Förderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern
|
|
- Ute Dittmar
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KVB München An alle hausärztlich tätigen Ärzte in Bayern Vorstand Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / Fax: 0 89 / Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: Ref VA Förderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Behandlung von Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern erfordert eine besonders intensive Betreuung durch den behandelnden Arzt, damit bei fortgeschrittenen Krankheitsbildern intensivierte Versorgungsmaßnahmen eingeleitet und mögliche Organschädigungen anhand einer differenzierten Diagnostik rechtzeitig erkannt werden können. Um den hiermit verbundenen Aufwand angemessen zu honorieren, konnten wir zum gemeinsam mit der AOK Bayern eine Vereinbarung abschließen, die aktuell die folgenden Krankheitsbilder umfasst: Diabetes mellitus mit renalen oder multiplen Komplikationen bei Vorliegen einer COPD GOLD-Stadium III oder IV mit chronisch respiratorischer Insuffizienz Sie erhalten ab eine Förderung in Höhe von 10,00 Euro je Behandlungsfall für die Betreuung von Patienten der AOK Bayern, die eines der geschilderten Krankheitsbilder aufweisen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie hierfür erfüllen: Erbringung von organisatorischen, koordinierenden, medizinischen und diagnostischen Leistungen, die insbesondere die Verbesserung der Lebensqualität, eine Optimierung der Arzneimitteltherapie und die Vermeidung von Krankenhausbehandlungen zum Ziel haben Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße München
2 Seite 2 Wenn möglich, Einschreibung der betroffenen Patienten in die entsprechenden DMP-Programme Exakte endständige Angabe aller relevanten gesicherten Diagnosen des Patienten als ICD-Codes im Rahmen der Quartalsabrechnung (vgl. n im Anhang) Übermittlung aller relevanten gesicherten Diagnosen des Patienten als ICD-Codes in jedem Mitbehandlungsfall, beispielsweise in Befundberichten oder Arztbriefen (vgl. n im Anhang) Im Folgenden haben wir die detaillierten Teilnahme- und Abrechnungsbestimmungen für Sie zusammengefasst. Die Teilnahme an dieser Vereinbarung erfolgt automatisch, indem Sie die ICD- Kombinationen gemäß der beigefügten in Ihrer Abrechnung angeben. Eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Um von der Förderung zu profitieren, ist keine zusätzliche Abrechnungsziffer anzusetzen. Der Zuschlag in Höhe von 10,00 Euro je Behandlungsfall wird bei Vorliegen der exakten, endständigen ICD- im Rahmen der Quartalsabrechnung automatisch hinzugesetzt (vgl. n im Anhang). Der Zuschlag wird von der AOK Bayern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und hat somit keine Auswirkungen auf Ihr RLV/QZV. Der Zuschlag wird im Vertretungsfall sowie bei Notfallleistungen nicht hinzugesetzt. Bezüglich weiterer Krankheitsbilder befinden wir uns derzeit in Verhandlungen mit der AOK Bayern. Wir werden Sie informieren, sobald wir weitere Indikationsbereiche vereinbaren konnten. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter am Servicetelefon unter gerne weiter. Freundliche Grüße Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes
3 Seite 3 Diabetes mellitus mit renalen oder multiplen Komplikationen bei Vorliegen einer Diabetes-Code mit vierter Stelle 2 : Bei alleiniger Relevanz der diabetesbedingten Niereninsuffizienz (Stadium 1 oder 2) E10.20G und N18.1G und N08.3G E10.21G und N18.1G und N08.3G E10.20G und N18.2G und N08.3G E10.21G und N18.2G und N08.3G E11.20G und N18.1G und N08.3G E11.21G und N18.1G und N08.3G E11.20G und N18.2G und N08.3G E11.21G und N18.2G und N08.3G E13.20G und N18.1G und N08.3G E13.21G und N18.1G und N08.3G E13.20G und N18.2G und N08.3G E13.21G und N18.2G und N08.3G
4 Seite 4 Diabetes mellitus mit renalen oder multiplen Komplikationen bei Vorliegen einer Diabetes-Code mit vierter Stelle 7 : Bei Relevanz der diabetesbedingten Niereninsuffizienz (Stadium 1 oder 2) und zusätzlicher Relevanz mindestens einer weiteren codierten Diabetes-Manifestation sowie durch diese hervorgerufene Organschädigungen E10.72G und N18.1G und N08.3G E10.73G und N18.1G und N08.3G E10.72G und N18.2G und N08.3G E10.73G und N18.2G und N08.3G E11.72G und N18.1G und N08.3G E11.73G und N18.1G und N08.3G E11.72G und N18.2G und N08.3G E11.73G und N18.2G und N08.3G E13.72G und N18.1G und N08.3G E13.73G und N18.1G und N08.3G E13.72G und N18.2G und N08.3G E13.73G und N18.2G und N08.3G E13.74G und N18.2G und N08.3G E13.75G und N18.2G und N08.3G
