Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung
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- Hetty Färber
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1 Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung Koordinationsstelle Examensvorbereitung Carolin Rüb u. Manuela Behl Sprechstunde: Mo u. Do von 14:00 bis 16:00 Uhr Studiendekanat der Juristischen Fakultät, Zi. 31 Domerschulstr. 16, Würzburg Tel.: (0931)
2 Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist seit dem 1. Oktober 2013 nur noch über das auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes zur Verfügung gestellte elektronische Anmeldeportal möglich. Ihre Anmeldung wird bereits mit der elektronischen Übermittlung Ihrer Anmeldedaten rechtlich verbindlich. Der Online-Anmeldung nachzureichende Unterlagen: Im Folgenden erhalten Sie die notwendigen Informationen zu den für eine Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung notwendigen Anlagen und wie Sie diese erhalten: I. Studienverlaufsbescheinigung! Die Studienverlaufsbescheinigung können Sie sich zu Hause selbst über (Meine Funktionen " Studiumsverwaltung " Studienbescheinigungen " Studienverlaufsbescheinigung) jederzeit ausdrucken. II. Nachweis der Hochschulreife (einfache Kopie)! Hier ist eine einfache Kopie des Abiturzeugnisses beizulegen.
3 III. Folgende Leistungsnachweise (jeweils in Ur-, Zweitschrift oder beglaubigter Kopie) Nachweise über Zivilrecht für Fortgeschrittene, Strafrecht für Fortgeschrittene und Öffentliches Recht für Fortgeschrittene! Den Nachweis hierüber erhalten Sie direkt in der Sprechstunde der allgemeinen Studienberatung (Montag und Mittwoch, jeweils von Uhr, im Büro des Studiendekanats) Nachweis über fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs! Den Nachweis hierüber erhalten Sie idr nach Ablegen des Kurses/der Veranstaltung vom verantwortlichen Dozenten/Lehrstuhl IV. Nachweise über die Ableistung der dreimonatigen praktischen Studienzeit ( 25 JAPO) in mind. zwei der drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (jeweils in Ur-, Zweitschrift oder beglaubigter Kopie)! Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt praktische Studienzeit, welches ebenfalls als Datei für Sie auf dieser Homepage bereit steht. Da das Praktikum von der JAPO vorgeschrieben ist, kann die Universität grundsätzlich nicht verbindlich beurteilen, ob eine Praktikumsbescheinigung vom Landesjustizprüfungsamt bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung akzeptiert werden wird.
4 V. Bescheinigung über die Schwerpunktbereichsprüfung der Universität im Original oder beglaubigter Abschrift und zusätzlich als einfache Kopie, wenn diese Prüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde! Diese Bescheinigung ist nur beizulegen, sofern die komplette Universitätsprüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde. Lediglich einzelne Teilleistungen sind nicht nachzuweisen. VI. Handschriftlicher Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Vorlagepflicht entfällt wenn bereits ein Lebenslauf vorliegt, der nicht älter als zwei Jahre ist! Der Lebenslauf darf auch tabellarisch abgefasst sein. VII. Nur bei Freiversuchteilnehmern im 9. Fachsemester:! Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzausbildung nach 37 Abs. 4 JAPO - Original oder beglaubigte Kopie VIII. Nur bei Freiversuchsteilnehmern, die das Studium durch Beurlaubungen unterbrochen haben:! Im Auslandsstudium erworbene(n) Leistungsnachweis(e)! Nachweis über die im Auslandsstudium besuchten Lehrveranstaltungen! Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität! Ärztliche(s) Attest(e)! Nachweis sonstiger Gründe
5 - jeweils Original oder beglaubigte Kopie Hinweis für die Anmeldung zur Notenverbesserung:! Bei einer Anmeldung zur Notenverbesserung benötigen Sie nur noch die folgende Unterlagen: Nachweis der Hochschulreife, Leistungsnachweise über die Fortgeschrittenen Übungen und Fremdsprachennachweis sowie handschriftlicher Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein. Bitte warten Sie gegebenenfalls die Rückgabe der Unterlagen aus dem Vortermin ab.! Wenn Sie die Juristische Universitätsprüfung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte für das von Ihnen zuletzt immatrikulierte Fachsemester eine Studienverlaufsbescheinigung ein.! Nachweise über die praktischen Studienzeiten und eventuelle Urlaubssemester sind nicht mehr vorzulegen.
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