Abitur Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Fassung B (G8) Städt. Gymnasium Borghorst in Steinfurt
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- Alma Kneller
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1 Abitur 2016 Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Fassung B (G8) Lieber Interessent, liebe Interessentin, auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen der gymnasialen Oberstufe mit ihren Änderungen, so wie sie am Gymnasium Borghorst umgesetzt werden. Diese Fassung gilt für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in NRW, die ihre Schullaufbahn nach 12 Schuljahren beenden. Sie werden informiert über die Bedingungen, eine individuelle Schullaufbahn mit ihren Pflichtund Wahlanteilen zusammenzustellen, über verschiedene Schulabschlüsse und die Berechnung der Gesamtqualifikation. Darüber hinaus werden Sie über das Beratungsverfahren am Gymnasium Borghorst informiert. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit in unserer Schule und im Internet beim Ministerium für Schule Jugend und Kinder des Landes NRW Dr. André Wenning Oberstufenkoordinator
2 Information zur Gymnasialen Oberstufe 1. Verfahren der Beratung 2. Informationen zur Laufbahn 3. Termine Präsentation ist auf der Homepage unter schulgemeinde/schuelerinnen-schueler/sii/ zu finden
3 Information zur Gymnasialen Oberstufe 1. Verfahren der Beratung Planung der Laufbahn bis zum Abitur Beratungslehrer: Frau Hassel, Herr Bokelmann und Herr Dr. Wenning Beratung aller Schülerinnen und Schüler in 4er-Gruppen (dazu in Liste vor Raum 007 eintragen) ab dem Beratung mit LUPO Abgabe der Kurswahlbögen mit Unterschrift der Eltern durch die Schülerinnen und Schüler am evtl. weitere Beratungen oder Umwahlen
4 Information zur Gymnasialen Oberstufe 1. Verfahren der Beratung
5 Information zur Gymnasialen Oberstufe 1. Verfahren der Beratung Es wird informiert über... Jgst. 09 die Gymn. Oberstufe; Bedingungen in der Einführungsphase E (Jgst. 10)... die Versetzungsordnung, die Bedingungen für die Wahl der Leistungskurse, Zulassung zum Abitur und Gesamtqualifikation Q1 (Jgst. 11) Q2 (Jgst. 12)... die Kriterien zur Erstellung der Facharbeit und die Bedingungen zur Wahl der Abiturfächer... das Verfahren in der Abiturprüfung und die Bedingungen für das Bestehen der Abiturprüfung Es informieren Sie verbindlich zwei Beratungslehrer/innen in jeder Jgst. der Oberstufenkoordinator der Schulleiter Alle Schülerinnen und Schüler haben eine Informationspflicht!
6 Information zur Gymnasialen Oberstufe 1. Verfahren der Beratung 2. Informationen zur Laufbahn Aufbau der gymnasialen Oberstufe Fächer und Belegungsverpflichtung Leistungsbewertung Versetzung, Wiederholung, Abschlüsse Vertiefungskurse und Projektkurse Abiturzulassung, Abiturfächer, Abiturprüfung
7 Aufbau der Gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung Zulassung 2 LK 2 GK besondere Lernleistung Q2.1 Q2.2 (12) Q1.1 Q1.2 (11) Qualifikationsphase: je HJ 2 Leistungskurse (5-stündig) 7-8 Grundkurse (3-stündig) oder Vertiefungsfächer/Projektkurs Versetzung E (10) Einführungsphase E10 Orientierung, Angleichung GK
8 Aufgabenfelder Aufgabenfeld 1 sprachlich-literarischkünstlerisch Aufgabenfeld 2 gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld 3 mathematischnaturwissenschaftlichtechnisches Fächer Deutsch Kunst; Musik; Literatur Fremdsprachen: Englisch; Französisch; Spanisch; Russisch; Latein Geschichte; Sozialwissenschaften; Geographie; Erziehungswissenschaft; Philosophie Mathematik; Physik; Chemie; Biologie; Informatik Religionslehre Vertiefungsfächer Sport Projektkurse
