VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?
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- Lena Raske
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1 VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?
2 Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Erbschaften Kosten der Mitgliederpflege Zinserträge, Mieterträge Gebühren, Instandhaltung Teilnehmerbeiträge Eintrittsgelder Startgelder Kosten der Veranstaltung Verkauf Speisen, Getränke Beherbergung, Werbung Vereinszeitschrift WEK,Löhne,Druck,Zinsen Keine Steuer Keine KSt Keine GewSt USt-frei nach 4 UStG oder bei Option 7% Keine KSt Keine GewSt idr USt 7% wenn nicht befreit nach 4 UStG oder 19 UStG KSt, GewSt, wenn Umsatz über und Gewinn / Gewerbeertrag über USt regelmäßig 19 % wenn nicht 19 UStG
3 SPENDENABZUG BEI DER EINKOMMENSTEUER Bis zu 20% (bisher 10%) des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig Übersteigender Betrag wird als Verlustvortrag in die Folgejahre übernommen und ist dann gemäß 10 d EStG als Sonderausgaben abzugsfähig
4 UMSATZSTEUER Neuerungen (1) Beherbergungsumsätze (ab 2010) 7% USt: Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung (incl. Endreinigung) 19% USt: nicht der Beherbergung dienende Umsätze, z.b. Verpflegung, Wellness, Tagungsräume etc.
5 UMSATZSTEUER Neuerungen (2) Umsätze im Zweckbetrieb i.d.r 7% USt 19% USt, wenn der Zweckbetrieb der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen dient, die im Wettbewerb zu anderen Unternehmen stehen
6 KÖRPERSCHAFTSTEUER Umsatz < è keine Körperschaftsteuer Freibetrag Gewinn
7 GEWERBESTEUER Umsatz < è keine Gewerbesteuer Freibetrag: Gewerbeertrag
8 I.Maßnahmen, um das Überschreiten der Umsatz- und Gewinngrenze zu vermeiden bzw. um die Steuer zu gestalten: Gründung eines Fördervereins IAB (Investitionsabzugsbetrag 7gEStG) II. Bilanzpolitische Maßnahmen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit Rücklagen-Bildung
9 DER FÖRDERVEREIN Gründung Satzung Gründungsversammlung Eintragung ins Vereinsregister Besondere Anforderungen an die Satzung (Satzungszweck ist die Beschaffung von Mitteln für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft)
10 DER FÖRDERVEREIN Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit: Steuerbegünstigte Einnahmen (z.b. aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen etc.) > Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ODER Steuerbegünstigte Einnahmen > 10% der Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und steuerbegünstigte Tätigkeit überwiegt zeitlich
11 DER FÖRDERVEREIN Das Verhältnis zwischen Verein und Förderverein: Wirtschaftliche Trennung Keine mehrheitliche Personenidentität des Vorstands
12 INVESTITIONSABZUGSBETRAG ( 7g EStG) èbildung nur im wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Voraussetzung: Bilanz: Bilanzsumme < ( für 2009 und 2010) EÜR: Gewinn < ( für 2009 und 2010)
13 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Bildung: max. 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts Gewinnminderung um den IAB
14 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Auflösung: Anschaffung (innerhalb von 3 Jahren) in Höhe der geplanten Anschaffungskosten (oder darüber): Erhöhung des Gewinns um max. 40% der Anschaffungskosten (= gebildeter IAB) Kürzung der Anschaffungskosten um max. 40%
15 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Auflösung: Anschaffungskosten (innerhalb von 3 Jahren) geringer als die geplanten Anschaffungskosten: Erhöhung des Gewinns um 40% der Anschaffungskosten Kürzung der Anschaffungskosten um 40% Übersteigender Betrag wird im Jahr der Bildung (rückwirkend) dem Gewinn hinzugerechnet
16 INVESTITIONSABZUGSBETRAG Auflösung: Keine Anschaffung (innerhalb von 3 Jahren): Rückwirkende Erhöhung des Gewinns im Jahr der Bildung
17 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN (zum Erhalt der Gemeinnützigkeit) Zweckgebundene Rücklage 58 Nr. 6 AO Voraussetzung: bestimmte steuerbegünstigte satzungsmäßige Vorhaben (IB/ZB) Bsp.: Bau oder Erweiterung eines Sportplatzes Für das Projekt muss eine konkrete Zeitvorstellung vorliegen
