1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung"

Transkript

1

2 1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung 1.1 Bilanzierungs- und Buchführungspflicht Buchführung und Bilanzierung sind nicht notwendigerweise eine Einheit. Es muss unterschieden werden zwischen der Verpflichtung, bestimmte Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen (Aufzeichnungs- oder Buchführungspflicht) und der Verpflichtung zum Abschluss dieser Aufzeichnungen (Abschluss- oder Bilanzierungspflicht). So ist zwar die Buchführung Voraussetzung für einen Abschluss,jedoch gilt dies nicht umgekehrt. Auch ist es denkbar, dass eine Buchführung ordnungsgemäß ist, nicht jedoch der nachfolgende Abschluss. Jeden Kaufmann trifft eine Reihe von Buchführungspflichten, die sich nicht nur aus dem HGB ergeben. Zwar wird Buchführung meistens als Synonym für die kaufmännische Buchführung des HGB angesehen, jedoch gibt es noch eine Reihe weiterer Buchführungspflichten, so z. B. bei Betrieben, die eine Besamungsstation betreiben, Aufzeichnungen u. a. über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung des Samens nach 18 Abs. 1 Nr. 4 des Tierzuchtgesetzes (TierZG), weitreichende Aufzeichnungen über den Kauf und Verkauf von Medikamenten in Apotheken ( 22 Apothekenbetriebsverordnung) oder haben Hebammen und Entbindungspfleger über die in Ausübung des Berufes getroffenen Feststellungen und Maßnahmen sowie über verabreichte und angewendete Arzneimittel die erforderlichen Aufzeichnungen zu führen und mindestens zehn Jahreaufzubewahren(sog.Hebammenbuch) Handelsrechtliche Regelungen Die gesamtenhandelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsregeln finden sich im Dritten Buch ( HGB mit dem Titel 19

3 1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung 20 Handelsbücher ) des Handelsgesetzbuches. Dieses Dritte Buch enthältdie folgendenfünfabschnitte: 1. Abschnitt( 238 ff. HGB) Dieser Abschnitt enthält Vorschriften für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, soweit diese nicht unter das Publizitätsgesetz fallen,und allgemeine Vorschriften für alle anderen Kaufleute. 2. Abschnitt ( 264 ff. HGB) Dieser Abschnitt enthält Spezialregelungen für Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) fürden Jahresabschluss(1. Unterabschnitt, 264 ff. HGB), den Konzernabschluss (2. Unterabschnitt, 290 ff. HGB), die Abschlussprüfung (3. Unterabschnitt, 316 ff. HGB), die Offenlegung(4. Unterabschnitt, 325 ff. HGB), die Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften(5. Unterabschnitt, 330 HGB) und die Straf- und Bußgeldvorschriften (6. Unterabschnitt, 331 ff. HGB). Diese Spezialregelungen ergänzen die auch für Kapitalgesellschaften geltenden allgemeinen Regelungen des 1. Abschnitts. 3. Abschnitt ( 336 ff. HGB) Dieser Abschnitt enthält für Genossenschaften ergänzende Regelungen zusätzlich zu den Regelungen des 1. und2.abschnitts. 4. Abschnitt ( 340 ff. HGB) In diesem Abschnitt finden sich die Regelungen für bestimmte Geschäftszweige (z. B. Banken). 5. Abschnitt( 342f. HGB) Hier ist nur das zur Aufstellung weiterer Regeln installierte Rechnungslegungsgremium geregelt. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus 238 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Kaufmann i. S. dieser Norm ist jeder Kaufmann gem. 1 6HGB.

