VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?"

Transkript

1 VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

2 Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Erbschaften Kosten der Mitgliederpflege Zinserträge, Mieterträge Gebühren, Instandhaltung Teilnehmerbeiträge Eintrittsgelder Startgelder Kosten der Veranstaltung Verkauf Speisen, Getränke Beherbergung, Werbung Vereinszeitschrift WEK,Löhne,Druck,Zinsen Keine Steuer Keine KSt Keine GewSt USt-frei nach 4 UStG oder bei Option 7% Keine KSt Keine GewSt idr USt 7% wenn nicht befreit nach 4 UStG oder 19 UStG KSt, GewSt, wenn Umsatz über und Gewinn / Gewerbeertrag über USt regelmäßig 19 % wenn nicht 19 UStG

3 SPENDENABZUG BEI DER EINKOMMENSTEUER Bis zu 20% (bisher 10%) des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig Übersteigender Betrag wird als Verlustvortrag in die Folgejahre übernommen und ist dann gemäß 10 d EStG als Sonderausgaben abzugsfähig

4 UMSATZSTEUER Neuerungen (1) Beherbergungsumsätze (ab 2010) 7% USt: Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung (incl. Endreinigung) 19% USt: nicht der Beherbergung dienende Umsätze, z.b. Verpflegung, Wellness, Tagungsräume etc.

5 UMSATZSTEUER Neuerungen (2) Umsätze im Zweckbetrieb i.d.r 7% USt 19% USt, wenn der Zweckbetrieb der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dient, die im Wettbewerb zu anderen Unternehmen stehen

6 KÖRPERSCHAFTSTEUER Umsatz < è keine Körperschaftsteuer Freibetrag Gewinn

7 GEWERBESTEUER Umsatz < è keine Gewerbesteuer Freibetrag: Gewerbeertrag

8 I.Maßnahmen, um das Überschreiten der Umsatz- und Gewinngrenze zu vermeiden bzw. um die Steuer zu gestalten: Gründung eines Fördervereins IAB (Investitionsabzugsbetrag 7gEStG) II. Bilanzpolitische Maßnahmen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit Rücklagen-Bildung

9 DER FÖRDERVEREIN Gründung Satzung Gründungsversammlung Eintragung ins Vereinsregister Besondere Anforderungen an die Satzung (Satzungszweck ist die Beschaffung von Mitteln für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft)

10 DER FÖRDERVEREIN Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit: Steuerbegünstigte Einnahmen (z.b. aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen etc.) > Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ODER Steuerbegünstigte Einnahmen > 10% der Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und steuerbegünstigte Tätigkeit überwiegt zeitlich

11 DER FÖRDERVEREIN Das Verhältnis zwischen Verein und Förderverein: Wirtschaftliche Trennung Keine mehrheitliche Personenidentität des Vorstands

12 INVESTITIONSABZUGSBETRAG ( 7g EStG) èbildung nur im wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Voraussetzung: Bilanz: Bilanzsumme < ( für 2009 und 2010) EÜR: Gewinn < ( für 2009 und 2010)

13 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Bildung: max. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts Gewinnminderung um den IAB

14 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Auflösung: Anschaffung (innerhalb von 3 Jahren) in Höhe der geplanten Anschaffungskosten (oder darüber): Erhöhung des Gewinns um max. 40% der Anschaffungskosten (= gebildeter IAB) Kürzung der Anschaffungskosten um max. 40%

15 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Auflösung: Anschaffungskosten (innerhalb von 3 Jahren) geringer als die geplanten Anschaffungskosten: Erhöhung des Gewinns um 40% der Anschaffungskosten Kürzung der Anschaffungskosten um 40% Übersteigender Betrag wird im Jahr der Bildung (rückwirkend) dem Gewinn hinzugerechnet

16 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Auflösung: Keine Anschaffung (innerhalb von 3 Jahren): Rückwirkende Erhöhung des Gewinns im Jahr der Bildung

17 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN (zum Erhalt der Gemeinnützigkeit) Zweckgebundene Rücklage 58 Nr. 6 AO Voraussetzung: bestimmte steuerbegünstigte satzungsmäßige Vorhaben (IB/ZB) Bsp.: Bau oder Erweiterung eines Sportplatzes Für das Projekt muss eine konkrete Zeitvorstellung vorliegen

18 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Betriebsmittelrücklage Voraussetzung: periodisch wiederkehrende Ausgaben Beispiel: Miete, Gehälter etc. Mittelbedarf für einen angemessenen Zeitraum