18 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Betriebsmittelrücklage Voraussetzung: periodisch wiederkehrende Ausgaben Beispiel: Miete, Gehälter etc. Mittelbedarf für einen angemessenen Zeitraum
19 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Freie Rücklage 57 Nr. 7a AO Höhe: Max. 1/3 des Überschusses aus Vermögensverwaltung darüber hinaus Max. 10% der Überschüsse aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und der Bruttoeinnahmen aus dem ideellen Bereich Max. tatsächlich vorhandene Mittel Beispiel: Erweiterung des Vereinsheims
20 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Freie Rücklage im wirtsch. Geschäftsbetrieb Voraussetzung: konkreter Anlass der wirtschaftlich begründet ist Beispiel: Erweiterung der Vereinsgaststätte
21 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Freie Rücklage in der Vermögensverwaltung Voraussetzung: konkrete Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen Beispiel: Reparatur an einem Vermietungsobjekt Durchführung in einem angemessenen Zeitraum
22 BILANZPOLITISCHE MAßNAHMEN Zu Unrecht gebildete Rücklagen Mittelverwendungsfrist festgelegt durch das FA Fristgerechte Verwendung: Geschäftsführung des Vereins gilt als ordnungsgemäß Keine fristgerechte Verwendung: Verlust der Gemeinnützigkeit droht
23 ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE ( 3 Nr. 26 EStG): Übungsleiter, Betreuer, Erzieher (Arbeitnehmer wenn ø mehr als 6 Std. / Woche) Künstlerische Tätigkeiten Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen Höchstbetrag: pro Jahr und pro Person Zusätzlich kann die Ehrenamtspauschale für eine andere Tätigkeit beansprucht werden.
24 EHRENAMTSPAUSCHALE ( 3 Nr. 26a EStG): Auf die Art der nebenberuflichen Tätigkeit im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb und auf bestehende Mitgliedschaft kommt es nicht an. Vereinsvorsitzende Kassenwarte Platzwarte Hausmeister Reinigungskräfte etc. Höchstbetrag: 500 pro Jahr und pro Person
25 EHRENAMTSPAUSCHALE Voraussetzungen: In der Satzung enthalten è sonst gemeinnützigkeitsschädlich Für erfolgte Zahlungen bis zum Satzungsänderung bis zum möglich Anlage 1 Bestätigung durch den Ehrenamtlichen Anlage 2
26 EHRENAMTSPAUSCHALE NEUERUNG: Satzungsänderung bis gilt auch für Zahlungen vom bis !!! OFD Niedersachsen vom Aktenzeichen: S St 251
27 EHRENAMTSPAUSCHALE Anforderungen an die Satzung: Es darf keine Person ( ) durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (vgl. Mustersatzung) è nicht ausreichend!!! Formulierungsvorschlag siehe Anlage 1 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Achtung: Für Aufwandsersatz - wie z.b. Porto, Telefon - ist keine Satzungsänderung nötig)
28 EHRENAMTSPAUSCHALE Detailliertere Informationen und Formulierungsvorschläge: Finanzministerium Baden-Württemberg Bayerisches Staatsministerium der Finanzen erkblatt_ehrenamtspauschale.pdf
29 ICH BEDANKE MICH FÜR IHR INTERESSE Vogler-Baier OHG Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtelstr Aulendorf Tel: info@vogler-baier.de
30 ANLAGE 1 Satzungsänderung: (Beispiel) Für Tätigkeiten im satzungsgemäßen Bereich können nach. (z.b. Vorstandsbeschluss, Geschäftsordnung) angemessene Vergütungen bezahlt werden.
31 ANLAGE 2 Bestätigung durch den Ehrenamtlichen Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 26a EStG im laufenden Kalenderjahr 20 bei den Einnahmen aus einer anderen nebenberuflichen Tätigkeit als 0 für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder 0 für eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke 0 nicht 0 in Höhe von in Anspruch genommen habe bzw. in Anspruch nehmen werde. Jegliche Veränderungen zu meiner Person oder meinen Tätigkeiten, insbesondere die Aufnahme weiterer Tätigkeiten, werde ich unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass Nachteile des Vereins zu meinen Lasten gehen. Ort/Datum Unterschrift
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
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