4 Bilanzierungs- und Buchführungspflicht 1 Der nichtkaufmännische Kleingewerbetreibende (früher: Minderkaufmann) i. S. des 1 Abs. 2, 2. Halbs. HGB braucht keine Bücher zu führen; für ihn ist es deshalb auch nicht notwendig, ein Inventar und eine Bilanz aufzustellen oder Briefabschriften aufzubewahren. Die formellen Anforderungen an die durch den Kaufmann zu führenden Bücher sind in 239 HGB geregelt. Durch 241a HGB, der durch das BilMoG eingefügt wurde, werden einzelkaufmännische Kleinunternehmen von der Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung sowie zur Aufstellung des Inventars befreit (Buchführungsbefreiung). Es steht ihnen damit frei, ob sie die HGB anwenden. Mit diesem Wahlrecht ist die Befreiung von der Anfertigung des Jahresabschlusses verbunden ( 242 Abs. 4 HGB). Voraussetzung dafür ist, dass der Einzelkaufmann am Stichtag zweier aufeinanderfolgender Geschäftshre 1 Umsatzerlöse bis einschließlich Euro und einenjahresüberschuss bis einschließlich Euro aufweist. 2 Diese Einzelkaufleute sind deshalb bei Vorliegen einer Steuerpflicht lediglich zu einer Rechnungslegung im Sinne einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. 4Abs. 3EStGverpflichtet. 3 Mit der Tatbestandsvoraussetzung, dass das Unterschreiten dieser Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftshren vorliegen muss, sollen eine gewisse Kontinuität in der Rechnungslegung erzeugt und der ständige Wechsel zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und nur steuerlicher Rechnungslegungvermieden werden. Obwohl das Steuerrecht die Zweihresbetrachtung nicht kennt, verzichtet in der Praxis die Finanzverwaltung bei nur einmaliger Überschreitung der Schwellenwerte häufigauf die Erstellung eines Jahresabschlusses. Trotzdem wäre hier eine identische Regelung sinnvoll gewesen aAbs.1Satz 2HGB setzt hierzu ein Korrektiv für den Fall der Neugründung. Diese Schwellenwerte entsprechen den Werten des 141 AO, jedoch müssen handelsrechtlich beide Schwellen unterschritten sein, während abgabenrechtlichdasüberschreiteerschwelle diebuchführungspflicht nach sich zieht. Vgl. ergänzend Heyd/Kreher (BilMoG), S

5 1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung Es ist nicht erforderlich, dass ein Jahresabschluss nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird, um festzustellen, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu nicht besteht. Es genügt hier, wenn nach überschlägiger Ermittlung unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss ein Überschreiten der Schwellenwerte nicht zu erwarten ist. In entsprechender Weise ist fortdauernd zu überwachen, ob die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. 4 Kleinstunternehmen, die nicht unter die vorstehende Ausnahme fallen (insbes. alle Kapitalgesellschaften), müssen kaufmännische Bücher führen; für diese soll jedoch über eine Änderung der EU- Richtlinie eine Befreiung herbeigeführt werden. 5 Gewerbetreibender In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich oder im HR eingetragen? Handelsgewerbe Kein Handelsgewerbe Einzelkaufmann? Kapitalgesellschaft? Schwellenwerte gem. 241a HGB überschritten? Buchführungspflicht Keine Buchführungspflicht Abb. 1: Handelsrechtliche Buchführungspflicht Der jährlich durchzuführende Abschluss der Bücher ist der aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bestehende Jahresabschluss ( 242 Abs. 3 HGB, Legaldefinition des Jahresabschlusses); für Kapitalgesellschaft ist der Anhang gem. 264 Abs. 1 Satz 1 HGB 4 5 BT-Druck. 16/10067 v , S. 46 f. Vgl. BT-Drucks. 17/4813 v , Frage