5 Seite 5 COPD GOLD-Stadium III oder IV mit chronisch respiratorischer Insuffizienz J44.00G und J96.10G J44.00G und J96.11G J44.00G und J96.19G J44.01G und J96.10G J44.01G und J96.11G J44.01G und J96.19G J44.10G und J96.10G J44.10G und J96.11G J44.10G und J96.19G J44.11G und J96.10G J44.11G und J96.11G J44.11G und J96.19G J44.80G und J96.10G J44.80G und J96.11G J44.80G und J96.19G J44.81G und J96.10G J44.81G und J96.11G J44.81G und J96.19G
Erhöhung von Wegepauschalen für Besuche bei Versicherten der Knappschaft sowie der Innungskrankenkassen in Bayern ab dem
Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes An alle im ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93
MehrErhöhung des Orientierungswertes von 10,00 Cent auf 10,13 Cent. Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2013.
Vorstand An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93-400 10 Fax: 0 89 / 5 70 93-400 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de
MehrQualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017
zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH des Strukturvertrages gemäß 73a SGB V zum 1. Januar 2017 des
MehrDer Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
MehrNeue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab
,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900
MehrDr. Dieter Geis Vorsitzender
Dr. Dieter Geis Vorsitzender An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den HzV-Verträgen in Bayern Bayerischer Hausärzteverband e.v. Orleansstr. 6 81669 München Tel 089 / 127 39 27 0 Fax 089 / 127 39 27
MehrRegionale Vereinbarung Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) - FAQs - Rahmenbedingungen
entzündliche Darmerkrankungen Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur regionalen Vereinbarung CED Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen
MehrStrukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017
KVB 80684 München Abrechnung An alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der antragspflichtigen Psychotherapie
MehrAn alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016
KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:
Mehrnach intensiven Verhandlungen konnten wir mit der BKK VAG Bayern einen Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD und KHK abschließen.
An alle Ärzte im DMP KHK und COPD (erste und zweite Versorgungsebene) Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes Dr. med. Pedro Schmelz 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Ihr Ansprechpartner:
MehrNeuer Strukturvertrag: Vertrag zur qualitätsgesicherten Reduktion des Alkoholkonsums" nach 73a SGB V mit der KKH
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center
MehrSehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =,
BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.v. Landesverband Bayern www.bvf-bayern.de Landesvorsitzender Dr. med. Peter Hausser stv. Landesvorsitzender Dr. med. Richard Häusler KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
MehrRetinopathie-Screening
Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter
Mehr3. Nachtrag zum Vertrag DFS Sachsen Anlage 6 Stand:
Anlage 6 - Vergütung (1) Es gelten folgende Vergütungsgrundsätze und Vergütungsvoraussetzungen für den Vergütungsanspruch der VERTRAGSÄRZTE nach den Absätzen 2 bis 5. Eine Vergütung nach diesem Vertrag
Mehrzur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V
Anlage 21 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Vergütung DMP-Leistungen I. Übersicht Vergütung
MehrTeilnahmeerklärung. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Teilnahmeerklärung am Vertrag über die strukturelle und finanzielle Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten
MehrAnlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrTeilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2
Anlage 4 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Postfach 76 06 20 Name, Vorname 22056
MehrNeues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion
Neues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion GOP Legende Euro Bemerkungen Achtung! 03000 04000 03010 04010 03030 04030 03040 04040 Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 23,60 ab Beginn des
MehrDisease-Management-Programme (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK)
