Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern

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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern Planung, Organisation und Durchführung von Vertretungsunterricht

2 Seite 2 / 10 Einleitung In der Grundschule wird das Fundament für das Lernen gelegt. Es ist besonders wichtig, dass der vorgesehene Unterricht umfassend und verlässlich erteilt wird. An diesem selbstverständlichen Anspruch müssen sich jede einzelne Schule, Schulaufsicht und Schulverwaltung, messen lassen. Die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten in den Schulen, den Schulämtern und den Bezirksregierungen haben den bisherigen Vertretungspool zu einem wichtigen Instrument zur Sicherstellung des Unterrichts gemacht. Dennoch konnten aufgrund der Struktur des Vertretungspools oftmals Stellen nicht oder nicht unmittelbar mit Vertretungslehrkräften besetzt werden. Zudem war durch die Befristung des Beschäftigungsverhältnisses die Attraktivität des Vertretungspools eingeschränkt. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen hat die Landesregierung beschlossen, den Vertretungspool an Grundschulen sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Der bisherige Vertretungspool wird weiterentwickelt zu einer schulübergreifenden Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern. Das bedeutet: Erstmalig für das Schuljahr 2006/07 stehen im Haushalt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für die Grundschulen als Zuschlag zur Grundstellenzahl 900 Stellen als schulübergreifende Vertretungsreserve zur Verfügung. Erstmalig zum Schuljahr 2006/07 erhalten die Bewerberinnen und Bewerber ein unbefristetes Einstellungsangebot im Beamtenverhältnis auf Probe soweit die haushalts- und dienstrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Einstellungsangebot beinhaltet eine Tätigkeit im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve für die Dauer von zwei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Lehrkräfte im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Grundschule versetzt ( 28 LBG). Die vorliegende Handreichung richtet sich an die Schulämter und die Schulleitungen der Grundschulen. Sie soll darüber hinaus den Lehrkräften der schulübergreifenden Vertretungsreserve zur Verfügung gestellt werden und auch herangezogen werden, um Eltern von Grundschülerinnen

3 und Grundschülern über die Rahmenbedingungen und die Organisation der schulübergreifenden Vertretungsreserve zu informieren. Seite 3 / 10 Die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts der schulübergreifenden Vertretungsreserve setzt die verantwortungsbewusste Kooperation der Schulen, der Schulämter und der Bezirksregierungen voraus. Die Schulämter sind aufgefordert, durch klare Verantwortlichkeiten und gut geplante Verfahrensabläufe für eine möglichst hohe Effizienz zu sorgen. Es ist Aufgabe der Grundschulen, durch eine professionell entwickelte Kooperationskultur im Kollegium sowie eine fachlich abgestimmte Vorbereitung für die Vertretungslehrkräfte die Bedingungen zu schaffen, die Schülerinnen und Schülern trotz Ausfalls ihrer Lehrerin oder ihres Lehrers ein kontinuierliches Weiterlernen ermöglicht. Auswahl der Vertretungslehrkräfte Die Auswahl der Vertretungslehrkräfte für die schulübergreifende Vertretungsreserve erfolgt durch das jeweilige Schulamt. Dadurch erhält das Schulamt die Möglichkeit, für die Grundschulen des Schulamtsbezirkes ein eigenes Vertretungskonzept aufzubauen und den Einsatz der hierfür einzustellenden Lehrkräfte zu planen. Die Einstellung für die schulübergreifende Vertretungsreserve erfolgt nicht durch die einzelne Schule. Schulen werden jedoch bei der Auswahl der einzustellenden Lehrkräfte und bei dem Einsatz der Vertretungslehrkräfte eingebunden. Nach Ablauf der Tätigkeit in der schulübergreifenden Vertretungsreserve erfolgt die Versetzung der Vertretungslehrkräfte im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Grundschule. Auf diese Weise wird ein Konsens über den zukünftigen Einsatz der Vertretungslehrkräfte sichergestellt. Hier sind insbesondere die individuellen Anforderungen der einzelnen Schule zu berücksichtigen, damit der Einsatz der neuen Lehrkräfte nach ihrer Versetzung an eine Grundschule, an der sie möglichst bereits eingesetzt waren, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler erfolgen kann. Soweit nach Ablauf der Tätigkeit in der schulübergreifenden Vertretungsreserve eine Grundschule außerhalb des Schulamtsbezirks in Betracht kommt, gelten die allgemeinen Regelungen des Versetzungsverfahrens. Für die Erstellung der Ausschreibungstexte wird auf das INES-Handbuch (Internetbasierte Erfassung von Stellenausschreibungen) mit den dort für die Grundschulen zur Verfügung gestellten Beispielen verwiesen. Zur Durchführung des Einstellungsverfahrens wird auf die Hinweise zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens in der Schulform Grundschule hingewiesen. Diese gemeinsamen Informationen der Lehrereinstellungsbüros der Bezirksregierungen sind im Internet abrufbar und enthalten die

