SICHERHEITSDATENBLATT
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- Heinz Böhm
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1 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname oder Bezeichnung des Gemischs Registrierungsnummer Synonyme HP LaserJet CE255AXXCXD Druckpatrone N/A Keiner/keine. Ausgabedatum Versionsnummer 05 Datum der Überarbeitung Datum der Überarbeitung Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Verwendungen von denen abgeraten wird s Hersteller ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Tonerpräparat, das in Druckern der Serie HP LaserJet P3015/ HP LaserJet Enterprise 500 MFP M525/ HP LaserJet Pro MFP M521 verwendet wird. Unbekannt Einstufung des Stoffs oder Gemischs HewlettPackard GmbH Herrenberger Str Böblingen, Deutschland Telefonnummer Telefonnummer für Gesundheitsfragen (Innerhalb der USA gebührenfrei) (Direkt) HP Rufnummer für Kundenfragen (Innerhalb der USA gebührenfrei) (Direkt) hpcustomer.inquiries@hp.com Vergiftungsinformations Zentrale: Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG in der geänderten Fassung Gefahrenübersicht Physikalische Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Besondere Gefahren Hauptsymptome 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist für physikalische Gefahren nicht klassifiziert. Nicht als Gesundheitsgefahr eingestuft. Das Produkt ist für Umweltgefahren nicht klassifiziert. Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EWG in der geänderten Fassung Enthält: Amorphe Kieselsäur e, Eisenoxid, Polyesterh arz RSätze SSätze Zulassungsnummer Zusätzliche Angaben auf dem Etikett Nicht anwendbar Sonstige Gefahren Dieses Produkt ist nach EURichtlinie 1999/45/EC und Ergänzungen sowie OSHA CFR nicht als gefährlich klassifiziert. In dieser Zubereitung sind keine Komponenten enthalten, die nach der Verordnung (EG) 1907/2006 als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vpvb) eingestuft werden. Keiner der Inhaltsstoffe wurde gemäß EU, IARC, MAK, NTP, OSHA oder ACGIH als Karzinogen eingestuft. Materialname: CE255AXXCXD Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
2 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Allgemeine Angaben Chemische Bezeichnung % CASNr. /EGNummer REACH Registrierungsnummer IndexNr. Hinweise Polyesterharz <55 Geschäftsgeh eimnis Einstufung: DSD: CLP: Eisenoxid < Einstufung: DSD: CLP: Amorphe Kieselsäure < Einstufung: DSD: CLP: ABSCHNITT 4: ErsteHilfeMaßnahmen Allgemeine Angaben 4.1. Beschreibung der ErsteHilfeMaßnahmen Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Verschlucken 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Person sofort an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen. Betroffene Hautstellen gründlich mit Wasser und einer milden Seife waschen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen. Auge nicht reiben. Sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich sauberem, warmem Wasser ausspülen, bis alle Partikel entfernt sind. Bei anhaltenden Beschwerden ärztliche Hilfe holen. Mund mit Wasser ausspülen. Ein bis zwei Gläser Wasser trinken. Bei Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Keine Hinweise für Ärzte ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Allgemeine Brandgefahren 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel Unbekannt Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren CO2, Wasser oder Trockenlöschmittel 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Besondere Verfahren zur Brandbekämpfung Ein Brand im Drucker soll wie ein Feuer in der Elektrik behandelt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Einsatzkräfte Materialname: CE255AXXCXD Die Bildung und Ansammlung von Staub minimieren. Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
3 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Siehe auch Abschnitt 13, Hinweise zur Entsorgung. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7.3. Spezifische Endanwendungen Von Kindern fernhalten. Das Einatmen von Staub und Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Unter ausreichender Lüftung einsetzen. Vor übermäßiger Hitze, Funken und offenen Flammen schützen. Von Kindern fernhalten. Bei Zimmertemperatur aufbewahren. Stets fest verschlossen und trocken aufbewahren. Von starken Oxidationsmitteln entfernt aufbewahren. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Grenzwerte für berufsbedingte Exposition Deutschland. TRGS 900, Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz Komponenten Typ Amorphe Kieselsäur e (CAS ) Biologische Grenzwerte Empfohlene Überwachungsverfahren Abgeleitetes NullEffekt Niveau (Derived No Effect Level, DNEL) Wert Form AGW 4 mg/m3 Einatembare Fraktion. Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine biologischen Expositionsgrenzen angegeben. Abgeschätzte NichtEffektKonzentrationen (PNECs, predicted no effect concentrations) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Schutzmaßnahmen Nur in gut belüfteten Räumen verwenden. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Angaben Augen/Gesichtsschutz Hautschutz Unter normalen Nutzungsbedingungen ist das Tragen eines Atemschutzes nicht erforderlich. Handschutz Sonstige Schutzmaßnahmen Atemschutz Thermische Gefahren Hygienemaßnahmen ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Aggregatzustand Form Farbe Geruch Geruchsschwelle phwert Materialname: CE255AXXCXD Feines Pulver Feststoff. Feststoff Schwarz. Leichter Plastikgeruch Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