Disease-Management-Programme (DMP) Koronare Herzkrankheit (KHK) Übersicht zur Abrechnung und Vergütung der Betreuung und Schulung von Patienten mit Koronaren Herzkrankheiten (Zusammenfassung aus den jeweiligen
Mehr-LESEFASSUNG- Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom
Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V vom 01.04.2011 Besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zwischen dem BKK-Landesverband
MehrÄrztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV
Lesefassung der Anlage 15 zum Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV Präambel Der Diabetes
MehrVereinbarung. zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel
Anlage 13 Vergütung und Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der
MehrErgänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern
Ergänzungsvereinbarung über die Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern gemäß 3 Abs. 3 des Modellvorhabens nach 63 Abs. 1 SGB V über die Weiterentwicklung der Verfahrens-,
MehrRheumaAktiv Sachsen. Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen
RheumaAktiv Sachsen Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen Leipzig, 14. Mai 2011 Anja Schemken Versorgungsmanagement als unverzichtbare Aufgabe der AOK PLUS Im Vergleich
MehrVereinbarung zwischen der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus,
MehrVersicherteninformation. Versicherteninformation. Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) BC72IV028 / DA003
Besondere Versorgung (DAK-Spezialisten-Netzwerk) Anlage 8 zum Diabetes-Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Vertrags-Nr.: BC72IV028 / 171722DA003 Versicherteninformation Versicherteninformation
MehrFAQs zum Pflegeheimvertrag
Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung FAQs zum Pflegeheimvertrag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Information zum Praxisverbund... 3 1.1 Was ist ein Geriatrischer Praxisverbund (GPV)?...3
MehrSehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
KVB 80684 München Vorstand Ihr Ansprechpartner: KVB-Servicetelefonie Telematikinfrastruktur E-Mail: TI@kvb.de 13.09.2018 Unterstützen Sie die Bundestags-Petition Kassenarztrecht Fristverlängerung nach
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (DMP KHK) auf der Grundlage
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrDisease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner:
Was beinhaltet das DMP KHK? Disease Management Programm Koronare Herzkrankheit Vertragspartner: AOK Rheinland/Hamburg Landesverband der Betriebskrankenkassen Vereinigte IKK Landwirtschaftliche Krankenkasse
MehrPatienteninformation. AOK-Curaplan. Mehr Lebensqualität! M Diabetes mellitus Typ 2 M Koronare Herzkrankheit
Patienteninformation AOK-Curaplan Mehr Lebensqualität! M Diabetes mellitus Typ 2 M Koronare Herzkrankheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 2 und KHK Was ist AOK-Curaplan? AOK-Curaplan ist ein umfassendes
MehrFAQs - Vertrag zur Besonderen Versorgung von COPD- und KHK-Patienten
FAQs - Vertrag zur Besonderen Versorgung von COPD- und KHK-Patienten 1. Welche Betriebskrankenkassen nehmen am Vertrag teil? Die folgenden Betriebskrankenkassen nehmen am Vertrag teil. VKNR Bezeichnung
MehrStand: 3. Quartal 2014
Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 07. 08. 2014 Seite 1 von 22 Hessenspezifische Abrechnungsnummern 3. Quartal 2014 Wir bitten um Beachtung: Vorbehalt: "Aufgrund der Tatsache, dass der Honorarvertrag 2014 bis
MehrTeilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2
Anlage 4 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56 Name, Vorname (Kassenarztstempel)
MehrNeuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag" mit der AOK Nordost
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen sowie an alle psychologischen
MehrVereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem
Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit
MehrStephan Spring Geschäftsführung
KVB 80684 München An alle Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit Genehmigung der KVB zur Durchführung des Hautkrebsscreenings Stephan Spring Geschäftsführung Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice
MehrStrukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung
KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:
MehrTELEMEDIZIN IN IHRER PRAXIS. Ein Gewinn für Sie und Ihre Patienten. Wir unterstützen Sie dabei.