4 zentralen Vorgaben zur Ausschreibung, zu den Vorauswahlen der Seite 4 / 10 Bewerberinnen und Bewerber und zu den Auswahlgesprächen. E- benso sind die Vordrucke für die einzelnen Verfahrensschritte hinterlegt. Die zu beachtenden Termine entsprechen den allgemeinen Terminen des Ausschreibungsverfahrens und sind in INES abrufbar. Der Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung vom sowie der aktuelle jährliche Einstellungserlass in der jeweils gültigen Fassung sind im Internet unter einzusehen. Auch der Einstellungserlass zur Vertretungsreserve an Grundschulen wird hier eingestellt. 1. Ausschreibung Die Stellen, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zu besetzen sind, werden im Internet unter veröffentlicht. Dabei können für einen Schulamtsbezirk mehrere Stellen mit derselben Fächerkombination und demselben Anforderungsprofil zusammengefasst und veröffentlicht werden. Im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve werden grundsätzlich Einstellungen mit voller Pflichtstundenzahl angeboten. Es besteht für die einzustellende Lehrkraft jedoch die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigung zu beantragen. Darauf ist in der Stellenausschreibung hinzuweisen. Nur der im Internet veröffentlichte Ausschreibungstext besitzt Gültigkeit. Die Schulämter überprüfen deshalb unmittelbar nach dem jeweiligen Veröffentlichungstermin die Richtigkeit der Ausschreibung. 2. Bewerbungen Am Einstellungsverfahren für die schulübergreifende Vertretungsreserve können Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die über eine Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (15, 16), Lehramt für die Primarstufe (00), Lehramt für die Grund- und Hauptschule (01, 02) oder Lehramt an der Volksschule (03) verfügen. Im Rahmen der schulübergreifenden Vertretungsreserve können Stellen für den Gemeinsamen Unterricht nicht ausgeschrieben und nicht besetzt werden. Die Lehrkräfte müssen sich bis zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist bei der Bezirksregierung und bei dem jeweils ausschreibenden Schulamt bewerben. Bei dem Ende der Bewerbungsfrist handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Der tatsächliche Eingang der Bewerbung beim Schulamt und der Bezirksregierung ist entscheidend.

