ACA-Reglement. Generelle Aspekte für das Zuchtprogramm

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1 ACA-Reglement Ein Zuchtprogramm muss in das generelle Management der Bienenvölker eines Betriebes und in eine Förderung für die gesamte Imkerschaft eingepasst sein: - Generelle Ziele Erhöhung / Verbesserung der Honigleistung / Varroatoleranz / Sanftmut Ruhe / geringe Schwarmneigung Steigerung der Produktivität und Senkung der Kosten generell Über Königinnenproduktion für die gesamte Imkerschaft und ein gutes Belegstellenmanagement (ACA-Belegstellen müssen bei Einhaltung der Regeln öffentlich zugänglich sein) muss der Zuchterfolg der gesamten Imkerschaft zugänglich gemacht werden Generelle Aspekte für das Zuchtprogramm Das bewährte und erfolgreiche, vom Institut für Bienenkunde entwickelte Zuchtprogramm ist Grundlage für das Zuchtprogramm der ACA. Bei neuen erfolgversprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen (dies ist besonders in der Varroatoleranzzucht zu erwarten) muss das Zuchtprogramm angepasst werden. Möglichst viele Imkereien sollen in das Zuchtprogramm eingebunden werden (Populationsgröße, Prüfung in möglichst vielen verschiedenen Umwelten) (Muss einer der Wichtigsten Punkte für die Zukunft sein!) Allgemeine Regeln Die Leistungsprüfung hat unter den gleichen Bedingungen wie eine wirtschaftlich ausgerichtete Honigproduktion zu erfolgen Ein Prüf- oder Zuchtbetrieb muss mindestens 20 Völker in die Leistungsprüfung einbeziehen = ein wirtschaftliches Interesse muss vorhanden sein. Ein einzelner Leistungsprüfstand muss mindestens 10 Völker umfassen. Jedes Jahr müssen in einem Prüfbetrieb mindestens 50% der Prüfvölker mit einer neuen = jungen Prüfkönigin versehen werden. Eine Geschwistergruppe muss mindestens 5 und darf maximal 25 Königinnen umfassen Mindestens einige Königinnen einer Geschwistergruppe müssen einer Fremdprüfung unterworfen werden (= Verteilung auf verschiedene Prüfstände; statistische Korrektur des Standeffektes, Objektivierung der Prüfung). Die in der Fremdprüfung befindlichen Königinnen bleiben Eigentum des Züchters und sie können nach Abschluss der Leistungsprüfung zurückgefordert werden. Die neuen Prüfvölker müssen rechtzeitig vor Beginn der neuen Prüfsaison (= September) in Form von Kunstschwärmen oder Ablegern so aufgebaut werden, dass sie einwandfrei überwinterungsfähig sind. Werden Altvölker mit neuen Prüfköniginnen umgeweiselt, muss die Volkstärke spätestens bis Mitte September innerhalb eines Prüfstandes auf eine einheitliche Stärke ausgeglichen werden. Die Vorgabe der Einwinterungsstärke für die neuen 1

2 Prüfvölker ist mindestens ein gut besetzter Raum im 10-rahmigen Zandermagazin, da sonst keine gleiche Ausgangssituation bei der Auswinterung gegeben ist. Eine Restentmilbung soll ab Ende Oktober bis Ende Jänner durchgeführt werden! Die Prüfvölker eines Prüfstandes sollen Mitte September vor der eigentlichen Prüfsaison eine möglichst gleiche Ausgangssituation haben (Einwinterungsstärke, Varroabefall). Ab Mitte September sollen die Leistungsprüfvölker nicht mehr verstärkt oder geschröpft werden. Voraussetzung für die Leistungsprüfung ist auch ein einheitliches Rähmchenmaß bzw. Beutensystem innerhalb eines Prüfstandes Es ist in der Regel nur sinnvoll, Völker mit einer Reinzuchtkönigin einer Leistungsprüfung zu unterziehen. Eine Ausnahme ist für Neueinsteiger gegeben. Hier sollen auch Völker mit einer standbegatteten Königin geprüft werden. Aber auch standbegattete Königinnen bekannter mütterlicher Abstammung soll in die Prüfung einbezogen werden. In der Leistungsprüfung muss jede Prüfkönigin eine unverwechselbare Zuchtbuchnummer = Lebensnummer haben. Die unverwechselbare