TELEMEDIZIN IN IHRER PRAXIS Ein Gewinn für Sie und Ihre Patienten. Wir unterstützen Sie dabei. Sie behandeln Menschen mit Typ 2 Diabetes in Ihrer Praxis und würden die Therapieadhärenz und den Behandlungserfolg
MehrFeedbackbericht zum DMP Koronare Herzkrankheit
Feedbackbericht zum DMP Koronare Herzkrankheit lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2017 Vergleichsgruppe: Alle bayerische Praxen Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße
MehrVereinbarung. zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom
Vereinbarung zur Besonderen Versorgung nach 140a SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorge in der Fassung vom 01.07.2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
MehrLeistung Details SNR Vergütung in EUR Qualitätsmanagement zur Haltearbeit
Anlage 15 zur Vereinbarung zur Optimierung der Versorgung von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Vergütung DMP-Leistungen I. Übersicht
MehrTeilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung. von Palliativpatienten in Bayern mit der AOK Bayern
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 0 89 / 5 70 93 64335 Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung 1. Allgemeine
MehrGebührenordnungspositionen, die nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns berechnungsfähig sind
KVB 80684 München Geschäftsführung An alle Fachärzte die zur Abrechnung der neuen Leistungen des Kapitels 37 berechtigt sind Ihr Ansprechpartner: Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrPatienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1
Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Was ist AOK-Curaplan? An den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch
MehrFAQs zum Vertrag der Besonderen Versorgung Adipositas mit der BKK der Deutschen Bank
Kundenservice Kundenservice bcs best care solutions GmbH Kölner Landstraße 11 40591 Düsseldorf Tel.: 0211 90 98 17 77 Fax.: 0211 90 98 17 78 per Mail: info@bestcaresolutions.de Homepage: www.bestcaresolutions.de
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrTeil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2019
Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2019 1. Änderung des letzten Absatzes der Nr. 2.1.4 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM Bei Berechnung der nachfolgenden
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Miele
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Miele DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) Berichtszeitraum vom 1.7.21 bis 3.6.211 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre Versicherten
MehrAbrechnung und Vergütung
19.03.2012 Ambulante MRSA-Versorgung 1 Bisherige Versorgung von MRSA im amb. Bereich Bisherige Versorgung von MRSA im ambulanten Bereich Die kurative Behandlung von Patienten mit MRSA-Infektion ist Bestandteil
MehrTeilnahmeerklärung des Facharztes zur Vereinbarung (Teilnahmeerklärung - Arzt)
Teilnahmeerklärung des Facharztes zur Vereinbarung (Teilnahmeerklärung - Arzt) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Bitte senden an: KVB - Fax 089 / 57
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
MehrEmpfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser.
Empfehlungsvereinbarung zur Sprechstundenbedarfspauschale im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch Krankenhäuser zwischen der Kassenärztiichen Vereinigung Bayerns der Bayerischen Krankenhausgesellschaft
MehrZusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs -
Rahmenbedingungen I. Allgemeine Informationen zur Zusatzvereinbarung Was ist das Ziel der Zusatzvereinbarung ifobt? Ziel ist es, die Erkennungsrate von okkultem Blut im Stuhl zu erhöhen und damit den Einsatz
MehrVereinbarung zwischen. dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel
Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der Knappschaft, Verwaltungsstelle
MehrFragen-Antworten-Katalog für Ärzte
BKK-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V Fragen-Antworten-Katalog für Ärzte Teilnahme des Arztes 1. Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung
MehrHausarztzentrierte Versorgung / Verträge des Hausärzteverbandes Berlin- Brandenburg (BDA)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin alle Hausärzte Dr. Angelika Prehn Vorsitzende des Vorstandes Tel.: (030) 3 10 03-226 Fax: (030) 3 10 03-302 10. Mai 2010 Hausarztzentrierte
MehrChronischer Rückenschmerz, neuer Vertrag mit der KKH-Allianz ab
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärzte / Psychologische Psychotherapeuten, die am Vertrag (akuter) Rückenschmerz mit der KKH-Allianz teilnehmen (nicht Gynäkologen,
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrVereinbarung zwischen. der AOK-Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel
Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der KNAPPSCHFT, Regionaldirektion Cottbus,
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr7. Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen)
7. Modifikation des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) in der rechtsbereinigten Fassung sowie der 6. Modifikation
