Stand: Mai 2016 Branche Urlaubsdauer Höhe des zusätzlichen Urlaubsgeldes Abbruch- und Abwrackgewerbe 30 AT 357,00. BZ gestaffelt

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1 2016 Tariflicher Urlaubsanspruch und tarifliches zusätzliches Urlaubsgeld für vollbeschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in ausgewählten Branchen in Nordrhein-Westfalen Stand: Mai 2016 Branche Urlaubsdauer Höhe des zusätzlichen Urlaubsgeldes Abbruch- und Abwrackgewerbe 30 AT 357,00 Apotheken WT, nach BZ Arbeitnehmerüberlassung (BAP) AT, nach BZ 150,00-300,00 nach 6 Monaten BZ, nach BZ Arbeitnehmerüberlassung (IGZ) AT, nach BZ 150,00-300,00 nach 6 Monaten BZ, nach BZ Architektur-/Ingenieurbüros 30 AT 30 % - 60 % ME, nach BZ 1) Arzthelferinnen/Medizinische AT, nach Fachangestellte Alter Augenoptikerhandwerk WT, nach Alter Bäckerhandwerk WT, nach 180,00-420,00, nach BZ BZ Bankgewerbe, privates 30 AT 100 % ME 1) 2) Baugewerbe 30 AT 20 % UE (gewerbl. AN), 19,00 je UT (Angestellte/Poliere) 3) Bekleidungsindustrie Nordrhein 30 AT 589,00 Bekleidungsindustrie Westfalen 30 AT 565,00 (gewerbl. AN), 559, ,22 Gehaltsgruppen/Tätigkeitsjahr abhängig Bekleidungslohngewerbe 30 AT 560,00 Brauereien AT, nach 614,00 Brot- und Backwarenindustrie 30 AT 115 % ME 1) Chemische Industrie 30 AT 20,45 je UT Dachdeckerhandwerk AT, nach 25 % UE GZ Druckindustrie 30 AT 50 % des Tagesverdienstes je UT (gewerbl. AN), je UT 50 % ME geteilt durch 22 Einzelhandel 36 WT 50 % eines Verkäufer/Verkäuferinnengehalts (Gehaltsgruppe I) für das letzte Berufsjahr nach dem Stand vom jeweiligen Jahresanfang; (= 1.211,50 ) Eisen-/Stahlindustrie 30 AT mindestens 110 % ME 1) Elektrohandwerk AT, nach BZ 50 % UE Entsorgungswirtschaft AT, nach BZ Feinkeramische Industrie 30 AT 19,82 je UT Flachglasindustrie 30 AT Seite 1 - ohne Gewähr -

2 Fleischerhandwerk WT, nach BZ 5) 200,00-300,00 nach 12 Monaten BZ, nach BZ 6) Fliesenindustrie 30 AT 19,82 je UT Florist-Fachbetriebe/Blumen- Kranzbindereien WT, nach Alter ; zusätzl. 2-6 Tage, nach BZ, max. 32 WT 25 % UE Forstbetriebe, private AT, nach (gewerbl. AN), AT, nach Alter 8,69 je UT (gewerbl. AN), 255,65 Fotolabors, Fotogeschäfte, 30 AT 20,45 je UT Kopierbetriebe Fotomaterialverarbeitende Betriebe 30 AT 17,90 je UT 4) Friseurhandwerk AT, nach BZ Futtermittelindustrie 30 AT 421,82 ; zusätzlich 100 % ME (wird in 2 Teilen als Urlaubs-/Weihnachtsgeld gezahlt) Garten-/Landschafts-/ Sportplatzbau 30 AT 0,31 je geleistete Arb.-Std. von Jan. bis Juni (gewerbl. AN), 0,26 je geleistete Arb.-Std. von Jan. bis Juni Gartenbau, Erwerbsgartenbau/ AT, nach 11,25 je UT Friedhofsgärtnereien BZ Gas-/Wasser-/Elektrizitätsunternehmen 30 AT Gaststätten-/Hotelgewerbe AT, nach 10,10-13,48 je UT nach 12 Monaten BZ, Gebäudereinigerhandwerk Alter AT, nach BJ (gewerbl. AN), nach BZ und Alter 1,85 TStdL je UT (gewerbl. AN), Gerüstbaugewerbe 30 AT (gewerbl. AN), 30 % UE (gewerbl. AN), Graveur-/Galvaniseur-/ 30 AT 30 % - 50 % ME, nach BZ Metallbinderhandwerk Groß- und Außenhandel 36 WT 643,55 Güterverkehrsgewerbe, privates AT, nach BZ 14,00 je UT Handelsmälzereien, selbständige AT, nach 562,00 4) Hohlglaserzeugungsindustrie 30 AT 15,34 je UT 4) Landesgruppe Rhein-Weser Holz-/kunststoffverarbeitende 30 AT 56 % UE Industrie Holz-/kunststoffverarbeitendes Handwerk (Tischlerhandwerk) AT, nach BrJ 30 % ME Seite 2 - ohne Gewähr -

