Technische Hinweise zu den Vorschriften. Erläuterungstafeln und Hinweisschildern

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1 Technische Hinweise zu den Vorschriften zur Publizität hinsichtlich Erläuterungstafeln und Hinweisschildern Stand: Publizitätsvorgaben Europäischen Union der

2 Ergänzend zum Leitfaden der Vorschriften zur Publizität und dem Leitfaden der Vorschriften zur Publizität bei flächenbezogenen Maßnahmen gibt die ELER- Verwaltungsbehörde im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgende technische Informationen zur Herstellung der vorgeschriebenen Poster, Erläuterungstafeln und Hinweisschildern. Es wird dringend empfohlen, zusätzlich die genannten Leitfäden und die einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union zu Rate zu ziehen. Diese Informationen sind im Internet unter kostenlos erhältlich. Es gibt verschiedene Typen und Varianten von Postern, Erläuterungstafeln und Hinweisschildern (nachfolgend Schilder genannt ). Zur eindeutigen Bestimmung erhält jeder mögliche Typ und jede mögliche Variante eine bestimmte Bezeichnung, die sich aus einer Zahl zwischen 1 und 3 und einem Buchstaben von a) bis e) zusammensetzt. Die Zahl gibt den Schildtyp, d.h. die technische Beschaffenheit und Mindestgröße, an. Der Buchstabe steht für die Variante, d.h. für den Inhalt des Schildes. Schildtypen: Typ 1: Ab einer Zuwendungshöhe von ist durch Anbringen mindestens eines Posters (Mindestgröße DIN A3) an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes, hinzuweisen. Das Poster muss mindestens bis zum Abschluss des Vorhabens, mindestens jedoch 1 Jahr lang, an seinem Platz bleiben. Typ 2: Ab einer Zuwendungshöhe von ist für die Dauer des Vorhabens (d.h. mindestens bis zum Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgesetzten Zweckbindungsfrist, mindestens 5 Jahre nach Abschlusszahlung) eine Erläuterungstafel (Mindestgröße DIN A3) mit Informationen über das Vorhaben anzubringen. Typ 3: Ab einer Zuwendungshöhe von ist ein Schild von beträchtlicher Größe (Mindestgröße DIN A2) an einer gut sichtbaren Stelle vorübergehendend anzubringen. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist an einer gut sichtbaren Stelle auf Dauer (mindestens während der Zweckbindungsfrist) eine Tafel oder ein Schild von beträchtlicher Größe (Mindestgröße DIN A2) anzubringen. Selbstverständlich kann die dauerhafte Tafel auch sofort mit Beginn des Vorhabens angebracht werden. In diesem Fall entfällt das vorübergehende Schild.

3 Varianten: Variante a) Wenn das Vorhaben aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes gefördert wird: Dieses Vorhaben [TB1 Bezeichnung des Vorhabens] wird im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum , [TB2 Bezeichnung der (Teil-) Maßnahme z.b. Dorferneuerung], mit [Förderhöhe in ] aus Mitteln der Europäischen Union [TB3 Förderanteil] und des Saarlandes gefördert. weitere Informationen unter Variante b) Bei einer Kofinanzierung aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe `Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes: Dieses Vorhaben [TB1 Bezeichnung des Vorhabens] wird im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum , [TB2 Bezeichnung der (Teil-) Maßnahme z.b. Dorferneuerung ], mit [Förderhöhe in ] aus Mitteln der Europäischen Union [TB3 Förderanteil] und der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe `Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert. weitere Informationen unter

4 Variante c) Wenn das Vorhaben im Rahmen von LEADER gefördert wird: Dieses Vorhaben [TB1 Bezeichnung des Vorhabens] wird nach dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum im Rahmen der LEADER- Strategie der Region [TB4 Name der LEADER-Region] mit [Förderhöhe in ] aus Mitteln der Europäischen Union [TB3 Förderanteil] und des Saarlandes gefördert. weitere Informationen unter Variante d) Wenn die Flächenförderung aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes erfolgt: Dieser landwirtschaftliche Betrieb wird im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum , [TB2 Bezeichnung der Maßnahme z.b. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ], mit [Förderhöhe in ] aus Mitteln der Europäischen Union [TB 3 Förderanteil] und des Saarlandes gefördert. Informationen sind unter erhältlich.

5 Variante e) Wenn die Flächenförderung aus Mitteln der Europäischen Union und der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe `Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes erfolgt: Dieser landwirtschaftliche Betrieb wird im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum , [TB 2 Bezeichnung der Maßnahme z.b. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ], mit [Förderhöhe in ] aus Mitteln der Europäischen Union [TB3 Förderanteil] und der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe `Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert. Informationen sind unter erhältlich. Textbausteine (TB) Jedes Schild enthält zudem Textteile, die auf den Einzelfall bezogen sind und daher nicht in einer Vorlage angegeben werden können. Diese einzelfallbezogenen Textteile werden als Textbausteine, kurz TB, bezeichnet. Diese TB sind in den Mustervorlagen als solche gekennzeichnet und durchnummeriert. TB1: Bezeichnung des Vorhabens, wie in der Betreffzeile des Zuwendungsbescheides genannt TB2: Bezeichnung der (Teil-/Unter-)Maßnahme des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum , aus der das Vorhaben gefördert wird (ergibt sich aus der Betreffzeile des Zuwendungsbescheides) TB3: Anteil der Europäischen Union (ELER) an der Förderung, (ableitbar aus Nr. 2 des Zuwendungsbescheides) TB4: Bezeichnung der LEADER-Region, die das Vorhaben unterstützt TB5: Förderhöhe (Höhe Zuwendung laut Zuwendungsbescheid) in.

6 Zu verwendende Farben und Schriftarten Bei der Gestaltung sind folgende Farben und Schriftarten zu verwenden: EU-Blau: Pantone Reflex Blue C EU-Gelb: Pantone Yellow C Grün: CMYK: (hilfsweise Pantone 370 C) Saarland-Blau: CMYK (hilfsweise Pantone 539 C) Schriftart: Verdana oder Arial Mögliche Technik Als mögliche Technik für die Schildertypen 2 und 3 kommt Dibond in Stärke 3 4 mm in Betracht. Solch ein Schild sollte die notwendige Haltbarkeit aufweisen. Förderung Da es sich um die Erfüllung von Vorgaben der Europäischen Union handelt, sind die für die Beschaffung der Schilder getätigten Ausgaben grundsätzlich zuwendungsfähig. Dies bedeutet, dass die Schilder mit dem für das konkrete Vorhaben festgesetzten Fördersatz anteilig gefördert werden. Es gelten jedoch Höchstgrenzen für die Anerkennung der Ausgaben: Für Schilder des Typs 1 werden maximal 1,22 als zuwendungsfähig anerkannt. Für Schilder des Typs 2 werden maximal 35 als zuwendungsfähig anerkannt. Für Schilder des Typs 3 werden maximal 55 als zuwendungsfähig anerkannt. Für Befestigungsmaterial für die Schilder des Typs 2 und 3 werden maximal 8,50 als zuwendungsfähig anerkannt. Die genannten Beträge sind Nettobeträge, d.h. die Mehrwertsteuer ist darin noch nicht enthalten. Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie im Internet unter Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat B/4- ELER-Verwaltungsbehörde Keplerstraße Saarbrücken Telefon 0681/ eler-vb@umwelt.saarland.de Saarbrücken 2016

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