6 Bilanzierungs- und Buchführungspflicht 1 Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Verpflichtung zur Aufstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich aus 242 Abs. 1und 2HGB. Unternehmen dürfen zusätzlich zum handelsrechtlichen Einzelabschluss auch noch einen Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Dieser Abschluss darf jedoch für Informationszwecke, insbesondere für die Offenlegung, eingesetzt werden. Der handelsrechtliche Einzelabschluss bleibt grundsätzlichdie Basis für alle gesellschaftsrechtlichen Belange, insbesondere auch die Ausschüttungsbemessung, diesteuerbilanz, soweit dermaßgeblichkeitsgrundsatzreicht, und Berechnungen (z. B. Feststellung einer Überschuldung) bei drohender bzw. bestehender Insolvenz. Während der vorstehend beschriebene Einzelabschluss immer von jedem einzelnen Unternehmen aufzustellen ist, wird ein zusätzlicher Konzernabschluss 6 nur bei bestimmten Unternehmensverbänden erforderlich.konzerne entstehen regelmäßig,wenn eine Gruppe von Unternehmen derart gestaltet ist, dass im einfachsten Fall ein Mutterunternehmen die einheitliche Leitung auch über die untergeordnetentochterunternehmenausübt. Die Pflicht zur Aufstellungeines Konzernabschlusses ergibt sich aus 290 ff. HGB sowie ggf. aus 11ff. PublG. Für kapitalmarktorientierte Konzerne ist ein IFRS- Konzernabschluss 7 (ohne zusätzlichen HGB-Konzernabschluss) zu erstellen ( 315a HGB) Steuerrechtliche Regelungen Die Personen, die nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen haben, die auch für die Besteuerung von Bedeutung sind, haben diese Verpflichtungen, die ihnen nach den anderen Gesetzen obliegen, gem. 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen (derivative Steuerbuchführungspflicht). 6 7 Vgl. einführend Kütingu.a.(Konzernrechnungslegung). Abschluss nachinternational FinancialReportingStandards (IFRS). 23

Jahresabschluss. Grundlagen

Jahresabschluss. Grundlagen Jahresabschluss Grundlagen Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Grob-Gliederung 1. Grundlagen

Mehr

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel: Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen

Mehr

Jahresabschluss. 1. Termin. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss.  1. Termin. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss http://prof-dr-mueller.jimdo.com/lehrveranstaltungen/jahresabschluss// 1. Termin Prof. Dr. Werner Müller Grob-Gliederung 1. Grundlagen der Rechnungslegung 2. Jahresabschluss einschließlich

Mehr

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr.

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr. Abt I/l bearbeitet von Dr. Joachim Schulze-Osterloh Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin Verlag i Dr.OttoSchmidt iköln Rechtsgrundlagen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2.

Mehr

Jahresabschluss. Grundlagen

Jahresabschluss. Grundlagen Jahresabschluss Grundlagen Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Grob-Gliederung 1. Grundlagen

Mehr

Externes Rechnungswesen. Jahresabschluss

Externes Rechnungswesen. Jahresabschluss 1. Grundlagen der Finanzbuchhaltung 1.1 Übersicht: Rechnungswesen 3 1.2 Die Finanzbuchhaltung 4 1.3 Informationsadressaten 5 1.4 handelsrechtliche Buchführungspflicht 6 1.5 steuerrechtliche Buchführungspflicht

Mehr

Rechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG

Rechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG Rechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG Das Kapitalgesellschaften- & Co. Richtlinie-Gesetz 106/00 Nr. verantwortlich: RA Oliver Baumbach Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für

Mehr

Buchführung und Rechnungswesen

Buchführung und Rechnungswesen 3 Grundlagen der Finanzbuchführung 3.1 Inventur und Inventar Jeder Kaufmann ist nach Handelsrecht und nach Steuerrecht verpflichtet, 1. zu Beginn eines Handelsgewerbes ( 240 Abs. 1 HGB) und 2. für den

Mehr

Handelsbilanzrecht 2. Einheit

Handelsbilanzrecht 2. Einheit Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR

Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR STAND: AUGUST 2016 Seminarinhalt Agenda A Einführung und Überblick B Buchführungspflicht C Größenkriterien

Mehr

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG Dipl.-Finanzwirt Hans-Peter Zbanyszek, StB Dipl.-Finanzwirt Lukas Hendricks, MBA (International Taxation) Aktuelle Auflage: Stand Mai 2009 Alle Rechte vorbehalten,

Mehr

2 Rechtliche Grundlagen

2 Rechtliche Grundlagen 4 A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Handelsrechtliche Vorschriften 2.1.1 Historische Entwicklung Das Handelsgesetzbuch (HGB) trat am 01.01.1900 in Kraft und wurde

