephan Beck durch den Kreistag als Beauftragter des Landkreises Fürth für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellt. Er arbeitet selbstständig, unabhängig und weisungsfrei - mit dem Ziel, die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung zu erreichen. Mit dem Amt als Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung wurde ihm eine hohe Verantwortung übertragen. Die im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) genannten Ziele sind dafür die Grundlage: Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen und verhindern gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle Menschen gewährleisten und Behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen 9
10 Suche nach Lösungsansätzen Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen. Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter des Bundes Hier finden Sie ein paar Beispiele, für gelebte Inklusion im Landkreis Fürth: Barrierefreier Kreisverkehr in Cadolzburg: Bodenindikatoren nach DIN wurden angebracht - geeignet für Blinde und Sehbehinderte Barrierefreie Toilette im Landratsamt Fürth, Dienstelle Zirndorf: Europaweit einheitliches Schließsystem. Neubau einer barrierefreien Bushaltestelle in Seukendorf: Der Profilstein sorgt für einen barrierefreien Einstieg in die öffentlichen Verkehrmittel. GERT als neuer Bewohner im Landkreis: Der Gerontologische Testanzug macht die typischen Einschränkungen älterer Menschen erlebbar. Er kann ausgeliehen werden. Kontakt: Frau Brunner, Tel. (0911) , c-brunner@lra-fue.bayern.de 10
11 Ich freue mich auf Ihren Anruf! Inklusion und Behindertenpolitik ist Sache aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürth. Der Einsatz jedes Einzelnen ist wichtig für ein gutes Miteinander und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Auch Sie können dazu beitragen! Teilen Sie mir Ihre Ideen, Kritiken, Fragen und Vorschläge zur Inklusion und Teilhabe am Leben und der Gesellschaft mit. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören. Kontakt: Stephan Beck Beauftragter des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 Tel.: (0911) Zirndorf Fax: (0911) behindertenbeauftragter@lra-fue.bayern.de Internet: 11
12 Mehr Wohnkomfort durch Umbau Das KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen unterstützt den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden. Und zwar für alle Altersgruppen. Mehr Mobilität und Wohnkomfort für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, so lautet die vorrangige Devise des Förderprogramms Altersgerecht Umbauen. Deshalb unterstützt es eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen, ganz unabhängig vom eigenen Alter. Denn schließlich ist es ratsam, schon frühzeitig den Abbau von Barrieren in Haus oder Wohnung in Angriff zu nehmen. Nur so ist man bestens gewappnet gegen physische Bewegungseinschränkungen, die jeden von uns plötzlich treffen können. Machen Sie jetzt Ihre Immobilie fit für künftige Anforderungen des Lebens. Das ermöglicht Ihnen selbständiges, mobiles und unabhängiges Wohnen. Sie haben Interesse an diesem Förderprogramm? Dann sprechen Sie mit unseren Spezialisten für Baufinanzierung. Am besten gleich Termin vereinbaren: Telefon (09 11) oder unter: Sparkasse Fürth Gut seit 1827.
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