MehrVereinbarung zwischen. den nachfolgend benannten Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt:
Anlage 13 - Vergütung Abrechnung - vdek zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der vdek-landesvertretung Sachsen-Anhalt, dem BKK Landesverband
MehrGesundheitspolitisches Forum. Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten in Thüringer Alten- und Pflegeeinrichtungen
Gesundheitspolitisches Forum Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patienten in Thüringer Alten- und Pflegeeinrichtungen Dr. med. Erhard Schäfer Facharzt für Allgemeinmedizin Nordhäuser Straße
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
Mehrzur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung
Anlage 21 zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Vergütung DMP-Leistungen I. Übersicht
MehrDie neue Zertifizierung für Krankenhäuser zur Behandlung von Patienten mit der Nebendiagnose Diabetes
6. Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft Berlin, 16.-17.11.2012 BVDK-Symposium: Diabetologische Versorgung im Krhs. Die neue Zertifizierung für Krankenhäuser zur Behandlung von Patienten mit
MehrPatientenratgeber. Disease-Management-Programme (DMP) Asthma bronchiale und COPD. Immer gut betreut. Was Sie über AOK-Curaplan wissen sollten
Patientenratgeber Disease-Management-Programme (DMP) Asthma bronchiale und COPD Immer gut betreut Was Sie über AOK-Curaplan wissen sollten 2 Programme speziell für chronisch Kranke AOK-Curaplan ist ein
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg und der
Vertrag über die Einführung einer speziellen Facharztanfrage im Zusammenhang mit einer Spezialuntersuchung von arbeitsunfähig erkrankten krankengeldberechtigten Mitgliedern der AOK Sachsen- Anhalt zwischen
MehrVereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 32 des DMP-Vertrages COPD vom
Anlage 13 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach 73 a SGB V vom 26.04.2013 zwischen der KVS und dem BKK- Landesverband Mitte zur Durchführung des DMP COPD Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung
MehrZahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd
Zahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,5 Mio. Menschen auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit Sitz
MehrVereinbarung zwischen. der IKK gesund plus. und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel
Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion Cottbus,
MehrFeedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren
Feedbackbericht zum DMP Asthma bronchiale lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2009 In diesem Bericht Auswertung der e Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39,
MehrRegionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit
Rahmenbedingungen Was ist das Ziel der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening? Ziel ist eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer vorliegenden Sehschwäche (Amblyopie) schon bei Kleinkindern.
Mehr1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung
Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen
MehrFeedbackbericht zum DMP Koronare Herzkrankheit lesen - abwägen - reagieren
Feedbackbericht zum DMP Koronare Herzkrankheit lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum: 01.01.2014 bis 30.06.2014 Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39, 80687 München Gemeinschaftspraxis
MehrEinfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel
Weiter so? Einfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel Kennen Sie das? Ärzte kümmern sich lieber um ihre Patienten als um Gebührenordnungen.
MehrBESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung
MehrErratum. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. mit Wirkung zum 1. Juli 2016
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 376. Sitzung
MehrFeedbackbericht zum DMP Koronare Herzkrankheit lesen - abwägen - reagieren
Feedbackbericht zum DMP Koronare Herzkrankheit lesen - abwägen - reagieren Berichtszeitraum: 01.01.2015 bis 30.06.2015 Gemeinsame Einrichtung DMP Bayern Elsenheimerstraße 39, 80687 München Gemeinschaftspraxis
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrDas Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung KS87a
Das Klassifikationssystem für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung KS87a SYMPOSIUM: Klassifikation, Kodierung und Terminologien - heute und morgen gmds 55. Jahrestagung (05.-09.09.2010) Mannheim, 09.
MehrQualität von Diagnosedaten niedergelassener Ärzte am Beispiel Diabetes
Qualität von Diagnosedaten niedergelassener Ärzte am Beispiel Diabetes 51. Jahrestagung der GMDS 12. September 2006 in Leipzig Bettina Gerste Agenda Einführung Methode Ergebnisse Prävalenz hoch Kritische
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Schreibtischvorlage HZVVerträge in NordrheinWestfalen Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge,
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK KBA
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK KBA DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) Berichtszeitraum vom 1.7.29 bis 3.6.21 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre Versicherten
Mehr