5 Sollte auf eine ausgeschriebene Stelle keine Bewerbung eingegangen sein, teilen die Schulämter dies dem Lehrereinstellungs- Seite 5 / 10 büro der Bezirksregierung und der schulfachlichen Dezernentin oder dem schulfachlichen Dezernenten mit. Diese nehmen Kontakt zum Schulamt auf und sind bei einer Neuausschreibung oder anderen Maßnahmen behilflich. Nach der Aufbereitung der Daten der Bewerberinnen und Bewerber durch die Bezirksregierungen werden diese dem Schulamt übermittelt (Ordnungsgruppenliste = Durchschnittswert aus dem Ergebnis des Ersten und Zweiten Staatsexamens unter Berücksichtigung von Vertretungsunterricht). Für Rückfragen zu den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern nach Erhalt der Ordnungsgruppenliste stehen die Lehrereinstellungsbüros der Bezirksregierungen zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind in den Ordnungsgruppenlisten mit Ordnungsgruppe 9 besonders gekennzeichnet. Hierzu wird auf die Hinweise zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens in der Schulform Grundschule (Nr. I 5) hingewiesen. Die Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein- Westfalen (Runderlass des Innenministeriums vom , SMBl. NW ) und der Runderlass des Kultusministeriums vom (GABl. NW. S.300, zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom ) sind ebenfalls zu beachten. Bewerbungen von Lehrkräften, die sich bereits in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen befinden, auf ausgeschriebene Stellen für die Vertretungsreserve sind nicht möglich. Diese Lehrkräfte haben die Möglichkeit, eine laufbahngleiche Versetzung im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens anzustreben (vgl.: Grundlagenerlass zur Versetzung im öffentlichen Schuldienst vom und aktueller jährlicher Versetzungserlass in der jeweils gültigen Fassung). 3. Auswahlkommissionen Die Auswahlgespräche werden durch das Schulamt geführt. Die Schulämter können für verschiedene Stellenausschreibungen mehrere Auswahlkommissionen bilden. Der Auswahlkommission gehören mit Stimmrecht an: eine Schulaufsichtsbeamtin oder ein Schulaufsichtsbeamter des Schulamtes, eine Schulleiterin oder ein Schulleiter aus dem Schulamtsbezirk,

6 die zuständige Gleichstellungsbeauftragte des Schulamtes, Seite 6 / 10 ein von einer Schulkonferenz einer Grundschule des Schulamtsbezirks aus der Mitte gewähltes Mitglied, das das Schulamt nach nachvollziehbaren Kriterien benennt. Es ist zu vermeiden, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter und das von einer Schulkonferenz aus der Mitte gewählte Mitglied von derselben Grundschule stammen. Beratend können teilnehmen: ein Mitglied des Personalrates, die Schwerbehindertenvertretung, sofern mindestens eine Schwerbehinderte oder ein Schwerbehinderter am Verfahren teilnimmt, die Schulaufsichtsbeamtin oder der Schulaufsichtsbeamte der Bezirksregierung. Alle Mitglieder der Auswahlkommission sind rechtzeitig zu den Auswahlsitzungen (Vorauswahl/Auswahlgespräch) einzuladen. 4. Vorauswahl Die Vorauswahlsitzungen sind so anzusetzen, dass kein Unterricht für die Mitglieder der Auswahlkommission ausfällt. Die Einladungen zu den Auswahlgesprächen müssen bis zu den in den Terminplänen des Ausschreibungsverfahrens angegebenen Zeitpunkten erfolgen. Zu den einzelnen Prüfungsabschnitten hinsichtlich der zulässigen Bewerberinnen und Bewerber in der Ordnungsgruppenliste (Bestenauslese) wird auf die Ausführungen in den Hinweisen zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens in der Schulform Grundschule (Nr. II 1) hingewiesen. Der Verlauf und das Ergebnis der Auswahlsitzung sind zu protokollieren; das Protokoll ist von den stimmberechtigten Mitgliedern der Auswahlkommission zu unterschreiben. Die Lehrereinstellungsbüros der Bezirksregierungen können sich die Protokolle der Vorauswahlen vor den Auswahlgesprächen vorlegen lassen. 5. Auswahlgespräche Die Einladungen für die Auswahlgespräche sind mit dem Briefkopf des Schulamtes zu versenden. Bei der Einladung muss folgender Satz aufgenommen werden: "Reisekosten, Verdienstausfall und Ähnliches in Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch können leider nicht erstattet werden."