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen

Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bilanzrechtliche Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht

Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht Rechnungslegung Offenlegung herausgegeben von Karl Petersen, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München Dr. Christian Zwirner, Diplom-Kaufmann

Mehr

Inhalt. Inhaltsverzeichnis. Inhalt Erstversand. Drittes Buch. Handelsbücher XIII. Abkürzungsverzeichnis... XIX

Inhalt. Inhaltsverzeichnis. Inhalt Erstversand. Drittes Buch. Handelsbücher XIII. Abkürzungsverzeichnis... XIX Beck scher Bilanzkommentar... Medien mit Zukunft Erstversand sverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIX Drittes Buch. Handelsbücher Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute Erster Unterabschnitt.

Mehr

HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR

HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER Haufe-Lexware GmbH & Co KG INHALT Geleitwort 5 Vorwort 7 Autorenverzeichnis 9 Inhaltsverzeichnis

Mehr

HAUFE HGB KOMMENTAR. herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER

HAUFE HGB KOMMENTAR. herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER HAUFE HGB KOMMENTAR herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER Haufe Mediengruppe Freiburg. München. Berlin. Würzburg Inhaltsverzeichnis 11 INHALT Geleitwort 5 Vorwort

Mehr

Inhaltsübersicht. Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 (RGBl. I S. 219) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht. Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 (RGBl. I S. 219) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. Inhaltsübersicht Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 (RGBl. I S. 219) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. 7. 2014 (BGBl. I S. 934) Drittes Buch. Handelsbücher ( 238-342a) Erster Abschnitt. Vorschriften

Mehr

Handbuch der Rechnungslegung

Handbuch der Rechnungslegung Handbuch der Rechnungslegung Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung Herausgeber Prof. Dr. Karlheinz Küting Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Wirtschaftsprüfung, an der Universität des Saarlandes,

Mehr

Unterstützung der Unternehmenspolitik

Unterstützung der Unternehmenspolitik Unterstützung der Unternehmenspolitik durch Bilanz- und Steuerpolitik Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größe des offenlegungspflichtigen Unternehmens ab. Das Handelsgesetzbuch

Mehr

Haufe HGB Bilanz-Kommentar

Haufe HGB Bilanz-Kommentar Haufe HGB Bilanz-Kommentar von Klaus Bertram, Ralph Brinkmann, Harald Kessler, Stefan Müller 5. Auflage Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 05597 7 INHALT

Mehr

Erstes Buch Handelsstand ( 1 bis 104a) Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft ( 105 bis 237) Fünftes Buch Seehandel ( 476 bis 903)

Erstes Buch Handelsstand ( 1 bis 104a) Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft ( 105 bis 237) Fünftes Buch Seehandel ( 476 bis 903) Erstes Buch Handelsstand ( 1 bis 104a) Fünftes Buch Seehandel ( 476 bis 903) Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft ( 105 bis 237) Handelsgesetzbuch (HGB) ( 1 bis 903) Viertes Buch

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009 13.02.2009 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Rechnungslegung nach BilMoG

Rechnungslegung nach BilMoG Holger Philipps Rechnungslegung nach BilMoG Kurzkommentar zum Jahresabschluss und Lagebericht nach neuem Bilanzrecht GABLER Vorwort Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 1 Einführung A. Wurzeln und

Mehr

Lehrbriefe zur Vorbereitung auf den Teilzeitlehrgang

Lehrbriefe zur Vorbereitung auf den Teilzeitlehrgang Lehrbriefe zur Vorbereitung auf den Teilzeitlehrgang Bilanzierung Teil I Brief Nr. 2/16 Stand: Juni 2016 Verfasser: Dipl.-Finanzwirt (FH) Susanne Haak Hinweis: Bei der vorliegenden Datei handelt es sich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungen und abgekürzt zitiertes Schrifttum. Allgemeines Schrifttumsverzeichnis. Einleitung 1. Drittes Buch.

