Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Umwelt- und Verfahrenstechnik

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1 Studienplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Umwelt- und Verfahrenstechnik Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Ziele des Studiengangs 3. Studienmodule und Vermittlungsformen 4. Dauer und Umfang des Studiengangs 5. Fachstudienberatung. Bachelorprüfung 7. Aufbau des Studiengangs 8. Studienverlaufsplan 1. Einleitung Dieser Studienplan unterrichtet über Ziele, Struktur, Dauer, Umfang, Aufbau, Prüfung und die vorgesehenen Studienmodule des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Umwelt- und Verfahrenstechnik. Er enthält Vorschläge für eine sinnvolle Abfolge der Studienmodule. 2. Ziele des Studiengangs Ziel des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Kaiserslautern ist es, den Studierenden den Wirkungsverbund zwischen ökonomischem Wissen und technischem Fortschritt zu vermitteln. Aufgrund der breit ausgelegten Ausbildung soll den Studierenden die technisch/wirtschaftlich-integrative Denkweise beigebracht werden. 3. Module und Vermittlungsformen Der Lehrstoff ist modular strukturiert. In den einzelnen Modulen werden die Lehrinhalte vermittelt, gefestigt und vertieft. Modulprüfungen bestehen aus Prüfungsleistungen können in Form von 1. schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren), 2. mündlichen Prüfungen, 3. schriftlich ausgearbeiteten Referaten, 4. Hausarbeiten, 5. Projektarbeiten,. Laboren Seite 1 von 7

2 oder sonstigen nach gleichen Maßstäben bewertbaren Leistungen erbracht. erbracht werden. Anzahl, Art und Gewichtung der Leistung sowie gegebenenfalls Prüfungsvoraussetzungen werden vom Modulverantwortlichen beschrieben und im Modulhandbuch festgelegt. Die Modulnote ergibt sich ansonsten aus den gewichteten Teilprüfungsleistungen. Die Gesamtklausurzeit darf 30 Minuten je Modulleistungspunkt nicht überschreiten. 4. Dauer und Umfang des Studiengangs Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt sieben Semester. Das Bachelorstudium umfasst Studienmodule und die Bachelorarbeit mit einem Gesamtumfang von 210 LP. 5. Fachstudienberatung Studierende, die nach dem 2. Semester weniger als 30 Leistungspunkte erreicht haben, erhalten ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung. Dabei werden Möglichkeiten diskutiert, wie mögliche Defizite in den nachfolgenden Semestern behoben werden können. Im Einvernehmen mit dem Prüfungsaus-schuss erteilen die Fachstudienberater hierzu Ratschläge; der Prüfungsausschuss wird über das erfolgte Gespräch informiert.. Bachelorprüfung Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen, dem Studienprojekt und der Bachelorarbeit. Eine Modulprüfung besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt. 7. Aufbau des Studiengangs Module nach 27 der BPO zum Nachweis der Mindestanforderungen an Leistungspunkten zum Bestehen der Bachelorprüfung: 1. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre 2. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre 3. Grundzüge der Rechtswissenschaft 4. Integrativer Bereich 5. Sustainable Development. Quantitative Methoden 7. Grundlagen der Umwelt- und Verfahrenstechnik 8. Bachelorarbeit Seite 2 von 7

3 Die Leistungspunkte in den Bereichen 1 bis 7 sind in Form von Modulen zu erbringen: 1. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre: 55 LP BWL-BWG-M-1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 5 BWL-FBE-M-1 Finanzberichterstattung 4 BWL-PRO-M-1 Produktion BWL-MAR-M-1 Marketing BWL-INV-M-1 Investition und Finanzierung BWL-AOF-M-1 Arbeit, Organisation und Führung BWL-STM-M-1 Strategisches Management BWL-OPR-M-1 Operations Research BWL-WIN-M-1 Wirtschaftsinformatik BWL-KER-M-1 Kosten- und Erlösrechnung 4 Summe Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: 15 LP VWL-MIK-M-1 Grundzüge Mikroökonomik 4 VWL-MAK-M-1 Grundzüge Makroökonomik VWL-SPT-M-1 Spieltheorie 5 Summe Grundzüge der Rechtswissenschaft: 9 LP JUR-ZGR-M-1 Zivil- und Gesellschaftsrecht 9 Summe 9 4. Integrativer Bereich 9 LP Seite 3 von 7