7 Da es sich in vielen Fällen um Mehrfachbewerbungen handelt, ist in der Einladung aufzunehmen, um welche ausgeschriebene Stelle oder ausgeschriebenen Stellen es sich handelt. Seite 7 / 10 Der Termin des Auswahlgespräches ist so zu legen, dass Unterrichtsausfall vermieden wird. Sollten sich eingeladene Bewerberinnen und Bewerber mit dem Wunsch an die Auswahlkommission wenden, den Termin zu verlegen, so steht es der Auswahlkommission frei, einen neuen Ausweichtermin einzuräumen. Ein Anspruch hierauf besteht seitens der Bewerberinnen und Bewerber nicht. Die zum Auswahltermin eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber haben im Auswahlgespräch die gleichen Chancen. Die Examensergebnisse spielen bei der Auswahl grundsätzlich keine Rolle mehr. Die Auswahlkommission ermittelt durch den Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlgespräch, welche Lehrkraft für die zukünftige Arbeit im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen am besten geeignet erscheint (Bestenauslese). Vor diesem Hintergrund sollte die Auswahlkommission bei den Auswahlgesprächen das Hauptaugenmerk auf das ausgeschriebene Anforderungsprofil richten. Die Auswahlgespräche können nur in dem festgelegten Zeitraum erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Auswahlgespräches mehrere Stellen zu besetzen. Dafür müssen in der Stellenausschreibung dieselben Fächerkombinationen und dieselben Anforderungsprofile genannt worden sein. Zu der Gestaltung und dem Aufbau der Auswahlgespräche wird auf die Hinweise zur Durchführung der Ausschreibungsverfahren in der Schulform Grundschule (Nr. III 2-4) hingewiesen. 6. Entscheidung der Auswahlkommission Zur Entscheidung der Auswahlkommission und zu der Mitteilung des Ergebnisses der Auswahlkommission an die Bewerberin oder den Bewerber wird ebenfalls auf die Hinweise zur Durchführung der Ausschreibungsverfahren in der Schulform Grundschule (Nr. IV) hingewiesen. Dem Lehrereinstellungsbüro der Bezirksregierung sind die Protokolle und weiteren Unterlagen der Vorauswahl und des Auswahlgesprächs zu übermitteln, damit dieses die Einstellung (Verbeamtung, Angestelltenvertrag) vorbereiten kann (Nr. V).

8 7. Beschäftigungsverhältnis Seite 8 / 10 Vorgesehen sind Dauerbeschäftigungsverhältnisse. Bei Vorliegen der haushalts- und dienstrechtlichen Voraussetzungen beruft die Bezirksregierung die Lehrkraft in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wird mit der Lehrkraft ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Einstellungen erfolgen mit voller Pflichtstundenzahl. Es besteht für die einzustellende Lehrkraft die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigung zu beantragen. Die Arbeitszeit kann von der Lehrkraft bis zur Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl reduziert werden. 8. Stellendatei In dem Einstellungsbeleg STD 401 (Beamte) oder STD 411 (Angestellte) ist im Feld 2020 (STD 401) bzw. im Feld 6020 (STD 411) die Kontonummer des Schulaufsichtskontos (beginnt mit der Zahl 3) des Schulamtes einzutragen, das die Einstellung vornimmt. Dies gilt auch für die 8471 (STD 404) und die 6020 (STD 414) bei den Teilzeitbelegen STD 404 (Beamte) oder STD 414 (Angestellte). Einsatz der Vertretungslehrkräfte Aufgaben der unteren Schulaufsicht Aufgabe der unteren Schulaufsicht ist die Sicherstellung des Unterrichts an den Grundschulen des Schulamtsbezirks, um den Schülerinnen und Schülern gleiche Lernbedingungen zu gewährleisten. Wenn Unterrichtsausfall entsteht, hat zunächst die Schule zu prüfen, ob durch schulinterne Maßnahmen (Umgestaltung des Stundenplans, Mehrarbeit) der Unterricht gewährleistet werden kann. Das Schulamt hat zu prüfen, ob durch Abordnungen innerhalb des Schulamtsbezirks und ggf. über den Schulamtsbezirk hinaus Maßnahmen zur Sicherstellung des Unterrichtsangebots ergriffen werden müssen. Soweit Maßnahmen der Schule und des Schulamts Unterrichtsausfall nicht beheben können, kommt der zügige Einsatz einer Vertretungslehrkraft in Betracht. Dienstrechtlich handelt es sich bei einem Wechsel vom Schulamt zu einer Grundschule und bei einem Wechsel von einer Grundschule zu einer anderen Grundschule um eine Abordnung gem. 29 LBG. Die Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes sind zu beachten. Über die Dauer des Einsatzes der Vertretungslehrkraft entscheidet das Schulamt nach fachlichem Ermessen. Neben der schulübergreifenden Vertretungsreserve steht weiterhin auch das Instrument der flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht in begrenztem Umfang zur Verfügung.