Lebensnummer einer Königin setzt sich wie folgt zusammen: 99 Landesverbandscode für ACA) Betriebsnummer z.b. 110, laufende Zuchtbuchnummer des Züchters mit Jahreszahl z.b für die 37. gezüchtete Königin des Jahres Die Lebensnummer lautet dann Der Imker eines Prüfstandes muss für jede Königin (Volk) eine Stockkarte (ACA-Stockkarte oder die Stockkarte im PEXA-Zuchtprogramm) führen. In diese Stockkarte müssen alle für die Leistungsprüfung relevanten Daten eingetragen werden. Allen Prüfköniginnen soll ein Flügel zum Zweck einer unverkennbaren Markierung gestutzt werden, bes. im Fall des Verlustes des Zeichenplättchens (Ausnahme spezielle Biobetriebe) Die Prüfvölker eines Prüfstandes müssen die gesamte Prüfsaison zusammen bleiben. Werden z.b. bei einer Wanderung die Völker in zwei Gruppen mit verschiedenen Aufstellungsorten geteilt, sind diese zwei Standorte dann als jeweils eigene Prüfstände (Mindestgröße an Bienenvölkern beachten) in der Zuchtwertschätzung zu behandeln. Die Behandlung der Prüfvölker während einer Prüfsaison soll nach dem Bedarf des jeweiligen Volkes erfolgen. Wenn in der Betriebsweise nicht unbedingt erforderlich (z.b. Raps Robinien-Sortenhonigproduktion; bestimmte Regionen mit geringer Tracht), soll das Absperrgitter vermieden werden, damit sich die Prüfvölker frei und ungehindert entwickeln können. Allerdings ist es wichtig, dass in der Völkerführung kein Volk bevorzugt oder benachteiligt wird. Jede Zugabe oder Entnahme von Futter / Honig während der Prüfsaison muss auf der Stockkarte mengenmäßig notiert werden Vorbeugender Medikamenteneinsatz (z.b. gegen Nosematose) ist nicht erlaubt. Medikamenteneinsatz ist grundsätzlich nur in der Varroabehandlung gestattet. Das schreibt übrigens auch das Tierarzneimittelgesetz vor. 2

3 Selektionskriterien Nur wirtschaftlich wichtige Kriterien werden in der Auslese berücksichtigt. 1. Honigleistung Honey is money = Honig ist Geld = die Honigleistung ist das wichtigste Selektionskriterium o Zur Beurteilung der Honigleistung wird der tatsächlich aus dem Prüfvolk zur Schleuderung entnommene Honig herangezogen. Honigvorräte, die nicht aus dem Volk entnommen werden können (z.b. Futterkränze), werden nicht beurteilt. o Die ACA akzeptiert zur Beurteilung des Merkmales Honigleistung zwei Methoden: - die bei der Honigernte aus einem Volk entnommenen Honigwaben werden gezählt, markiert und das Gewicht des entnommenen Honigs sicherheitshalber geschätzt. Diese Daten werden in die Stockkarte eingetragen. Im Schleuderraum werden die markierten Waben eines Volkes vor und nach der Schleuderung gewogen. Die Differenz ist die tatsächliche Menge Honig, die als Leistung in der Zuchtwertschätzung herangezogen wird. Dies stellt die optimale Methode dar. - Da diese Methode für größere Betriebe mit Außenständen sehr aufwendig (= nahezu undurchführbar) ist, wird eine zweite Methode akzeptiert: Die vollen Honigwaben werden aus dem Prüfvolk entnommen, gezählt und gewogen (eine gute Badezimmerwaage mit externem Discplay reicht). Diese Daten werden in die Stockkarte eingetragen. Nach der Schleuderung wird das Leergewicht von 50 bis 100 frisch ausgeschleuderten Waben gewogen und daraus ein durchschnittliches Gewicht einer leeren Wabe errechnet. Dieses tara-gewicht einer Wabe wird dann bei jedem Prüfvolk entsprechend der Anzahl der entnommenen Honigwaben vom brutto-gewicht dieser Honigwaben abgezogen. - Die Ergebnisse jeder Schleuderung werden jeweils (möglichst mit anderer Farbe) in die Stockkarte eingetragen o Die Gesamtleistung eines Prüfvolkes stellt dann am Saisonende die Summe der Ergebnisse der Einzelschleuderungen dar. 2. Varroatoleranz (VT) Die Selektion auf VT ist ein sehr wichtiges