19 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Freie Rücklage 57 Nr. 7a AO Höhe: Max. 1/3 des Überschusses aus Vermögensverwaltung darüber hinaus Max. 10% der Überschüsse aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und der Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich Max. tatsächlich vorhandene Mittel Beispiel: Erweiterung des Vereinsheims

20 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Freie Rücklage im wirtsch. Geschäftsbetrieb Voraussetzung: konkreter Anlass der wirtschaftlich begründet ist Beispiel: Erweiterung der Vereinsgaststätte

21 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Freie Rücklage in der Vermögensverwaltung Voraussetzung: konkrete Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen Beispiel: Reparatur an einem Vermietungsobjekt Durchführung in einem angemessenen Zeitraum

22 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Zu Unrecht gebildete Rücklagen Mittelverwendungsfrist festgelegt durch das FA Fristgerechte Verwendung: Geschäftsführung des Vereins gilt als ordnungsgemäß Keine fristgerechte Verwendung: Verlust der Gemeinnützigkeit droht

23 ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE ( 3 Nr. 26 EStG): Übungsleiter, Betreuer, Erzieher (Arbeitnehmer wenn ø mehr als 6 Std. / Woche) Künstlerische Tätigkeiten Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen Höchstbetrag: pro Jahr und pro Person Zusätzlich kann die Ehrenamtspauschale für eine andere Tätigkeit beansprucht werden.

24 EHRENAMTSPAUSCHALE ( 3 Nr. 26a EStG): Auf die Art der nebenberuflichen Tätigkeit im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb und auf bestehende Mitgliedschaft kommt es nicht an. Vereinsvorsitzende Kassenwarte Platzwarte Hausmeister Reinigungskräfte etc. Höchstbetrag: 500 pro Jahr und pro Person

25 EHRENAMTSPAUSCHALE Voraussetzungen: In der Satzung enthalten è sonst gemeinnützigkeitsschädlich Für erfolgte Zahlungen bis zum Satzungsänderung bis zum möglich Anlage 1 Bestätigung durch den Ehrenamtlichen Anlage 2

26 EHRENAMTSPAUSCHALE NEUERUNG: Satzungsänderung bis gilt auch für Zahlungen vom bis !!! OFD Niedersachsen vom Aktenzeichen: S St 251

27 EHRENAMTSPAUSCHALE Anforderungen an die Satzung: Es darf keine Person ( ) durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (vgl. Mustersatzung) è nicht ausreichend!!! Formulierungsvorschlag siehe Anlage 1 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Achtung: Für Aufwandsersatz - wie z.b. Porto, Telefon - ist keine Satzungsänderung nötig)

28 EHRENAMTSPAUSCHALE Detailliertere Informationen und Formulierungsvorschläge: Finanzministerium Baden-Württemberg Bayerisches Staatsministerium der Finanzen erkblatt_ehrenamtspauschale.pdf

29 ICH BEDANKE MICH FÜR IHR INTERESSE Vogler-Baier OHG Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtelstr Aulendorf Tel: info@vogler-baier.de

30 ANLAGE 1 Satzungsänderung: (Beispiel) Für Tätigkeiten im satzungsgemäßen Bereich können nach. (z.b. Vorstandsbeschluss, Geschäftsordnung) angemessene Vergütungen bezahlt werden.

31 ANLAGE 2 Bestätigung durch den Ehrenamtlichen Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 26a EStG im laufenden Kalenderjahr 20 bei den Einnahmen aus einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit als 0 für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder 0 für eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke 0 nicht 0 in Höhe von in Anspruch genommen habe bzw. in Anspruch nehmen werde. Jegliche Veränderungen zu meiner Person oder meinen Tätigkeiten, insbesondere die Aufnahme weiterer Tätigkeiten, werde ich unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass Nachteile des Vereins zu meinen Lasten gehen. Ort/Datum Unterschrift

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung

Mehr

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1 Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.

