STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS)"

Transkript

1 STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS) Die Stimme der Betroffenen und ihren Angehörigen mit schweren und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen Patientenkoalition Schweiz (PKS), besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Bern II. Art. 3 ZIEL UND ZWECK Die Patientenkoalition Schweiz ist die Stimme der Betroffenen und ihrer Angehörigen mit schweren und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie sieht sich als Interessenvertretung dieser Patientengruppen auf gesundheits- und sozialpolitischer Ebene. Der Verein ist eine politisch und religiös neutrale Non-Profit Organisation

2 2 III. MITGLIEDSCHAFT Art. 4 Mitglieder des Vereins PKS können natürliche und juristische Personen werden, welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind. Der Verein besteht aus Aktivund Passivmitgliedern. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Art. 5 Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten. National, überregional oder sprachregional tätige Selbsthilfegruppen, Patienten- Dachorganisationen entrichten einen höheren Mitgliederbeitrag. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Art. 6 Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien: a) Aktivmitglieder Natürliche und juristische Personen, alle Betroffenen, ihre Angehörigen sowie national, überregional oder sprachregional tätigen Selbsthilfe-/Patientenorganisationen, die den Vereinszweck anerkennen und fördern, können Mitglied mit Stimmberechtigung werden. Jedes Aktivmitglied als natürliche Person hat eine Stimme. Jedes Aktivmitglied als juristische Person, wie national, überregional oder sprachregional tätige Selbsthilfe-/Patientenorganisationen hat zusätzlich zwei Delegiertenstimmen. b) Passivmitglieder Alle interessierten natürlichen und juristischen Personen sowie national, überregional oder sprachregional tätige Selbsthilfe-/Patientendachorganisationen die den Vereinszweck ideell unterstützen, können Passivmitglied ohne Stimmberechtigung werden. c) Ehrenmitglieder Auf Vorschlag des Vorstandes, kann die Generalversammlung eine Person oder Organisation zum Ehrenmitglied ernennen, die ein ausserordentliches Engagement zu Gunsten des Vereins gezeigt hat. Die Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag und sind bei Entscheiden des Vereins stimmberechtigt. d) Gönnermitglieder Alle interessierten natürlichen und juristischen Personen, die den Vereinszweck materiell unterstützen, können Gönnermitglieder ohne Stimmrecht werden.

3 3 Art. 7 Die Mitgliedschaft erlischt bei: a) natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Todesfall b) juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins Der Austritt ist jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich. Der Ausschluss kann vom Vorstand jederzeit ohne Angabe von Gründen gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden. Der Vorstand fällt den Ausschluss mittels Mehrheitsentscheid. IV. ORGANE Art. 8 Die Organe des Vereins sind: a) Die Generalversammlung b) Der Vorstand mit Geschäftsstelle (Sekretariat) c) Die Revisionsstelle d) Die Fachkommission und Fachbeiräte e) Patronatskomitee A. Die Generalversammlung Art. 9 Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden. Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Präsidenten zu richten. Art. 10 Die Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung sind folgende: a) Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Bilanz sowie des Berichts der Revisionsstelle b) Entlastung des Vorstandes c) Festsetzung des Jahresbudgets d) Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle e) Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder, Erledigung von Rekursen f) Änderung der Statuten g) Auflösung des Vereins

4 4 Art. 11 Beschlüsse an der Generalversammlung werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Stellvertretung einer natürlichen Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Die Abstimmung erfolgt nur dann geheim, wenn dies ausdrücklich von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Bei der Beschlussfassung über die Decharge, über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein, ist das betroffene Mitglied vom Stimmrecht ausgeschlossen. Art. 12 Eine ausserordentliche Generalversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes, auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder auf Antrag der Revisionsstelle einzuberufen. Die Einladung hat vierzehn Tage vor der Versammlung zu erfolgen. B. Vorstand Art. 13 Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern (mindestens fünf), wird von der Generalversammlung auf eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt und kann wiedergewählt werden. Fünf Mitglieder des Vorstandes müssen Betroffene oder Angehörige sein. Er konstituiert sich selbst. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Er wird einberufen auf Antrag des Präsidenten oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes. Beim Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern während der Amtsdauer, ergänzt sich der Vorstand von selbst. Solche Wahlen sind an der nächsten Generalversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Die Geschäftsstelle ist dem Vorstand direkt unterstellt. Das Sekretariat erfüllt die administrativen Arbeiten des Vereins und kann finanziell entschädigt werden. Art. 14 Der Vorstand setzt sich idealerweise zusammen aus: a) Präsident b) Zwei Vizepräsidenten c) Aktuar/Protokollführer d) Kassier e) Zwei Beisitzern Ämterkumulation ist zulässig.