Zuchtziel, das sich allerdings nicht direkt in Geld ausdrücken lässt. Varroatolerante Bienen garantieren rückstandsfreie Bienenprodukte (Produktsicherheit) und sie reduzieren die Behandlungskosten. Varroatolerante Bienen sind besonders wichtig für Anfänger und die Kleinimkerei und damit für die Garantie einer flächendeckenden Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzen. Eine möglichst breite, auch internationale Zusammenarbeit (= große Population) ist wegen der niedrigen Heritabilität in der VT noch wichtiger als in der Selektion auf andere Merkmale. Grundsätze und Methoden der Selektion auf Varroatoleranz 3

4 - Eine gleiche Varroa-Startpopulation zu Beginn der Prüfsaison ist durch eine sorgsame Varroa-Behandlung der neuen Prüfvölker im Spätsommer und Herbst anzustreben (= vor Beginn der neuen Prüfsaison). - Nachdem durch fluvalinat-resistente Milben verschiedene andere Behandlungsmittel zu verschiedenen Terminen eingesetzt werden müssen, sind die Daten für eine brauchbare Zuchtwertschätzung anhand des Behandlungsabfalles nicht mehr verwendbar. Aufgrund von wissenschaftlichen Analysen war es notwendig, neue Beurteilungsmethoden für das Merkmal VT zu wählen, wobei grundsätzlich gilt, dass alle Behandlungen und Beurteilungen innerhalb einer Prüfgruppe (= eines Prüfstandes) unbedingt zum gleichen Zeitpunkt mit dem gleichen Mittel erfolgen müssen: o Im Sommer bis Herbst müssen die neu aufgebauten Prüfvölker sorgsam gegen die Varroamilbe behandelt werden, um einen sehr niedrigen, für alle Völker annähernd gleich hohen Varroa-Ausgangsbefall zu erreichen. o Während der Prüfsaison dürfen keine medikamentösen Behandlungen gegen die Varroamilbe durchgeführt werden. Auch die Drohnenbrutentnahme sollte bei den Prüfvölker vermieden werden. Wenn dies im Rahmen der Betriebsweise aber unbedingt notwenig sein sollte, muss darauf geachtet werden, dass jedem Prüfvolk die annähernd gleiche Menge Drohnenbrut entnommen wird. (Vermerk der entnommenen Anzahl von Baurähmchen in der Stockkarte!) o Ab der Weidenblüte wird eine Gitterwindel in die Prüfvölker eingelegt, um über mindestens 14 Tage, besser 21 Tage den natürlichen Varroaabfall zu sammeln und dann auszählen. Wöchentliches Auszählen erleichtert die Arbeit, denn es ist die Anzahl der Varroa gering und es gibt noch wenig Mist auf der Windel, daher kann die Varroa leicht und schnell gezählt werden = Ausgangsbefall der Varroaentwicklung für die anlaufende Saison! Die Anzahl der Milben und Tage werden in die Standliste eingetragen. o In der ersten oder zweiten Julidekade (1. bis 20 Juli) werden aus dem Honigraum mindestens 30 Gramm Bienen (= ein mit Bienen gefüllter 100 ml Plastikbecher, z.b. Harnbecher) genommen, gewogen (Nettogewicht der Bienen!), in die Gefriertruhe zum Abtöten und Lagern gegeben. Von diesen Bienen wird die Varroa mit Spülmittellösung (mindestens 2 Stunden im Becher aufschwemmen und gut schütteln und dann lösen sich die Milben von den Bienen) von den Bienen herausgewaschen mit einem Kübelsieb (Honig- Doppelsieb) und die Milben (die auf dem Feinsieb zurückbleiben) gezählt und dann werden die Anzahl Varroa und die Gramm Bienen als Merkmalsbeurteilung in die Standliste eingetragen. o Das Abtöten der Bienen und Auswaschen der Milben kann auch umgangen werden: in der ersten oder zweiten Julidekade wird aus dem Honigraum / obere Einheit eine größere Anzahl Bienen (~200 g) in einen Plastikbecher mit Gitterboden geschüttelt, gewogen (Nettogewicht der Bienen!) und kräftig mit Staubzucker bestäubt. Nach einigen Minuten (5 Minuten) wird der Becher mit dem Gitter nach unten auf eine Schale mit etwas Wasser gestellt. Die Milben fallen durch das Gitter in das Wasser und können so leicht gezählt werden. Die Bienen werden dann wieder zurück ins Volk gegeben. 4