Mehr

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen

Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Agenda I. Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts II. III. Vorteile der Gemeinnützigkeit Nachteile der Gemeinnützigkeit -Allgemein -Formvorschriften

Mehr

Übungsleiter und Spendenrecht

Übungsleiter und Spendenrecht V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der Durchführung Anlagen: Download Zuwendungsbestätigungen Muster Zuwendungsbestätigungen (Geld) Muster Vereinbarung

Mehr

1. Rosbacher Vereinsforum

1. Rosbacher Vereinsforum UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins

Mehr

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen

Mehr

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der

Mehr

29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler

29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler 29. Hervestkonferenz Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Übungsleiterpauschale gem. 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtspauschale gem. 3 Nr. 26 a EStG Aufwendungsersatz

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer

Inhaltsverzeichnis. A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer 1 Inhaltsverzeichnis A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer 2 3 VORTEILE DER GEMEINNÜTZIGKEIT ü weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer

Mehr

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1 Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika

Mehr

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater

Mehr

Der Gemeinnützige Sportverein

Der Gemeinnützige Sportverein Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen

Mehr

Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)

Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen

Mehr

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Non-Profit-Dialog September 2012

Non-Profit-Dialog September 2012 Non-Profit-Dialog September 2012 Herausforderung für gemeinnützige Stiftungen: Mittelverwendung vs. Kapitalerhaltung Seite 2 I. Zivilrechtliche Grundlagen II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger

Mehr

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?

Mehr

Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen

Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen A. Ideeller Tätigkeitsbereich I. Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (01.01. bis 31.12.20..) Beitragseinnahmen

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Besteuerung. der. Vereine

Besteuerung. der. Vereine Besteuerung der Vereine Themenübersicht 1. Die Tätigkeitsbereiche des Vereins 2. Die Steuererklärungspflicht 3. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen 4. Der neue Spendenabzug 5. Freibeträge Rechtsform der

Mehr

Leistungen an Mitglieder.

Leistungen an Mitglieder. Leistungen an Mitglieder Leistungen Ehrenamtspauschale Übungsleiterpauschale Aufwendungen für den Verein, für satzungsgemäße Ausgaben Aufmerksamkeiten, Annehmlichkeiten, Geschenke 18.01.2015 2 Leistungen

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung

Mehr

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Merkblatt Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Stand: Juli 2012 Ansprechpartner: Kathleen Spranger (0371) 6900-1122 (0371) 6900-191122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Bauer (03741)

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG)

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) Die Bundesregierung will das Ehrenamt weiter stärken und gemeinnützigen Organisationen ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geben. Der am

Mehr

Die Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen

Die Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen Die Besteuerung von Vereinen Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3. Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen 4. Risiko: Verlust der

Mehr

"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."

Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer

Mehr

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Rücklagenbildung

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Rücklagenbildung Rücklagenbildung Übersicht der Rücklagen nach 58 Abgabenordnung Betriebsmittelrücklage Rücklagen für satzungsmäßige (größere) Maßnahmen Freie Rücklagen 58 Nr. 7 AO Sonstige Rücklagen 58 Nr.11+12 AO Periodisch

Mehr

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich Selbstlosigkeit 55 Abgabenordnung (AO) Keine überwiegende Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke grds. Verbot von Zuwendungen an Mitglieder/unverhältnismäßig

Mehr

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012

Mehr

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Ehrenamtspauschale Seite 2 Folie 2 Angemessene Tätigkeitsvergütungen Nicht schädlich sind reine Aufwandsentschädigungen ( Porto, Telefon usw.), Reisekosten, Sitzungsgelder

Mehr

Steuerfragen für Vereine

Steuerfragen für Vereine Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer

Mehr

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Einführung Ohne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird

Mehr

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen

Mehr

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit 60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit Dieser Dreijahresrhythmus gilt aber nur für Vereine, die sich wirklich nur auf die gemeinnützigen Tätigkeiten beschränken. Tun sie das nicht und entfalten sie

Mehr

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail:

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail: RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber der

Mehr

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Ralf Heinrichs Bundesgeschäftsführer Gemeinnützigkeit Voraussetzungen 1. Verein (unerheblich

Mehr

Seminar für die Oberbergischen Schützenvereine

Seminar für die Oberbergischen Schützenvereine Grundlagen des Gemeinnützigkeitsund Spendenrechts Seminar für die Oberbergischen Schützenvereine 22. Oktober 2016 Dipl.-Kaufmann Dr. Arnd Bretschneider Steuerberater SCHÖNEBERG Steuerberater Beckestraße

Mehr

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v.