5 5 Art. 15 Dem Vorstand stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Es sind dies insbesondere: a) Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlung b) Ausarbeiten von Statuten, Anträgen, Geschäftsordnung und Reglementen c) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern Art. 16 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten. Er setzt sich zusammen aus Patienten, Vertretern von Betroffenen und ihren Angehörigen mit schweren und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie krankheitsbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen. C. Revisionsstelle Art. 17 Als Revisionsstelle können zwei natürliche oder eine juristische Person gewählt werden. Die Revisionsstelle wird für drei Jahre gewählt. Ihr Amt endet mit der Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist möglich. Art. 18 Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. D. Fachkommissionen und Fachbeiräte Art. 19 Sie sind dem Vorstand direkt unterstellt. Insbesondere sind dies externe Fachkreise bzw. Fachpersonen, die mit ihrem Fachwissen und ihren Verbindungen / Vernetzungen dem Vorstand beratend zur Seite stehen. Externe beratende Fachpersonen bzw. -stellen müssen weder Passiv- noch Aktivmitglied sein, entscheidend ist deren Fachkompetenz.

6 6 E. Patronatskommitee Art. 20 Ziel des Patronatskomitees ist die Bekanntmachung, Unterstützung und Förderung der Anliegen des Vereins in der Öffentlichkeit, insbesondere auf politischer, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene. V. DAS VEREINSVERMÖGEN Art. 21 Das Vermögen des Vereins bildet sich aus den kantonalen- und Bundessubventionen, Mitgliederbeiträgen, Überschüssen der Betriebsrechnung, allfälligen Schenkungen, Veranstaltungsbeiträgen, Spenden und Vermächtnissen. Art. 22 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. Art. 23 Der Präsident im Verhinderungsfalle eine vom Vorstand bestimmte Stellvertretung führt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied die rechtsverbindliche Unterschrift. Für Bank und Postverkehr besteht Einzelunterschrift. VI. STATUTENÄNDERUNGEN UND AUFLÖSUNG Art. 24 Für die Statutenänderung ist die Anwesenheit von mindestens drei Vierteln aller Mitglieder erforderlich. Für die Annahme eines solchen Antrages ist Dreiviertel-Mehrheit der Anwesenden notwendig. Erreicht die Zahl der Stimmberechtigten die erforderliche Wähler-Verhältniszahl nicht, so ist innerhalb von sechs Wochen eine zweite Generalversammlung mit den gleichen Traktanden einzuberufen. Diese ist beschlussfähig; es gilt das absolute Mehr.

7 7 Art. 25 Wenn die Fortführung des Vereins nicht mehr gewährt ist, kann dieser von der Generalversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 4/5 aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung sind die verbleibenden Mittel an eine Institution mit gleicher oder ähnlicher Zweckverfolgung zu zuführen. Die Wahl der Institution bestimmt die Versammlung. Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Gründungsversammlung vom 10. September 2011 genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Bern, (Datum) Präsident / Präsidentin: Die Protokollführerin Max Lippuner Claudia Bigler

Statuten des Vereins SoLawi Mooshof

Statuten des Vereins SoLawi Mooshof Statuten des Vereins SoLawi Mooshof I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen SoLawi Mooshof besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Mehr

STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)

STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG) STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein Muster Flying Group (MFG)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein

Mehr

Statuten des Vereins AccessibilityGuide

Statuten des Vereins AccessibilityGuide Statuten des Vereins AccessibilityGuide 2 I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "AccessibilityGuide" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

STATUTEN DES VEREINS Commodity Club Switzerland

STATUTEN DES VEREINS Commodity Club Switzerland STATUTEN DES VEREINS Commodity Club Switzerland 1/5 I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Commodity Club Switzerland" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein

Mehr

Statuten des Vereins

Statuten des Vereins Statuten des Vereins Förderverein Obere Maressen I. Namen und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Förderverein Obere Maressen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Leukerbad. II. Zweck

Mehr

Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.

Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. STATUTEN des Vereins Glücks-Tiere I. Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. Art. 2 Der Verein hat Sitz in CH-9246 Niederbüren II. Ziel

Mehr

Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Unter dem Namen Verein ReBolting besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. STATUTEN DES VEREINS ReBolting I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Mehr

Association of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1

Association of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1 Association of Ayurveda Professionals World Wide - Statuten I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Association of Ayurveda Professionals World Wide (aapww)" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60

Mehr

STATUTEN "ALFA BRERA PRIVILEGE OWNERS CLUB"

STATUTEN ALFA BRERA PRIVILEGE OWNERS CLUB STATUTEN DES VEREINS "ALFA BRERA PRIVILEGE OWNERS CLUB" I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "ALFA BRERA PRIVILEGE OWNERS CLUB" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.

Mehr

Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)

Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf

Mehr

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment)

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment) VEREINS-STATUTEN Innovative EYE (Innovative Education, Youth and Entertainment) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen Innovative EYE (Innovative Education, Youth and Entertainment) besteht ein Verein

Mehr

I. NAME UND SITZ Art. 1 II. ZIEL UND ZWECK Art. 3 III. MITGLIEDSCHAFT Art. 4 IV. ORGANE Art. 7

I. NAME UND SITZ Art. 1 II. ZIEL UND ZWECK Art. 3 III. MITGLIEDSCHAFT Art. 4 IV. ORGANE Art. 7 STATUTEN I. NAME UND SITZ Art. 1 II. ZIEL UND ZWECK Art. 3 III. MITGLIEDSCHAFT Art. 4 IV. ORGANE Art. 7 A. Hauptversammlung Art. 8 B. Vorstand Art. 12 C. Revisionsstelle Art. 16 V. DAS VEREINSVERMÖGEN

Mehr

STATUTEN VEREIN HAND IN HAND - AFRIKA

STATUTEN VEREIN HAND IN HAND - AFRIKA STATUTEN VEREIN HAND IN HAND - AFRIKA - 2 - I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "HAND IN HAND - AFRIKA" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf

Mehr

Statuten des Vereins Schulhunde Schweiz VSHS

Statuten des Vereins Schulhunde Schweiz VSHS Statuten des Vereins Schulhunde Schweiz VSHS 1 Name und Sitz 1.1 Name Unter dem Namen Verein Schulhunde Schweiz (nachfolgend VSHS) besteht ein selbstständiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen

Mehr

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.

Mehr

STATUTEN DES VEREINS CBD HANF INTENSIV LIEBHABER (CHiL)

STATUTEN DES VEREINS CBD HANF INTENSIV LIEBHABER (CHiL) STATUTEN DES VEREINS CBD HANF INTENSIV LIEBHABER (CHiL) Art. 1 1. NAME UND SITZ Unter dem Namen "Verein CBD Hanf intensiv Liebhaber (CHiL)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische

Mehr

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:

Mehr

STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN VEREINIGUNG FÜR TAKTISCHE MEDIZIN (SVTM)

STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN VEREINIGUNG FÜR TAKTISCHE MEDIZIN (SVTM) STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN VEREINIGUNG FÜR TAKTISCHE MEDIZIN (SVTM) Stand vom 24. April 2010 I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR TAKTISCHE MEDIZIN (SVTM) besteht ein

Mehr

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck Statuten des Vereins Freunde Bruno Weber Park I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Freunde Bruno Weber Park" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Spreitenbach.

Mehr

Statuten des Vereins Städtepartnerschaften

Statuten des Vereins Städtepartnerschaften Statuten des Vereins Städtepartnerschaften vom 01. Januar 2004 H:\SCAS\Verein Städtepartnerschaften\Statuten Verein Städtepartnerschaften_20030118.doc Dokumenteninformationen Statuten des Vereins Städtepartnerschaften

Mehr

STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI

STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Avanti - Internationale Ärztegesellschaft für Alternative

Mehr

STATUTEN. des ORTSVEREINS ZOLLBRUECK

STATUTEN. des ORTSVEREINS ZOLLBRUECK STATUTEN des ORTSVEREINS ZOLLBRUECK 1 Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Ortsverein Zollbrück genannt OVZ, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf

Mehr

GummiLove Verein STATUTEN GUMMILOVE VEREIN 1! /! 6

GummiLove Verein STATUTEN GUMMILOVE VEREIN 1! /! 6 STATUTEN GUMMILOVE VEREIN 1! /! 6 NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen GummiLove besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art. 2

Mehr

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM STATUTEN des ROCINANTE POLO TEAM 1 I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen ROCINANTE POLO TEAM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf

Mehr

Statuten micropark Pilatus

Statuten micropark Pilatus Statuten micropark Pilatus Kapitel 1 Name, Zweck und Sitz Artikel 1 Name, Zweck Unter dem Namen micropark Pilatus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht

Mehr

Gönnerverein Museum alte Post im Weisstannental

Gönnerverein Museum alte Post im Weisstannental Gönnerverein Museum alte Post im Weisstannental Statuten Die alte Post in Weisstannen ist die einzige historische Steinbaute des Weisstannentals. Sie hat eine sehr wechselvolle Geschichte. In diesem einzigartigen

Mehr

Statuten des Vereins Netzwerk

Statuten des Vereins Netzwerk Bildung & Architektur Geschäftsstelle Schaffhauserstrasse 43 Postfach 321 CH-8042 Zürich Telefon +41 (0)44 350 49 84 Telefax +41 (0)44 350 44 32 Email netzwerk@stiftung.ch Statuten des Vereins Bildung

Mehr

VEREINSSTATUTEN. Kampf Kunst Center Laufen

VEREINSSTATUTEN. Kampf Kunst Center Laufen VEREINSSTATUTEN Kampf Kunst Center Laufen I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Kampfkunstcenter Laufen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf

Mehr

Alumni Baukaderschule St.Gallen

Alumni Baukaderschule St.Gallen Alumni Baukaderschule St.Gallen Statuten Art. 1 Name, Sitz und Hintergrund Unter dem Namen "Alumni Baukaderschule St.Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der

Mehr

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach A Allgemeines Name und Sitz Zweck Art 1 1 Unter dem Namen "FerienSpass Rickenbach" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rickenbach LU. Art

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der "Verein")

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der Verein) STATUTEN des Vereins Gewerbeverein Steinhausen (der "Verein") I. Name, Sitz, Dauer und Zweck des Vereins Artikel 1: Name, Sitz und Dauer Unter dem Namen Gewerbeverein Steinhausen besteht ein Verein gemäss

Mehr

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB STATUTEN des LEGACY POLO CLUB I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen Legacy Polo Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

S T A T U T E N. Luzerner Verein Pro Chiropraktik

S T A T U T E N. Luzerner Verein Pro Chiropraktik S T A T U T E N Luzerner Verein Pro Chiropraktik I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Bezeichnung "Luzerner Verein Pro Chiropraktik" besteht mit Sitz in Luzern auf unbestimmte Zeit ein Verein gemäss

Mehr

Statuten des Vereins Rock & Pearl Projekte in der Dem. Rep. Kongo

Statuten des Vereins Rock & Pearl Projekte in der Dem. Rep. Kongo Statuten des Vereins Rock & Pearl Projekte in der Dem. Rep. Kongo Präambel Durch die Vergabe des Friedensnobelpreises an Yunus 2006 wurde das Prinzip der Mikrokredite einer breiten Öffentlichkeit bekannt

Mehr

SCHWEIZERISCHER JUGEND MOTOCROSS CLUB

SCHWEIZERISCHER JUGEND MOTOCROSS CLUB SCHWEIZERISCHER JUGEND MOTOCROSS CLUB Statuten 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Der Schweizerische Jugend Motocross Club, nachstehend SJMCC genannt, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen

Mehr

Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg

Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg Primarschule Laubegg, Kindergarten Laubegg, Kindergarten Steig, Kindergarten am Weiher I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Elternrat Laubegg besteht

Mehr

Statuten. des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur

Statuten. des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur Statuten des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur Name und Sitz, Unabhängigkeit Art. 1 Unter dem Namen Netzwerk Bildung und Architektur besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff.ZGB als juristische

Mehr

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten des Vereins beraber Bern Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein

Mehr

Statuten des Vereins "Leo et Ursus" für historisches europäisches Fechten

Statuten des Vereins Leo et Ursus für historisches europäisches Fechten Statuten des Vereins "Leo et Ursus" für historisches europäisches Fechten Vereinsstatuten I Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Leo et Ursus" für Historisches Europäisches Fechten besteht ein Verein