4 Schmelzpunkt/Gefrier p u n k t Siedebeginn und Siedebereich Flammpunkt Verdampfungsgeschwin d i g k e i t ; Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Obere /untere Entflammbarkeit oder Explosionsgrenzen Untere Entzündbarkeitsgrenze (%) Obere Entzündbarkeitsgrenze (%) Dampfdruck relative Dichte Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizie nt (noctanol/wasser) Selbstentzündungstem p e r a t u r Zersetzungstemperatu r Viskosität explosive Eigenschaften oxidierende Eigenschaften 9.2. Sonstige Angaben Nicht entflammbar In Wasser vernachlässigbar. Teilweise löslich in Toluol und Xylol. Keine Daten vorhanden >= 200 C (>= 392 F) Keine Daten verfügbar. % Anteil flüchtiger Stoffe 0 % geschätzt Erweichungspunkt Spezifisches Gewicht C ( F) ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Chemische Stabilität Unter normalen Lagerbedingungen stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Zu vermeidende Bedingungen Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche Polymerisation Tritt nicht auf. Belichtungstrommel: Lichteinwirkung Starke Oxidationsmittel Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Tritt nicht auf. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Allgemeine Angaben Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Verschlucken Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Symptome Angaben zu toxikologischen Wirkungen Materialname: CE255AXXCXD Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
5 Komponenten Spezies Amorphe Kieselsäure (CAS ) Akut Oral LD50 Maus Ratte Testergebnisse > mg/kg > mg/kg Ätz/Reizwirkung auf die Haut Ätz/Reizwirkung auf die Augen Sensibilisierung der Atemwege Sensibilisierung der Haut Erbgutverändernd Gemäß OSHA Hazard Communication Standard (HCS) und EURichtlinie 67/548/EEC sowie Ergänzungen nicht als Reizmittel klassifiziert. Gemäß OSHA Hazard Communication Standard (HCS) und EURichtlinie 67/548/EEC sowie Ergänzungen nicht als Reizmittel klassifiziert. Negativ; keine Hinweise auf mögliche Mutagenität (AmesTest: Salmonella typhimurium) Kanzerogenität Gemäß Vorschriften von IARC Monograph, NTP, OSHA (USA), EURichtlinien, oder Proposition 65 (Kalifornien) kein bekanntes oder vermutetes Karzinogen. Reproduktionstoxizität Spezifische zielorgantoxizität (einmalige exposition) Spezifische zielorgantoxizität wiederholte exposition Aspirationsgefahr Gemischbezogene gegenüber stoffbezogenen Angaben Sonstige Angaben Gemäß EURichtlinie 67/548/EEC und Ergänzungen, California Prop. 65 und DFG (Deutschland) nicht als toxisch klassifiziert. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Für diese bestimmte Mischung sind keine Daten zur Toxizität verfügbar Informationen zu möglichen Gesundheitsschäden finden Sie in Abschnitt 2, ErsteHilfeMaßnahmen werden in Abschnitt 4 beschrieben Toxizität LL50: > 1000 mg/l, Fische, Stunden Produkt Spezies Testergebnisse CE255AXXCXD Fische LL50 Fische > 1000 mg/l, 96 Stunden Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT und vpvbbeurteilung Andere schädliche Wirkungen Verteilungskoeffizient noktanol/wasser (log Kow) Biokonzentrationsfaktor (BCF) Kein PBT oder vpvbgemisch oder Stoff. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Restabfall Verunreinigtes Verpackungsmaterial EU Abfallcode Materialname: CE255AXXCXD Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
6 Entsorgungsmethoden / Informationen Tonercassette nicht zerschneiden, außer bei Vorbeugungsmaßnahmen gegen eine Staubexplosion. Fein zerstäubte Partikel können explosive LuftStaubGemische verursachen. Entsorgung gemäß den entsprechenden behördlichen Bestimmungen. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Durch das HP Planet Partners (trademark) Recyclingprogramm für Verbrauchsmaterialien ist ein einfaches und bequemes Recycling von Original HP Verbrauchsmaterialien für Inkjet und LaserJetDrucker möglich. Weitere Informationen zu diesem Programm und zu landesspezifischen Regelungen finden Sie unter ADR Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern. RID Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern. IATA UNNummer UN Ordnungsgemäße Magnetisierte Stoffe UNVersandbezeichnung Transportgefahrenklassen Nebenklasse(n) Verpackungsgruppe Umweltgefahren Etiketten erforderlich ERGCode Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender IMDG Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern. Weitere Information ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 7 Oder mehrere dieser Patronen zusammen in einem Paket (zb, Kasten, Behälter), auf dem Luftweg transportiert werden als magnetisierten Material geregelt. Diese Anforderungen gelten nicht für Singleoder Dual Pack Patronen in einem Original HP Paket enthaltenen Anwendung und schrumpfen auf einer Palette für den Transport auf dem Luftweg umhüllt Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EUVerordnungen Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang I Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang II Verordnung (EG) Nr. 850/2004 für persistente organische Schadstoffe, Anhang I in der geänderten Fassung Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der geänderten Fassung Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2 in der geänderten Fassung Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der geänderten Fassung Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten Fassung Verordnung (EG) Nr. 166/2006, Anhang II Schadstofffreisetzungs und Verbringungsregister Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(1) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten Form Zulassungen Materialname: CE255AXXCXD Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
7 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIV Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen Nutzungsbeschränkungen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Zulassungspflicht unterliegen Richtlinie 2004/37/EG : Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Weitere EU Vorschriften Richtlinie 96/82/EG (Seveso IIRichtlinie) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz Andere Verordnungen Nationale Verordnungen Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Referenzen Jeder in den Abschnitten 2 bis 15 nicht vollständig ausgeschriebene Hinweis ist hier in vollem Wortlaut wiederzugeben Angaben zur Revision Schulungsinformationen Alle chemischen Substanzen in diesem HP Produkt sind gemäß den Gesetzen zur Kennzeichnung von chemischen Substanzen in folgenden Ländern gelistet oder von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen: USA(TSCA), EU (EINECS/ELINCS), Schweiz, Kanada (DSL/NDSL), Australien, Japan, Philippinen, Südkorea, Neuseeland und China. Keiner/keine. ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens: Produktverwendung ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren: 2.3. Sonstige Gefahren 9. Physikalische und Chemische Eigenschaften: Multiple Properties Ausgabedatum Haftungsausschluss Informationen zum Hersteller RECHTLICHE HINWEISE: Dieses Sicherheitsdatenblatt wird den Kunden von der HewlettPackard Company unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Daten entsprechen dem aktuellen Wissensstand von HewlettPackard zum Zeitpunkt der Herausgabe von. Aus diesem Datenblatt kann keine Garantie bestimmter Eigenschaften der beschriebenen Produkte oder Eignung dieser Produkte für bestimmte Anwendungen abgeleitet werden. Dieses Datenblatt wurde gemäß den Vorschriften für erstellt; es entspricht möglicherweise nicht den rechtlichen Bestimmungen in anderen Ländern. HewlettPackard Company Chinden Boulevard Boise, ID USA (Direkt) (Innerhalb der USA gebührenfrei) Materialname: CE255AXXCXD Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
8 Erklärung der Abkürzungen ACGIH CAS CERCLA CFR COC DOT EPCRA IARC NIOSH NTP OSHA PEL RCRA REC REL SARA Überschreitungsfaktor für Spitzenbegrenzung TCLP MAK TSCA VOC Amerikanische Konferenz der staatlichindustriellen Hygieniker U.S. "Chemical Abstracts Service" Umfassendes UmweltAntwortschreiben.Ausgleichszahlungs und HaftungsAkt. Code von Bundesverordnungen Offener Tiegel nach Cleveland Transportabteilung Notfallmaßnahmenplanung und "Community Rightto Know Act" Internationale Agentur für Krebsforschung National Institute for Occupational Safety and Health Nationales Toxikologieprogramm (National Toxicology Program) Occupational Safety and Health Administration Zulässiger Expositionsgrenzwert Gesetz zur Erhaltung und Wiedergewinnung von Bodenschätzen Empfohlen Empfohlener Expositionsgrenzwert Superfund Amendments and Reauthorization Act of 1986 Grenzwert bei kurzfristiger Exposition Toxicity Characteristics Leaching Procedure Schwellenwert Verordnung über die Kontrolle von Giftstoffen Flüchtige Organische Bestandteile Materialname: CE255AXXCXD Version No.: 05 Datum der Überarbeitung: Druckdatum: / 8
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