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungen und abgekürzt zitiertes Schrifttum. Allgemeines Schrifttumsverzeichnis. Einleitung 1. Drittes Buch. Abkürzungen und abgekürzt zitiertes Schrifttum Allgemeines Schrifttumsverzeichnis XIX XLV Einleitung 1 Drittes Buch. Handelsbücher 31 Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute 31 Erster Unterabschnitt.

Mehr

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

KONZERNRECHNUNGSLEGUNG RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNG KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2017/18 Univ.-Prof. DDr. Arthur Weilinger Dr. Christian Knauder Zeit- und Themenplan

Mehr

Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen

Mehr

Handelsbilanz Steuerbilanz Prüfung Offenlegung Gesellschaftsrecht. Kommentar.

Handelsbilanz Steuerbilanz Prüfung Offenlegung Gesellschaftsrecht. Kommentar. Leseprobe zu Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen Bilanzrecht Handelsbilanz Steuerbilanz Prüfung Offenlegung Gesellschaftsrecht. Kommentar. 2018, 2650 n, Kommentar, 17 x 24cm ISBN 978 3 504 25376 9 Regulärer

Mehr

Jahresabschluss in der Praxis

Jahresabschluss in der Praxis Jahresabschluss in der Praxis Bilanzierung und Bewertung nach BilMoG - Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht von Prof. Dr. Joachim Tanski 1. Auflage Jahresabschluss in der Praxis Tanski schnell und portofrei

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Seite 1. Grundlagen PRÜFUNGSPFLICHT

Seite 1. Grundlagen PRÜFUNGSPFLICHT Seite 1 Grundlagen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person voll haftet (beispielsweise GmbH & Co. KG), werden gem. 267, 264 a HGB zum Zweck handelsrechtlicher

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Übung zu Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Lösung zu den Übungsaufgaben 1-5 Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Carsten Schelkmann Dipl.-Kfm. Alexander Weitz Raum: WST-C.11.13 Raum: WST-B.11.04 Sprechstunde:

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Rechnungswesen - mehr als eine Pflicht! Potsdam 2013 1 Buchhaltung ist eine lästige Pflicht für das Finanzamt Wenn ich Zeit habe bringe ich meine Belege zum Steuerberater, der erstellt mir dann eine Auswertung

Mehr

Rechtsgrundlagen der Buchführung

Rechtsgrundlagen der Buchführung Rechtsgrundlagen der Buchführung kodifiziert nicht kodifiziert Handelsrecht Steuerrecht GoB (allgemein anerkannte Regeln über Führung der Handelsbücher und Jahresabschluss) Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Mehr

AFRAC-Stellungnahme 17. Geschäftsjahr des Konzernabschlusses (UGB, IFRS, BörseG)

AFRAC-Stellungnahme 17. Geschäftsjahr des Konzernabschlusses (UGB, IFRS, BörseG) Juni 2018 Geschäftsjahr des Konzernabschlusses (UGB, IFRS, BörseG) Stellungnahme Geschäftsjahr des Konzernabschlusses UGB vs. BörseG Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC, Beirat

Mehr

B & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick

B & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick 02/2013 B & P Special MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz

Mehr

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Einführung und Grundlagen der Buchführung. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Einführung und Grundlagen der Buchführung. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Einführung und Grundlagen der Buchführung Rechtsstand: Januar 2019 in Kooperation mit Inhalt 1 Einführung... 1 2 Der Kaufmann... 2 2.1 Istkaufmann ( 1 HGB)...

Mehr

Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4

Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4 Claus Mobi GmbH, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Düsseldorf Seite 1 von 4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wird auf der

Mehr

HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR

HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR HAUFE HGB BILANZ KOMMENTAR 3. Auflage ' ' herausgegeben von KLAUS BERTRAM RALPH BRINKMANN HARALD KESSLER STEFAN MÜLLER Haüfe-Lexware GnibH & Co. KG Inhaltsverzeichnis INHALT Geleitwort : 5 Vorwort.. '.

