Vorlage zur Fraktionssitzung am 18. August Konsequenzen aus der Katastrophe von Nachterstedt für die Rheinischen Braunkohletagebaue

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1 Vorlage zur Fraktionssitzung am 18. August 2009 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 14/ Wahlperiode Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Konsequenzen aus der Katastrophe von Nachterstedt für die Rheinischen Braunkohletagebaue Die Katastrophe von Nachterstedt in Sachsen-Anhalt, bei der unkontrolliert eine ehemalige Tagebauböschung mit über 2 Mio. m 3 Erdreich in den darunter liegenden Concordia-See stürzte, drei Menschen zu Tode kamen und eine ganze Siedlung zerstört bzw. unbewohnbar gemacht wurde, wirft die Frage der Standsicherheit der Böschungen in den Rheinischen Braunkohletagebauen und das Risiko für die in der Tagebauregion lebenden Menschen auf. Das betrifft sowohl die laufenden Tagebaue als auch die geplanten großen Restseen Inden, Hambach und Garzweiler. Von den Tagebaubetreibern wurde umgehend ein Unglück wie das in Nachterstedt im Rheinland für ausgeschlossen erklärt. Da bisher aber keinerlei Erfahrungen mit der über mehrere Jahrzehnte dauernden Anlage derartiger großer und tiefer Restseen vorliegen, müssen zur Sicherheit der Bevölkerung die Regelungen in den Braunkohleplänen im Hinblick auf die Standsicherheit von Böschungen vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse überprüft werden. Es stellt sich die Frage, ob die in den Braunkohleplänen festgeschriebene Dimensionierung der Sicherheitsstreifen, Gelände am Tagebaurand, dass nicht bebaut werden darf (im Falle der Tagebaue Hambach und Inden: Breite Sicherheitsstreifen = halbe Tagebautiefe), ausreichend ist. Die Tagebaue im Rheinland sind deutlich tiefer als in Ostdeutschland (z. B. Tagebau Hambach über 400 Meter). Unter Fachleuten ist unstrittig, dass das Risiko von Hangrutschen mit der Tiefe der Tagebaue exponentiell zunimmt. Das heißt, in einem Tagebau mit 400 Metern Tiefe ist das Risiko eines Hangrutsches im Grundsatz nicht nur viermal so hoch wie in einem Tagebau mit 100 Metern Tiefe, sondern noch wesentlich höher. Keinesfalls darf ein Risiko für die Rheinische Tagebauregion, wie von RWE und zum Teil auch von der Landesregierung mit dem Hinweis abgetan werden, in Nachterstedt herrschten andere geologische Verhältnisse und deshalb könnten derartige Ereignisse hier nicht auftreten (z. B. wegen Fließsanden und Risiken wegen Alt-