Mehr

Vereinigung Pranic Healing Schweiz (VPHS)

Vereinigung Pranic Healing Schweiz (VPHS) Statuten des Vereins Vereinigung Pranic Healing Schweiz (VPHS) Aktualisiert 13.04.2018, ergänzt 30.09.2018 Artikel 1: Name, Sitz Unter dem Namen Vereinigung Pranic Healing Schweiz (VPHS), nachfolgend Verein,

Mehr

SCHWEIZER PLASTIC RECYCLER

SCHWEIZER PLASTIC RECYCLER STATUTEN DES VEREINS SCHWEIZER PLASTIC RECYCLER I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "SCHWEIZER PLASTIC RECYCLER" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

Vereinsstatuten New Swiss Khmer Generation

Vereinsstatuten New Swiss Khmer Generation Vereinsstatuten New Swiss Khmer Generation I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen «New Swiss Khmer Generation», im weiteren NewSKG genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein

Mehr

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten Verein BoulderSchüür Lenk Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Verein BoulderSchüür Lenk besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Lenk. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Mehr

Statuten Kinderhaus Malters

Statuten Kinderhaus Malters Kinderhaus Malters Version: 19.03.2013 Um die Leserlichkeit zu verbessern, wird in den vorliegenden Statuten die männliche Form verwendet, sie bezieht sich jedoch stets auf beide Geschlechter. Art. 1 Name

Mehr

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,

Mehr

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit

Mehr

Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist

Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist Statuten Stand: 22.2. Gemeinnütziger Verein Togo-Assist 1 Art. 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins 1. Unter dem Namen "Gemeinnütziger Verein Togo" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in der Gemeinde

Mehr

Statuten des Vereins Jungleworld

Statuten des Vereins Jungleworld l. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Statuten des Vereins Jungleworld Ist im Raubtierpark René Strickler am jetzigen Standort (Subingen) oder an einem zukünftigen Ort (immer am Ort vom René Strickler Raubtierpark).

Mehr

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten Verein Energiepfad Grabs Statuten Verein Energiepfad Grabs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesen Statuten jeweils nur die männliche Form verwendet. Sie schliesst die weibliche Form immer mit ein. I. Name, Sitz und

Mehr

I. Name und Sitz. II. Zweck

I. Name und Sitz. II. Zweck I. Name und Sitz Art. 1 Unter der Bezeichnung «Club 50» besteht ein am 26. April 1983 gegründeter Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Schaffhausen. Art. 2 Der Verein bezweckt: II. Zweck - die

Mehr

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft

Statuten. Verein Animal Rights Switzerland. I. Allgemeine Bestimmungen. Mitgliedschaft Statuten Verein Animal Rights Switzerland I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Animal Rights Switzerland besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er

Mehr

Vereinsstatuten Revidierte Version 7. Oktober 2011

Vereinsstatuten Revidierte Version 7. Oktober 2011 Seite 1 von 6 Vereinsstatuten Revidierte Version 7. Oktober 2011 I NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen UniGärten besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

Mehr

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus

Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus Statuten des Vereins L.A.R.S 45plus Leben.Arbeit.Respekt.Sicherheit 45plus 1. Name und Sitz Unter dem Namen Leben.Arbeit.Respekt.Sicherheit.45plus (L.A.R.S.45plus), mit Sitz in Basel-Stadt, konstituiert

Mehr

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND Seite 1 von 9 S T A T U T E N VEREIN WOHNHEIM UND WERKSTÄTTE LANDSCHEIDE WALD - SCHÖNENGRUND Seite 2 von 9 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name 3 Art. 2 Zweck 3 II.

Mehr

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg Statuten Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg 1. Name und Sitz Unter dem Namen Sonderschulinternat Hemberg besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9633 Hemberg.