Mehr

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71

Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71 Schnellübersicht Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9 Der HGB-Jahresabschluss als Trio 2 2 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung im HGB-Jahresabschluss 47 3 Aktivseite der Bilanz 69 4 Bewertung des Anlagevermögens

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Handels- und steuerrechtliche Änderungen durch das BilMoG... 2

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Handels- und steuerrechtliche Änderungen durch das BilMoG... 2 Stand: Dezember 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere Titelrecht, Lizenzrecht und gewerbliche Schutzrechte sind im alleinigen Eigentum

Mehr

Ein Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich

Ein Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.1 Seite 1 3.1.1 Wirtschaftlicher Eigentümer Zielsetzung Durch die Neuregulierung des 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Mehr

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :

Nachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage : Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

Mehr

Beck'scher Bilanz-Kommentar

Beck'scher Bilanz-Kommentar Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerrecht, 238 bis 339 HGB von Axel Berger, Dr. Helmut Ellrott, Prof. Dr. Gerhart Förschle, Dr. Burkhard Hense, Dr. Wolfgang Dieter Budde, Dr. Hermann Clemm,

Mehr

Kleingewerbetreibende, Kaufleute und Freiberufler

Kleingewerbetreibende, Kaufleute und Freiberufler Kleingewerbetreibende, Kaufleute und Freiberufler 2 Ob ein Unternehmer das Recht auf die Ermittlung des betrieblichen Erfolges anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat, muss zunächst geprüft werden.

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis 1 1 Abkürzungsverzeichnis XIX Drittes -Buch. Handelsbücher Erster Abschnitt. -Vorschriften für alle Kaufleute... Erster Unterabschnitt. Buchfiihrung^Inventar 238 Buchfiihrungspflicht 3 239 Führung der Handelsbücher

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) Drittes Buch. Handelsbücher

Inhaltsverzeichnis. Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) Drittes Buch. Handelsbücher Vorwort zur fünften Auflage Vorwort zur ersten Auflage Autorenverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Grundlagen der Bilanzierung Vor Kapitel 1: Aktuelle Informationen Kapitel 1: Entwicklung

Mehr

Von der Buchführung zur Bilanz

Von der Buchführung zur Bilanz Von der Buchführung zur Bilanz 2 Zusammenfassung Carlo Sommerweizen erinnert sich noch an sein Selbststudium im Rahmen der Buchführung. Er weiß, dass er stets alle betrieblichen Geschäftsvorfälle nach

Mehr

Beck'scher Bilanz-Kommentar

Beck'scher Bilanz-Kommentar Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen herausgegeben von Prof. Dr. Gerhart Förschle in Frankfurt a. M. Dr. Stefan Schmidt in Frankfurt

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerliche Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere

Mehr

AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN

AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht Aufzeichnungen Pflicht für alle Anhang zum sabschluss ( 264 Abs. 1 Pflicht für Kapitalgesellschaft: sabschluss Wie bei Außenprüfung

Mehr

MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften

MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag Kleinstkapitalgesellschaften- das Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Mehr

Auch Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) sind zur Bilanzierung verpflichtet, wenn:

Auch Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) sind zur Bilanzierung verpflichtet, wenn: Bilanzierung Gesetzliche Grundlage UGB Mit dem Begriff Rechnungslegungspflicht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung und eines Jahresabschlusses (mit Bilanz und Gewinn- und

Mehr

BILANZIERUNG GESETZLICHE GRUNDLAGE UGB RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTIGE UNTERNEHMEN. Was ist bei der Bilanzerstellung zu beachten?

BILANZIERUNG GESETZLICHE GRUNDLAGE UGB RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTIGE UNTERNEHMEN. Was ist bei der Bilanzerstellung zu beachten? BILANZIERUNG Was ist bei der Bilanzerstellung zu beachten? Bilanz von A-Z GESETZLICHE GRUNDLAGE UGB Mit dem Begriff Rechnungslegungspflicht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung

Mehr

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht Buchführungspflicht Bedeutung der Buchführung für die Gewinnermittlung Privatwirtschaftliche Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz in aller Regel auf einem Vermögen auf. Mit dem vorhandenen Vermögen

