Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert
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- Karsten Eberhardt
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1 Übersicht Aus «ökologischen Ausgleichsflächen öaf» werden «Biodiversitätsförderflächen BFF» BFF neu in drei Qualitätsstufen Qualitätsstufe I: heute: ökologische Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: heute: Flächen nach ÖQV Qualitätsstufe III: heute: Inventarflächen von nationaler Bedeutung, Einführung 2016 Alle Qualitätsstufen zu 100% vom Bund finanziert Verpflichtungsdauer: 8 Jahre (statt 6 Jahre) Neue BFF-Typen Uferwiese entlang von Fliessgewässern artenreiche Grün- und Streuefläche im Sömmerungsgebiet 77
2 Uferwiese entlang von Fliessgewässern Voraussetzungen Qualitätsstufe I Jährlich mindestens einmal gemäht Zwischen 1.9 und grundsätzlich Weide möglich keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel maximal 12 m breit Pufferstreifen Bewirtschaftung Gewässerraum einfacher möglich (kein Schnittzeitpunkt) Beiträge Uferwiese BFF: 450 Fr./ha Versorgungssicherheitsbeiträge (Basisbeitrag 50%; übrige 100%), Kulturlandschafts-, Produktionssystem- und Landschaftsqualitätsbeiträge 78
3 Hochstamm-Feldobstbäume Harmonisierung Dichte: Qualitätsstufe I und II 100 Bäume/ha für Nuss-, Kirschen- und Kastanienbäume, 120 Bäume/ha für die übrigen Bäume Qualitätsstufe I + II: für maximal diese Anzahl Bäume pro Hektare werden Beiträge ausgerichtet Zusätzliche Anforderung Qualitätsstufe II: ist Dichte grösser, werden keine Beiträge für Qualitätsstufe II ausgerichtet Anforderungen Kronendurchmesser in Qualitätsstufe II Für die Biodiversität wertvoll sind insbesondere ältere Bäume Mindestens ein Drittel der Bäume mit Kronendurchmesser von mehr als 3 Metern 79
4 Hochstamm-Feldobstbäume Zurechnungsfläche Qualitätsstufe II Bäume: 0,5 Aren pro Baum Über 200 Bäume: 0,5 Aren pro Baum vom Baum und 0,25 Aren pro Baum ab dem 201. Baum Nussbäume Geringerer Wert der Nussbäume für die Biodiversität Tieferer Beitrag Qualitätsstufe II (15 Fr./Baum) (Übergangsbestimmung für Landwirte mit laufenden Verträgen) 80
5 Änderung gegenüber der Anhörung Hecken: Vorschlag getrennte Anmeldung Gehölz und Krautsaum wurde in der Anhörung nicht unterstützt. Die Kantone begrüssen eine Vereinfachung und haben Vorschläge eingebracht Prüfung der Vorschläge und erneute Anhörung Uferbereich Qualitätsstufe II (Mosaik): Kantone wünschen in der Anhörung konkretere Angaben (Agridea-Merkblatt). Element soll erst eingeführt werden, wenn es umsetzungstauglich ist (geplant 2015) 81
6 Vernetzung Definition von Standardmassnahmen für Ziel- und Leitarten Degression der Beiträge in den Bergzonen III und IV aufgehoben Beiträge zu 90% vom Bund finanziert (1000 Fr./ha, maximal 900 Fr./ha vom Bund) Vernetzungsprojekte, die vor Ende 2013 durch den Kanton bewilligt werden: Bisherige Anforderungen (inkl. Projektdauer) bis Ende der Verpflichtungsdauer, neue Beitragsansätze Vernetzungsprojekte, die vor Ende 2014 durch den Kanton bewilligt werden: Bisherige kantonale Anforderungen gelten weiterhin, neu Verpflichtungsdauer von 8 Jahren, neue Beitragsansätze 82
7 Regionalisierung Ausgangslage Bund übernimmt 100% der Beiträge bei Qualitätsstufe II Bundesanteil bei Vernetzung steigt von 80% auf 90% Heutiges Ausmass an Regionalisierung nicht mehr möglich Regionalisierung ab 2014 Kantone bestimmen Beitragshöhe für Vernetzungsmassnahmen regionale botanische Kriterien bleiben bestehen Typ 16 «regionsspezifische BFF» bleiben bestehen Früherer Schnittzeitpunkt auf Flächen mit biologischem Potential möglich, sofern diese zweimal genutzt werden Keine an die Qualitätsstufe II gekoppelten Bewirtschaftungsauflagen (heute in AG und GR), aber Verbot Mähaufbereiter in der Qualitätsstufe II (national) 83
8 Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet Alpwirtschaftlich genutzte Flächen im Sömmerungsgebiet ohne Heuwiesen die zur Dauergrünfläche gehören hohe floristische Qualität Qualität II NHG Objekte von nationaler Bedeutung mit Vertrag sind beitragsberechtigt Bewirtschaftungsvorgaben gemäss den Bestimmungen für das Sömmerungsgebiet Biologische Qualität und Flächengrösse müssen erhalten bleiben Beitrag: 150 Fr./ha 84
9 Extensiv genutzte Wiese 85
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