2 - 2 - bergbau in Sachsen-Anhalt). Natürlich herrschen im Rheinland andere geologische Verhältnisse wie in Ostdeutschland. Aber daraus kann nicht einfach geschlossen werden, dass die Risiken im Rheinland geringer sind. Im Gegenteil: Erheblich größere Tiefe der Tagebaue, zum Tagebau hin geneigte Gleitschichten, Vorhandensein von Altbergbau, hochkomplexe tektonische Störungen und erhöhte Erdbebengefahr sind nicht zu unterschätzende Risikofaktoren in der Rheinischen Tagebauregion. Im Rheinland liegen etliche Ortschaften nur wenige Hundert Meter von den Tagebaukanten und den späteren Böschungen der Restseen entfernt. In der Vergangenheit ist es auch in den Tagebauen im Rheinland zu größeren Hangrutschungen gekommen: So versank 1983 ein etwa 2 Hektar großes Freizeitgelände am Rand der Ortschaft Dürwiß bei Eschweiler im Kreis Aachen im damaligen Tagebau Zukunft. Dort war schon in den 1930er Jahren ein Teil des Friedhofes in den Tagebau abgerutscht. In die ehemaligen Gruben Fortuna und Fischbach bei Bergheim im Rhein-Erft-Kreis rutschten mehrfach größere Böschungssysteme während der 20er, 30er und 40er Jahre des vorigen Jahrhunderts. In den 50er Jahren rutschte ein komplettes Waldstück in die Grube, so dass diese über Monate nicht mehr betrieben werden konnte. Bei Bergheim verschwanden während solcher Böschungsrutschungen Teile eines Gestüts im dortigen Tagebau. Vor diesem Hintergrund muss geklärt werden, welche Erkenntnisse und Konsequenzen aus diesen und weiteren Ereignissen für die Standsicherheit der Böschungen gezogen worden sind. Dass es ein relevantes Risiko gibt, belegen die von RWE angebrachten Messpunkte für Bodenbewegen an den Tagebaurändern. Ob sie vor Unglücken schützen, ist unsicher, denn im Fall von Nachterstedt wurden offensichtlich vorher keine Besorgnis erregenden Bodenbewegungen festgestellt. Ebenfalls gibt es im Rheinland wie in Nachterstedt aus früheren Bergbauaktivitäten aufgespülte und verfüllte Bereiche zum Teil mit Besiedlung, die im Zuge des Abbaufortschritts der laufenden Tagebaue tangiert werden (z. B. beim Tagebau Inden im Bereich Lucherberg und beim Tagebau Hambach im Bereich von Morschenich). Solche Bereiche werden als besonders problematisch im Hinblick auf die Hangfestigkeit angesehen. Noch aus einem anderen Grund erstaunt, dass leichtfertig die Vergleichbarkeit der Verhältnisse in Nachterstedt mit denen in der Rheinischen Tagebauregion abgetan wird: Noch im August 2006 präsentierten RWE und Landesregierung den Concordia- See bei Nachterstedt den Mitgliedern des Braunkohleausschusses bei der Bezirksregierung Köln als ein besonders gelungenes Beispiel für eine Restseerekultivierung. Völliges Neuland, mit entsprechenden Risiken für die Standsicherheit von Böschungen, werden die verbleibenden Braunkohlerestseen Inden, Hambach und Garzweiler sein. Schon das Kleinste der drei Restlöcher, Inden, das ab 2030 geflutet werden soll, soll mit einer Fläche von Hektar und 180 Metern Tiefe nach ca der größte See von NRW sein. Weltweit gibt es keinerlei Erfahrung mit der Flutung und Standsicherheit der Böschungen von Tagebaurestlöchern solcher Dimension. Es muss detailliert überprüft werden, ob die Risiken der Standfestigkeit von Böschungen derartig großer Restseen überhaupt verantwortbar sind.

3 - 3 - Erst kurz vor den Sommerferien hat die Landesregierung die Flutung des Restlochs Inden anstelle der bisher vorgesehenen Erdbefüllung genehmigt. Die Genehmigung ist allerdings noch nicht veröffentlicht und damit auch noch nicht rechtskräftig. Angesichts des Unglücks in Nachterstedt erscheint es selbstverständlich, dass die Landesregierung der Genehmigung der Seebefüllung vorerst keine Rechtskraft verleiht und sämtliche Planungen zur Flutung des Restlochs Inden hinsichtlich der Standfestigkeit der Böschungen noch einmal einer genauen Prüfung unterzieht. Dies gilt besonders auch im Hinblick auf die Risiken möglicher Interaktionen zwischen Indesee und dem später folgenden, nur sechs Kilometer entfernten, noch deutlich größeren und bis zu 400 Meter tiefen Hambachsee. Sollten nicht alle Risiken ausgeschlossen werden können, muss die Schaffung von Restseen in dieser Dimension grundsätzlich in Frage gestellt werden. Die Schaffung von großen Restseen anstelle der Verfüllung birgt eine Vielzahl von Risiken, deren Auswirkungen - verbunden mit möglichen Folgekosten - heute kaum abschätzbar sind. Da die Phase der Seebefüllung Jahrzehnte andauern und dann der Bergbau längst beendet sein wird, ist es fraglich, ob RWE für diese Kosten aufkommen kann oder will. Deshalb ist zu prüfen, welche Sicherheitsleistungen das Unternehmen heute für diese Folgekosten aufbringen muss. Es darf nicht sein, dass der Konzern mit der Gewinnung der Braunkohle viele Milliarden Euro verdient, am Ende die Allgemeinheit aber für die Folgekosten aufkommen muss. Wie wenig die geologischen Prozesse und damit einhergehend die Risiken des Braunkohlenbergbaus für die gesamte Tagebauregion - vor allem im Zusammenhang mit der großräumigen Absenkung des Grundwassers bis heute verstanden werden, zeigt eine Vielzahl unerwarteter Bergschäden, wie z.b. die massiven Tektonikschäden an der Kirche St. Margaretha in Mönchengladbach, der Kirche St. Remigius in Bergheim, Tektonikschäden in Hückelhoven sowie überraschend viele Tektonikschäden im über 16 km vom Tagebau Hambach entfernten Swisttal und im Raum Euskirchen. Schon mit der Prognose von Bergsenkungen scheint RWE alleine überfordert: In Elsdorf am Rand des Tagebaus Hambach, dem Bereich mit den größten Bergsenkungen, prognostizierte RWE vor 10 Jahren eine Absenkung des Bodens um maximal 4 Meter bis Ende des Bergbaus im Jahr Heute, 30 Jahre vor dem geplanten Ende des Bergbaus, sind diese vier Meter bereits erreicht.

