2. Sachdarstellung: Quellenhinweis: Die folgenden Informationen sind dem Internet Auftritt der DB Netze entnommen.
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1 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Stadtplanung, Natur und Umwelt Sitzung am Aktenzeichen: TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Claudio Uptmoor öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen an: GR TA VA Befangenheit Ja Nein Zugegangen sind den Mitgliedern: 1. Betreff: Elektrifizierung und Ausbau der Bahnlinie München - Lindau / ABS Sachdarstellung: Quellenhinweis: Die folgenden Informationen sind dem Internet Auftritt der DB Netze entnommen. Allgemeines Die Deutsche Bahn AG plant den Ausbau und vor allem die Elektrifizierung der Bahnlinie München Lindau. Ziel der Maßnahme ist die Fahrzeit zwischen München und Zürich von derzeit mehr als vier Stunden auf weniger als drei Stunden und 30 Minuten zu reduzieren. Mit dem Ausbau und der Elektrifizierung der Strecke sind nach Angaben der Deutschen Bahn AG Taktverdichtungen von acht statt vier Verbindungen pro Tag möglich. Der Einsatz spurtstarker Elektrotriebzüge und die Anhebung der konventionellen Streckengeschwindigkeit ermöglichen es auch im Nahverkehr die Fahrzeiten zu reduzieren. Im Bereich des eingleisigen Abschnitts zwischen Buchloe, Memmingen und Hergatz wird die Strecke für den bogenschnellen Betrieb ertüchtigt. Darunter versteht man die Technik, bei der die Wagenkästen eines Eisenbahnzuges zur Kurveninnenseite geneigt werden. Dadurch können höhere Geschwindigkeiten erzielt und die damit empfundene Seitenbeschleunigung reduziert werden. Sie dient zum schnelleren Durchfahren von Gleisbögen ( bogenschnelles Fahren ). Die Modernisierungsmaßnahmen des Leutkircher Bahnhofes sind nicht Gegenstand dieses Projektes.
2 Prognose Zugzahlen Für Ausbauplanung werden Zugzahlen prognostiziert um die Bahninfrastruktur dimensionieren zu können. Darüber hinaus dienen sie als Basis für die Ermittlung von Schallemissionen und der damit verbundenen Ableitung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Grundlage der Prognose-Zugzahlen ist der Bundesverkehrswegeplan. Für Bahnprojekte werden die Verkehrsprognosen des Bundes für den Personenfernverkehr und Güterverkehr zugrunde gelegt. Hinzu kommen die Prognosen für den Schienenpersonen-Nahverkehr (für den Baden- Württembergischen Teil der Ausbaustrecke ist das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Zusammenarbeit mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh zuständig). Die Prognosen berücksichtigen sowohl die absehbaren wirtschaftlichen und demographischen, als auch die verkehrlichen Entwicklungen. Für den Schienenverkehr auf Leutkircher Gemarkung sind die Strecken zwischen Tannheim und Leutkirch und zwischen Leutkirch und Kißlegg von Bedeutung: Anzahl der Züge heute nach Verkehrsarten: Fernverkehr Nahverkehr Güterverkehr Sonstige Summe Strecke Von Nach 0-24 Uhr 0-24 Uhr 0-24 Uhr 0-24 Uhr 0-24 Uhr 4570 Tannheim Aichstetten Aichstetten Leutkirch Leutkirch Kißlegg Prognose-Zugzahlen des Schienenpersonen-Fernverkehrs: mit Elektrifizierung ohne Elektrifizierung Strecke Von Nach 6 22 Uhr 22-6 Uhr Summe 6-22 Uhr 22-6 Uhr Summe 4570 Tannheim Leutkirch Leutkirch Kißlegg Prognose-Zugzahlen des Schienenpersonen-Nahverkehrs: mit Elektrifizierung ohne Elektrifizierung Strecke Von Nach 6 22 Uhr 22-6 Uhr Summe 6-22 Uhr 22-6 Uhr Summe 4570 Tannheim Leutkirch Leutkirch Kißlegg Prognose-Zugzahlen des Schienengüterverkehrs: mit Elektrifizierung ohne Elektrifizierung Strecke Von Nach 6 22 Uhr 22-6 Uhr Summe 6-22 Uhr 22-6 Uhr Summe 4570 Tannheim Leutkirch Leutkirch Kißlegg
3 Schallschutz Das Thema Schallschutz hat für die Bahn nach eigenen Angaben Priorität: bis 2020 soll der Schienenverkehrslärm bundesweit um 50% im Vergleich zu den Werten des Jahres 2000 reduziert werden. Dies soll auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes durch zwei Schwerpunkte erfolgen: einerseits durch ortsfesten Lärmschutz an der Infrastruktur und andererseits durch Lärmminderung am Fahrzeug. Die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung der Schallimmissionen und der Schallschutzmaßnahmen bildet die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImSchV). Hierin sind u.a. die Schallimmissionsgrenzwerte festgelegt, die - nach Tag- und Nachtzeiten unterschieden - bei Neubauprojekten oder der wesentlichen Änderung an vorhandenen Straßen- oder Schienenwegen einzuhalten sind. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt nach den Berechnungsverfahren Schall 03 und den aktuell gültigen Prognose-Zugzahlen. Der bis zum 01. Januar 2015 übliche Schienenbonus von 5 db(a) wird in diesem Verfahren nicht angewendet. Im Ergebnis werden entlang der Strecke aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt. Im Stadtgebiet sind zwischen Dammweg und Eschach auf einer Länge von 310 Metern eine 2,0 Meter hohe und zwischen der Bahnunterführung Wurzacher Straße und Bahnhof auf einer Länge von 295 Metern eine 4,0 Meter hohe Lärmschutzwand geplant. Lärmschutzwand 4,0 Meter Lärmschutzwand 2,0 Meter Lärmschutzwand Künstmühleweg Schnitt Lärmschutzwand im Bereich Parkplatz Wurzacher Straße
4 Weitere Maßnahmen: Für die Geschwindigkeitserhöhung und für den Einsatz der Neigetechnik sind weitere Maßnahmen erforderlich: Anpassung der Signale Anpassung / Neubau der Bahnübergänge Anpassung des Oberbaus Nachrechnung Untergrund und Bauwerke Änderung der Überhöhungen und Rampen Einbau einer Geschwindigkeitsüberwachung Auf Leutkircher Gemarkung sind folgende Maßnahmen geplant: Gleisabsenkung im Bereich Unterzeil Ersatzneubau des Bahnübergangs Mailand Errichtung eines Umspannwerkes im Bereich Saugarten Übersichtslageplan Umspannwerk
5 Lageplan Umspannwerk Planfeststellungsverfahren Die Realisierung des Vorhabens bedarf eines Planfeststellungsverfahrens, das auf Antrag der Vorhabenträger hier DB Netz AG, DB Energie und DB Station & Service AG - durchgeführt wird. Die Aufgaben der Planfeststellungsbehörde für Bahnanlagen des Bundes nimmt das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) wahr. Das Anhörungsverfahren (= Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und private Dritte) wird durch das Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung wird auch der Plan einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Nach dem Anhörungsverfahren erhält das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde eine Stellungnahme der Anhörungsbehörde, in der das Ergebnis der Erörterung, die Stellungnahmen der infrage kommenden Behörden sowie die nicht erledigten Einwendungen zusammengefasst sind. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird die Stadt Leutkirch auch formal beteiligt. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Unterlagen vorliegen (so fehlen z. B. die naturschutzrechtlichen Ausarbeitungen und die schalltechnische Untersuchungen) ist von Seiten der Stadt noch keine abschließende Stellungnahme möglich. Sie erfolgt im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Den Abschluss des Verfahrens bildet der Planfeststellungsbeschluss, darin enthalten sind alle für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Die DB geht davon aus, dass ab 2020 die Elektrifizierung auf der gesamten Strecke in Betrieb sein wird. 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr, s. Finanzierung Ja Mehrjahresvorhaben des Vermögenshaushalts, s. Finanzierungsübersicht Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) Jährliche Folgekosten/-lasten (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Ja Nein Finanzierung: HH-Jahr HH-Stelle Ja Verwaltungshaushalt Nein überplanmäßig außerplanmäßig Deckungsvorschlag HH-Stelle: Vermögenshaushalt HH-Jahr:
6 4. Familienverträglichkeitsprüfung Die vorgesehene Maßnahme: hat keine bedeutsame Auswirkung auf die Familien in Leutkirch im Allgäu hat Auswirkungen auf die Familien in Leutkirch im Allgäu. Folgende Lebensbereiche von Familien sind betroffen: Die getroffene Entscheidung trägt zu folgender Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien in Leutkirch im Allgäu bei: Die geplante Entscheidung hat folgende negativen Auswirkungen auf Familien in Leutkirch im Allgäu: 5. Beschlussantrag Kenntnisnahme Leutkirch im Allgäu, Sachbearbeiter: Fachbereichsleiter: Geschäftsbereichsleiter: Uptmoor Uptmoor Wagner Bürgermeister: Oberbürgermeister: Martin Bendel Hans-Jörg Henle
1. Betreff: Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf - Memmingen - Lindau / ABS 48 Planfeststellungsverfahren Abschnitte 11 und 12
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