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v. Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v. vom 22.10.2014 Seite 2 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Gesellschaft zur Förderung

Mehr

Sportkongress Kreis Offenbach. Fit für den Vorstand. Vereinsmanagement Steuerberater

Sportkongress Kreis Offenbach. Fit für den Vorstand. Vereinsmanagement Steuerberater Sportkongress Kreis Offenbach Vereinsmanagement 24.03.2018 Fit für den Vorstand Referent: Horst Lienig Steuerberater Stammheimer Straße 35 70435 Stuttgart Telefon (0711) 98 79 02-0 Telefax (0711) 98 78

Mehr

Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung

Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister

Mehr

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 (1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche

Mehr

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft 1 Name und Sitz des Vereins Der am 11.01.2018 gegründete Verein hat seinen Sitz in Nandlstadt. Er führt den Namen Initiative NandlstadtElternFürKinder. 2 Aufgaben und Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht Jana Seifert Steuerberaterin Rechnungslegung von Stiftungen Christoph Maaß Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Frankfurt am Main, den

Mehr

Förderverein Chormusik für Berlin e.v.

Förderverein Chormusik für Berlin e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Förderverein Chormusik für Berlin e.v. S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Chormusik für Berlin e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Dalhausen

Satzung des Fördervereins der Grundschule Dalhausen Satzung des Fördervereins der Grundschule Dalhausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein wird unter dem Namen: "Förderverein der Grundschule Dalhausen geführt. Er erhält nach erfolgter Eintragung in

Mehr

Förderverein des SV Raven - Rolfsen e.v. Satzung

Förderverein des SV Raven - Rolfsen e.v. Satzung Förderverein des SV Raven - Rolfsen e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am geändert auf der Mitgliederversammlung am 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein

Mehr

6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Satzung KunstWerk Förderverein Schüttorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 4.7.2013 gegründete Verein führt den Namen KunstWerk Förderverein Schüttorf und hat seinen Sitz in Schüttorf. Er wird in

Mehr

Update Gemeinnützigkeit Stiftungsrecht Spendenrecht

Update Gemeinnützigkeit Stiftungsrecht Spendenrecht Inhaltsverzeichnis Nr. 1-5/2009 Update Nr. 1-5/2009 Nr. 1/2009: Änderungen hinsichtlich der Satzungsanforderungen gemeinnütziger Körperschaften Nr. 2/2009: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige

Mehr

Insbesondere Neuerungen

Insbesondere Neuerungen I. Gemeinnützigkeitsrecht Insbesondere Neuerungen II. Spendenrecht Ausgewählte Praxisfälle MinRat Ingo Graffe 1 Alleinflug nach einer Flugstunde MinRat Ingo Graffe 2 1 vormals: Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz

Mehr

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 9. aktualisierte und erweiterte Auflage 2017 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater

Mehr

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten

Mehr

E R Z I E H U N G BILDUNG &

E R Z I E H U N G BILDUNG & Chance oder Risiko? E R Z I E H U N G BILDUNG & Ganztagsschule und Steuerpflicht Referent: Horst Lienig Steuerberater Herausforderung für Vereine Längere Bindung der Kinder am Nachmittag Keine Motivation

Mehr

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er

Mehr

FREUNDESKREIS DER KAUFMÄNNISCHEN SCHULE LÖRRACH e.v.

FREUNDESKREIS DER KAUFMÄNNISCHEN SCHULE LÖRRACH e.v. Satzung des Freundeskreises der Kaufmännischen Schule Lörrach 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Freundeskreis der Kaufmännischen Schule Lörrach und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1

Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1 Verein & Steuern Baumunk Borcherding Pehl Böker 1 Vorstellung Herward Baumunk Dipl. Betriebswirt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Mitglied der Sozietät Baumunk Borcherding Pehl Böker Steuerberater,

Mehr

Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten

Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten Vorschläge zu Themenblöcken und Verlauf 1. Grundlagen des Gemeinnützigkeits-(= Steuer-) rechts 2. Konkrete (steuerrechtliche) Bewertung und Zuordnung von Verkaufs-Aktivitäten 3. Steuerrechtliche Überprüfungen

Mehr

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Hamburg, den 22. November 2013 Seite 1 von 4 SATZUNG FÖRDER- UND FREUNDESKREIS ELLINIKO 1 Name und Sitz Der Verein heißt Förder- und Freundeskreis Elliniko e.

Mehr

Satzung. für den Förderkreis

Satzung. für den Förderkreis Satzung für den Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz- Wolfratshausen.

Mehr

bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei

bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei Steuerfreiheit für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit 3 Nr. 26a ESTG bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei 25.04.2013 2007 bis 2012 = 500 Heinz Broy, Finanzamt Bitburg-Prüm Wer kann diese Pauschale vom

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.

Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein trägt den Namen Gesellschaft zur Förderung des Planetariums

Mehr

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten

Mehr

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn

Mehr

Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt

Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt SATZUNG 1 NAME UND SITZ... - 2-2 ZWECK... - 2-3 STEUERBEGÜNSTIGUNG (GEMEINNÜTZIGKEIT)... - 3-4 MITGLIEDSCHAFT... - 3-5 MITGLIEDSBEITRÄGE... - 3-6 ORGANE...

Mehr

Satzung MKV-Förderverein 2001 e.v.

Satzung MKV-Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen MKV Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein. (3) Er ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein im Vereinsregister

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Satzung. Brück(en)-Bildung e.v. beschlossen am in Brück (Mark) Name und Sitz des Vereins

Satzung. Brück(en)-Bildung e.v. beschlossen am in Brück (Mark) Name und Sitz des Vereins Satzung Brück(en)-Bildung e.v. beschlossen am 22.05.2017 in Brück (Mark) 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Brück(en)-Bildung e.v.. (2) Sitz des Vereins ist Brück (Mark). (3) Der

Mehr

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom (Ehrenamtsstärkungsgesetz; BGBl Teil I S. 556)

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom (Ehrenamtsstärkungsgesetz; BGBl Teil I S. 556) Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.03.2013 (Ehrenamtsstärkungsgesetz; BGBl. 2013 Teil I S. 556) 1. Wesentliche steuerrechtliche Änderungen 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG): Erhöhung des Steuerfreibetrags

Mehr

gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am , , und

gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am , , und Förderverein für Schülerarbeit im EJW. e.v. Satzung gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am 23.01.1999, 14.02.2004, 19.02.2005 und 16.02.2008 1 Name, Sitz (1)

Mehr

Wer kann Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale geltend machen? Ein Überblick

Wer kann Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale geltend machen? Ein Überblick Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern Handbuch für Mütter- und Familienzentren in Bayern 8 / 2014 5.2.8 Anlage zur Ehrenamtspauschale Das hier folgende Informationsblatt ist auch erhältlich

Mehr

Besteuerung der KLJB Ortsgruppe. Rainer Müller Steuerberater Partner

Besteuerung der KLJB Ortsgruppe. Rainer Müller Steuerberater Partner Besteuerung der KLJB Ortsgruppe Rainer Müller Steuerberater Partner Die Besteuerung der KLJB Ortsgruppe Schulung am 12. April 2014 Pfarrkirchen Themenübersicht 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Eine Ortsgruppe als eigenständiges

Mehr

Förderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr

Förderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr Förderverein Grundschule Bermaringen Gründungversammlung Aula der Grundschule Bermaringen Donnerstag, 21.07.2011, 20:00 Uhr Tagesordnung Gründe Zuwendungen Zuwendungen sind sind steuerlich steuerlich absetzbar

Mehr

Verein BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam für eine Verbesserung der beruflichen Chancen. Satzung

Verein BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam für eine Verbesserung der beruflichen Chancen. Satzung Verein BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam für eine Verbesserung der beruflichen Chancen Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

GRUNDLAGEN DER VEREINSBESTEUERUNG. Seminar Vereinsrecht 16. Juni 2018 WP StB Andreas Istel

GRUNDLAGEN DER VEREINSBESTEUERUNG. Seminar Vereinsrecht 16. Juni 2018 WP StB Andreas Istel GRUNDLAGEN DER VEREINSBESTEUERUNG Seminar Vereinsrecht 16. Juni 2018 WP StB Andreas Istel Grundlagen der Vereinsbesteuerung Grundlagen der Vereinsbesteuerung Erlangung der Gemeinnützigkeit Laufende Besteuerung

Mehr

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen

Mehr

Die Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG

Die Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG Die Ehrenamtspauschale nach 3 Nr. 26a EStG und ihre Anwendung im gemeinnützigen Verein Steuerberater Reinhard Take TAKE MARACKE & PARTNER www.take-maracke.de Allgemeines Während bis 2006 lediglich die

Mehr

Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung

Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung Förderverein der Meusebach-Grundschule e. V. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.10.1993 Geändert auf der Mitgliederversammlung am 13.10.2015 Seite 1 von 5 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP

Mehr

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom SATZUNG des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom 18.11.2002, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden, VR 2661

Mehr