4 - 4 - Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Regelungen gibt es in den Braunkohleplänen oder sonstigen Rechtssetzungen hinsichtlich der Standsicherheit von Tagebauböschungen und zum Schutz der Bevölkerung vor Hangrutschungen? Wir bitten um die genauen Angaben der Textstellen in den jeweiligen Genehmigungsunterlagen für die einzelnen Tagebaue sowie anderer relevanter Quellen. 2. In welcher Form wird in den jeweiligen Braunkohleplänen oder sonstigen Rechtssetzungen insbesondere auf die Standsicherheit von Tagebauböschungen zum Schutz vor Hangrutschungen während der mehrere Jahrzehnte dauernden Verfüllungsphasen der jeweiligen Restseen eingegangen? Wir bitten um die genauen Angaben der Textstellen in den jeweiligen Genehmigungsunterlagen für die einzelnen Tagebaue sowie anderer zu diesem Sachverhalt relevanter Quellen. 3. Ist die Landesregierung bereit, die diese Fragen betreffenden Genehmigungsunterlagen und die dafür relevanten Untersuchungen und Gutachten interessierten Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen Landtags zur Verfügung zu stellen? 4. Welche Studien, Erkenntnisse, Gutachten etc. legt die Landesregierung bei der Festlegung von Regelungen für die Standsicherheit von Tagebauböschungen und für den Schutz der Bevölkerung vor Hangrutschungen zugrunde? Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der zugrunde gelegten Quellen. 5. Wie breit ist der Sicherheitsstreifen bei den drei in Betrieb befindlichen Tagebauen und wie tief sind die Tagebaue jeweils im näheren Bereich der Sicherheitsstreifen? 6. Welche Erkenntnisse aus Studien, Untersuchungen etc. führten zur Bemessung dieser Breite der Sicherheitsstreifen? Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der zugrunde gelegten Quellen. 7. Welche Aktivitäten sind in den jeweiligen Sicherheitsstreifen untersagt, welche nicht? 8. Wie groß ist der geringste Abstand zwischen der Tagebaukante und vorhanden Gebäuden (bitte Angaben für die aktuellen Tagebaue und den zukünftigen Abbaufortschritt)? 9. Welche Hangrutschungen hat es in den Rheinischen Braunkohletagebauen bis heute gegeben (bitte Auflistung aller der Landesregierung bekannten Ereignisse mit Datum, Ort und Tagebau, Volumen der abgerutschten Erdmasse und der aufgetreten Schäden)? 10. Ist der Bergbautreibende verpflichtet, sämtliche Hangrutschungen der Bergbehörde zu melden? 11. Wenn ja, wie wird diese Verpflichtung überwacht?