9 Die Zuweisung einer Vertretungslehrkraft sollte umgehend möglichst telefonisch erfolgen. Vertretungslehrkraft und Schulleitung werden durch das Schulamt entsprechend informiert. Seite 9 / 10 Kriterien für die Dringlichkeit eines Vertretungseinsatzes können vor allem sein: derzeitige Situation und absehbare Perspektive der Unterrichtsversorgung an einer Schule Umfang des zu erteilenden Vertretungsunterrichts. Eine Vertretung im vollen Umfang ist nicht in allen Fällen möglich, aber auch nicht immer erforderlich. Bei der Entscheidung über Umfang und Dauer des Vertretungseinsatzes durch die untere Schulaufsicht wird neben dem von der einzelnen Schule angemeldeten Bedarf auch die Gesamtsituation im Schulamtsbezirk berücksichtigt. Aufgaben der Schule Lehrkräfte der schulübergreifenden Vertretungsreserve beginnen ihre Arbeit an einer Schule in der Regel zeitnah zum Ausfall einer dortigen Lehrkraft. Ein kurzfristiger Einsatz kann sich nur dann in erfolgreicher Unterrichtsarbeit niederschlagen, wenn es den betreffenden Schulen gelingt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vertretungslehrkräfte an der Schule auf unterstützende Rahmenbedingungen treffen. Vorbereitende Maßnahmen Schulen haben ein Vertretungskonzept. Darin beschreiben sie die Vermeidung von Unterrichtsausfall durch entsprechende Stundenplangestaltung und Mehrarbeit. Nur vor dem Hintergrund eines schuleigenen Vertretungskonzepts kann der Einsatz von Lehrkräften aus der schulübergreifenden Vertretungsreserve erfolgreich sein. Aufgrund des in der Regel wechselnden Einsatzes wird diesem Personenkreis keine Klassenleitung übertragen. Hilfreich wird sich im Vertretungsfall auswirken, wenn ausgearbeitete schuleigene Arbeitspläne (vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule S. 23) vorliegen. Dadurch stehen der Vertretungslehrkraft neben

10 allgemeinen Informationen auch die erforderlichen Detailinformationen über den aktuellen Unterrichtsstand in den Klassen zur Verfügung. Seite 10 / 10 Wichtig ist zudem eine rechtzeitige und genaue Information der Eltern ü- ber Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes der Vertretungslehrkraft. Angesichts der Vielzahl von Elterneingaben zu dieser Thematik ist dabei besonders wichtig, dass bei den Eltern keine unerfüllbaren Erwartungen z.b. hinsichtlich eines - verständlicherweise oft gewünschten - dauerhaften Einsatzes an der Schule geweckt werden. Aufgaben im Vertretungsfall Zunächst prüft die Schulleitung, ob sie mit schulinternen Maßnahmen (s.o.) den Unterricht sicherstellen kann. Als Ressource werden vor allem Unterrichtsangebote herangezogen, die über die Stundentafel hinaus angeboten werden, z. B. Arbeitsgemeinschaften. Wenn der Schule eine Lehrkraft der schulübergreifenden Vertretungsreserve zugewiesen werden kann, wird diese durch das Schulamt aufgefordert, sich umgehend mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen. Dabei erhält die Lehrkraft erste Informationen über den voraussichtlichen Zeitraum der Vertretung. Die Lehrkraft meldet sich zum vorgegeben Termin bei der Schulleitung zum Dienstantritt. Unabhängig von der Vorgabe, dass Vertretungslehrkräfte keine Klassenleitungen übernehmen sollen, können ihnen grundsätzlich alle Aufgaben einer Lehrkraft an einer Grundschule übertragen werden. Ein Einsatz der Lehrkraft der schulübergreifenden Vertretungsreserve für ausgefallene Betreuungsangebote am Nachmittag ist nicht möglich. Von der Pausenaufsicht sollten Vertretungslehrkräfte nach Möglichkeit befreit werden, um ihnen Gelegenheit zu geben, die Pausenzeiten für Kontakte zu Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zu nutzen.

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