Mehr

Freiwillige Eintragung in das Handelsregister

Freiwillige Eintragung in das Handelsregister Freiwillige Eintragung in das Handelsregister I. Grundlegendes Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen

Mehr

Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung

Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung WP Handbuch Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung IDW (Hrsg.) / 15., vollständig überarbeitete Auflage ...Seite Vorwort... A. Beruf und Dienstleistungen des Wirtschaftsprüfers.... 1 1. Einleitung... 7

Mehr

MERKBLATT Datum: 01. April 2016

MERKBLATT Datum: 01. April 2016 MERKBLATT Datum: 01. April 2016 Thema: Aufstellungsfrist für den Jahres- und Konzernabschluss Inhaltsverzeichnis Innerhalb welcher Frist ist der Jahresabschluss aufzustellen?*... 1 A. Einzelabschluss...

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Beck scher Bilanz-Kommentar

Beck scher Bilanz-Kommentar Beck scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen herausgegeben von DR. HELMUT ELLROTT PROF. DR. GERHART FORSCH LE Wirtschaftsprüfer in München Wirtschaftsprüfer

Mehr

Einführung in die Rechnungslegung

Einführung in die Rechnungslegung Einführung in die Rechnungslegung Von Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Lück Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 12., völlig neu bearbeitete Auflage R.01denbourg Verlag München Wien I n halts verzei chnis

Mehr

JAHRESABSCHLUSS zum 31. Juli Bericht über die Aufstellung. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH

JAHRESABSCHLUSS zum 31. Juli Bericht über die Aufstellung. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH JAHRESABSCHLUSS zum 31. Juli 2011 Bericht über die Aufstellung HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH g ANHANG Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach 267 Abs. 1 HGB. Der

Mehr

2. Grundlagen der Finanzbuchführung / 2.1 Gesetzliche Grundlagen und GoB. Literatur:

2. Grundlagen der Finanzbuchführung / 2.1 Gesetzliche Grundlagen und GoB. Literatur: 2. Grundlagen der Finanzbuchführung / 2.1 Gesetzliche Grundlagen und GoB Literatur: 1 6, 238, 241a HGB 15 (2) EStG 1 Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen

Mehr

Definition. Info 20 G RUNDLAGEN DER BILANZIERUNG. Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Definition. Info 20 G RUNDLAGEN DER BILANZIERUNG. Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung 20 G RUNDLAGEN DER BILANZIERUNG Definition Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Mittelverwendung (Vermögen) und Mittelherkunft (Eigen- und Fremdkapital). Definition Anlagevermögen

Mehr

BilMoG in Beispielen

BilMoG in Beispielen NWB kompakt BilMoG in Beispielen Anwendung und Übergang Praktische Empfehlungen für den Mittelstand von Karl Petersen, Kai Peter Künkele, Julia Busch, Corinna Boecker, Christian Zwirner 2., vollständig

Mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Offenlegung von Jahresabschlüssen Offenlegung von Jahresabschlüssen Allgemeines Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften in Deutschland ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Die Offenlegung dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch

Mehr

Beck'scher Bilanz-Kommentar

Beck'scher Bilanz-Kommentar Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen herausgegeben von DR. HELMUT ELLROTT Wirtschaftsprüfer in München DR. BERND GROTTEL in München

Mehr

Verwaltungsgesellschaft Finkenwerder mbh, Hamburg

Verwaltungsgesellschaft Finkenwerder mbh, Hamburg Verwaltungsgesellschaft Finkenwerder mbh, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012

Mehr

Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik

Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik Vahlens Lernbücher für Wirtschaft und Recht Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik Bearbeitet von Von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Günter Wöhe, und Prof. Dr. Heinz Kußmaul 10., vollständig überarbeitete

Mehr

Beck'scher Bilanz-Kommentar

Beck'scher Bilanz-Kommentar Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit EGHGB und IAS/IFRS-Abweichungen herausgegeben von DR. HELMUT ELLROTT Wirtschaftsprüfer in München DR. MARTIN HOYOS

Mehr

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 2 Aufstellungspflicht eines