3 Landwirtschaft Westfalen WT, nach BZ (gewerbl. AN), keine Regelung WT, nach BZ (gewerbl. AN), WT, nach BZ Maler-/Lackiererhandwerk AT, nach GE (gewerbl. AN), keine Regelung Metall-/Elektroindustrie 30 AT je UT 2,4 % ME Metallbauerhandwerk/ Feinwerkmechanikerhandwerk AT, nach BZ 6,14 je UT (gewerbl. AN), 6,14 je UT (gewerbl. AN), 7,70 je UT 15 % UE (gewerbl. AN), 25 % - 50 % ME, nach BZ Branche Urlaubsdauer Höhe des zusätzlichen Urlaubsgeldes Holzbearbeitung/Sägeindustrie/ Holzhandel 30 AT 50 % UE Italienische Eiscafe-Betriebe AT, nach BJ Konditorenhandwerk WT, nach Alter ; 10,00-12,00 je UT nach 12 Monaten BZ, nach BZ zusätzl. 1-5 WT, nach BZ Kraftfahrzeuggewerbe 30 AT 50 % UE Kunststoffverarbeitende Industrie 30 AT 21,47 je UT Landmaschinenmechaniker- 30 AT 50 % ME handwerk Landwirtschaft Nordrhein (abgeschlossen mit der Christlichen Gewerkschaft Metall) Metallbauerhandwerk/ 30 AT 50 % UE Feinwerkmechanikerhandwerk (abgeschlossen mit der IG Metall) Mineralbrunnenindustrie 30 AT 12,78 je UT nach 12 Monaten BZ Molkereien und Käsereien AT, nach 18,00 je UT Mühlenbetriebe 30 AT 55 % ME; zusätzlich 40 % ME (Jahressonderzahlung) Nährmittelindustrie 30 AT 165 % ME 1) Naturstein- und 30 AT 21,50 je UT Naturwerksteinindustrie Obst-/gemüse-/kartoffelverarbeitende AT, nach BZ 243,00-274,00, nach BZ Industrie, Essigindustrie, Senfindustrie Omnibusgewerbe, privates AT, nach BZ 16,00 je UT nach 12 Monaten BZ Papier, Pappe und Kunststoffe 30 AT 50 % UE verarbeitende Industrie Papiererzeugende Industrie 30 AT 600,00 Seite 3 - ohne Gewähr -

4 Polstermöbel- und 30 AT 56 % UE Matratzenindustrie Privathaushalte 30 AT 60% ME Reisebürogewerbe 36 WT 50 % des Entgeltsatzes der Gehaltsgruppe D/Stufe 3 (nach 4 Jahren) des jeweils gültigen Gehaltstarifvertrages (= 1.220,00 für den Veranstalterbereich und 1.176,50 für den Vertrieb), mind ,00 Sanitär-Installateurhandwerk 30 AT 40 % UE Schilder- und AT, nach BZ 15,00 je UT (gewerbl. AN), Lichtreklameherstellerhandwerk (gewerbl. AN), Schornsteinfegerhandwerk Schuhindustrie AT, Tarifgruppen abhängig AT, nach BZ und Alter 2 Wochenverdienste (gewerbl. AN), 46,5 % ME Schuhmacherhandwerk 30 AT 2 Wochenverdienste (gewerbl. AN), keine Regelung Spirituosenindustrie und 30 AT 15,34 je UT nach 12 Monaten BZ Kornbrennereien Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 30 AT (gewerbl. AN), 15,34 je UT nach 12 Monaten BZ (gewerbl. AN), Süßwarenindustrie 30 AT 13,80 je UT Systemgastronomie (BdS) AT, nach BZ 415,00-568,00, nach BZ, 100,00 für Neueinstellungen ab ) Systemgastronomie (DEHOGA) AT, nach BZ 12,70-15,58 je UT, nach BZ Textilindustrie Nordrhein 30 AT 644,00 Textilindustrie Westfalen 30 AT 739,00 Textilreinigungsunternehmen (Intex) AT, nach BZ 567,63-688,39, nach BZ Tierarzthelferinnen AT, nach 30 % - 50 % ME, nach BrJ Alter Verlage, Buchverlage/ Zeitschriftenverlage 30 AT 140 % ME 1), 85 % ME (Redakteure/Redakteurinnen) Verlage, Tageszeitungsverlage 30 AT 8) 61 % ME, für Redakteure/Redakteurinnen 75 % ME und 67,5 % ME für neu begründete Arbeitsverhältnisse ab Versicherungsgewerbe, privates 30 AT 50 % ME Versicherungsvermittlergewerbe 30 AT 130 % ME 1) (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v.) Wach- und Sicherheitsgewerbe WT, nach BZ 0,15-0,20 je Stunde, Lohngruppen abhängig, wird dem Stundengrundlohn hinzugerechnet (gewerbl. AN) 1), ab Jahr Seite 4 - ohne Gewähr -

5 Wohnungswirtschaft 30 AT 50 % % ME, nach BZ, nach dem Vergütungs-TV vom Zahnarzthelferinnen in Westfalen AT, nach BZ Zementindustrie 30 AT 40,00 je UT Ziegelindustrie AT, nach BZ 17,90 je UT Zuckerindustrie 30 AT 20,45 je UT AN = Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 1) incl. Weihnachtsgeld AT = Arbeitstage (5 Tage pro Woche) BJ = Beschäftigungsjahr BrJ = Berufsjahr BZ = Betriebszugehörigkeit GE = Gewerbezugehörigkeit GZ = Gewerkzugehörigkeit ME = Monatseinkommen TStdL = Tarifstundenlohn UE = Urlaubsentgelt UT = Urlaubstag WT = Werktage (6 Tage pro Woche) 2) Kann in einer Bandbreite von % vom Unternehmenserfolg betrieblich abhängig gemacht werden. 3) Für den vor dem und nach dem entstandenen Urlaub wurde andere Regelung vereinbart. 4) umgerechnet aus DM zu Euro 5) Die Ausbildungszeit im Betrieb wird auf die BZ nicht angerechnet. 6) Die Ausbildungszeit im Betrieb wird auf die Wartezeit angerechnet. 7) Nach August 2018 wird das zusätzliche Urlaubsgeld wie dasjenige für Bestandsmitarbeiter berechnet. 8) Für Redakteure/Redakteurinnen, die vor dem ihr Arbeitsverhältnis begründet haben, wurden andere Regelungen vereinbart. Seite 5 - ohne Gewähr -

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