Mehr

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Statuten Verein Kunstkiosk Baar Statuten Verein Kunstkiosk Baar I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 1. Unter dem Namen Kunstkiosk Baar besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der Sitz des Vereins ist Baar. Art. 2 1. Der Verein

Mehr

Statuten Verein RAUM

Statuten Verein RAUM Statuten Verein RAUM 1. Name und Sitz Unter dem Namen "RAUM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 f. ZGB mit Sitz in Wetzikon. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Ziel und Zweck Der Verein

Mehr

STATUTEN. des. Tauchverein Mörschwil

STATUTEN. des. Tauchverein Mörschwil STATUTEN des Tauchverein Mörschwil I. Name, Sitz und Zweck Name und Sitz Zweck Jugendförderung Art. 1 Unter der Bezeichnung Tauchverein Mörschwil besteht mit Sitz in CH-9402 Mörschwil (SG) ein gemeinnütziger

Mehr

Statuten des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse

Statuten des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse Statuten des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse 1. Namen und Sitz Unter dem Namen "KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse" besteht

Mehr

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1 STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss

Mehr

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Unter dem Namen HPV Rorschach (HPV genannt) besteht ein 1952 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit

Mehr

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig. Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

7 Austritt Der Austritt ist auf Ende jedes Kalenderjahres durch schriftliche Anzeige bis zum 30. November möglich.

7 Austritt Der Austritt ist auf Ende jedes Kalenderjahres durch schriftliche Anzeige bis zum 30. November möglich. Statuten I Name, Sitz, Zweck Name Unter dem Namen «kultur@moosseedorf» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er bildet eine selbstständige juristische Person. Der Verein arbeitet gemeinnützig.

Mehr

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern Postfach 333, 600 Luzern STATUTEN der Jagdschützengesellschaft I. Name, Sitz, Zweck Art. Unter dem Namen "Jagdschützengesellschaft " besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat Sitz

Mehr

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist

Mehr

Statuten des Vereins NOVUM Jungunternehmer Nidwalden

Statuten des Vereins NOVUM Jungunternehmer Nidwalden Statuten des Vereins NOVUM Jungunternehmer Nidwalden I. Namen und Sitz (1) Unter dem Namen «NOVUM Jungunternehmer Nidwalden» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Stans. II. Zweck

Mehr

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs. S T A T U T E N I NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Gemeinnütziger Frauenverein Burgdorf besteht seit 1911 ein politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von

Mehr

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Statuten 1. Name Unter dem Namen «Fliegenfischen Oberwallis» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Sitz Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnort des Präsidenten. 3. Zweck Der Verein

Mehr

Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar Statuten

Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar Statuten Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar 2016 Statuten 1 Name, Sitz Unter dem Namen Computeria Ausserschwyz besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB mit Sitz am jeweiligen Wohnort der Präsidentin/des

Mehr

STATUTEN ALBERT EINSTEIN- GESELLSCHAFT

STATUTEN ALBERT EINSTEIN- GESELLSCHAFT STATUTEN ALBERT EINSTEIN- GESELLSCHAFT 2014 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz 1. Unter dem Namen Albert Einstein-Gesellschaft Bern, besteht ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. ZGB. 2. Der

Mehr

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur STATUTEN des Vereins ART-PUBLIC Chur I. Namen und Sitz Unter dem Namen ART-PUBLIC, Chur besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. II. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung und

Mehr

Statuten des Vereins United Asia Charity

Statuten des Vereins United Asia Charity Statuten des Vereins United Asia Charity I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen United Asia Charity besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch

Mehr

Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1

Er initiiert, unterhält und begleitet Angebote im Bereich der Schadensminderung der 4-Säulen- Drogenpolitik des Bundes. 1 verein kirchliche GASSENARBEIT luzern Statuten Seite Art. Name / Sitz Unter dem Namen "Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern" besteht ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger und konfessionell

Mehr

Statuten. Verein Studentenverein Wirtschaftsrecht

Statuten. Verein Studentenverein Wirtschaftsrecht Statuten Verein Studentenverein Wirtschaftsrecht Art. 1 Name Unter dem Namen Studentenverein Wirtschaftsrecht (nachfolgend Verein genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art. 2 Sitz Der

Mehr

Statuten. Stand: 31. März Seite 1/6

Statuten. Stand: 31. März Seite 1/6 Statuten Stand: 31. März 2018 Seite 1/6 1. Name und Zweck Art. 1 Dem Gewerbeverein Unteramt gehören Unternehmen aus den Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil an. Der Verein ist unabhängig im Sinne

Mehr

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Riehen. Der Verein ist in jeder Beziehung unabhängig,