Mehr

Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts

Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Wirtschaft Frank Hoffmann Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Basierend auf dem Referentenentwurf vom November 2007

Mehr

Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Konsolidierte Textfassung Auswirkungen auf den Jahresabschluss

Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Konsolidierte Textfassung Auswirkungen auf den Jahresabschluss www.nwb.de Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) Konsolidierte Textfassung Auswirkungen auf den Jahresabschluss Auswirkungen auf den Konzernabschlusses Von Professor Dr. Carsten Theile, Bochum ^nwb

Mehr

Bilanzierung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht

Bilanzierung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht Bilanzierung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht in tabellarischen Übersichten von StB Norbert Leuz, WP StB Prof. Dr. Heinz Stehle, WP StB Dr. Anselm Stehle 7., überarbeitete und erweiterte

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. Bilanzrecht. Kommentar zu den 238 bis 342a HGB

Gelbe Erläuterungsbücher. Bilanzrecht. Kommentar zu den 238 bis 342a HGB Gelbe Erläuterungsbücher Bilanzrecht Kommentar zu den 238 bis 342a HGB von Prof. Dr. Harald Wiedmann, Dr. Anne Schurbohm-Ebneth, Elisabeth Andriowsky, Dr. Michael Gärtner, Dr. Robert Gutsche, Christoph

Mehr

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten

Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Gewerbe: offene, planmäßige,auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbständige Tätigkeit, die kein freier Beruf ist Betreiben: Inhaber, der persönlich berechtigt

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007 16.02.2007 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Beck'scher Bilanz-Kommentar

Beck'scher Bilanz-Kommentar Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit EGHGB und IAS/IFRS-Abweichungen herausgegeben von DR. HELMUT ELLROTT Wirtschaftsprüfer in München DR. MARTIN HOYOS

Mehr

WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR

WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Volksw. Elena Weismann Steuerberaterin, FBin f. Int. StR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung

Mehr

Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende

Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Wer ist buchführungspflichtig? Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit

Mehr

Betriebliches Rechnungswesen

Betriebliches Rechnungswesen Betriebliches Rechnungswesen 2 Zusammenfassung In diesem Kapitel beschäftigt sich Carlo Sommerweizen mit dem Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens. Neben dem externen Rechnungswesen schaut sich der

Mehr

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN Stand: 03/2012

DR. FRIEDERICH & COLLEGEN Stand: 03/2012 Aufbewahrungspflichten Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten

Mehr

BilRUG für Praktiker

BilRUG für Praktiker BilRUG für Praktiker Bearbeitet von Lukas Hendricks 1. Auflage 2015. Buch. 160 S. Kartoniert ISBN 978 3 95554 149 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht

Mehr

Grüneisen TaxConsult GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Deutsche Krebsstiftung Frankfurt am Main. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Grüneisen TaxConsult GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Deutsche Krebsstiftung Frankfurt am Main. Handelsrechtlicher Jahresabschluss Deutsche Krebsstiftung Frankfurt am Main Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis A. Auftrag 1 B. Auftragsdurchführung 3 C. Bescheinigung 4 Anlagen Bilanz zum 31. Dezember

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Basistheorien der Konzernrechnungslegung

Basistheorien der Konzernrechnungslegung Basistheorien der Konzernrechnungslegung Basistheorien Einheitstheorie Interessentheorie Betrachtet den Konzern als wirtschaftliche und rechtliche Einheit (Einzelunternehmen = unselbst. Betriebsabteilungen)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil. Handelsgesetzbuch

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil. Handelsgesetzbuch Vorwort V Verzeichnis der abgedruckten Bestimmungen XIX Benutzungshinweise XXI Abkürzungsverzeichnis (einschließlich einzelner juristischer Werke)... XXIII 1. Teil. Handelsgesetzbuch Buch. Handelsstand

Mehr

Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Dr. Christoph Ernst 17. November 2008 Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Fundstelle: www.bmj.bund.de/bilmog BT-Drucksache 16/10067 1. Stand Kabinettbeschluss 21.5. 2008 Bundesratsbeschluss

Mehr