Gesundheitsuntersuchungen im Vollzug des 42 SGB VIII
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- Calvin Geisler
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1 Landeshauptstadt Gesundheitsuntersuchungen im Vollzug des 42 SGB VIII Dr. med. Barbara-Luise Donhauser
2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern: Untersuchungsumfang laut Vollzugsbekanntmachung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom :...unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)... werden durch das örtlich zuständige Jugendamt gemäß 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII in Obhut genommen. Wie bei erwachsenen Asylbewerbern beinhaltet die vorzunehmende Gesundheitsuntersuchung der UMF ein medizinisches Kurzscreening und eine Untersuchung entsprechend 62 AsylVfG. Landeshauptstadt
3 Landeshauptstadt 62 AsylVfG (1) Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesbehörde ( ) bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt. (2) Das Ergebnis der Untersuchung ist der für die Unterbringung zuständigen Behörde mitzuteilen.
4 Für Bayern gilt bei Asylbewerbern: Untersuchungsumfang laut Vollzugsbekanntmachung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zuletzt vom : Körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Erkrankung Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane Serologische Untersuchung auf Hepatitis B und HIV I und II Landeshauptstadt Bakteriol. Stuhluntersuchung auf Erreger der TPE-Ruhr-Gruppe und ggf. Cholera Untersuchung auf Darmparasiten (Wurmeier, Protozoen) bei Asylbewerbern aus außereurop. Ländern
5 Landeshauptstadt Ablauf der Untersuchung in der Bayernkaserne (1) Stuhlprobe ( soll zur Untersuchung mitgebracht werden) Röntgen der Thoraxorgane bei allen Asylbewerbern > 15 Jahre, (Quantiferontest bei Kindern zwischen 10 und 15 Jahren ) Blutabnahme (HIV und Hepatitis B) bei allen Personen > 15 Jahre Ärztliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Erkrankung
6 Ablauf der Untersuchung in der Bayernkaserne (2) Landeshauptstadt Ausstellen einer Bescheinigung nach 42 SGB VIII über die durchgeführten Untersuchung noch am Untersuchungstag Ausstellen einer Bescheinigung nach 36 Abs. 4 IfSG Bei Vorliegen ansteckungsfähiger Erkrankungen Übermittlung der Befunde an gesetzlichen Vormund im Stadtjugendamt Bei meldepflichtigen Erkrankungen Mitteilung an Abt. Infektionsschutz im RGU
7 Was passiert bei... Landeshauptstadt auffälligem Röntgenbild: umgehende Kontaktaufnahme mit Tuberkulosefürsorge zur Festlegung des weiteren Vorgehens ( z.b. stationäre Einweisung, Überwachung, weitergehende Untersuchungen (Sputum, Quantiferontest) positivem Quantiferontest (Jugendliche zw. 10 und 15 Jahren ): Kontaktaufnahme mit Tuberkulosefürsorge (s.o.) auffälligem Befund bei Untersuchung (z.b. Scabies): Information des Betroffenen incl. Mitteilung an den weiterbehandelnden Arzt, Aushändigen von Permethrin-Salbe (Infectoscab ) sowie Information der Unterkunft über notwendige Maßnahmen positiven Blutbefunden: Aufklärung des Betroffenen entweder schriftlich (Hepatitis B) oder persönlich durch Infektionsschutz (HIV) positiven Stuhlbefunden: meldepflichtige Erreger nach 7 IfSG: Information des Patienten, ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen durch Infektionsschutz sonstige Erreger: Information der Betroffenen, ggf. Information der Unterkunft bezügl. ärztlicher Behandlung
8 Landeshauptstadt Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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