Interessenvertretung nach Betriebsverfassungsgesetz: Kooperation statt Konfrontation. Basis-Seminar (BRI) für Betriebsräte
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- Helga Bachmeier
- vor 7 Jahren
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1 Interessenvertretung nach Betriebsverfassungsgesetz: Kooperation statt Konfrontation. Basis-Seminar (BRI) für Betriebsräte Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam durch Beispiele! (Seneca) Erkennbarer Nutzen für alle am Unternehmenserfolg Beteiligten Wer sagt eigentlich, dass Betriebsratsarbeit immer in Stress mit dem Arbeitgeber ausarten muss? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Sicherung der Arbeitsplätze, angemessene Beteiligung am Unternehmenserfolg und gute Arbeitsbedingungen zu erreichen. Wenn Sie neu gewählt wurden oder in den Betriebsrat nachgerückt sind und etwas über die einschlägigen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und die Wege zur Verbesserung der betrieblichen Zustände wissen wollen, ist dieses Basis-Seminar (BR I) der erste Schritt. Es öffnet Ihnen die Tür zur Erweiterung und Vertiefung Ihres Wissens, zu neuen Ansätzen in Ihrer Betriebsratsarbeit und zu Ihrer persönlichen und vielleicht auch beruflichen Weiterentwicklung. Auch Betriebsräte, die ihr Wissen auffrischen und vertiefen möchten, erfahren hier neue rechtliche Möglichkeiten und praktische Wege der Zielerreichung. Das Virtuell Consult - Basis - Seminar (BR I) vermittelt Ihnen erste Einblicke in die Systematik des Betriebsverfassungsrechts, Grundlagen über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die Geschäftsführung, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, berücksichtigt Ihre Erfahrungen und beantwortet anhand betrieblicher Beispiele Ihre Fragen. Neben der notwendigen Literatur (Gesetze und Kommentare) erhalten Sie eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung der Seminarinhalte (Reader), einen USB-Stick (4 GB) mit Hilfen für die Betriebsratsarbeit sowie ein Protokoll über Ihre Arbeitsergebnisse. Die Themen erfüllen die Voraussetzungen des 37 Abs. 6 BetrVG zur Freistellung der Teilnehmer/innen von der Arbeit und zur Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber. Hilfe zur Beschlussfassung und/ oder Freistellung? Anruf genügt. Basis-Seminar (BR I) für Betriebsräte vom 13. bis 17. Oktober 2014 in Uslar
2 Seminarausschreibung Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Basis-Seminar für Betriebsräte (BR I) gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 13. bis 17. Oktober 2014 in Uslar Thema: Freistellung: Einführung in die Arbeitsweise und Beteiligungsrechte des Betriebsrates gemäß BetrVG gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Seminarbeginn: Montag, 13. Okt. 2014, Uhr Seminarende: Freitag, 17. Okt. 2014, Uhr Anreise ist am Vorabend Sonntag, Uhr ohne Mehrkosten möglich Ort: Kosten: Seminargebühr: Rechnung: Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 (oder nach eigener Wahl) An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Reise- und Unterbringungskosten Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 40 i. V. mit 37 Abs. 6 BetrVG. Der Teilnehmerbetrag beträgt pro Teilnehmer(in) 750,-- zzgl. gesetzlicher MwSt (zurzeit 19 %). Die auf den Teilnehmer bezogene Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen vom Unternehmen zu begleichen. Anmeldeschluss: 12. September 2014 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten betragen ca. 350,-. und sind direkt im Hotel zu zahlen, wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift, und Tel.-Nr.: 05151/
3 mobilfon: Themenplan Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG Montag Einführung in das Seminar, Vorstellung des Zeit- und Themenplans sowie der Arbeitsmethode Vertrauensvolle- und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Dienstag Stellung von Betriebsrat und Gewerkschaften Normenhierarchie Überblick über die diversen Beteiligungsrechte des BR - Informationsrechte - Beratungsrechte - Mitbestimmungsrechte Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates Geschäftsführung des Betriebsrates Exkurs: Die Betriebsversammlung Mittwoch Überblick über personelle Einzelmaßnahmen Einstellung Eingruppierung Versetzung Umgruppierung Kündigung /Änderungskündigung Donnerstag Soziale Mitbestimmung am Beispiel des 87 BetrVG Freitag Die Betriebsvereinbarung und ihre rechtliche Wirkung Die Einigungsstelle Sanktionsmittel des Arbeitgebers und des Betriebsrates Seminarauswertung und Abschlussgespräch
4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter
5 mobilfon: Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
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