5 3. Sanftmut und Wabensitz Sanftmut und Wabensitz werden nach dem international üblichen 4-Punktesystem beurteilt: - 4 Punkte = sehr sanft / sehr ruhig auf der Wabe, kein Schutz und kein Rauch notwendig zur Vermeidung von Stichen - 3 Punkte = sanft / ruhig auf der Wabe, kein Schutz und nur ein wenig Rauch notwendig, keine Stiche - 2 Punkte = schon aggressiv / Bienen laufen auf der Wabe, viel Rauch und Schutz (Schleier, Handschuhe) notwendig, um Stiche zu vermeiden und um noch ungehindert arbeiten zu können - 1 Punkt = sehr aggressiv / Bienen laufen von der Wabe oder aus dem geöffneten Stock, ein Arbeiten ohne viel Rauch, Gesichtsschutz und Handschuhen ist nicht möglich, Stiche gibt es auch in größerer Entfernung vom Bienenstand Sanftmut und Wabensitz müssen bei jeder Stocköffnung- möglichst 4 5mal in der Saison beurteilt werden. Die Beurteilung soll sehr kritisch auch unter Ausnutzung von Zwischenpunkten (z.b. 1,5; 2,5; 3,5) durchgeführt werden. Am Ende der Saison wird aus den Einzelaufzeichnungen ein Durchschnitt errechnet und in die Standliste eingetragen. 4. Schwarmneigung Auch die Schwarmneigung eines Prüfvolkes wird nach diesem 4-Punktesystem beurteilt, allerdings erst am Ende der Prüfsaison aufgrund der Aufzeichnungen in der Stockkarte: - 4 Punkte = das Volk hat die ganze Saison über keinerlei Schwarmtendenz gezeigt (keine Weiselzellen angesetzt) - 3 Punkte = bestiftete und offene Weiselzellen wurden bei einer Routinedurchsicht gefunden. Nach der notwendigen Erweiterung (zusätzliche Einheiten) und dem Ausbrechen der Weiselzellen werden nachher keine Weiselzellen mehr angesetzt - 2 Punkte = das Schwärmen konnte nur durch erhebliche Eingriffe verhindert werden (z.b. Zwischenableger u.a.) - 1 Punkt = das Prüfvolk hat geschwärmt Typische Weiselzellen für eine stille Umweiselung gelten nicht als Schwarmzellen. 5. Volkstärke Neben der Volkstärke zu Beginn der Löwenzahnblüte (Volkstärke Trachtbeginn) werden die Prüfer gebeten, auch die Einwinterungsstärke (ungefähr Ende September) und die Auswinterungsstärke (bei der ersten Frühjahrskontrolle) in Form der Anzahl belagerter Waben festzustellen. Ebenso auf freiwilliger Basis werden die Prüfer gebeten, die Anzahl der Brutwaben zu Beginn der Löwenzahnblüte zu erheben. Sinn der Erhebung der in der gegenwärtigen Zuchtwertschätzung nicht berücksichtigten Daten ist, Information für weitere wissenschaftliche Auswertungen zu sammeln, um später die Möglichkeit zu haben, die Genauigkeit der Merkmalsbeurteilung zu verbessern. 6. Rassenmerkmale 5

6 - da sich die Zuchtarbeit der ACA entsprechend der Statuten auf die Rasse Carnica konzentriert, ist eine Kontrolle der Rassenzugehörigkeit notwendig - von jeder für die Nachzucht eingesetzten Königin müssen Cubitlindex, die Panzerfarbe und bei Königinnen im Grenzbereich auch Filzbindenbreite und Haarlänge beurteilt werden 7. Zuchtwertschätzung - die Zuchtwertschätzung muss mit den jeweils besten zur Verfügung stehenden Methoden durchgeführt werden - derzeit wird der Zuchtwert vom Team Prof. Dr. Bienefeld (Länderinstitut Hohen Neuendorf) nach dem BLUP Tiermodell geschätzt. Diese Methode wurde vom Bieneninstitut Hohen Neuendorf in Zusammenarbeit mit der Universität Berlin entwickelt. 