4 Hinweise INT-WTE-M-1 Wirtschaft, Technik und Ethik Lehrveranstaltung: WIW-INT- WGV-V-1 Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung (Vorlesung) im WS UND Lehrveranstaltung: SO S- Wirtschaftsethik II (Seminar) (anmeldepflichtig) im SS ODER Lehrveranstaltung: WIW-INT- KLOOC-V-1 Kaiserslauterer Open Online Course Nachhaltige Entwicklung (KLOOC) (Vorlesung/Übung) im SS 5 jeweils im Sommersemester: Wirtschaftsethik II. Wirtschaftsethik I ist nicht erforderlich. Eine Einführung wird zu Beginn von Wirtschaftsethik II gegeben. Klausur über Inhalte der Veranstaltung Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung. Zudem je nach Angebot Klausur Wirtschaftsethik II oder Seminarteilnahme Wirtschaftsethik II oder Teilnahme am KLOOC "Nachhaltige Entwicklung". Die Ergebnisse der Lehrveranstaltung Wirtschaftsethik II bzw. des KLOOCs "Nachhaltige Entwicklung" lauten unbenotet auf bestanden oder nicht bestanden. Modulprüfung: Prüfungsleistung in Wirtschaftsethik II als unbenotete (Teil-)leistung. Sowie die Klausur über Inhalte der Veranstaltung "Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung". die Klausurnote ist die Modulnote. Modulanmeldung/Modulprüfung: Die Modulanmeldung erfolgt automatisch mit der Prüfung für die Klausur "Wirtschaften in gesellschaftlicher Verantwortung". Die Modulnote wird dann wirksam, wenn beide Leistungen erbracht sind. Für beide Prüfungen muss sich beim PA/QIS angemeldet werden. Summe 9 INT-SSK-M-1 Softskills 4 Unbenotete Prüfung, 2 Softskill-Veranstaltungen sind zu absolvieren. 5. Spezialisierungsmodul: Sustainable Development, LP Aus dem Mastermodul: Sustainable Development, Umwelt und Energie.. Quantitative Methoden 32 LP Seite 4 von 7

5 MAT M-0 Höhere Mathematik I 8 MAT M-0 Höhere Mathematik II 8 MAT M-0 Höhere Mathematik III 8 QMT-DST-M-1 Statistik I 4 MAT M-0 Statistik II 4 Summe Grundlagen der Umwelt- und Verfahrenstechnik 9 LP Hinweise WIW-CFI-V-1 MV-TM-54-M-4 MV-TD-18-M-4 MV-KIMA-247-M-4 WIW-BVT-M-4 WIW-ABT-M-4 Chemie für Ingenieure Lehrveranstaltung: CHE V-1 Chemie für Ingenieure und Biologen (Vorlesung) (anmeldepflichtig) im WS Elemente der Technischen Mechanik I Lehrveranstaltng: MV-TM-8020-V-4 Elemente der Technischen Mechanik I (Vorlesung/Übung) im WS Thermodynamik I Lehrveranstaltung: MV-TD-8050-V-4 Thermodynamik I (Vorlesung/Übung) im WS Darstellende Geometrie + Technisches Zeichnen (für Hörer anderer Fachrichtungen) Lehrveranstaltung: MV-KIMA-8251-V-4 Darstellende Geometrie + Technisches Zeichnen (für Hörer anderer Fachrichtungen) (Vorlesung/Übung) im WS Bioverfahrenstechnik Lehrveranstaltung: MV-BioVT-8430-V-2 Grundlagen der Bioverfahrenstechnik (Vorlesung/Übung) im WS Lehrveranstaltung: MV-BioVT-8431-V-3 Bioreaktor- und Bioprozesstechnik I (Vorlesung) im SS Apparatebau und technik Lehrveranstaltung: MV-KIMA-825-V-4 Apparatebau (Vorlesung/Übung) im WS 3 5 (ggf. wenn Sonderveranstaltung dann: für WI und Lehramt) 4 Unbenotet. Prüfung muss bestanden sein. Seite 5 von 7

