KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL

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1 KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL

2 WAS? WAS IST DAS KRANKENGELD? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Das Krankengeld ist die zentrale soziale Absicherung für Menschen, die während ihrer Krankheit keinen Lohn oder Lohnersatz mehr erhalten. Niemand soll durch eine Krankheit in existentielle Not geraten. Das Krankengeld ist daher eine Kern leistung der sozialen Krankenver sicherung in Österreich. WER? Aktives Beschäftigungsverhältnis AMS Lange und schwere Krankheiten sind ein Schicksalsschlag. Wir sind dazu da, in diesen Zeiten für Ihre soziale Absicherung zu sorgen. Solidarität heißt in diesem Fall, dass das Risiko Krankheit nicht auf Sie alleine abgewälzt wird, sondern durch die Gemeinschaft bewältigt wird. Wir wünschen Ihnen baldige Besserung und bemühen uns, unseren Teil zum Gesund werden beizutragen! Das Team der SGKK WER KANN KRANKEN GELD BEZIEHEN? > Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis, sofern die Entgeltfortzahlung (Gehalt / Lohn) aufgrund einer Krankheit beendet ist > Bezieher und Bezieherinnen einer Leistung des Arbeitsmarktservice (Arbeitslosengeld) Bezug von Arbeitslosengeld Geringfügig Beschäftigte Wir beraten Sie gerne! Öffnungszeiten Mo Do von Uhr, Fr von Uhr > Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung ( 19a) > Unter speziellen Voraussetzungen: Personen, die keine Pflichtversicherung mehr haben und erwerbslos sind ( Schutzfrist ) Personen ohne Pflichtversicherung und Erwerb ( Schutzfrist ) 2

3 WANN ERHALTEN SIE KRANKENGELD? KRANK- MELDUNG Mit Krankmeldung 1 2 > Sie sind durch Krankheit arbeitsunfähig und befinden sich im Krankenstand > Ihre Ärztin / Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankmeldung ausgestellt > Krankengeld erhalten Sie grundsätzlich ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit sofern Sie nicht auf mehr als 50 Prozent der vollen Geld- und Sachbezüge Anspruch haben (Lohn, Gehalt, Urlaubsoder Kündigungsentschädigung) Durch Krankheit arbeitsunfähig 3 4 Ab dem 4. Tag der Krankheit WANN ERHALTEN SIE TROTZ KRANKHEIT KEIN KRANKENGELD? > Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit der Krankenversicherung nicht gemeldet wurde > Wenn Sie weiterhin Lohn oder Gehalt vom Dienstgeber beziehen > Wenn Sie sich im Präsenzoder Zivildienst befinden (oder als Zeitsoldat in der Krankenver si cherung teilversichert sind) > Wenn Ihnen ein Übergangs geld vom Pensions- oder Unfallversicherungsträger bewilligt und ausbezahlt wurde > Wenn Ihnen das Krankengeld aus rechtlichen Gründen versagt wurde > Wenn Sie Anspruch auf 50 Prozent der Geld- und Sach bezüge haben, ruht Ihr Krankengeld zur Hälfte KRANK- MELDUNG Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet Weiterer Bezug von Lohn oder Gehalt Krankengeld aus rechtlichen Gründen versagt Übergangsgeld Pensionsversicherung Unfallversicherung Wenn Anspruch auf 50 Prozent der Geld- und Sachbezüge = halbes Krankengeld Präsenz- oder Zivildiener 4

4 WIE ERHALTEN SIE KRANKENGELD? > Grundsätzliche Voraussetzung ist Ihre Krankmeldung > Für die Prüfung Ihrer Ansprüche und die Berechnung der Höhe ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung des Dienstgebers nötig. Achtung: Dies gilt auch, wenn Sie wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses im Kranken stand nicht mehr beim Dienst geber beschäftigt sind. > Bei Arbeitslosigkeit: Wenn vor dem Eintritt der Krankheit Arbeitslosengeld bezogen wurde, ist keine Arbeits- und Entgeltbestätigung nötig. > Auszahlungsschein: Auf diesem Auszahlungsschein wird von der Ärztin / vom Arzt der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) bestätigt. Diese Formulare erhalten Sie in der SGKK oder unter > Sie müssen während eines laufenden Krankenstands diesen Auszahlungsschein vorlegen, um Krankengeld zu erhalten. Nach einer Auszahlung kann die nächste frühestens 14 Tage später erfolgen. > Bei einem bereits beendeten Krankenstand ist kein Auszahlungsschein nötig. > Bei Spitals- oder Rehabilitationsaufenthalt: Aufenthaltsbestätigung durch die Krankenanstalt Arbeits- und Entgeltbestätigung Es ist keine Arbeits- & Entgeltbestätigung nötig, wenn vor dem Eintritt der Krankheit Arbeitslosengeld bezogen wurde. SGKK KRANK- MELDUNG Krankmeldung Bestätigter Auszahlungsschein Bei einem bereits beendeten Krankenstand ist kein Auszahlungsschein nötig. WIE LANGE KÖNNEN SIE KRANKENGELD BEZIEHEN? > Das Krankengeld wird für mind. 26 Wochen ausbezahlt > Wenn Sie in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Krankenstands mind. 6 Monate krankenversichert waren, erhöht sich die Bezugs dauer auf 52 Wochen (ausgenommen Schutzfrist-Fälle). 26 Wochen Krankengeld In den letzten 12 Monaten vor dem Krankenstand weniger als 6 Monate krankenversichert 52 Wochen Krankengeld In den letzten 12 Monaten vor dem Krankenstand mehr als 6 Monate krankenversichert 6