5 Welche Konsequenzen für die Genehmigung und den Betrieb von Tagebauen (Veränderung des Böschungsaufbaus, Sicherheitsstreifen etc.) wurden aus diesen Ereignissen gezogen? 13. Welche Funktion haben die von RWE betriebenen Messpunkte an den Tagebaukanten? 14. In welchen Fällen konnten vor Hangrutschungen verdächtige Bodenbewegungen bemerkt werden und die Hangrutschung ggf. verhindert werden? 15. An welchen Böschungsbereichen gibt es derzeit Kontrollmessungen außerhalb des Tagebaurandes zum Schutz der angrenzenden Bebauung in Merken, Schophoven, Buir etc. in Form von Messlinien zur Erfassung horizontaler Bodenbewegungen? 16. Welche Möglichkeiten haben eine Gemeinde bzw. deren Bürger, solche Messergebnisse zur Kenntnis zu bekommen? 17. Trifft es zu, dass es für die Tagebaubelegschaften Alarmierungs- und Evakuierungspläne für den Fall von Hangrutschungen gab bzw. gibt? 18. Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko von Hangrutschungen im Verhältnis zur Tiefe von Tagebauen? 19. Bei welchen geologischen Strukturen in der Böschung sieht die Landesregierung ein höheres Risiko von Hangrutschungen? 20. Was wird unternommen, um das Risiko an diesen Stellen zu minimieren? 21. Gibt es hierzu konkrete Auflagen für den Bergbautreibenden? 22. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 23. An welchen Stellen sind bzw. werden laufende Tagebaue auf Hinterlassenschaften früherer Bergbauaktivitäten (Schächte alten untertägigen Braunkohleabbaus, Aufspülungen und schüttungen etc.) treffen? 24. Welches Risikopotential für Hangrutschungen sieht die Landesregierung an diesen Stellen? 25. Was wird unternommen, um das Risiko an diesen Stellen zu minimieren? 26. In welchen Bereichen ist im Rheinischen Revier Kippenboden überbaut worden? 27. Trifft es zu, dass im früheren Tagebau Bergheim eine Genehmigung auf Antrag von Rheinbraun zur steileren Ausbildung der Westböschung erteilt wurde? 28. Wenn ja, aus welchen Grund wurde diese Genehmigung erteilt?

6 Trifft es zu, dass aufgrund dieser verringerten Böschungssicherheit im Stadtgebiet Bergheims vermehrt Bergschäden und horizontale Bodenverschiebungen auftraten? 30. Trifft es zu, dass aufgrund dieser Böschungsbewegungen die Bergbehörde im laufenden Tagebaubetrieb die Böschungskante um ca. 300 m zurück nehmen ließ? 31. In welchen Bereichen der aktuellen und zukünftigen Böschungssysteme befinden sich in den Tagebau hinein geneigte Bodenschichten? 32. Gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen den Ländern NRW und Sachsen-Anhalt in der bergbehördlichen Kontrolle von Böschungen? 33. Wenn ja, welchen? 34. Gibt es qualitative Unterschiede zwischen den Ländern NRW und Sachsen- Anhalt in der Berechnung und Begutachtung von Böschungen durch Sacherverständige? 35. Wenn ja, welche? 36. Wie groß (Fläche, Volumen, maximale und durchschnittliche Tiefe) werden die drei nach dem Ende des Braunkohleabbaus verbleibenden Restseen Inden, Hambach und Garzweiler sein? 37. Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler jeweils das Massendefizit durch die entnommene Braunkohle (Angaben bitte in Kubikmetern und im Verhältnis zum bewegten Abraum)? 38. Wie groß ist nach dem Ende des jeweiligen Abbaus bei den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler jeweils die Masse des entnommenen und auf Halde gelegten Abraums? 39. In welchem Zeitraum soll jeweils die Flutung der drei Restlöcher erfolgen? 40. Wann ist jeweils mit einer vollständigen Befüllung der Restlöcher zu rechnen? 41. Wie soll die Flutung bei den drei Restlöchern jeweils erfolgen? 42. Welche Studien, Untersuchungen, Gutachten etc., gibt es zur Standsicherheit der Böschungen, sowohl in der Jahrzehnte andauernden Phase der Flutung als auch nach deren Ende, unter Berücksichtigung der jeweiligen unterschiedlichen Verhältnisse (Tiefe, Geologie etc.) an den drei Restlöchern? Wir bitten auch hier um eine exakte Angabe der Quellen. 43. Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien etc., und welche Konsequenzen hat die Landesregierung daraus gezogen? 44. Ist die Landesregierung bereit, diese Studien etc., Abgeordneten des Landtags zur Verfügung zu stellen?