Mehr

STATUTEN DES SWISS BIOSAFETY NETWORK

STATUTEN DES SWISS BIOSAFETY NETWORK STATUTEN DES SWISS BIOSAFETY NETWORK (SBNet) Bern Ausgabe 2018 SBNet_Statuten_2018 1 I. Name und Sitz 1. Unter dem Namen Swiss Biosafety Network (abgekürzt SBNet ) besteht seit dem 01. Juli 2010 ein Verband,

Mehr

Tamilischen Vereins der Studierenden (TaVS)

Tamilischen Vereins der Studierenden (TaVS) Statuten des Tamilischen Vereins der Studierenden (TaVS) I. Name und Sitz Art. Unter dem Namen Tamilischer Verein der Studierenden (TaVS) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische

Mehr

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA S e i t e 1 STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA mit Sitz in Zürich S e i t e 2 I. Name, Sitz, Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen FlüchtlingsTheater Malaika besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein

Mehr

Statuten des Förderverein worldskills Liechtenstein

Statuten des Förderverein worldskills Liechtenstein Statuten des Förderverein worldskills Liechtenstein Vaduz, 08.08.12 Version 1.3 Ersteller: Gründerversammlung Die Gründerversammlung des "Förderverein worldskills Liechtenstein erlässt als Statuten*: I.

Mehr

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg Sekretariat: Martin Mahler Treuhand GmbH Engelbergerstrasse 41 6390 Engelberg Tel. +41 416374777 Fax +41 416374778 www.ig-engelberg.ch martin.mahler@ig-engelberg.ch STATUTEN der INTERESSENGEMEINSCHAFT

Mehr

Vereinsstatuten Gültig ab

Vereinsstatuten Gültig ab Vereinsstatuten Gültig ab 23.04.2015 Verein Startnetzwerk Thurgau mit Sitz in Weinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen Startnetzwerk Thurgau besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport)

Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport) Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport) I. Name, Sitz, Zweck und Haftung Art. Mit Namen 'SVFF Gruppe Bern Sport' (nachfolgend: Gruppe Bern

Mehr

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS STATUTEN DES GEWERBEVEREINS ZÜRICH - AFFOLTERN 1.Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Gewerbeverein Zürich-Affoltern versteht sich ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Statuten des EM-Vereins Schweiz

Statuten des EM-Vereins Schweiz Statuten des EM-Vereins Schweiz Inhaltsverzeichnis I NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS ART. 1 NAME und SITZ... ART. 2 ZWECK... ART. 3 VERBINDUNGEN... II MITGLIEDER ART. 4 MITGLIEDER... ART. 5 AKTIVMITGLIEDER...

Mehr

Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau.

Unter dem Namen Säntisblick besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau. Vereinsstatuten Art. Name, Sitz Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau. Art. Patronat Der Verein steht unter dem Patronat der Appenzellischen Gemeinnützigen

Mehr

Der Rennstall für Rennpferdefreunde Stall MUSTER

Der Rennstall für Rennpferdefreunde Stall MUSTER Der Rennstall für Rennpferdefreunde Stall MUSTER STATUTEN I Allgemeines Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck 1. Unter dem Namen Stall MUSTER besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. 2. Sitz des Stall

Mehr

Statuten. Collective

Statuten. Collective Statuten Collective Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsform, Name und Sitz Unter dem Namen Collective besteht ein nicht gewinnorientierter, gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912)

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) I. NAME UND SITZ 1 Unter dem Namen "Gehörlosen -Verein Basel" besteht auf Grund des Fusionsvertrages vom 10. Januar 1998 des Gehörlosen Bund Basel

Mehr

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten Haus für Mutter und Kind Verein Haus für Mutter und Kind Statuten Statuten / Verein Haus für Mutter und Kind, Luzern A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Name und Sitz Unter

Mehr

Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland

Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland I Seite 1/6 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter dem Namen "Warmblutpferdezucht-Genossenschaft Bern- Mittelland" besteht eine auf unbestimmte Dauer gegründete Genossenschaft mit Sitz in Graben. II Zweck

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Statuten Tanzsportverein Verein Dance Club New Horizon 1. Name und Sitz Unter dem Namen Dance Club New Horizon besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Freienbach. Er ist

Mehr

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 1 STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck ART. 1 Unter dem Namen «ARCHITEKTUR FORUM OBERSEE» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetz-buches mit Sitz in Rapperswil. ART. 2 Der

Mehr