9 Belegung in der Einführungsphase (10) (Ø 34 Wst.) A 1 A 2 A 2 A1 A3 Pflichtbereich 9 Kurse 1. Deutsch 2. Kunst oder Musik 3. 1 fortgeführte Fremdsprache 4. 1 Gesellschaftswissenschaft 5. Mathematik 6. 1 Naturwissenschaft Fremdsprache oder 2. Naturwiss. oder Informatik 8. Religion oder Philosophie 9. Sport A1 (z.b. L6) Wahlbereich 2 bis 3 weitere Wahlkurse A2 GE od. SW oder 1 Wahlkurs und 2 Vertiefungskurse: A3 Deutsch, Mathematik, Englisch, (Französisch) oder 2 Wahlkurse und 1 Vertiefungskurs
10 Vertiefungsfächer Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der E-Phase, bis zu 2 in der Q1-Phase) Individuelle Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich (D, M, E) Empfehlung (bei der Beratung) bzw. Begrenzung durch die Schule Halbjährlicher Wechsel ist (nach Rücksprache) möglich Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen ( teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, mit besonderem Erfolg teilgenommen ) Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation
11 Fächer, in denen Klausuren geschrieben werden müssen EP.1 EP.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 A 1. Abiturbindung : 1. LK je Kurs 2 1 B 1 2. LK je Kurs 2 1 I 1 3. Abiturfach je 2 1 T U 1 4. Abiturfach je 2 R 2. Fächerbindung : p Deutsch R fortgeführte FS / n Ü neueinsetzende FS F Gesellschaftswissenschaft U Mathematik N Naturwissenschaft bei 1 FS je 2 G
12 Es gibt keine zentralen Prüfungen am Ende Jgst.E (10), dafür zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase in Deutsch und Mathematik (2. Klausur im 2. Halbjahr) keine Zweitkorrektur (wie im Abitur), aber schulinterne Evaluation Fremdsprachen: Möglichkeit der mdl. Kommunikationsprüfung nach schulischer Entscheidung
13 Grundsätze der Leistungsbewertung in der E (10) und der Q1 (11) bis Q2 (12) Schriftliche Leistungen Sonstige Mitarbeit 1. Klausur 2. Klausur Zensur für den 1. Kursabschnitt Zensur für den 2. Kursabschnitt Schriftliche Gesamtnote für den Kurs Gesamtnote Sonstige Mitarbeit für den Kurs Kursabschlussnote Grundsätze der Leistungsbewertung werden von den Lehrkräften in jedem Kurs bekannt gegeben!
14 Versetzung in die Qualifikationsphase Q1 (11) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind: die 9 Pflichtkurse und 1 Kurs des Wahlbereiches Bei 11 bis 12 Kursen gibt es Auswahlmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Pflichtbedingung. Bei einer Versetzungsgefährdung gibt es eine Benachrichtigung für nicht Volljährige Mit dieser Versetzung wird der mittlere Schulabschluss vergeben Minderleistungen D M fortgeführte Fremdsprache übrige Fächer versetzt Nachprüfung Keine mind. 4 ja x 5 (sonst mind. 4) ja 1 x (1 Ausgleich) mind. 4 ja mind. 4 nein ja (in M) x 5 (sonst mind. 4) nein ja in 1 ü. Fach 2 x (1 Ausgleich) 1 x 5 (sonst mind. 4) nein ja (in D od. ü.f.) 5 4 mind. 4 1 x 5 (sonst mind. 4) nein ja (in D) (1 Ausgleich) mind. 4 nein ja (in D od. M) 1 x 6 nein nein
15 Aufbau der Gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung Zulassung 2 LK 2 GK besondere Lernleistung Q2.1 Q2.2 (12) Q1.1 Q1.2 (11) Qualifikationsphase: je HJ 2 Leistungskurse (5-stündig) 7-8 Grundkurse (3-stündig) oder Vertiefungsfächer/Projektkurs
16 Wahl der Leistungskurse und Grundkurse für die Qualifikationsphase Q1 / Q2 (11 / 12) (Ø 34 Wst.) Nur aus den Kursen der Jgst. E (10) kann gewählt werden 2 LK Leistungskurse 7 8 GK (Pflicht- und weitere Kurse) Ein LK muss sein: Deutsch/Fremdsprache Mathematik/Naturwissenschaft GK-Wahl gemäß der Pflichtbedingungen das sind 8 anrechenbare LK in 4 Halbjahren + das sind anrechenbare GK in 4 Halbjahren Qualifikationsphase 8 LK GK