5 WIE WIRD DIE HÖHE IHRES KRANKENGELDES BERECHNET? > Bei Krankheit während eines Dienstverhältnisses oder im unmittelbaren Anschluss (nach Auflösung des Dienstverhältnisses im Krankenstand): 50 Prozent der Bemessungsgrundlage bis zum 42. Tag des Krankenstands > Ab dem 43. Tag des Kranken stands: 60 Prozent der Bemessungsgrundlage > Die Bemessungsgrundlage wird auf Basis Ihres Arbeitsverdienstes gebildet (zur konkreten Berechnung fragen Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice) > Bei Krankenstand während Arbeitslosigkeit wird das Krankengeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt KRANKENGELD IST LOHNSTEUERPFLICHTIG! Das Krankengeld ist lohnsteuerpflichtig sofern der Tagsatz von EUR 30, überschritten wird. Sie erhalten von uns eine Bestätigung, die den durch die Lohnsteuer einbehaltenen Betrag von 36,5 Prozent ausweist. ACHTUNG: Es kann im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs zu einer Nachbemessung der Lohnsteuer und damit einer Nach zahlung kommen! Kranken geld, das als Ersatz für den Arbeits losenbezug bezahlt wird, ist von der Lohnsteuer befreit. TIPP! ENTGELTFORT- ZAHLUNG WIE LANGE ERHALTEN SIE TROTZ KRANKHEIT IHREN LOHN/IHR GEHALT? Informationen zu Ihrem Entgeltfortzahlungsanspruch also wie lange Sie bei Krankheit Ihren Verdienst vom Arbeitgeber weiter bekommen erhalten Sie u.a. von der Arbeiterkammer Salzburg. ARBEITERKAMMER SALZBURG Abteilung Arbeitsrecht Tel:

6 HIER SIND SIE GUT BERATEN FÜR FRAGEN UND INFOS STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG HILFE BEI KRANKHEIT HILFE BEI KRANKHEIT HILFE BEI KRANKHEIT DER SGKK DER SGKK DER SGKK Bestellen Sie die Broschüre gratis unter Die Salzburger Gebietskrankenkasse bietet mit ihrem Unterstützungsfonds Hilfe bei finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit einer Krankheit oder medizinischen Behandlungen. Alle Informationen darüber finden Sie in der neuen Broschüre Hilfe bei Krankheit der Unterstützungsfonds der SGKK sowie online unter SGKK-ZENTRALE AM HAUPTBAHNHOF Engelbert-Weiß-Weg Salzburg Tel: , GESUNDHEITS- INFORMATIONS-ZENTRUM Seit mehr als 10 Jahren steht das GIZ der Salzburger Gebietskrankenkasse für kostenlose und umfassende Informationen über Gesundheitsund Krankheitsthemen. Das GIZ-Team möchte Sie dabei unterstützen, das Beste für sich und das eigene Wohlbefinden zu tun. Alle Informationen finden Sie unter HALLEIN Burgfriedstraße Hallein Tel: asthallein@sgkk.at BISCHOFSHOFEN Gasteinerstraße Bischofshofen Tel: astbischofshofen@sgkk.at ZELL AM SEE Ebenbergstraße Zell am See Tel: astzellamsee@sgkk.at TAMSWEG Bröllsteig Tamsweg Tel: asttamsweg@sgkk.at 10 11

7 Salzburger Gebietskrankenkasse Engelbert-Weiß-Weg Salzburg Tel: Öffnungszeiten Mo Do von Uhr, Fr von Uhr Alle Informationen unter: Impressum: Herausgeber/Für den Inhalt verantwortlich: Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK), Engelbert-Weiß-Weg 10, 5021 Salzburg, Tel: , Fax , DVR , Redaktion: Mag. Karin Hofer / Gestaltung: die fliegenden fische werbeagentur gmbh / Alle: 5020 Salzburg

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