7 In welcher Weise wurden vorhandene tektonische Störungen im gewachsenen Grund, der an die aufgeschütteten Böschungen angrenzt, im Hinblick auf die Berechnungen der Standsicherheit berücksichtigt? 46. Welche Konsequenzen und welches Risiko wird der Wiederanstieg des Grundwassers nach der Beendigung des Abbaus für die Standsicherheit der Böschungen haben und wie wurde dies im Hinblick auf die Berechnungen der Standsicherheit berücksichtigt? 47. Wie soll in der Jahrzehnte andauenden Phase der Flutung gewährleistet werden, dass das Grundwasser im Boden nicht schneller ansteigt als die jeweiligen Seespiegel und es dadurch zu unkontrollierbaren Druckverhältnissen auf die Böschungen kommt? 48. Wie wurden mögliche Interaktionen zwischen dem Indesee und dem etwa 10 Jahre später zur Flutung anstehenden, nur wenige Kilometer entfernten und deutlich tieferen (180 Meter zu 400 Meter) Hambachsee untersucht? 49. Welche Konsequenzen wurden daraus für die Planung beider Seen gezogen? 50. Gibt es nach Beendigung der Restseeflutung Böschungsbereiche, in denen der Grundwasserspiegel zwischen Seeoberfläche und Landbereich nicht auf gleichem Niveau liegt? 51. Trifft es zu, dass die Berechnung zur Standsicherheit der Böschungen im Rahmen der Änderung des Braunkohleplans Inden II (Restsee Inden) von RWE selbst durchgeführt wurden? 52. Welche von der Landesregierung beauftragten Gutachter haben diese Berechnungen des Unternehmens mit welchem Ergebnis überprüft? 53. In welchem Abstand zu den geplanten Restseen befinden sich heute schon Gebäude (bitte Angaben jeweils zu den Abständen zur angefüllten Böschung und zum Ufer)? 54. In welchen Abstand zur angefüllten Böschung und zum Ufer der drei Restseen können nach Auffassung der Landesregierung neue Gebäude errichtet werden? 55. Hält die Landesregierung die im Falle des Indesees bereits vorgesehene Nutzung der Böschungen in der mehrere Jahrzehnte andauernden Flutungsphase, z. B. für Freizeitaktivitäten, ohne Risiko für verantwortbar? 56. Wenn ja, welche Vorkehrungen gegen Hangrutschungen sollen hier getroffen werden? 57. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr von Rutschungen im Bereich der aufgeschütteten Sophienhöhe und dem Tagebau bzw. dem Restsee Hambach in der Flutungsphase?

8 Ist die Landesregierung bereit, die Veröffentlichung und damit die Rechtskraft der von ihr im Juni bereits erteilten Genehmigung zur Änderung des Braunkohleplans Inden II (Schaffung eines Restsees) aufzuschieben, bis im Lichte neuer Erkenntnisse alle Risiken hinsichtlich der Standsicherheit der Böschungen ausgeschlossen werden können? 59. Wenn nein, warum nicht? 60. Welche Sicherheitsleistungen für heute nicht abschätzbare Risiken der Restseeflutungen nach dem Ende des Bergbaus muss RWE zu welchem Zeitpunkt in welcher Form und Höhe hinterlegen? 61. Falls RWE nicht verpflichtet ist, derartige Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, warum nicht? Sylvia Löhrmann Johannes Remmel Reiner Priggen und Fraktion

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