Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den in München
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- Klaudia Burgstaller
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1 Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den in München Dr. Ralph Obermeier Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht
2 Inhalt: 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern 2. Share deal versus asset deal 3. Fall aus der Praxis: Beteiligungsholding 2
3 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern Folgende Steuerrechtsgesetze gilt es zu beachten: EStG KStG GewSt UStG UmwStG ; GrEStG AStG ; DBA 3
4 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern Steuerrechtliche Strukturierung des Deals laufende steuerrechtliche Beratung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse Tax Due Diligence Steuerklauseln (Garantien) in Unternehmenskaufverträgen Verkäuferseite: Besteuerung des Veräußerungsgewinnes Käuferseite: steuerrechtliche Behandlung des Targets nach Erwerb 4
5 2. Share deal versus asset deal 2.1. Share deal Veräußerung von Gesellschaftsanteilen Meist im Interesse des Verkäufers Lediglich 60% des Veräußerungsgewinns von Kapitalgesellschaftsanteilen unterliegen der Einkommenssteuer => Steuerbelastung bei ESt v. 42% = ca. 25% Veräußert eine Kapitalgesellschaft (Holding) Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist der Veräußerungsgewinn weitgehend steuerfrei; lediglich 5% gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben => Steuerbelastung ca. 1,5% 5
6 2. Share deal versus asset deal 2.1. Share deal Ggf. vor Veräußerung steuerrechtliche Optimierung der Gesellschaftsstruktur Hierbei sind steuerrechtliche Behaltensfristen (UmwStG) zu beachten (bis zu 7 Jahren) Mögliche Dealbreaker, z.b. Pensionsrückstellungen, vorher eliminieren Frühzeitig den Unternehmensverkauf planen Keine ordentliche AfA auf erworbene Kapitalgesellschaftsanteile möglich => Nachteil für den Käufer Erwerb durch eine Beteiligungsholding für einen Käufer interessant, wenn mittelfristig eine Weiterveräußerung geplant ist => Finanzierungskosten für den Erwerb bei der Beteiligungsholding voll abziehbar! 6
7 2. Share deal versus asset deal 2.2. Asset deal Erwerb von Einzelwirtschaftsgütern Abschreibung der erworbenen Einzelwirtschaftsgüter möglich => für Käufer interessant Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Firmenwert 15 Jahre Rosinen-Picken möglich 7
8 2. Share deal versus asset deal 2.2. Asset deal Interessant möglicherweise für den Verkäufer zur Nutzung von Verlustvorträgen Steuerrechtliche Begünstigung des Verkäufers wenn: - Verkäufer (natürliche Person) mindestens 55 Jahre alt - Bis zu einem Gewinn von 5 Mio. Euro - Nur einmal im Leben => Freibetrag von max Euro und lediglich 56% des Veräußerungsgewinns unterliegen der Besteuerung 8
9 3. Fall aus der Praxis: Beteiligungsholding Einbringung Beteiligungs-Holding 100% 100% GmbH 100% Verkauf ,- GmbH Einstieg Investor Pre-Money-Bewertung ,- 9
10 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Forstenrieder Allee München Dr. Ralph Obermeier Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Tel.: (089) Fax: (089) Internet:
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