17 Mögliche Fächer für die LK-Wahl am Gymnasium Borghorst Aufgabenfelder Aufgabenfeld 1 sprachlich-literarischkünstlerisch Aufgabenfeld 2 gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld 3 mathematischnaturwissenschaftlichtechnisches Fächer Deutsch; Englisch; Französisch Geschichte; Sozialwissenschaften; Geographie; Erziehungswissenschaft Mathematik; Physik; Chemie; Biologie
18 Pflichtfächer u. Mindestbelegungsdauer E.1 bis Q2.2 insgesamt 102 Wochenstunden; (ca. 34 Wstd.) Deutsch EP.1 EP.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) Musik/Kunst Literatur/etc Gesellschaftswissenschaft Je 2GK GE/SW Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 oder Informatik ) Religionslehre Sport Weitere Fächer zur Erfüllung der Wochenstundenzahl
19 Projektkurse Angebot in der Qualifikationsphase (Q1.1 und Q1.2) nach den Möglichkeiten der Schule Zweistündiger Jahreskurs (halbjahresübergreifend) Anbindung an ein Referenzfach, das parallel in Q1 belegt sein muss. Ziele: - Förderung besonderer Begabungen - Entwicklung besonderer Kompetenzen - wissenschaftspropädeutisches Arbeiten Wahlkurs; die Belegung ist optional; Erstellung einer Facharbeit ist nicht notwendig Projekt-, anwendungs- und teamorientiertes Arbeiten; ggf. fachübergreifend Produktorientiert mit schriftlicher Dokumentation und Präsentation Anrechnung im Umfang von zwei GK im Rahmen der Gesamtqualifikation Oder alternativ Anrechnung als besondere Lernleistung als fünftes Abiturfach
20 Projektkurse Angebot in der Qualifikationsphase (Q1.1 und Q1.2) nach den Möglichkeiten der Schule angebotene Projektkurse: A Künstlerischer Bereich mögliche Referenzfächer: Kunst B Bereich: Gesellschaftswissenschaften und Bereich: Religionslehre/Ethik Erziehungswissenschaft Religionslehre C Mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich Mathematik Physik
21 Leistungsnachweise Klausuren Nach den Pflichtbedingungen in den Jahrgangsst. EP und Q1-Q2 ( ) (siehe besondere Information) Facharbeit Eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit in der Jahrgangsstufe Q1 (11), die eine Klausur in der Q1.2 (11.2) ersetzt. Sonstige Mitarbeit Fortlaufend im und zum Unterricht erbrachte Leistungen sind ebenso bedeutsam wie die Klausuren. Leistungsbewertung in der Jgst.E(10): Noten von sehr gut bis ungenügend Defizitäre Leistungen: 5/6 Leistungsbewertungen in Q1.1 bis Q2.2 Noten sehr gut gut befr. ausr. schwach ausr. Defizitäre Leistung Tendenz mangelh. ungenüg. Punkte
22 Aufbau der Gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung Zulassung 2 LK 2 GK besondere Lernleistung
23 Zulassung zur Abiturprüfung Leistungen aus Block I Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 8 LK in zweifacher Wertung 27 bis 32 GK (nach Pflichtbelegung) können in einfacher Wertung eingebracht werden. Darunter müssen je 4 Kurse des 3. und 4. Abiturfachs sein. Einbringung von Kursen (LK plus GK) zur Berechnung der Zulassung (mindestens 200 Pkte.) Höchstens 7 8 Kurse dürfen defizitär sein, davon max. 3 LK-Def. Kein anzurechnender Kurs mit 0 Punkten
24 Wahl der 4 Abiturfächer 1. Fach 1. LK 3. Fach GK 2. Fach 2. LK 4. Fach (Mündliche GK Prüfung) Die 4 Abiturfächer müssen die 3 Aufgabenfelder abdecken A 1 A 2 A 3 A 1 kann nur durch Deutsch oder eine Fs abgedeckt werden Religion kann das 2. Aufgabenfeld (A2) abdecken; die Belegungspflicht im 2. Aufgabenfeld bleibt Zwei der 4 Abiturfächer müssen sein: Das weitere Abiturfach kann ein beliebiges Fach außer Sport sein. D M FS