8. Formularwesen der ACA Die Datenerhebung muss in der Leistungsprüfung nach einheitlichen Richtlinien erfolgen und zu festgesetzten Terminen abgeschlossen sein. Innerhalb aller Zuchtverbände müssen die gleichen Formulare zur Datenerhebung verwendet werden bzw. die Leistungsprüfmerkmale nach einheitlichen Methoden beurteilt werden, um zu vergleichbaren und wirklichen aussagekräftigen Daten zu kommen. Folgende einheitliche Formulare müssen von den Prüfern / Züchtern verwendet werden: - Zuchtbuchformular: hier sind Lebensnummer, Abstammung, Verwendung und alle anderen Daten der jeweiligen Königin einzutragen - Belegstellenbuch: auf jeder ACA-Belegstelle muss ein Belegstellenbuch geführt werden. Darin muss der aufführende Züchter, die Anzahl der aufgeführten Königinnen, Aufführungstag, Art und Umfang der Kontrolle der Drohnenfreiheit, das Begattungsergebnis u.a. eingetragen werden. - Stockkarte: Sie ist das wichtigste Formular! In die Stockkarte werden alle Daten der Prüfkönigin, der Name des Prüfstandes und die Nummer der Beute eingetragen. Jeder Eingriff in das Volk wird entsprechend den Vorgaben im Formular in die Stockkarte eingetragen. Am Ende der Prüfsaison werden die Daten aus der Stockkarte in die Standliste übertragen. Die Führung einer Stockkarte ist für jedes Prüfvolk verpflichtende Notwendigkeit. - Standliste: in dieser Liste sind die Daten aller Prüfvölker eines Prüfstandes eingetragen. Am Saisonende werden hier auch alle Ergebnisse der Leistungsprüfung (Merkmalsbeurteilung) aus der Stockkarte eingetragen. Die fertig ausgefüllte Standliste dient dann zur Eingabe der Daten in die Zuchtdatenbank ( für die Aufbereitung zur Zuchtwertschätzung. - Schleuderliste: beim Wiegen der Honigleistung während der Schleuderung soll die sogenannte Schleuderliste verwendet werden. Hier werden von jedem Prüfvolk die Anzahl der geschleuderten Waben, deren Gewicht vor und nach der Schleuderung eingetragen (siehe Beurteilung des Merkmales Honigleistung). Die Formulare sind einzuhalten, damit einerseits alle notwendigen Daten erhoben werden und andererseits keine unnötigen, störenden Dinge unnötige Arbeit verursachen. Wenn möglich, soll die EDV-Form dieser Formulare verwendet werden. Dies gilt besonders für die Standliste, denn die hier eingetragenen Daten werden in die 6

7 Datenbank eingeben und für die Zuchtwertschätzung verwendet. Für die Dateneingabe ist für jeden Züchter / Prüfer ein individuelles Passwort notwendig. Dieses Passwort kann bei dem zuständigen Administrator angefordert werden. 9. Zuchtplanung: - die in angebotene Möglichkeit einer Zuchtplanung (Errechnung des Inzuchtkoeffizienten und Schätzung des zu erwartenden Zuchtwertes der Nachkommen einer ins Auge gefassten Anpaarung) soll unbedingt für die Zuchtarbeit der jeweils kommenden Saison genutzt werden. - von der Zentrale der ACA können jedem Züchter bzw. besonders den Belegstellenleitern Vorschläge bezüglich der Nachzuchtnotwendigkeit für neue Leistungsprüfgruppen bzw. Drohnenlinien gemacht werden. - diese Vorschläge sind allerdings nicht bindend - ein Züchter soll aber auf keinem Fall Zuchtmütter mit negativen Zuchtwerten, besonders mit Gesamtzuchtwert kleiner 100 für die Nachzucht verwenden - die Beschickung der ACA-Belegstellen wird im Einvernehmen mit den Landesbeauftragten bzw. den Zuchtgruppen / Belegstellenleitern gesamtösterreichisch koordiniert 10. Betriebskontrolle / Belegstellen - die Betriebe der neu hinzukommenden Mitglieder werden obligatorisch geprüft = besser gesagt beraten - zusammen mit dieser Betriebskontrolle sollen jährlich in Summe 15 % aller Betriebe inklusive Belegstellen kontrolliert werden - diese Betriebskontrollen müssen nach einem vorgegebenen Formular ablaufen, sollen aber den Charakter einer freundschaftlichen Beratung haben. Bei neuen, erfolgversprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen muss die Methode der Auslese unverzüglich angepasst / verbessert werden! Hier ist aber unbedingt auf die internationale Entwicklung bzw. Empfehlung zu achten. 7

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