6 WIW-MVTFA-M-4 MV-TVT-8400-V-4 Lehrveranstaltung: MV-MVT-8453-V-4 Apparatetechnik (entspricht: Apparatebau II) (Vorlesung) im SS Mechanische Verfahrenstechnik und Abfallbehandlung Lehrveranstaltung: MV-MVT-8450-V-4 Mechanische Verfahrenstechnik I (Vorlesung/Übung) im SS Lehrveranstaltung: MV-MVT-8457-V-7 Feststoffverfahrenstechnik / Abfallbehandlung I ehem. Schüttguttechnik (Vorlesung) im WS Thermische Verfahrenstechnik I 8 Feststoffverfahrenstechnik / Abfallbehandlung I ehem. Schüttguttechnik (Vorlesung)unbenotet, muss bestanden sein MV-TVT-43-M-4 MV-SAM-24-M-4 MV-TD-57-M-4 WIW-UVTW Lehrveranstaltung: MV-TVT-8400-V-4 Thermische Verfahrenstechnik I (Vorlesung/Übung) im WS Prozess- und Anlagentechnik I Lehrveranstaltung: MV-TVT-8408-V-4 Prozessund Anlagentechnik I (Vorlesung/Übung) im SS Strömungsmechanik I 5 Lehrveranstaltung: MV-SAM-8100-V-4 Strömungsmechanik I (Vorlesung/Übung) im WS Wärmeübertragung 5 ist aber sinnvoll im Lehrveranstaltung: MV-TD-8052-V-4 Wärmeübertragung 2. Fachsemster zu (Vorlesung/Übung) im SS belegen, wenn die- ses nicht technikfrei sein soll. Stattdessen die Soft-Skills im 4. Fachsemster. Aber, ob im 2. oder 4. Fachsemsester ist vollkommen beliebig. Umweltverfahrenstechnik für WI 3 Lehrveranstaltungen: MV-TVT-8410-V-4 Umweltverfahrenstechnik I (Vorlesung) im WS Werkstoffkunde für Hörer anderer Fachrichtungen Werkstoffkunde I und II werden zusammengeprüft. Es ist ein Prüfungstermin und es Seite von 7

7 MV-AWP-253-M-4 MV-AWP-254-M-4 Werkstoffkunde I für Hörer anderer Fachrichtungen Lehrveranstaltung: MV-AWP-811-V-4 Werkstoffkunde I für Hörer anderer Fachrichtungen im WS Werkstoffkunde II für Hörer anderer Fachrichtungen Lehrveranstaltung: MV-AWP-810-V-4 Werkstoffkunde II für Hörer anderer Fachrichtungen (Vorlesung) im SS Summe 9 gibt eine Prüfungsnote. Anmeldung erst im Semester in dem Werkstoffkunde II stattfindet. Aktuelle Hinweise finden sich unter: 8. Studienverlaufsplan Studienverlaufspläne geben keine verbindlichen Studienvorgaben vor. Studienverlaufspläne sind beispielhafte Studienverlaufsmöglichkeiten, die entsprechend den Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge zu einer Semesterbelastung von ca. 30 ECTS führen (dies entspricht ca. 900 Stunden) führen. Die Studienverlaufspläne sind so angelegt, dass die Überschneidungsfreiheit weitgehend gewährleistet ist. Studienverlaufspläne können sich semesterweise ändern und werden laufenden veränderten Studienangeboten angepasst. Studierende müssen sich Ihren Studienverlauf selbst zusammenstellen Die veröffentlichten Studienverlaufspläne sind nur Hinweise! Insbesondere die "Integrativen Veranstaltungen", die Seminare, Studienprojekte und Bachelor-/Masterarbeiten sind im Rahmen der BPO frei verteilbar. Ein beispielhafter Studienverlaufsplan findet sich unter: Seite 7 von 7

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