25 Notwendige Festlegungen der vier Abiturfächer Zwei der Fächer D, M und FS müssen unter den Abiturfächern sein Aufgabenfeld A1 Fächer Deutsch Fremdsprache vier Abiturfächer und ggf. besondere Lernleistung I II III D FS D FS A2 Gesellschaftswissenschaften GW GW GW A3 Mathematik Naturwissenschaften (M) NW M M Beliebiges Aufgabenfeld ein weiteres Fach FS od. GW od. NW od. MU/KU/ RE/PL FS od. GW od. NW od. MU/KU/ RE/PL A1/A2/A3 Projektkurs ggf. besondere Lernleistung als fünftes Abiturfach
26 Religion, Musik oder Kunst als 3. oder 4. Abiturfach Musik/Kunst Religionslehre E.1 E.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Voraussetzungen: ab Q1.1 schriftlich ab Q2.1 müssen genügend Schüler und Schülerinnen den Kurs wählen ein mögliches Ersatzfach muss gewählt sein
27 Beispiellaufbahn A : sprachlicher Schwerpunkt
28 Beispiellaufbahn B : naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Vertiefungskurs
29 Beispiellaufbahn C : naturwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Philosophie
30 Beispiellaufbahn D : LKs: Naturwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft, d.h. 3. u. 4. Abiturfach müssen D, E oder M sein
31 Aufbau der Gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung 2 LK 2 GK besondere Lernleistung
32 Abiturprüfung Leistungen Block II Prüfungsergebnis Bedingungen 1. Fach LK s 2. Fach LK s 3. Fach GK s 4. Fach GK m fünffach fünffach fünffach fünffach mind. zwei Fächer mit mind. 25 Punkten mind. ein LK mit mind. 25 Punkten Gesamt: mind. 100 Pkte Bei besonderer Lernleistung: alle Prüfungsergebnisse je vierfach, die besondere Lernleistung vierfach. s: schriftlich m: mündlich
33 Berechnung der Gesamtqualifikation bei 102 Wochenstunden Block I Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Einbringung von anrechenbaren Kursen (LK und GK) der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase nach Pflichtbedingungen gem. 28 APO- GOSt + Block II Abiturprüfung Vier Abi-fächer (je fünffache Wertung) Abiturprüfung Vier Abi-fächer und besond. Lernleistung (je vierfache Wertung)
34 Rücktritt und Wiederholung Nur wenn die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet ist, kann auf Antrag wiederholt werden. Die Jahrgangsstufenkonferenz entscheidet. Rücktritt auf Antrag; Konferenz entscheidet; Verlust der Versetzung; Wiederholung bei Nichtzulassung oder bei Nichtbestehen der Abiturprüfung E.1 E.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abi Notwendige oder freiwillige Wiederholung; die Jahrgangsstufenkonferenz entscheidet Die Höchstverweildauer von 4 Jahren darf nicht überschritten werden. - Sonderregelung bei Nichtbestehen der Abiturprüfung -
35 Schulabschlüsse Fachhochschulreife ( Schulischer Teil ) Am Ende von Q1.2 (11) Die Grundlage sind Leistungen in 2 LK und 11 GK des Pflichtbereiches Allgemeine Hochschulreife Abitur und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum
36 Information zur Gymnasialen Oberstufe 1. Verfahren der Beratung 2. Informationen zur Laufbahn 3. Termine Abgabe der Wahlbögen am Methodentag Mathematik; Beginn der E(10) Meisterwerker Tage religiöser Orientierung (TRO 12/2013); 55,- Studien- und Berufsorientierungstage; Q1.1 (11.1) Studienfahrt; Beginn Q2.1 (12.1); 350,- bis 400,- Abiturtraining; Ende Q2.2 (12.2)
37 Autor: Diese PowerPoint-Präsentation wurde von Egbert Cardaun und Dr. André Wenning erstellt. Letzte Überarbeitung: März 2013 ENDE
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