Naturschutz/Landwirtschaft aktuelle Situation/Trends

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1 Naturschutz/Landwirtschaft aktuelle Situation/Trends???

2 Aktuelle Situation Brandenburg ist ein Agrarland (ca. 50 % der Fläche sind Acker/Grünland) Die Landwirtschaft ist verantwortlich für nachhaltige, naturschutzgerechte Nutzung Die Landnutzung hat sich in der Geschichte mehrfach gewandelt, insbesondere in den letzten 5-10 Jahren zeichnet sich ein Trend ab, der kritisch zu hinterfragen ist.

3 Trend der landwirtschaftlichen Bodennutzung Zunahme des Flächenanteils weniger Kulturarten Minimale oder keine Fruchtfolge Dramatischer Rückgang ökologischer Ausgleichsflächen (Brachen, Randstreifen) Einsatz von Pestiziden auf einem größeren Flächenanteil gravierenden Verschlechterung des Zustandes der Umwelt und der Biodiversität! Das Kernproblem für den Naturschutz ergibt sich aus dem zunehmenden Flächenverbrauch für Energiepflanzenanbau und der zunehmenden Intensivierung bei gleichzeitigem Trend zur Verengung der Fruchtfolge und dem Verlust von Flächen, die positive Nebeneffekte für den Naturschutz haben.

4 % an der Ackerfläche Maisanteil 10,2 16,7 Roggen 18,9 19,6 Raps 10,5 12,8 Stilllegung 13,4 4,2 Summe ohne Stilllegung 39,6 49,1 Der Flächenanteil der 3 Fruchtarten hat seit 2004 zugenommen (insbes. Mais) und umfaßt gegenwärtig etwa 50 % der Ackerfläche. Dies entspricht dem Trend, weniger Kulturarten auf größerer Fläche Monotonisierung

5 Ab 2006 zeigen sich konstant starke Steigerungsraten des Maisanbaus, die bei stagnierenden Tierbestandszahlen nahezu ausschließlich auf den Einsatz von Maissilage in Biogasanlagen zurückgeführt werden (Abb. 4). Entwicklung Silomaisanbau in Brandenburg Quelle: Amt für Statistik Brandenburg-Berlin Max Min ha

6 Mit Stand Juli 2011 gab es in Brandenburg 241 Biogasanlagen 2011 wurden auf ca. 18,5 Prozent der Ackerfläche Maisangebaut. Landkreise mit Schwerpunkt im Nordwesten z.t. mehr als 20 Prozent der Ackerfläche Der Anteil Energiemais an der gesamten Maisproduktion wird 2011 in Brandenburg auf etwa 30 Prozent geschätzt.

7 Bei einer Gesamtanbaufläche von ha Mais im Jahr 2011 wurden ca. 20 Prozent Mais in 3-jähriger Selbstfolge und knapp 6 Prozent in 6- jähriger Selbstfolge produziert.

8 Grünlanderhalt Region BB/BE DGL 1000 ha LF 1000 ha Anteil DGL an LF in % Änderung zu 2003 in % ,2 289,8 287,1 285,6 282,9 285,7 286,7 290, , , , , , ,2 21,99 21,59 21,48 21,41 21,23 21,32 21,59 21,84-1,85-2,33-2,65-3,48-3,06-1,85-0,7 Der aus anderen Bundesländern bekannte dramatische Grünlandrückgang ist in Brandenburg bisher nicht zu verzeichnen.

9 EU: Übergeordnete Ziele Die neue Strategie, ausgelegt bis 2020, konzentriert sich auf sechs prioritäre Ziele und damit verbundene Maßnahmen. Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Vögeln und ihrer Lebensräume; Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen - Wiederherstellung von mindestens 15 % der Gebiete, die bereits Schaden genommen haben; Aufforderung der Land- und Forstwirtschaft, einen Beitrag zur Wiederherstellung der Biodiversität zu leisten; Bund: Bis zum Jahre 2020 ist die Biodiversität in Agrarökosystemen deutlich erhöht. Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wildlebende Arten), die für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu.

10 Ziele im Land Brandenburg Landtagsbeschluss zur Erarbeitung eines Maßnahmeprogramms zur Erhaltung der Biodiversität: Erhaltung/ Erhöhung der biologischen Vielfalt auf Dauergrünland Erhöhung des Anteils des Ökolandbaus von derzeit 11 % auf 20 % der LN Erhöhung der biologischen Vielfalt auf Ackerland (Stoffeinsatz, Bracheanteil, Randstreifen ) Landtagsbeschluss zur Erarbeitung eines Programmes zum Schutz und zur Nutzung der Moore Bis zu 10 % revitalisieren auf der anderen Fläche angepasste Nutzung Überführung von Acker in Grünland auf Moorstandorten Alternative Nutzungen (Paludi) erproben Stabilisierung und Revitalisierung naturnaher Moore in bewaldeten Einzugsgebieten und angepasste Nutzung auf organischen Böden

11 Steuerungsinstrumente EEG: In der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), die am 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde der so genannte Maisdeckel eingeführt, einer Begrenzung von Mais und Getreidekorn auf 60 Prozent der Einsatzstoffe in Biogasanlagen. Gleichzeitig wurden die Anreize zur Vergärung von Gülle und Landschaftspflegematerial verstärkt sowie für kompostierbare Bioabfälle und umweltpolitisch erwünschte Energiepflanzen (z.b. mehrjährige Stauden, Wildpflanzen, Leguminosen, Blühstreifen) neu geschaffen. Wie weiter mit dem EEG?? Bewirtschaftungsvorgaben nach 44 BNatSchG (besonders geschützte Arten). Kann der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen des Gebietsschutzes, Artenschutzprogramme, vertragliche Vereinbarungen oder gezielte Aufklärung sichergestellt werden, ist zu prüfen, ob die zuständige Behörde gegenüber den verursachenden Landwirten die erforderlichen Bewirtschaftungsvorgaben anordnet. Förderpolitik im Rahmen des ELER????

12 Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft ( 5 Abs. 2 BNatSchG): die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden; die natürliche Ausstattung der Nutzfläche (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden; die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente sind zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren; die Tierhaltung hat in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau zu stehen und schädliche Umweltauswirkungen sind zu vermeiden; auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein Grünlandumbruch zu unterlassen; die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln..sowie eine Dokumentation über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel ist zu führen.

13 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, daß 1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepaßt zu erfolgen hat, 2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird, 3. Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten verursachten Bodendrucks, so weit wie möglich vermieden werden, 4. Bodenabträge durch eine standortangepaßte Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung, möglichst vermieden werden, 5. die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze, Feldraine und Ackerterrassen, die zum Schutz des Bodens notwendig sind, erhalten werden, 6. die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert wird und 7. der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten wird.

14 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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